ZU WENIGE PLÄTZE, KAUM BAUFORTSCHRITT, HÄUFIG NOTBETREUUNG, FACHKRÄFTE UNZUFRIEDEN

Mit ins­ge­samt 861 Teil­neh­mern erfuhr die Umfra­ge des Kreis­eltern­aus­schus­ses Süd­li­che Wein­stra­ße (KEA SÜW) zum aktu­el­len Stim­mungs­bild in den Kitas des Land­krei­ses einen erfreu­lich hohen Zuspruch. Weni­ger erfreu­lich fal­len aller­dings die Ergeb­nis­se zum Teil aus. Über die Hälf­te der Eltern sowie mehr als ein Fünf­tel der Kita-Fach­kräf­te wis­sen nicht, ob es einen Maß­nah­men­plan in ihrer Ein­rich­tung gibt oder ken­nen des­sen Inhal­te nicht. Der Maß­nah­men­plan regelt, wie und in wel­chem Umfang bei Per­so­nal­aus­fall päd­ago­gi­sche Ange­bo­te aus­fal­len oder Betreu­ungs­zei­ten redu­ziert wer­den müs­sen und kommt aktu­ell sehr häu­fig zum Tra­gen: Unge­fähr 60 % der teil­neh­men­den Fach­kräf­te und Kita-Lei­tun­gen geben an, dass regel­mä­ßig päd­ago­gi­sche Ange­bo­te aus­fal­len müs­sen. Spit­zen­rei­ter bei den Betreu­ungs­ein­schrän­kun­gen sind die Ein­rich­tun­gen der katho­li­schen Kir­che. Fast die Hälf­te der Teil­neh­mer gibt an, dass es dort regel­mä­ßig oder stän­dig zur Redu­zie­rung der Öff­nungs­zeit oder zur Not­be­treu­ung kommt. In den meis­ten Fäl­len wer­den den Eltern die­se Ein­schrän­kun­gen erst am Tag davor oder sogar erst mor­gens an der Kita-Tür mitgeteilt.

Deut­lich erkenn­bar zeigt die Umfra­ge­aus­wer­tung den Zusam­men­hang zwi­schen die­sen sehr kurz­fris­ti­gen Ein­schrän­kun­gen der Betreu­ungs­zeit und der Ver­füg­bar­keit von Ver­tre­tungs­kräf­ten. „Uns über­rascht, dass Fach­kräf­te evan­ge­li­scher Kitas 6‑mal häu­fi­ger als ihre katho­li­schen Kol­le­gin­nen mit „Ja“ auf die Fra­ge ant­wor­ten, ob ihnen aus­rei­chend Ver­tre­tungs­kräf­te zur Ver­fü­gung ste­hen“, bemerkt Chris­ti­an Stre­cker, Vor­sit­zen­der des KEA SÜW. „Wir hät­ten erwar­tet, dass sich der Fach­kräf­te­man­gel über­all glei­cher­ma­ßen aus­wirkt. Den Umfra­ge­er­geb­nis­sen und Kom­men­ta­ren zufol­ge gibt es aber offen­sicht­lich deut­li­che Unter­schie­de bei der Attrak­ti­vi­tät als Arbeit­ge­ber bei den Trägern.“

Der zu gerin­ge Per­so­nal­schlüs­sel und der Weg­fall der Per­so­nal­an­tei­le für 2‑jährige Kin­der (U3) wer­den in den Kom­men­ta­ren der Umfra­ge häu­fig bemän­gelt. Die Per­so­nal­zu­schlä­ge für U3-Kin­der sind aller­dings nicht ein­fach weg­ge­fal­len, sie wur­den viel­mehr mit den Antei­len Über-3-Jäh­ri­ger (Ü3) zu einem „Durch­schnitts­wert“ ver­rech­net. „Die­ser Durch­schnitts­wert mag zu gering aus­fal­len. Die Eva­lua­ti­on des Per­so­nal­schlüs­sels dürf­te aber sehr schwer­fal­len, solan­ge Aus­fäl­le durch Krank­heit, Urlaub oder Fort­bil­dung nicht — wie gesetz­lich vor­ge­schrie­ben — ange­mes­sen kom­pen­siert wer­den und die Kita-Teams per­ma­nent unter­be­setzt arbei­ten“, führt Stre­cker wei­ter aus.

