ONLINE-INFORMATIONSVERANSTALTUNG “KITA-BEDARFSPLANUNG” BRICHT TEILNEHMERREKORD

Kita-Zukunftsgesetz

Am 19. Janu­ar 2024 fand eine hoch­ka­rä­tig besetz­te Online-Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung zum The­ma „Kita-Bedarfs­pla­nung“ statt. Der Refe­rent Andre­as Win­hel­ler (Ehren­vor­sit­zen­der des Lan­des­el­tern­aus­schus­ses Rhein­land-Pfalz) und die bei­den Exper­tin­nen Xenia Roth und Julia Bur­kard (Autorin­nen des Kom­men­tars zum KiTa-Gesetz) infor­mier­ten die rund 400 Teil­neh­men­den über die recht­li­chen Grund­la­gen der Bedarfs­pla­nung. Aus­rich­ter der Ver­an­stal­tung waren der Lan­des­el­tern­aus­schuss (LEA) RLP sowie 17 Kreis- und Stadt­el­tern­aus­schüs­se aus ganz Rhein­land-Pfalz. Das Teil­neh­mer­feld zeig­te sich bunt gemischt: Neben zahl­rei­chen Eltern und Eltern­ver­tre­tern, Kita-Lei­tun­gen und Trä­ger­ver­tre­tern nah­men auch Mit­ar­bei­ten­de aus 24 der ins­ge­samt 41 Jugend­äm­ter teil.


Die kom­mu­na­le Kita-Bedarfs­pla­nung soll vor­han­de­ne Betreu­ungs­be­dürf­nis­se der Kin­der einer jeden Kom­mu­ne erfas­sen. Auf­grund der kurz‑, mit­tel- und lang­fris­tig pro­gnos­ti­zier­ten struk­tu­rel­len Ent­wick­lung muss ein Platz­an­ge­bot geschaf­fen wer­den, wel­ches die­se Bedürf­nis­se deckt. Hier­bei stell­ten die Refe­rie­ren­den uni­so­no klar, dass es sich dabei um eine kom­mu­na­le Pflicht­auf­ga­be han­de­le, wel­che auch trotz knap­per finan­zi­el­ler Aus­stat­tung der Kom­mu­nen erfüllt wer­den müs­se. Durch die im Grund­ge­setz ver­an­ker­te Gesetz­mä­ßig­keit der Ver­wal­tung haben die ver­ant­wort­li­chen Behör­den kei­ne Alter­na­ti­ve zur bedarfs­ge­rech­ten Pla­nung und Aus­ge­stal­tung des Betreu­ungs­an­ge­bots. Ver­ant­wort­lich für die Bedarfs­pla­nung ist allei­nig das Jugend­amt, wel­ches mit Unter­stüt­zung der Ein­rich­tungs­trä­ger als „Erfül­lungs­ge­hil­fen“ für die bedarfs­ge­rech­te Ver­sor­gung und die Gewäh­rung des Rechts­an­spru­ches auf die durch­gän­gig sie­ben­stün­di­ge Betreu­ung Sor­ge zu tra­gen hat. „Die Bedarfs­pla­nung ist nicht gut, wenn jedes Kind einen Platz hat, son­dern wenn Plät­ze frei blei­ben — als Puf­fer für Unvor­her­ge­se­he­nes“, so Andre­as Win­hel­ler zur Rele­vanz aus­rei­chen­der Kita­plät­ze. „Ansprech­part­ner und Rechts­an­spruchs­geg­ner für uner­füll­te Betreu­ungs­be­dar­fe ist dabei aber immer das zustän­di­ge Jugend­amt, nicht der Trä­ger oder die Kita-Leitung“.


Kon­kre­te Vor­schrif­ten, wie die Ermitt­lung der Betreu­ungs­be­dar­fe statt­zu­fin­den hat, gibt es nicht. Die direk­te Befra­gung der Eltern, im Ide­al­fall über die Kita, wird als unver­zicht­bar ange­se­hen. Neben der aus­rei­chen­den Platz­an­zahl beinhal­tet eine ziel­ge­rich­te­te Bedarfs­pla­nung auch die an den Bedürf­nis­sen der Fami­li­en bemes­se­ne Dau­er der Betreu­ung. Die Befra­gung der Eltern ist aller­dings nur einer von vie­len Bau­stei­nen. Auch Struk­tur­da­ten wie z.B. Alters­struk­tur und Neu­bau­ge­bie­te einer Kom­mu­ne spie­len eine wesent­li­che Rol­le. Die Bedarfs­pla­nung sei nie per­fekt und sie decke auch nie 100 % der Bedürf­nis­se ab. Eine regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung, wie sich die Pla­nung mit der Rea­li­tät decke, sei den­noch unab­ding­bar. „Die Ver­tre­ter der Kreis- und Stadt­el­tern­aus­schüs­se haben die Mög­lich­keit, ent­spre­chen­de Anträ­ge in die Jugend­hil­fe­aus­schüs­se ein­zu­brin­gen, soll­te das Vor­ge­hen nicht ord­nungs­ge­mäß und trans­pa­rent sein“, führ­te Win­hel­ler wei­ter aus.


