Kreiselternausschuss der Kindertagesstätten im Landkreis Südliche Weinstraße zum Gesetzentwurf des Kita-Gesetzes

Der Kreis­eltern­aus­schuss der Kin­der­ta­ges­stät­ten im Land­kreis Süd­li­che Wein­stra­ße begrüßt den Gesetz­ent­wurf des Kita-Geset­zes hin­sicht­lich der bes­se­ren Betei­li­gung von Eltern an maß­geb­li­chen Ent­schei­dun­gen in den Kin­der­ta­ges­stät­ten. Eben­so posi­tiv sieht er die gene­rel­le, gesetz­li­che Aus­wei­tung der Betreu­ung auf sie­ben Stunden.

Im Zuge der Ver­ein­bar­keit von Beruf und Fami­lie wäre es wün­schens­wert, dar­über hin­aus eine gesetz­lich ver­an­ker­te, voll­stän­di­ge und damit zeit­lich nicht ein­ge­schränk­te Ganz­tags­be­treu­ung in den Kin­der­ta­ges­stät­ten im neu­en Kita-Gesetz fest­zu­schrie­ben. Die Pra­xis in den Kin­der­ta­ges­stät­ten zeigt die­sen Bedarf, der seit Jah­ren erheb­lich steigt. In der Umset­zung der erwei­ter­ten Betreu­ungs­zeit ist mit räum­li­chen Eng­päs­sen ins­be­son­de­re hin­sicht­lich der Essens‑, Küchen- und Schlaf­räum­lich­kei­ten, aber auch in der Flä­chen­be­mes­sung der Grup­pen zu rechnen.

Hier sieht der Kreis­eltern­aus­schuss Klä­rungs­be­darf, gera­de auch mit Blick auf die zeit­na­he Umset­zung, sowie in den Lösungs­an­sät­zen. Der Kreis­eltern­aus­schuss spricht sich dafür aus, den Per­so­nal­schlüs­sel der Erzie­he­rin­nen und Erzie­her für Bil­dung, Erzie­hung und Betreu­ung der Kita-Kin­der in einen Bereich „Unter 3‑Jähriger“ und „Über 3‑Jähriger“ zu split­ten. Dabei wäre der Per­so­nal­schlüs­sel für unter 3‑Jährige Kin­der erheb­lich stär­ken zu bemes­sen als im Gesetz­ent­wurf vor­ge­se­hen, jedoch auch der Schlüs­sel bei Kin­dern über drei Jah­ren anzu­he­ben, so dass bil­dungs­päd­ago­gi­sche Maß­nah­men getrof­fen wer­den kön­nen und es sich nicht um eine rei­ne Betreu­ung handelt.

Der Kreis­eltern­aus­schuss sieht gera­de im hie­si­gen Grenz­ge­biet zu Frank­reich die fran­zö­si­schen Fach­kräf­te als fes­ten Bestand­teil der Arbeit in den Kin­der­ta­ges­stät­ten an. Er spricht sich dafür aus, die fran­zö­si­schen Fach­kräf­te, aber auch gene­rell die Sprach­för­der­kräf­te, inter­kul­tu­rel­len Fach­kräf­te und Inte­gra­ti­ons­kräf­te im Sozi­al­raum­bud­get stär­ker zu berück­sich­ti­gen, so dass deren Arbeit in den Kitas gesi­chert wer­den kann und die­se Fach­kräf­te zum Stan­dard gehören.