Eben­falls erschre­ckend gering fiel der Anteil der Teil­neh­mer aus, die das Platz­an­ge­bot als aus­rei­chend emp­fin­den. Ledig­lich 12 % gaben an, ihre Kita ver­fü­ge über aus­rei­chend Betreu­ungs­plät­ze. Laut aktu­el­ler Ber­tels­mann-Stu­die ist die Lage im Bereich der Unter-3-jäh­ri­gen hier beson­ders gra­vie­rend. Für den Land­kreis SÜW wur­de dem­zu­fol­ge ermit­telt, dass für jedes drit­te Kind mit Betreu­ungs­be­darf kein Kita-Platz vor­han­den wäre.

Hin­zu­kom­mend zeigt sich das Vor­an­schrei­ten der Kita-Erwei­te­run­gen oder Neu­bau­ten als sehr trä­ge. In 89 % der abge­ge­be­nen Ant­wor­ten wird der Bau­fort­schritt mit „lang­sam“ bis hin zu völ­li­gem Still­stand bewer­tet.

Beim Betreu­ungs­an­ge­bot zeigt sich zudem ein wei­te­res Defi­zit: Die ange­bo­te­nen Betreu­ungs­zei­ten sind für fast die Hälf­te der teil­neh­men­den Eltern nicht aus­rei­chend. Die Lücke in der Betreu­ung schlie­ßen fast aus­schließ­lich Fami­lie oder Freun­de. Die­ser Wert über­rascht in nega­ti­ver Hin­sicht, gaben doch bei einer KEA-Umfra­ge 2022 „ledig­lich“ ein Vier­tel der Eltern an, kein bedarfs­ge­rech­tes Betreu­ungs­an­ge­bot erhal­ten zu haben.

Die Umfra­ge­er­geb­nis­se in Bezug auf die all­ge­mei­ne Zufrie­den­heit der Fach­kräf­te decken sich im Wesent­li­chen mit den Erkennt­nis­sen der kürz­lich ver­öf­fent­lich­ten Stu­die des Kita-Fach­kräf­te­ver­bands RLP. Die Rah­men­be­din­gun­gen füh­ren in den Ein­rich­tun­gen zu hoher Arbeits­be­las­tung und Frus­tra­ti­on. Durch die sehr umfang­rei­che Ana­ly­se des Fach­kräf­te­ver­bands wur­de nun auch trans­pa­rent, wo im Detail die Über­las­tung begrün­det ist. Weni­ge die­ser Umstän­de sind jedoch direk­te Fol­gen des neu­en Kita-Geset­zes, auch wenn der Titel der Stu­die das ver­mu­ten lässt.

„Es liegt auch in der Hand der Ver­ant­wort­li­chen vor Ort, wie sich die Situa­ti­on in den Kitas wei­ter­ent­wi­ckelt. Das neue Gesetz lässt an vie­len Stel­len gro­ßen Hand­lungs­spiel­raum zu. Jetzt gilt es, die­sen im Sin­ne der Fach­kräf­te und der Kin­der zu nut­zen. Wenn bestehen­de Mög­lich­kei­ten wei­ter­hin brach­lie­gen blei­ben, wird sich die Situa­ti­on zuneh­mend ver­schlech­tern!“, fällt das Fazit des KEA-Vor­sit­zen­den aus.

Hier fin­den Sie die detail­lier­ten Ergeb­nis­se der Umfrage:

Pressemitteilung der Kreisverwaltung: Vorreiter in Sachen Qualifizierungsmaßnahme für Kitas: vhs Neustadt an der Weinstraße und kvhs Südliche Weinstraße bilden profilergänzende Kita-Kräfte aus

Seit dem Kita-Zukunfts­ge­setz müs­sen Mit­ar­bei­ten­de von Kin­der­ta­ges­stät­ten ohne päd­ago­gi­sche Aus-bil­dung eine ent­spre­chen­de Basis­qua­li­fi­zie­rung nach­wei­sen. Zu den ers­ten Anbie­tern die­ser Maß­nah­me in Rhein­land-Pfalz gehö­ren die Koope­ra­ti­ons­part­ner Volks­hoch­schu­le Neu­stadt an der Wein­stra­ße und Kreis­volks­hoch­schu­le Süd­li­che Wein­stra­ße. Die neun Absol­ven­tin­nen des im Febru­ar 2022 gestar­te­ten Lehr­gangs konn­ten kürz­lich die Abschluss­zer­ti­fi­ka­te entgegennehmen.

Das Kita-Zukunfts­ge­setz – in Kraft getre­ten im Juli 2021 – ermög­licht den Ein­satz von Quer­ein­stei­ge­rin­nen und Quer­ein­stei­gern als soge­nann­te pro­fi­ler­gän­zen­de Kräf­te. Men­schen mit einer abge­schlos­se­nen, kita-frem­den Berufs­aus­bil­dung und Berufs­er­fah­rung kön­nen so zur Unter­stüt­zung des Kita-Per­so­nals ein­ge­stellt wer­den. Vor­aus­set­zung ist der Nach­weis einer päd­ago­gi­schen Basis­qua­li­fi­zie­rung, um Grund­la­gen­wis­sen für die früh­kind­li­che Betreu­ungs­ar­beit zu erhalten.

