ZU WENIGE PLÄTZE, KAUM BAUFORTSCHRITT, HÄUFIG NOTBETREUUNG, FACHKRÄFTE UNZUFRIEDEN

Mit insgesamt 861 Teilnehmern erfuhr die Umfrage des Kreiselternausschusses Südliche Weinstraße (KEA SÜW) zum aktuellen Stimmungsbild in den Kitas des Landkreises einen erfreulich hohen Zuspruch. Weniger erfreulich fallen allerdings die Ergebnisse zum Teil aus. Über die Hälfte der Eltern sowie mehr als ein Fünftel der Kita-Fachkräfte wissen nicht, ob es einen Maßnahmenplan in ihrer Einrichtung gibt oder kennen dessen Inhalte nicht. Der Maßnahmenplan regelt, wie und in welchem Umfang bei Personalausfall pädagogische Angebote ausfallen oder Betreuungszeiten reduziert werden müssen und kommt aktuell sehr häufig zum Tragen: Ungefähr 60 % der teilnehmenden Fachkräfte und Kita-Leitungen geben an, dass regelmäßig pädagogische Angebote ausfallen müssen. Spitzenreiter bei den Betreuungseinschränkungen sind die Einrichtungen der katholischen Kirche. Fast die Hälfte der Teilnehmer gibt an, dass es dort regelmäßig oder ständig zur Reduzierung der Öffnungszeit oder zur Notbetreuung kommt. In den meisten Fällen werden den Eltern diese Einschränkungen erst am Tag davor oder sogar erst morgens an der Kita-Tür mitgeteilt.

Deutlich erkennbar zeigt die Umfrageauswertung den Zusammenhang zwischen diesen sehr kurzfristigen Einschränkungen der Betreuungszeit und der Verfügbarkeit von Vertretungskräften. „Uns überrascht, dass Fachkräfte evangelischer Kitas 6-mal häufiger als ihre katholischen Kolleginnen mit „Ja“ auf die Frage antworten, ob ihnen ausreichend Vertretungskräfte zur Verfügung stehen“, bemerkt Christian Strecker, Vorsitzender des KEA SÜW. „Wir hätten erwartet, dass sich der Fachkräftemangel überall gleichermaßen auswirkt. Den Umfrageergebnissen und Kommentaren zufolge gibt es aber offensichtlich deutliche Unterschiede bei der Attraktivität als Arbeitgeber bei den Trägern.“

Der zu geringe Personalschlüssel und der Wegfall der Personalanteile für 2-jährige Kinder (U3) werden in den Kommentaren der Umfrage häufig bemängelt. Die Personalzuschläge für U3-Kinder sind allerdings nicht einfach weggefallen, sie wurden vielmehr mit den Anteilen Über-3-Jähriger (Ü3) zu einem „Durchschnittswert“ verrechnet. „Dieser Durchschnittswert mag zu gering ausfallen. Die Evaluation des Personalschlüssels dürfte aber sehr schwerfallen, solange Ausfälle durch Krankheit, Urlaub oder Fortbildung nicht – wie gesetzlich vorgeschrieben – angemessen kompensiert werden und die Kita-Teams permanent unterbesetzt arbeiten“, führt Strecker weiter aus.

Ebenfalls erschreckend gering fiel der Anteil der Teilnehmer aus, die das Platzangebot als ausreichend empfinden. Lediglich 12 % gaben an, ihre Kita verfüge über ausreichend Betreuungsplätze. Laut aktueller Bertelsmann-Studie ist die Lage im Bereich der Unter-3-jährigen hier besonders gravierend. Für den Landkreis SÜW wurde demzufolge ermittelt, dass für jedes dritte Kind mit Betreuungsbedarf kein Kita-Platz vorhanden wäre.

Hinzukommend zeigt sich das Voranschreiten der Kita-Erweiterungen oder Neubauten als sehr träge. In 89 % der abgegebenen Antworten wird der Baufortschritt mit „langsam“ bis hin zu völligem Stillstand bewertet.

Beim Betreuungsangebot zeigt sich zudem ein weiteres Defizit: Die angebotenen Betreuungszeiten sind für fast die Hälfte der teilnehmenden Eltern nicht ausreichend. Die Lücke in der Betreuung schließen fast ausschließlich Familie oder Freunde. Dieser Wert überrascht in negativer Hinsicht, gaben doch bei einer KEA-Umfrage 2022 „lediglich“ ein Viertel der Eltern an, kein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot erhalten zu haben.

Die Umfrageergebnisse in Bezug auf die allgemeine Zufriedenheit der Fachkräfte decken sich im Wesentlichen mit den Erkenntnissen der kürzlich veröffentlichten Studie des Kita-Fachkräfteverbands RLP. Die Rahmenbedingungen führen in den Einrichtungen zu hoher Arbeitsbelastung und Frustration. Durch die sehr umfangreiche Analyse des Fachkräfteverbands wurde nun auch transparent, wo im Detail die Überlastung begründet ist. Wenige dieser Umstände sind jedoch direkte Folgen des neuen Kita-Gesetzes, auch wenn der Titel der Studie das vermuten lässt.

„Es liegt auch in der Hand der Verantwortlichen vor Ort, wie sich die Situation in den Kitas weiterentwickelt. Das neue Gesetz lässt an vielen Stellen großen Handlungsspielraum zu. Jetzt gilt es, diesen im Sinne der Fachkräfte und der Kinder zu nutzen. Wenn bestehende Möglichkeiten weiterhin brachliegen bleiben, wird sich die Situation zunehmend verschlechtern!“, fällt das Fazit des KEA-Vorsitzenden aus.

Hier finden Sie die detaillierten Ergebnisse der Umfrage:

Pressemitteilung der Kreisverwaltung: Vorreiter in Sachen Qualifizierungsmaßnahme für Kitas: vhs Neustadt an der Weinstraße und kvhs Südliche Weinstraße bilden profilergänzende Kita-Kräfte aus

Seit dem Kita-Zukunftsgesetz müssen Mitarbeitende von Kindertagesstätten ohne pädagogische Aus-bildung eine entsprechende Basisqualifizierung nachweisen. Zu den ersten Anbietern dieser Maßnahme in Rheinland-Pfalz gehören die Kooperationspartner Volkshochschule Neustadt an der Weinstraße und Kreisvolkshochschule Südliche Weinstraße. Die neun Absolventinnen des im Februar 2022 gestarteten Lehrgangs konnten kürzlich die Abschlusszertifikate entgegennehmen.

Das Kita-Zukunftsgesetz – in Kraft getreten im Juli 2021 – ermöglicht den Einsatz von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern als sogenannte profilergänzende Kräfte. Menschen mit einer abgeschlossenen, kita-fremden Berufsausbildung und Berufserfahrung können so zur Unterstützung des Kita-Personals eingestellt werden. Voraussetzung ist der Nachweis einer pädagogischen Basisqualifizierung, um Grundlagenwissen für die frühkindliche Betreuungsarbeit zu erhalten.

In 160 Unterrichtseinheiten setzen sich die Teilnehmenden des von den Kooperationspartnern Volkshochschule Neustadt an der Weinstraße und Kreisvolkshochschule SÜW angebotenen Lehrgangs mit Themen wie Entwicklungspsychologie, Beobachtungsverfahren, rechtliche Grundlagen und Umgang mit herausforderndem Verhalten von Kindern auseinander. „In dem Lehrgang behandeln wir ähnliche Themen wie im Curriculum der Erzieherausbildung vorgesehen, das Themenfeld ist also durchaus anspruchsvoll“, so Diplom-Pädagogin Heidi Gadinger-Moser, die das Konzept geschrieben und den Lehrgang geleitet hat. Die neue Fachkräfteverordnung des Kita-Zukunftsgesetzes sieht vor, dass diese
profilergänzenden Kräfte mit ihrer ursprünglichen Berufsausbildung das Profil der Kita unterstützen. Die Absolventinnen des nun beendeten Kurses können unterschiedliche Berufsprofile wie Architektin, Krankenschwester, Ergotherapeutin oder Chemikerin vorweisen. Die meisten blicken zudem auf mehrere Jahre Berufserfahrung in den Kitas zurück. „Die Teilnehmerinnen bringen durch ihre Berufsausbildung viel Erfahrung mit und können so eine echte Bereicherung für die Kita sein“, ist Gadinger-Moser überzeugt.

„Dass Sie neben dem anspruchsvollen Kita-Alltag den Willen hatten, den Lehrgang zu absolvieren, um sich qualifiziert in den Kita-Alltag einzubringen, ist Ihnen hoch anzurechnen“, lobte der Erste Kreisbeigeordnete Georg Kern die Teilnehmerinnen. Es sei bedauerlich, dass es nach nahezu zwei Jahren seit Inkrafttreten des Kita-Zukunftsgesetzes immer noch Probleme bei der Eingruppierung und Vergütung von Fachkräften gebe, so Kern. Um eine Klärung erreichen zu können, sicherte er Unterstützung zu. Der Sachverhalt soll über den Landkreistag beim zuständigen Ministerium zur Sprache gebracht werden.