Wäh­rend der Ver­an­stal­tung ging eine gro­ße Men­ge an Fra­gen, ins­be­son­de­re über den Chat, ein. Die­se waren eben­falls inhalt­lich sehr breit gestreut. Neben Fra­gen zur Finan­zie­rung von Ver­tre­tungs­per­so­nal, über die Rege­lung der Min­dest­be­dar­fe zur Bil­dung einer Betreu­ungs­ko­hor­te bis hin zur Fra­ge, ob es tat­säch­lich einen gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Tag für die Rei­ni­gung des Spiel­zeugs durch die Fach­kräf­te gäbe, waren annä­hernd alle The­men aus dem Kita-Umfeld vertreten.

„Wir kön­nen hier heu­te Abend lei­der nicht alle Fra­gen beant­wor­ten, das wür­de den Rah­men spren­gen. Die Kreis- und Stadt­el­tern­aus­schüs­se sind aber Ansprech­part­ner für Eltern, Fach­kräf­te und Trä­ger. Nicht nur bei Eltern bestehen noch Wis­sens­lü­cken zu den gesetz­li­chen Rege­lun­gen. Gemein­sam gilt es, die­se flä­chen­de­ckend zu schlie­ßen“, stell­te Gor­don Amu­ser, stell­ver­tre­ten­der Vor­sit­zen­der des Lan­des­el­tern­aus­schus­ses RLP, abschlie­ßend fest. Karin Graeff in ihrer Funk­ti­on als Vor­sit­zen­de des LEA RLP ver­ab­schie­de­te Teil­neh­men­de und Refe­rie­ren­de nach gut drei Stun­den. „Wir möch­ten allen Betei­lig­ten des heu­ti­gen Abends unse­ren Dank aus­spre­chen. Das gro­ße Inter­es­se und die vie­len Fra­gen zei­gen, dass es für uns alle noch eini­ges zu tun gibt. Nur gemein­sam kön­nen wir das Kita-Sys­tem vor dem Kol­laps bewah­ren. Wir dür­fen kei­ne Zeit verschwenden!“

Online-Veranstaltung: Grundlagen der Elternmitwirkung

Eltern­mit­wir­kung braucht das WIR!

Seit den Herbst­fe­ri­en sind nun alle Eltern­aus­schüs­se gewählt und zum Groß­teil kon­sti­tu­iert. Neben eini­gen „alten Hasen“ enga­gie­ren sich auch jedes Jahr vie­le neue Mit­glie­der in den Eltern­aus­schüs­sen der Tages­ein­rich­tung in Rhein­land-Pfalz. Wel­che Auf­ga­ben auf sie zukom­men, wel­che Rech­te und Pflich­ten sie haben – das ist jedoch für einen Groß­teil der Enga­gier­ten nicht immer ganz klar.

Daher laden die Kreis­eltern­aus­schüs­se Bad Dürk­heim (KEA DÜW), Ger­mers­heim (KEA GER), Kai­sers­lau­tern (KEA KL), Rhein-Pfalz-Kreis (KEA RPK) und Süd­li­che Wein­stra­ße (KEA SÜW) alle Eltern­ver­tre­ter und Inter­es­sier­ten zu einem kreis­über­grei­fen­den Online Infor­ma­ti­ons­abend am 09.12.2022 um 20:00 Uhr zum The­ma „Grund­la­gen der Eltern­mit­wir­kung in rhein­land-pfäl­zi­schen Kitas“ ein. Der stell­ver­tre­ten­de Vor­sit­zen­de des Lan­des­el­tern­aus­schus­ses Ben­ja­min Stih­ler wird die The­men Eltern­mit­wir­kung und Erzie­hungs­part­ner­schaft, Son­der­re­ge­lun­gen für freie Trä­ger und die ver­schie­de­nen Gre­mi­en von der Eltern­ver­samm­lung bis hin zur über­ört­li­chen Eltern­ver­tre­tung erläu­tern und Fra­gen der Teil­neh­mer beant­wor­ten. Eine ganz beson­ders herz­li­che Ein­la­dung gilt auch allen Eltern und Inter­es­sier­ten aus dem Land­kreis Süd­west­pfalz, in dem bis­her lei­der noch kein Kreis­eltern­aus­schuss gegrün­det wurde.