In 160 Unter­richts­ein­hei­ten set­zen sich die Teil­neh­men­den des von den Koope­ra­ti­ons­part­nern Volks­hoch­schu­le Neu­stadt an der Wein­stra­ße und Kreis­volks­hoch­schu­le SÜW ange­bo­te­nen Lehr­gangs mit The­men wie Ent­wick­lungs­psy­cho­lo­gie, Beob­ach­tungs­ver­fah­ren, recht­li­che Grund­la­gen und Umgang mit her­aus­for­dern­dem Ver­hal­ten von Kin­dern aus­ein­an­der. „In dem Lehr­gang behan­deln wir ähn­li­che The­men wie im Cur­ri­cu­lum der Erzie­her­aus­bil­dung vor­ge­se­hen, das The­men­feld ist also durch­aus anspruchs­voll“, so Diplom-Päd­ago­gin Hei­di Gadin­ger-Moser, die das Kon­zept geschrie­ben und den Lehr­gang gelei­tet hat. Die neue Fach­kräf­te­ver­ord­nung des Kita-Zukunfts­ge­set­zes sieht vor, dass die­se
pro­fi­ler­gän­zen­den Kräf­te mit ihrer ursprüng­li­chen Berufs­aus­bil­dung das Pro­fil der Kita unter­stüt­zen. Die Absol­ven­tin­nen des nun been­de­ten Kur­ses kön­nen unter­schied­li­che Berufs­pro­fi­le wie Archi­tek­tin, Kran­ken­schwes­ter, Ergo­the­ra­peu­tin oder Che­mi­ke­rin vor­wei­sen. Die meis­ten bli­cken zudem auf meh­re­re Jah­re Berufs­er­fah­rung in den Kitas zurück. „Die Teil­neh­me­rin­nen brin­gen durch ihre Berufs­aus­bil­dung viel Erfah­rung mit und kön­nen so eine ech­te Berei­che­rung für die Kita sein“, ist Gadin­ger-Moser überzeugt.

„Dass Sie neben dem anspruchs­vol­len Kita-All­tag den Wil­len hat­ten, den Lehr­gang zu absol­vie­ren, um sich qua­li­fi­ziert in den Kita-All­tag ein­zu­brin­gen, ist Ihnen hoch anzu­rech­nen“, lob­te der Ers­te Kreis­bei­geord­ne­te Georg Kern die Teil­neh­me­rin­nen. Es sei bedau­er­lich, dass es nach nahe­zu zwei Jah­ren seit Inkraft­tre­ten des Kita-Zukunfts­ge­set­zes immer noch Pro­ble­me bei der Ein­grup­pie­rung und Ver­gü­tung von Fach­kräf­ten gebe, so Kern. Um eine Klä­rung errei­chen zu kön­nen, sicher­te er Unter­stüt­zung zu. Der Sach­ver­halt soll über den Land­kreis­tag beim zustän­di­gen Minis­te­ri­um zur Spra­che gebracht werden.

Posi­tiv bewer­ten alle Betei­lig­ten die Zusam­men­ar­beit zwi­schen der vhs Neu­stadt an der Wein­stra­ße und der kvhs Süd­li­che Wein­stra­ße, wes­halb auch der neue Lehr­gang ab Okto­ber 2023 in Koope­ra­ti­on statt­fin­den wird

Der KEA SÜW begrüßt die­ses Enga­ge­ment und appel­liert an alle Trä­ger, auch das Instru­ment der “pro­fi­ler­gän­zen­den Kräf­te” im Kampf gegen den Fach­kräf­te­man­gel einzusetzen!

Tagespflegepersonen erhalten ab Januar 2023 mehr Geld – Entwicklung der Lebenshaltungskosten ist künftig Maßstab

Wer im Land­kreis Süd­li­che Wein­stra­ße als Tages­pfle­ge­per­son ein Kind oder meh­re­re Kin­der betreut, erhält ab dem kom­men­den Jahr eine höhe­re Geld­leis­tung vom Kreis­ju­gend­amt. Eine ent­spre­chen­de Ände­rung der „Sat­zung über die För­de­rung der Kin­der­ta­ges­pfle­ge und die Erhe­bung von Kos­ten­bei­trä­gen für die Kin­der­ta­ges­pfle­ge“ hat der Kreis­tag in sei­ner jüngs­ten Sit­zung ein­stim­mig beschlossen.

In Rhein­land-Pfalz gilt: Für Kin­der ab dem zwei­ten Lebens­jahr besteht bis zum Schul­ein­tritt ein Anspruch auf Erzie­hung, Bil­dung und Betreu­ung in einer Tages­ein­rich­tung. Die­ser Rechts­an­spruch rich­tet sich vor­ran­gig an Kin­der­ta­ges­stät­ten. Ist am jewei­li­gen Wohn­ort des Kin­des oder in zumut­ba­rer Ent­fer­nung kein frei­er Kita­platz vor­han­den, kann das Kind in der Kin­der­ta­ges­pfle­ge betreut wer­den. Die För­de­rung der Kin­der­ta­ges­pfle­ge ist laut dem Sozi­al­ge­setz­buch eine Leis­tung der öffent­li­chen Jugend­hil­fe, die den Kin­der­ta­ges­pfle­ge­per­so­nen unter ande­rem eine Geld­leis­tung gewährt. Die­se war im Kreis SÜW zuletzt zum 1. Janu­ar 2019 erhöht wor­den. Wie hoch die Geld­leis­tung für eine Tages­mut­ter oder einen Tages­va­ter ist, kann jede Kom­mu­ne selbst ent­schei­den. Im Land­kreis ist der Betrag abhän­gig vom Ein­kom­men der Eltern und der Anzahl der Stun­den, die ein Kind betreut wird.

Ab Janu­ar zehn Pro­zent mehr
Ab dem 1. Janu­ar 2023 wird der Betrag um zehn Pro­zent erhöht. Dar­über hin­aus wird er dyna­mi­siert. Bedeu­tet: Die Geld­leis­tung wird künf­tig jähr­lich zum jeweils 1. April ent­spre­chend der Ent­wick­lung im „Ver­brau­cher­index für Deutsch­land“ ange­gli­chen, womit sich die all­ge­mei­ne Ent­wick­lung der Lebens­hal­tungs­kos­ten auch auf die Geld­leis­tun­gen aus­wir­ken wird. Die Mehr­kos­ten für den Land­kreis lie­gen ab dem kom­men­den Jahr bei 110.000 Euro zuzüg­lich der ab 2024 erfol­gen­den Erhö­hun­gen gemäß dem Ver­brau­cher­index. „Die Tages­pfle­ge­per­so­nen leis­ten gera­de in die­ser Zeit einen wert­vol­len und wich­ti­gen Bei­trag bei der Betreu­ung von Kin­dern. Daher war es uns wich­tig, dem Kreis­tag vor­zu­schla­gen, dass sich die Geld­leis­tung für Tages­pfle­ge­per­so­nen an den rea­len Kos­ten­ent­wick­lun­gen ori­en­tie­ren soll, ins­be­son­de­re in Zei­ten stei­gen­der Lebens­hal­tungs­kos­ten“, sagt der fürs Jugend­amt zustän­di­ge Ers­te Kreis­bei­geord­ne­te Georg Kern. Dass der Kreis­tag ein­hel­lig zuge­stimmt habe, sei für die Ver­ant­wort­li­chen des Jugend­amts sowie für die Tages­pfle­ge­per­so­nen glei­cher­ma­ßen ein wich­ti­ges Signal.

Eltern, die im Land­kreis Tages­pfle­ge in Anspruch neh­men, tun dies meist für ihr Kind unter zwei Jah­ren – oder um ihr (älte­res) Kind wäh­rend Rand- und Urlaubs­zei­ten betreut zu wis­sen. Aber auch aus einem ande­ren Grund, wie Kreis­ju­gend­amts­lei­te­rin Han­ne­lo­re Schla­ge­ter erklärt: „Durch das neue Kita-Gesetz befin­den wir uns aktu­ell in einer Über­gangs­pha­se: Dort, wo Kita-Plät­ze noch nicht in aus­rei­chen­der Anzahl zur Ver­fü­gung ste­hen, kann die Tages­pfle­ge eine alter­na­ti­ve Mög­lich­keit zur Betreu­ung der Kin­der sein. “

Der Kreis­eltern­aus­schuss SÜW begrüßt die­se Ent­schei­dung sehr!

Link zur Original-PRessemeldung:

Tages­pfle­ge­per­so­nen erhal­ten ab Janu­ar 2023 mehr Geld – Ent­wick­lung der Lebens­hal­tungs­kos­ten ist künf­tig Maß­stab — Land­kreis Süd­li­che Wein­stra­ße (suedliche-weinstrasse.de)