MÖGLICHKEITEN ZUR VERKÜRZUNG DER AUSBILDUNG ZUM / ZUR STAATL. ANERKANNTEN ERZIEHER/IN

im Rah­men des Akti­ons­fo­rums zur Fach­kräf­te­si­che­rung und ‑gewin­nung wer­den immer wie­der neue Maß­nah­men gegen den Fach­kräf­te­man­gel vor­an­ge­bracht. Mit einem aktu­el­len Rund­schrei­ben teilt das Bil­dungs­mi­nis­te­ri­um nun mit, dass die Aus­bil­dung zum / zur staatl. aner­kann­ten Erzieher/in ab dem Schul­jahr 2024/25 unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen ver­kürzt wer­den kann.

Fol­gen­de Ver­kür­zungs­mög­lich­kei­ten bestehen:

  1. Eine Ver­kür­zung um ein Jahr ist mög­lich für:
    Stu­di­en­ab­bre­che­rin­nen und Stu­di­en­ab­bre­cher mit Stu­di­en­fä­chern the­ma­tisch
    naher und bedingt the­ma­tisch naher Stu­di­en­gän­ge im Rah­men der
    voll­zeit­schu­li­schen und der berufs­be­glei­ten­den Aus­bil­dungs­form sowie
    Absol­ven­tin­nen und Absol­ven­ten der höhe­ren Berufs­fach­schu­le
    Sozi­al­as­sis­tenz im Rah­men der berufs­be­glei­ten­den Ausbildungsform.
  1. Eine Ver­kür­zung um ein hal­bes Jahr (im Berufs­prak­ti­kum) ist mög­lich für:
    Absol­ven­tin­nen und Absol­ven­ten der höhe­ren Berufs­fach­schu­le
    Sozi­al­as­sis­tenz im Rah­men der voll­schu­li­schen Ausbildungsform.

Das ent­spre­chen­de Rund­schrei­ben kann hier her­un­ter­ge­la­den werden: