ONLINE-INFORMATIONSVERANSTALTUNG „KITA-BEDARFSPLANUNG“ BRICHT TEILNEHMERREKORD

Kita-Zukunftsgesetz

Am 19. Januar 2024 fand eine hochkarätig besetzte Online-Informationsveranstaltung zum Thema „Kita-Bedarfsplanung“ statt. Der Referent Andreas Winheller (Ehrenvorsitzender des Landeselternausschusses Rheinland-Pfalz) und die beiden Expertinnen Xenia Roth und Julia Burkard (Autorinnen des Kommentars zum KiTa-Gesetz) informierten die rund 400 Teilnehmenden über die rechtlichen Grundlagen der Bedarfsplanung. Ausrichter der Veranstaltung waren der Landeselternausschuss (LEA) RLP sowie 17 Kreis- und Stadtelternausschüsse aus ganz Rheinland-Pfalz. Das Teilnehmerfeld zeigte sich bunt gemischt: Neben zahlreichen Eltern und Elternvertretern, Kita-Leitungen und Trägervertretern nahmen auch Mitarbeitende aus 24 der insgesamt 41 Jugendämter teil.


Die kommunale Kita-Bedarfsplanung soll vorhandene Betreuungsbedürfnisse der Kinder einer jeden Kommune erfassen. Aufgrund der kurz-, mittel- und langfristig prognostizierten strukturellen Entwicklung muss ein Platzangebot geschaffen werden, welches diese Bedürfnisse deckt. Hierbei stellten die Referierenden unisono klar, dass es sich dabei um eine kommunale Pflichtaufgabe handele, welche auch trotz knapper finanzieller Ausstattung der Kommunen erfüllt werden müsse. Durch die im Grundgesetz verankerte Gesetzmäßigkeit der Verwaltung haben die verantwortlichen Behörden keine Alternative zur bedarfsgerechten Planung und Ausgestaltung des Betreuungsangebots. Verantwortlich für die Bedarfsplanung ist alleinig das Jugendamt, welches mit Unterstützung der Einrichtungsträger als „Erfüllungsgehilfen“ für die bedarfsgerechte Versorgung und die Gewährung des Rechtsanspruches auf die durchgängig siebenstündige Betreuung Sorge zu tragen hat. „Die Bedarfsplanung ist nicht gut, wenn jedes Kind einen Platz hat, sondern wenn Plätze frei bleiben – als Puffer für Unvorhergesehenes“, so Andreas Winheller zur Relevanz ausreichender Kitaplätze. „Ansprechpartner und Rechtsanspruchsgegner für unerfüllte Betreuungsbedarfe ist dabei aber immer das zuständige Jugendamt, nicht der Träger oder die Kita-Leitung“.


Konkrete Vorschriften, wie die Ermittlung der Betreuungsbedarfe stattzufinden hat, gibt es nicht. Die direkte Befragung der Eltern, im Idealfall über die Kita, wird als unverzichtbar angesehen. Neben der ausreichenden Platzanzahl beinhaltet eine zielgerichtete Bedarfsplanung auch die an den Bedürfnissen der Familien bemessene Dauer der Betreuung. Die Befragung der Eltern ist allerdings nur einer von vielen Bausteinen. Auch Strukturdaten wie z.B. Altersstruktur und Neubaugebiete einer Kommune spielen eine wesentliche Rolle. Die Bedarfsplanung sei nie perfekt und sie decke auch nie 100 % der Bedürfnisse ab. Eine regelmäßige Überprüfung, wie sich die Planung mit der Realität decke, sei dennoch unabdingbar. „Die Vertreter der Kreis- und Stadtelternausschüsse haben die Möglichkeit, entsprechende Anträge in die Jugendhilfeausschüsse einzubringen, sollte das Vorgehen nicht ordnungsgemäß und transparent sein“, führte Winheller weiter aus.


Während der Veranstaltung ging eine große Menge an Fragen, insbesondere über den Chat, ein. Diese waren ebenfalls inhaltlich sehr breit gestreut. Neben Fragen zur Finanzierung von Vertretungspersonal, über die Regelung der Mindestbedarfe zur Bildung einer Betreuungskohorte bis hin zur Frage, ob es tatsächlich einen gesetzlich vorgeschriebenen Tag für die Reinigung des Spielzeugs durch die Fachkräfte gäbe, waren annähernd alle Themen aus dem Kita-Umfeld vertreten.