Rückblick: Infoveranstaltung zum Thema “Bedarfsgerechter Kita-Platz”

Am 21. Juni ver­an­stal­te­te der Kreis­eltern­aus­schuss Süd­li­che Wein­stra­ße (KEA SÜW) einen Online-Info­abend zum The­ma „Bedarfs­ge­rech­ter Kita-Platz“. Der Ver­an­stal­tung vor­aus­ge­gan­gen war eine Eltern-Umfra­ge zur Betreu­ungs­si­tua­ti­on der Kin­der in SÜW, deren Ergeb­nis­se an die­sem Abend auch vor­ge­stellt wur­den. An der zwei­ein­halb­stün­di­gen Ver­an­stal­tung nah­men unter ande­rem auch Eltern­ver­tre­ter der Lan­des- und Bun­des­ebe­ne teil. Chris­ti­an Stre­cker (Vor­sit­zen­der KEA SÜW) stell­te die Ergeb­nis­se der Umfra­ge vor. Die Refe­ren­tin Karin Graeff (Vor­sit­zen­de des Lan­des­el­tern­aus­schus­ses RLP) erläu­ter­te dann anhand der kon­kre­ten Bei­spie­le, wie die indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se der Fami­li­en ermit­telt wer­den und in die Bedarfs­pla­nung ein­flie­ßen. Ein Vier­tel der über 430Teilnehmer hat­te bei der Umfra­ge ange­ge­ben, dass die aktu­el­le Betreu­ungs­si­tua­ti­on nicht ihren tat­säch­li­chen Bedarf abdeckt. „Es gibt eini­ge Fak­to­ren, die in Sum­me zu so einem hohen Anteil füh­ren kön­nen. Hier­zu zäh­len neben der oft­mals miss­in­ter­pre­tier­ten soge­nann­ten „18er-Regel“, die dadurch weg­fal­len­de Betreu­ung in den Rand­zei­ten, der unzu­rei­chen­de Aus­bau der Ganz­ta­ges­plät­ze aber auch der momen­tan aku­te Fach­kräf­te­man­gel“ so Karin Graeff. Die­se Umstän­de zwän­gen die Ver­ant­wort­li­chen in einen Zustand der Man­gel­ver­wal­tung. Chris­ti­an Stre­cker ergänzt, es sei auch ent­schei­dend, dass die Bedar­fe der Eltern dem Jugend­amt vor­lä­gen. Das Jugend­amt SÜW füh­re eine sehr umfang­rei­che und umfas­sen­de Bedarfs­er­mitt­lung durch. Es wür­den bei­spiels­wei­se alle Eltern der Kita-Kin­der über die jewei­li­gen Ein­rich­tun­gen zu ihrem indi­vi­du­el­len Betreu­ungs­be­darf befragt. Dies sei nicht selbst­ver­ständ­lich, wie Bei­spie­le aus ande­ren Land­krei­sen zeig­ten. Berück­sich­ti­gung könn­ten nur Bedar­fe fin­den, die auch bekannt sei­en. Daher sei auch ins­be­son­de­re Eltern, die einen Betreu­ungs­be­darf für Ein­jäh­ri­ge (U2-Kin­der) hät­ten, ange­ra­ten ihren Bedarf gegen­über dem Jugend­amt trans­pa­rent zu machen.

Eine wei­te­re Erkennt­nis der Umfra­ge ist, dass die Par­ti­zi­pa­ti­on der Eltern am gesam­ten Pro­zess der Bedarfs­pla­nung noch aus­bau­fä­hig ist. „Im Ide­al­fall wer­den die Eltern und Eltern­ver­tre­ter schon in die Defi­ni­ti­on des Bedarfs­er­mitt­lungs­ver­fah­rens ein­be­zo­gen. Dies ist begrün­det durch das Anhö­rungs­recht und auch im Sin­ne des Gedan­kens der Ver­ant­wor­tungs­ge­mein­schaft.“ beton­te Karin Graeff. Auch an die­ser Stel­le sei der Land­kreis SÜW ein posi­ti­ves Bei­spiel. „Das Jugend­amt begrüßt aus­drück­lich, dass ein Ver­tre­ter des Eltern­aus­schus­ses an den Bedarfs­pla­nungs­ge­sprä­chen, die mit jeder Kita ein­zeln durch­ge­führt wer­den, teil­neh­men darf. Lei­der ist die­se Infor­ma­ti­on offen­sicht­lich nicht zu allen Eltern­aus­schüs­sen vor­ge­drun­gen.“, so Chris­ti­an Stre­cker. Reprä­sen­ta­tiv sei die Umfra­ge nicht, aller­dings kön­ne man durch die vie­len Rück­mel­dun­gen doch schon ein gro­bes Stim­mungs­bild ablei­ten. Und die­ses zei­ge, dass an eini­gen Stel­len des Kita-Sys­tems noch Hand­lungs­be­darf für die Ver­ant­wor­tungs­ge­mein­schaft aus Eltern, Kita und Trä­gern besteht – auf ört­li­cher als auch auf über­ört­li­cher Ebene.