Aktuell sind für die Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz Schritte zur weiteren Öffnung vorgesehen. Demnach können seit 08. März die Vorschulkinder sowie besonders belastete Kinder die Kitas wieder besuchen. Ab 15. März ist dann für alle Kinder ein „Regelbetrieb unter Corona-Bedingungen“ geplant. Das heißt, es endet dann der Appell, seine Kinder zuhause zu betreuen.
Sollten dann noch befristete Einschränkungen vor Ort – insbesondere in den Hol- und Bringzeiten der Kinder – notwendig sein, so werden diese Übergangsregelungen im Einvernehmen zwischen Träger, Leitung und Elternausschuss beschlossen. D.h. für die Elternvertretungen gibt es hiermit zum ersten Mal überhaupt ein echtes Mitbestimmungsrecht, das über das übliche Anhörungsrecht deutlich hinausgeht.
Um die Elternvertretungen auf diese neue Verantwortlichkeit und die anstehenden Verhandlungen optimal vorzubereiten, hat der Landeselternausschuss der Kitas in Rheinland-Pfalz (LEA) ein entsprechendes Informationsblatt herausgegeben. Zudem lädt der LEA alle Mitglieder der örtlichen und überörtlichen Elternausschüsse und -beiräte für Samstag, 13. März, 19:00 Uhr, zu einer Online-Videokonferenz ein. Als Referent und Ansprechpartner steht hierbei der LEA-Vorsitzende Andreas Winheller, der als Teil der Kita-Spitzen die Regelungen mit ausgehandelt hat, zur Verfügung.
Die Zugangsdaten für die Veranstaltung sowie das oben genannte Infoblatt können entweder unter https://www.lea-rlp.de/ abgerufen oder beim Kreiselternausschuss (KEA) SÜW per E-Mail an keasuew@t-online.de angefordert werden.