Kreiselternausschuss der Kindertagesstätten im Landkreis SÜW: Klärungsbedarf bei manchen Fragen

Der Kreis­eltern­aus­schuss der Kin­der­ta­ges­stät­ten im Land­kreis Süd­li­che Wein­stra­ße begrüßt den Gesetz­ent­wurf des Kita-Geset­zes hin­sicht­lich der bes­se­ren Betei­li­gung von Eltern an maß­geb­li­chen Ent­schei­dun­gen in den Kindertagesstätten.

Eben­so posi­tiv sieht er die gene­rel­le, gesetz­li­che Aus­wei­tung der Betreu­ung auf sie­ben Stun­den. „Im Zuge der Ver­ein­bar­keit von Beruf und Fami­lie wäre es wün­schens­wert, dar­über hin­aus eine gesetz­lich ver­an­ker­te, voll­stän­di­ge und damit zeit­lich nicht ein­ge­schränk­te Ganz­tags­be­treu­ung in den Kin­der­ta­ges­stät­ten im neu­en Kita-Gesetz fest­zu­schrei­ben“, so der Aus­schuss in einer Mitteilung.

Die Pra­xis in den Kin­der­ta­ges­stät­ten zei­ge die­sen Bedarf, der seit Jah­ren erheb­lich stei­ge. In der Umset­zung der erwei­ter­ten Betreu­ungs­zeit sei mit räum­li­chen Eng­päs­sen ins­be­son­de­re hin­sicht­lich der Essens‑, Küchen- und Schlaf­räum­lich­kei­ten, aber auch in der Flä­chen­be­mes­sung der Grup­pen zu rechnen.

Hier sieht der Kreis­eltern­aus­schuss Klä­rungs­be­darf, gera­de auch mit Blick auf die zeit­na­he Umset­zung, sowie in den Lösungsansätzen.

Er  spricht sich dafür aus, den Per­so­nal­schlüs­sel der Erzie­he­rin­nen und Erzie­her für Bil­dung, Erzie­hung und Betreu­ung der Kita-Kin­der in einen Bereich „Unter 3‑Jähriger“ und „Über 3‑Jähriger“ zu splitten.

Dabei müs­se der Per­so­nal­schlüs­sel für unter 3‑Jährige Kin­der „erheb­lich stär­ker“ bemes­sen wer­den als im Gesetz­ent­wurf vorgesehen.

Jedoch sei auch der Schlüs­sel bei Kin­dern über drei Jah­ren anzu­he­ben, so dass bil­dungs­päd­ago­gi­sche Maß­nah­men getrof­fen wer­den könn­ten und es sich nicht um eine rei­ne Betreu­ung handele.

Der Kreis­eltern­aus­schuss sieht  im hie­si­gen Grenz­ge­biet zu Frank­reich die fran­zö­si­schen Fach­kräf­te als fes­ten Bestand­teil der Arbeit in den Kin­der­ta­ges­stät­ten an.

Er spricht sich dafür aus, die fran­zö­si­schen Fach­kräf­te, aber auch gene­rell die Sprach­för­der­kräf­te, inter­kul­tu­rel­len Fach­kräf­te und Inte­gra­ti­ons­kräf­te im Sozi­al­raum­bud­get stär­ker zu berück­sich­ti­gen, so dass deren Arbeit in den Kitas gesi­chert wer­den kann und die­se Fach­kräf­te zum Stan­dard gehören.