MÖGLICHKEITEN ZUR VERKÜRZUNG DER AUSBILDUNG ZUM / ZUR STAATL. ANERKANNTEN ERZIEHER/IN

im Rahmen des Aktionsforums zur Fachkräftesicherung und -gewinnung werden immer wieder neue Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel vorangebracht. Mit einem aktuellen Rundschreiben teilt das Bildungsministerium nun mit, dass die Ausbildung zum / zur staatl. anerkannten Erzieher/in ab dem Schuljahr 2024/25 unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden kann.

Folgende Verkürzungsmöglichkeiten bestehen:

  1. Eine Verkürzung um ein Jahr ist möglich für:
    Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher mit Studienfächern thematisch
    naher und bedingt thematisch naher Studiengänge im Rahmen der
    vollzeitschulischen und der berufsbegleitenden Ausbildungsform sowie
    Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsfachschule
    Sozialassistenz im Rahmen der berufsbegleitenden Ausbildungsform.
  1. Eine Verkürzung um ein halbes Jahr (im Berufspraktikum) ist möglich für:
    Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsfachschule
    Sozialassistenz im Rahmen der vollschulischen Ausbildungsform.

Das entsprechende Rundschreiben kann hier heruntergeladen werden: