NEWSLETTER 08/21

Stifte

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Neuigkeiten vom Kreiselternausschuss (KEA SÜW)

Dieses Mal mit den Schwerpunktthemen:

  • Situation der KiTas und der Elternmitwirkung nach Inkrafttreten des neuen KiTa-Gesetzes

1.) Umfrage & Infoabend zur Auswirkung des KiTa-Gesetzes vor Ort

Der KEA SÜW hat – gemeinsam mit den Kreiselternausschüssen Bad Dürkheim, Germersheim und Rhein-Hunsrück-Kreis – eine Umfrage zur Umsetzung, Beurteilung und Auswirkung des neuen KiTa-Gesetzes vor Ort gestartet. Die Teilnahmequote war direkt unerwartet hoch und es zeichnet sich nach ersten Auswertungen ein vielschichtiges Bild ab. Um die aktuelle Situation in den KiTas noch exakter erfassen zu können, sind weitere Teilnahmen sehr willkommen. Die Umfrage kann online unter https://keasuew.de/umfrage abgerufen werden.

Die Vorstellung der Ergebnisse und Erkenntnisse wird dann in der kreisübergreifenden Online-Veranstaltung unter dem Titel „Sieben Stunden in sieben Jahren? KiTa-Zukunftsgesetz – und was nun?“ erfolgen, die am Donnerstag, 09.09.2021, 20:00 Uhr, stattfinden wird. Hierbei sollen auch gängige Fehlinterpretationen und Missverständnisse rund um das neue Gesetz angesprochen werden. Die Anmeldung erfolgt unter https://keasuew.de/veranstaltungen.

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KiTa-Situation in Kreis SÜW gemäß Jugendhilfeausschuss und Bedarfsplan

Am 21.04.2021, 05.05.2021 (Sondersitzung) und 16.06.2021 tagte der Jugendhilfeausschuss SÜW. Kurz vor dem vollständigen Inkrafttreten des neuen KiTa-Gesetzes standen zugehörige Themen im Vordergrund.

Informationen zum Sachstand der KiTa-Baumaßnahmen
(Präsentation Herr Bierle, Stand April 2021)
https://sessionnet.krz.de/suedliche-weinstrasse/bi/getfile.asp?id=23956&type=do

  • 48 von 74 Kindertagesstätten (= 65%) entsprechen in SÜW nicht den Vorgaben des KiTa-Gesetzes, hier sind Baumaßnahmen erforderlich.
  • Vor 01.07.21: 4.976 (davon 2.915 GZ) KiTa-Plätze.
  • Ab 01.07.21: 4.962 (davon 3.750 GZ) KiTa-Plätze.
  • 1.175 KiTa-Plätze (24 %) erfüllen nicht den Rechtsanspruch auf eine durchgängige Betreuung von sieben Stunden.

Konzept zur Aufteilung des „Sozialraumbudget nach dem KiTaG RLP“:

  • Die KiTa-Sozialarbeit wird stark ausgebaut.
  • Die Französisch-Spracharbeit wird nicht über das Sozialraumbudget finanziert.
  • In dem verlinkten Dokument ist aufgeführt, welche KiTa welchen personellen Mehrbedarf erhält: Sozialraumbudget SUEW.pdf.

Kindertagesstätten-Bedarfsplan für das KiTa-Jahr 2021/22 (zwei Teile):
(Stand Juni 2021)
Kindertagesstätten-Bedarfsplan, Teil 1.pdf
Kindertagesstätten-Bedarfsplan, Teil 2.pdf

Übersicht aus dem KiTa-Bedarfsplan SÜW:

Die Gesamtzahl der KiTa-Plätze ist leicht gestiegen. Inzwischen sind diese Plätze fast vollständig für 2- bis 6-Jährige vorgesehen, für Einjährige sind kaum noch Plätze vorhanden. 75% der Plätze entsprechen dem seit 01.07.21 geltenden Rechtsanspruch. Die Zahl der Ganztagsplätze (inkl. Mittagessen) wurde entsprechend deutlich erhöht. Die Zahl der ausgeschriebenen Hortplätz stagniert bei 20 (zum Vergleich: Der Landkreis Germersheim hat >500 Hortplätze).

Es gibt in SÜW nur noch Plätze mit mindestens 7 Stunden Betreuungsdauer. Insgesamt 59% der Plätze sehen eine Betreuungsdauer von 8-9 Stunden vor.