Positiv bewerten alle Beteiligten die Zusammenarbeit zwischen der vhs Neustadt an der Weinstraße und der kvhs Südliche Weinstraße, weshalb auch der neue Lehrgang ab Oktober 2023 in Kooperation stattfinden wird

Der KEA SÜW begrüßt dieses Engagement und appelliert an alle Träger, auch das Instrument der „profilergänzenden Kräfte“ im Kampf gegen den Fachkräftemangel einzusetzen!

Tagespflegepersonen erhalten ab Januar 2023 mehr Geld – Entwicklung der Lebenshaltungskosten ist künftig Maßstab

Wer im Landkreis Südliche Weinstraße als Tagespflegeperson ein Kind oder mehrere Kinder betreut, erhält ab dem kommenden Jahr eine höhere Geldleistung vom Kreisjugendamt. Eine entsprechende Änderung der „Satzung über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege“ hat der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen.

In Rheinland-Pfalz gilt: Für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr besteht bis zum Schuleintritt ein Anspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung in einer Tageseinrichtung. Dieser Rechtsanspruch richtet sich vorrangig an Kindertagesstätten. Ist am jeweiligen Wohnort des Kindes oder in zumutbarer Entfernung kein freier Kitaplatz vorhanden, kann das Kind in der Kindertagespflege betreut werden. Die Förderung der Kindertagespflege ist laut dem Sozialgesetzbuch eine Leistung der öffentlichen Jugendhilfe, die den Kindertagespflegepersonen unter anderem eine Geldleistung gewährt. Diese war im Kreis SÜW zuletzt zum 1. Januar 2019 erhöht worden. Wie hoch die Geldleistung für eine Tagesmutter oder einen Tagesvater ist, kann jede Kommune selbst entscheiden. Im Landkreis ist der Betrag abhängig vom Einkommen der Eltern und der Anzahl der Stunden, die ein Kind betreut wird.

Ab Januar zehn Prozent mehr
Ab dem 1. Januar 2023 wird der Betrag um zehn Prozent erhöht. Darüber hinaus wird er dynamisiert. Bedeutet: Die Geldleistung wird künftig jährlich zum jeweils 1. April entsprechend der Entwicklung im „Verbraucherindex für Deutschland“ angeglichen, womit sich die allgemeine Entwicklung der Lebenshaltungskosten auch auf die Geldleistungen auswirken wird. Die Mehrkosten für den Landkreis liegen ab dem kommenden Jahr bei 110.000 Euro zuzüglich der ab 2024 erfolgenden Erhöhungen gemäß dem Verbraucherindex. „Die Tagespflegepersonen leisten gerade in dieser Zeit einen wertvollen und wichtigen Beitrag bei der Betreuung von Kindern. Daher war es uns wichtig, dem Kreistag vorzuschlagen, dass sich die Geldleistung für Tagespflegepersonen an den realen Kostenentwicklungen orientieren soll, insbesondere in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten“, sagt der fürs Jugendamt zuständige Erste Kreisbeigeordnete Georg Kern. Dass der Kreistag einhellig zugestimmt habe, sei für die Verantwortlichen des Jugendamts sowie für die Tagespflegepersonen gleichermaßen ein wichtiges Signal.

Eltern, die im Landkreis Tagespflege in Anspruch nehmen, tun dies meist für ihr Kind unter zwei Jahren – oder um ihr (älteres) Kind während Rand- und Urlaubszeiten betreut zu wissen. Aber auch aus einem anderen Grund, wie Kreisjugendamtsleiterin Hannelore Schlageter erklärt: „Durch das neue Kita-Gesetz befinden wir uns aktuell in einer Übergangsphase: Dort, wo Kita-Plätze noch nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen, kann die Tagespflege eine alternative Möglichkeit zur Betreuung der Kinder sein. “

Der Kreiselternausschuss SÜW begrüßt diese Entscheidung sehr!

Link zur Original-PRessemeldung:

Tagespflegepersonen erhalten ab Januar 2023 mehr Geld – Entwicklung der Lebenshaltungskosten ist künftig Maßstab – Landkreis Südliche Weinstraße (suedliche-weinstrasse.de)