„Wir können hier heute Abend leider nicht alle Fragen beantworten, das würde den Rahmen sprengen. Die Kreis- und Stadtelternausschüsse sind aber Ansprechpartner für Eltern, Fachkräfte und Träger. Nicht nur bei Eltern bestehen noch Wissenslücken zu den gesetzlichen Regelungen. Gemeinsam gilt es, diese flächendeckend zu schließen“, stellte Gordon Amuser, stellvertretender Vorsitzender des Landeselternausschusses RLP, abschließend fest. Karin Graeff in ihrer Funktion als Vorsitzende des LEA RLP verabschiedete Teilnehmende und Referierende nach gut drei Stunden. „Wir möchten allen Beteiligten des heutigen Abends unseren Dank aussprechen. Das große Interesse und die vielen Fragen zeigen, dass es für uns alle noch einiges zu tun gibt. Nur gemeinsam können wir das Kita-System vor dem Kollaps bewahren. Wir dürfen keine Zeit verschwenden!“

KREISELTERNAUSSCHUSS SÜDLICHE WEINSTRASSE NEU KONSTITUIERT

Bereits Mitte Dezember fand die Vollversammlung des Kreiselternausschusses Südliche Weinstraße (KEA SÜW) mit Neuwahlen statt. Der KEA SÜW besteht aus den Delegierten der 76 Kindertageseinrichtungen im Landkreis und wählt alle zwei Jahre seinen Vorstand sowie die Delegierten für den Landeselternausschuss (LEA RLP). Zu diesem Zweck versammelten sich auf Einladung des Kreisjugendamtes 66 wahlberechtigte Delegierte sowie weitere interessierte Eltern im Casino des Kreishauses.

Inhalt der Veranstaltung waren neben den Neuwahlen die Vorstellung der Aufgaben des KEA und der LEA-Delegierten durch das Kreisjugendamt sowie der Jahresbericht des bisherigen Vorstandes. In diesem stellte Christian Strecker, Vorsitzender des KEA SÜW, die Aktivitäten des vergangenen Jahres vor. Neben den gesetzlichen Aufgaben, wie z.B. der Beratung und Unterstützung der Elternausschüsse oder der Mitwirkung im Jugendhilfeausschuss zu Kita-relevanten Themen, führte der KEA u.a. eine Umfrage zum Stimmungsbild unter allen Eltern, Fachkräften und Trägern durch. Zudem wurde sich intensiv mit dem Thema Fachkräftemangel beschäftigt. Mit einer an dem Fachkräftekompendium angelehnten Ausarbeitung zu Handlungsmöglichkeiten vor Ort, haben Eltern nun eine übersichtliche Sammlung von Ideen und Rahmenbedingungen an der Hand. Abschließend bedankte sich der bisherige Vorsitzende bei den scheidenden Vorstandsmitgliedern, allen engagierten Fachkräften, Trägern, Eltern und dem Kreisjugendamt für die gute Zusammenarbeit der letzten beiden Jahre.

In der anschließenden Wahl wählten die KEA-Delegierten folgende Personen in den Vorstand für die Wahlperiode 2023-2025: Gregor Bauer (Schweighofen), Anja Burger (Annweiler), Sebastian Christill (Maikammer), Jaqueline Gabriel (Ramberg), Tim Göhrig (Dörrenbach), Susanne Hubral (Bad Bergzabern), Daniela Jordan (Queichhambach), Sarah Lehnert (Insheim), Christian Strecker (Oberotterbach) und Jasmin Vonnieda (Freimersheim). Die Vollversammlung wählte außerdem zu Delegierten im Landeselternausschuss: Daniela Jordan, Christian Strecker, Sarah Lehnert (stellv.) und Jasmin Vonnieda (stellv).

In der konstituierenden Sitzung unter Leitung des Jugendamtes Mitte Januar bestätigte die KEA-Vorstandschaft im Wahlverfahren Christian Strecker in seiner Funktion als Vorsitzenden, der ebenfalls künftig die Elterninteressen im Jugendhilfeausschuss vertreten wird. Als seine Stellvertreterinnen wurden Daniela Jordan (Vorsitz) und Sarah Lehnert (Jugendhilfeausschuss) berufen. Inhaltlich hat das Gremium in neuer Konstellation bereits Ideen entwickelt, welche Themen im kommenden Jahr behandelt bzw. vertieft werden sollen. Beispielsweise sollen die Ergebnisse der Umfrage als Basis für die gemeinsame Verbesserung der Rahmenbedingungen für Eltern, Fachkräfte und Kinder genutzt werden. Darüber hinaus wird es eine Arbeitsgruppe geben, die sich mit dem Thema Inklusion beschäftigen wird. Weiterhin ein großer Anteil der Arbeit wird die Aufklärung der Eltern sein. Gerade hinsichtlich bedeutender Themen wie zum Beispiel der Bedarfsplanung zeigt sich noch großer Aufklärungs- und Beratungsbedarf in der Elternschaft. Mit der neu gewonnen Fachkompetenz aus den Reihen der Fachkräfte und Träger in Person von Jasmin Vonnieda und Anja Burger, ist der KEA-Vorstand nun auch mit Experten-Wissen aus den Reihen der Kita-Verantwortlichen ausgestattet.  