Niederschrift zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 16.06.2021:

Niederschrift, JHA-Sitzung vom 16.06.2021.pdf
Mit dem neuen KiTa-Gesetz erhöht sich die Personalausstattung für die KiTas im Landkreis SÜW um 21,73 Vollzeitäquivalente, wobei ja auch die Zahl der Ganztagsplätze steigt. Sechs von sieben Verbandsgemeinden profitieren hier von diesem Mehrpersonal, während in der Verbandsgemeinde Annweiler ein Abbau von 0,66 Vollzeitäquivalenten festzustellen ist.

3.) Elternmitwirkung nach neuem KiTa-Gesetz

Infolge des neuen KiTa-Gesetzes kommt es zu einer Ausweitung und weiteren Aufwertung der Elternmitwirkung auf allen Ebenen. Im Folgenden sind entsprechende Neuerungen zusammengefasst:

  • In jeder Tageseinrichtung wird es zukünftig einen (KiTa-) Beirat geben, in welchem die Verantwortungsgemeinschaft über grundsätzliche Angelegenheiten und strukturelle Grundlagen berät. Auch der Elternausschuss (EA) entsendet Mitglieder in den Beirat.
  • Die Elternversammlung wählt als das höchste beschlussfassende Gremium der Elternmitwirkung den Elternausschuss in der Zeit zwischen dem Ende der Schulsommerferien bis Ende Oktober. Die Elternversammlung kann nun auch beschließen, dass die Elternausschuss-Wahl per Urnenwahl erfolgt.
  • Jedes Mitglied des Elternausschusses besitzt ein förmliches Beschwerderecht, insbesondere wenn der EA nicht vor wesentlichen Angelegenheiten, die die Tageseinrichtung betreffen, gehört und informiert wird.
  • In der konstituierenden Sitzung des Elternausschusses werden zukünftig Delegierte für die Vollversammlung des Kreiselternausschusses (KEA) gewählt. Die Vollversammlung wählt alle zwei Jahre bis zum 15. Dezember den KEA-Vorstand. Die Neuwahl des KEA SÜW findet im November/Dezember diesen Jahres statt. Interessierte an einer Mitarbeit können sich jederzeit melden.
  • Der KEA entsendet das beratende Mitglied für den Jugendhilfeausschuss, welches dort seit 01.07.21 ein Antragsrecht besitzt.
  • Der KEA ist vom Kreisjugendamt über wesentliche Angelegenheiten, die die in den Bedarfsplan aufgenommenen Tageseinrichtungen betreffen, zu informieren und anzuhören. Eine wesentliche Angelegenheit stellt z.B. die Erstellung des Bedarfsplanes dar.

Informationsmaterial zum neuen (KiTa-) Beirat:

https://KiTa.rlp.de/de/themen/demokratiepaedagogik/KiTa-beirat

Gesetztestexte (u.a. KiTa-Gesetz und Elternmitwirkungsverordnung):

https://KiTa.rlp.de/de/themen/KiTa-gesetz/materialien

Broschüre des Landeselternausschusses der KiTas in Rheinland-Pfalz (LEA RLP) „Grundlagen der Elternmitwirkung in KiTas in RLP“ (Neuauflage):

https://www.lea-rlp.de/elternmitwirkungsbroschuere

Logo KEA SÜW

E-Mail: post@keasuew.de
Phone: 0160-8529516 bzw. 0172-2421873
Homepage: https://keasuew.de
Facebook: facebook.com/keasuew

Newsletter des Kreiselternausschusses SÜW: Für Eltern, Sorgeberechtigte, Elternvertreter, Erzieher*innen, Kitaleitungen, Trägervertreter und interessierte Personen im KiTa-Umfeld. Anmeldung und Abmeldung jederzeit per E-Mail möglich.

UMFRAGE ZUR KITA-SITUATION NACH DEM 01. JULI 2021

Pressemitteilungen

Am 1. Juli 2021 ist das KiTa-Zukunftsgesetz in Rheinland-Pfalz (KitaG) vollständig in Kraft getreten. Neben positiven Aspekten, wie der durchgängigen Betreuung von sieben Stunden mit Mittagessen, bringt es auch Herausforderungen und Fragen vor Ort mit sich.

Um ein breites Meinungsbild zu erhalten, ruft der Kreiselternausschuss Südliche Weinstraße (KEA SÜW) – gemeinsam mit den Kreiselternausschüssen (KEAs) Bad Dürkheim (DÜW), Germersheim (GER) und Rhein-Hunsrück-Kreis (RHK) – zur Teilnahme an einer kreisübergreifenden Umfrage auf (schließt auch die Stadt Landau und die Landkreise Südwestpfalz und Kaiserslautern mit ein).

