VOLLVERSAMMLUNG & WAHL DES VORSTANDES DES KREISELTERNAUSSCHUSSES SÜW

Am Mitt­woch, 15.12.2021 ab 19:30 Uhr fin­det die Voll­ver­samm­lung und die Wahl des Vor­stan­des des Kreis­eltern­aus­schus­ses Süd­li­che Wein­stra­ße (KEA SÜW) in der Aula des Alfred-Gros­ser-Schul­zen­trums, Les­sing­stra­ße 24, 76887 Bad Bergza­bern, statt.

Auf der Tages­ord­nung ste­hen auch der Tätig­keits­be­richt des bis­he­ri­gen KEA-Vor­stan­des sowie die Wahl der zwei Dele­gier­ten und zwei Ersatz­de­le­gier­ten für den Lan­des­el­tern­aus­schuss RLP.

Die Voll­ver­samm­lung ist das höchs­te beschluss­fas­sen­de Gre­mi­um der Eltern­mit­wir­kung und besteht aus je zwei Dele­gier­ten der Eltern­ver­tre­tun­gen aller 74 Kitas (Tages­ein­rich­tun­gen) im Landkreis.

In den Vor­stand des Kreis­eltern­aus­schus­ses kön­nen alle Eltern gewählt wer­den, die ein Kind im Alter unter 14 Jah­ren und ihren Wohn­sitz im Land­kreis SÜW haben. In der Voll­ver­samm­lung nicht anwe­sen­de Eltern­tei­le sind wähl­bar und ihre Kan­di­da­tur ist zuzu­las­sen, wenn ihre Zustim­mung zur Kan­di­da­tur zuvor ange­zeigt wird. Jeder kann sich aber auch selbst vor Ort vor­schla­gen oder aber vor­schla­gen lassen.

Bei der Kreis­eltern­aus­schuss­wahl wer­den die aktu­ell gül­ti­gen Coro­na-Bestim­mun­gen berück­sich­tigt, des­halb wird sie (Stand 03.12.2021) von der Kreis­ver­wal­tung SÜW als Prä­senz­ver­an­stal­tung orga­ni­siert. Es gilt Mas­ken­pflicht und die Pflicht zur Kon­takt­er­fas­sung. Gemäß 29. CoBeL­VO wird auch die 3G-Regel ein­ge­führt wer­den, Details wer­den noch bekanntgegeben.

Wer Inter­es­se an einer Mit­wir­kung im KEA SÜW oder Rück­fra­gen zur Ver­an­stal­tung hat, kann sich ger­ne per E‑Mail an post@keasuew.de wenden.