„Ich freue mich sehr auf die kommenden zwei Jahre. Wir sind sehr breit aufgestellt, neben den pädagogischen Expertinnen haben wir mit Tim und Gregor zwei weitere sehr erfahrene Elternvertreter hinzugewonnen. Wir alle starten hoch motiviert in die neue Amtszeit.“ so das Fazit des Vorsitzenden. Auch Daniela Jordan zieht ein positives Resümée aus den Neuwahlen des KEA-Vorstandes: „Die Stimmung in der neuen Konstellation ist sehr gut! Nicht nur fachlich, sondern auch auf persönlicher Ebene passt das zusammen!“  

Der KEA startet direkt mit zwei Informationsabenden in die neue Wahlperiode: Neben der Infoveranstaltung zum Thema Bedarfsplanung vom 19. Januar findet am 26. Februar eine Online-Schulung zu den Grundlagen der Elternmitwirkung statt.

LEA RLP: EIN SCHLIMMES JAHR LIEGT HINTER UNS

MAINZ. Das Kita-System leistet noch immer nicht das, was Familien brauchen. Was Kindern, Eltern und Fachkräften 2023 zugemutet wurde, darf sich im kommenden Jahr auf keinen Fall fortsetzen.

Es gibt noch immer zu wenige Kita-Plätze. Spontane sowie langandauernde Kürzungen der Öffnungszeiten oder Schließungen ganzer Kita-Gruppen sind an der Tagesordnung. Und wenn Eltern das nicht kommentarlos hinnehmen und auf mögliche Lösungswege hinweisen, droht kurzerhand der Verlust der Betreuungsverträge für ihre Kinder. Statt der beabsichtigten Inklusion werden immer mehr Kinder, die aus der Reihe tanzen, aus Kitas ausgeschlossen. Verbriefte Elternrechte werden immer noch von zu vielen Akteurinnen und Akteuren als unverbindliche Verhaltensempfehlungen betrachtet, die selbstherrlich missachtet werden, wenn es bequemer ist.

Diese Zustände sind untragbar. Alle Verantwortlichen müssen umgehend handeln, um die Situation im Kita-System auf den Weg in die richtige Richtung zu bringen. Dazu müssen alle Kita-Akteurinnen und -Akteure Unannehmlichkeiten auf sich nehmen. Dass aber unsere Kinder weiterhin unter den Versäumnissen der Vergangenheit leiden, muss aufhören!

Einige Kommunen und Träger beweisen, dass die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für eine verlässliche und fördernde Kinderbetreuung möglich ist. Auch die Finanzspritze durch das Kita-Kraftpaket des Landes ist ein hilfreicher Schritt in die richtige Richtung. Aber das Kita-System braucht noch viele weitere Schritte – und zwar schnell. Kommunen müssen ihre Verantwortung wahrnehmen, den Kita-Ausbau vorantreiben und das Land muss sie dabei ausreichend finanziell unterstützen. Jugendämter müssen endlich darauf hinwirken, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die das KiTa-Gesetz im Rahmen der Personalausstattung der Kitas bietet.

Selbstgeschaffene Hürden wie die Beschränkung der Auszubildenden, der Verwaltungs- und Hauswirtschaftskräfte sowie bei der Beschaffung des für den Sozialraum benötigten Mehrpersonals müssen dringend abgebaut werden. Das Landesjugendamt muss hinreichend flexibel auf herausfordernde Situationen vor Ort eingehen und Lösungen im Sinne der Familien und Fachkräfte finden.

Aber allem voran sollte die Verantwortungsgemeinschaft gemeinsam Hindernisse und Blockaden aus dem Weg räumen, statt sich darüber zu streiten, wer diese geschaffen hat. Das Fazit der LEA-Vorsitzenden Karin Graeff: „Das kommende Jahr 2024 muss deutlich besser werden als das vergangene, denn Kindheit lässt sich nicht wiederholen. Dazu müssen wir alle schneller und lösungsorientierter werden – und wir müssen die Gesetze als verbindliche Grundlage für unsere Zusammenarbeit akzeptieren.“ (Quelle: Landeselternausschuss der Kitas Rheinland-Pfalz)