Ziel der Befragung ist es, anhand der Ergebnisse, Vor- und Nachteile der Änderungen durch das neue Gesetz aus Sicht von Eltern und sonstiger Kita-Akteure zu ermitteln. In einer kreisübergreifenden Online-Veranstaltung am 09. September 2021, 20:00 Uhr, werden die Ergebnisse dann unter dem Titel „7 Stunden in 7 Jahren ? KiTa-Zukunftsgesetz und was jetzt?“ vorgestellt und gemeinsam besprochen (Anmeldung bereits möglich unter https://keasuew.de/veranstaltungen).

Der KEA SÜW möchte Eltern, Elternvertreterinnen, Kita-Leitungen, Erzieherinnen sowie Trägervertreter*innen bitten, 10 Minuten ihrer Zeit zu investieren und an der Befragung unter https://keasuew.de/umfrage teilzunehmen.

Lokale Probleme sollen definiert und diskutiert werden, damit ein bestmögliches Ergebnis ohne Überforderung aller Beteiligten erzielt wird. Hierbei spielt die Elternmitwirkung bei der Umsetzung des KitaG eine elementare Rolle.

Gerne steht der KEA SÜW für Rückfragen unter post@keasuew.de zur Verfügung.

WIR GEDENKEN DER OPFER DER HOCHWASSERKATASTROPHE – UND RUFEN ZU EINER SPENDENKAMPAGNE AUF

Spende

Liebe Eltern und Sorgeberechtigten,

mit dem Abstand von zwei Tagen sehen wir klarer. Was zunächst für uns Unbeteiligte in anderen Teilen des Landes wie ein „schlimmes Hochwasser“ erschien, wird inzwischen in seinen Dimensionen klar erkennbar:

Die verheerenden Hochwasser in den Landkreisen Ahrweiler, Trier-Saarburg, Eifelkreis Bitburg-Prüm und der Vulkaneifel sowie in Bernkastel-Wittlich, Mayen-Koblenz und der Stadt Trier sind die schlimmste Naturkatastrophe in der Geschichte unseres Landes.

Nicht nur hunderte Tote und eine völlig zerstörte Infrastruktur im Wert von Milliarden Euro sind zu beklagen, zehntausende Menschen stehen buchstäblich vor dem Nichts. Familien ist ihr ganzes Leben durch die grausamen Fluten entrissen worden, alle Erinnerungsstücke, Kindern ihr Spielzeug – und vielen vielen Menschen ihre Heimat. Das betrifft auch viele Kitakinder und ihre Eltern, viele Elternvertreter*innen in den betroffenen Regionen. Es betrifft auch Kitas und Schulen.

Unsere Gedanken und Gebete sind bei den Hinterbliebenen und den Opfern, unsere Wünsche sind bei den Verletzten und Traumatisierten. Wir wünschen ihnen gute Genesung und den Gläubigen unter ihnen die Gnade und den Segen ihres Gottes.

Die materiellen Dinge können und müssen wieder aufgebaut werden. Wir vertrauen auf die Zusagen der Politik, schnelle und unbürokratische Hilfe zu leisten. Dies muss selbstverständlich auch die Unterstützung von Familien und den Aufbau einer provisorischen Infrastruktur für Kinderbetreuung umfassen. Hier sind wir alle gefragt zusammenzustehen.

Wenn Kolleginnen und Kollegen aus den Elternvertretungen der betroffenen Gebiete Unterstützung benötigen, können sie sich jederzeit gerne an den Vorstand des Landeselternausschuss RLP wenden und wir werden versuchen, gemeinsam mit dem Netzwerk der KEAs und STEAs Hilfe zu leisten, soweit es uns möglich ist.

Als einen ersten Schritt ruft der LEA dazu auf, im Rahmen des möglichen einen eigenen Beitrag zur Hochwasserhilfe zu leisten. Dazu hat das Land Rheinland-Pfalz ein zentrales Spendenkonto eingerichtet, bei dem alle eingesammelten Gelder voll den Opfern zugute kommen werden.

Spendenkonto:
Kennwort „Katastrophenhilfe Hochwasser“ auf das Konto der Landeshauptkasse Mainz, IBAN: DE78 5505 0120 0200 3006 06, BIC: MALADE51MNZ.

Bitte verbreiteten Sie diesen Beitrag mit dem Spendenaufruf in Ihren Netzwerken, denn wir wissen: Eltern sind solidarisch!

Und die Menschen, die jetzt vor dem Nichts stehen, haben unsere Hilfe verdient.

Für den Landesvorstand

Mit kollegialen Grüßen

Andreas Winheller
LEA RLP
Vorsitzender