Kreiselternausschuss SÜW lädt ein: Infoabend zum Kita-Zukunftsgesetz am 27. August

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Der Land­tag Rhein­land-Pfalz hat am ver­gan­ge­nen Mitt­woch das neue Kita-Gesetz ver­ab­schie­det. Zu einem Infor­ma­ti­ons- und Dis­kus­si­ons­abend zum neu­en Kita-Zukunfts­ge­setz lädt der Kreis­eltern­aus­schuss Süd­li­che Wein­stra­ße am Diens­tag, 27. August 2019 um 19 Uhr ins Dorf­ge­mein­schafts­haus nach Hoch­stadt ein. Als Refe­ren­ten ste­hen an die­sem Abend Vero­ni­ka Sni­der-Wenz vom Lan­des­el­tern­aus­schuss und Xenia Roth, Refe­rats­lei­te­rin im Bil­dungs­mi­nis­te­ri­um zur Ver­fü­gung. Land­rat Diet­mar See­feldt wird zum Kita-Zukunfts­ge­setz aus der Sicht des Land­krei­ses berich­ten. Die Mode­ra­ti­on der Ver­an­stal­tung über­nimmt der Hoch­stad­ter Bür­ger­meis­ter Timo Reu­ther. Eltern, Erzie­he­rin­nen und Erzie­her, Trä­ger und Inter­es­sier­te sind herz­lich eingeladen.

Stellungnahme des Kreiselternausschuss zum Kita-Gesetz

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Der Kreis­eltern­aus­schuss des Land­krei­ses Süd­li­che Wein­stra­ße begrüßt die Ände­run­gen im neu­en Kita-Gesetz.

„Wir hal­ten die For­mu­lie­rung eines neu­en Kita-Geset­zes für unum­gäng­lich und drin­gend not­wen­dig“, sag­te Mar­tin Ves­ter, Vor­sit­zen­der des Kreis­eltern­aus­schuss. Den­noch gibt es Rege­lun­gen, die nach­ge­bes­sert wer­den müs­sen. So bil­det der ein­heit­li­che Per­so­nal­schlüs­sel für Zwei- bis Sechs­jäh­ri­ge, von 0,1 Erzie­hern pro Kind, nicht den tat­säch­li­chen Mehr­auf­wand für 2‑Jährige ab. Auch die Quo­te von 8%, die auf die frei­en Kita­plät­ze im Jugend­amts­be­zirk abstellt, wel­che zum Stich­tag nicht über­schrit­ten wer­den darf, ohne dass Per­so­nal gekürzt wird, wird als pro­ble­ma­tisch und ver­bes­se­rungs­wür­dig ange­se­hen. Lösun­gen müs­sen auch für die Mit­tags­zeit gefun­den wer­den, wenn nach dem neu­en Gesetz, mit hoher Wahr­schein­lich­keit, wesent­lich mehr Kin­der zu Mit­tag essen, die Erzie­her jedoch nach 6 Stun­den ihre gesetz­li­che Pau­se ein­hal­ten müs­sen. „Beson­ders wich­tig ist uns als Eltern im Kreis­eltern­aus­schuss der Aus­bau der Küchen in den Kitas, damit eige­nes Kochen ermög­licht wer­den kann“, sag­te Char­maine Bey­er, stell­ver­tre­ten­de Vor­sit­zen­de des Kreis­eltern­aus­schuss und kri­ti­siert, dass 13,4 Mil­lio­nen Euro für den Aus­bau der Kita-Küchen im Land auf die Kitas run­ter­ge­rech­net (rund 5.400 € pro Kita) zu wenig sei, um geeig­ne­te Küchen­um­bau­ten rea­li­sie­ren zu können.

Dar­über hin­aus müs­sen die erhöh­ten Anfor­de­run­gen an die Kita-Lei­tun­gen stär­ker berück­sich­tigt wer­den. Die vor­ge­se­he­ne Rege­lung zur Lei­tungs­frei­stel­lung sei unzu­rei­chend gera­de auch hin­sicht­lich der umfang­rei­chen Per­so­nal­pla­nung und des avi­sier­ten Moni­to­ring, resü­mier­te der Kreis­eltern­aus­schuss und appel­liert an die Ver­ant­wort­li­chen auf Nachbesserung.

Kreiselternausschuss der Kindertagesstätten im Landkreis Südliche Weinstraße zum Gesetzentwurf des Kita-Gesetzes

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Der Kreis­eltern­aus­schuss der Kin­der­ta­ges­stät­ten im Land­kreis Süd­li­che Wein­stra­ße begrüßt den Gesetz­ent­wurf des Kita-Geset­zes hin­sicht­lich der bes­se­ren Betei­li­gung von Eltern an maß­geb­li­chen Ent­schei­dun­gen in den Kin­der­ta­ges­stät­ten. Eben­so posi­tiv sieht er die gene­rel­le, gesetz­li­che Aus­wei­tung der Betreu­ung auf sie­ben Stunden.

Im Zuge der Ver­ein­bar­keit von Beruf und Fami­lie wäre es wün­schens­wert, dar­über hin­aus eine gesetz­lich ver­an­ker­te, voll­stän­di­ge und damit zeit­lich nicht ein­ge­schränk­te Ganz­tags­be­treu­ung in den Kin­der­ta­ges­stät­ten im neu­en Kita-Gesetz fest­zu­schrie­ben. Die Pra­xis in den Kin­der­ta­ges­stät­ten zeigt die­sen Bedarf, der seit Jah­ren erheb­lich steigt. In der Umset­zung der erwei­ter­ten Betreu­ungs­zeit ist mit räum­li­chen Eng­päs­sen ins­be­son­de­re hin­sicht­lich der Essens‑, Küchen- und Schlaf­räum­lich­kei­ten, aber auch in der Flä­chen­be­mes­sung der Grup­pen zu rechnen.

Hier sieht der Kreis­eltern­aus­schuss Klä­rungs­be­darf, gera­de auch mit Blick auf die zeit­na­he Umset­zung, sowie in den Lösungs­an­sät­zen. Der Kreis­eltern­aus­schuss spricht sich dafür aus, den Per­so­nal­schlüs­sel der Erzie­he­rin­nen und Erzie­her für Bil­dung, Erzie­hung und Betreu­ung der Kita-Kin­der in einen Bereich „Unter 3‑Jähriger“ und „Über 3‑Jähriger“ zu split­ten. Dabei wäre der Per­so­nal­schlüs­sel für unter 3‑Jährige Kin­der erheb­lich stär­ken zu bemes­sen als im Gesetz­ent­wurf vor­ge­se­hen, jedoch auch der Schlüs­sel bei Kin­dern über drei Jah­ren anzu­he­ben, so dass bil­dungs­päd­ago­gi­sche Maß­nah­men getrof­fen wer­den kön­nen und es sich nicht um eine rei­ne Betreu­ung handelt.

Der Kreis­eltern­aus­schuss sieht gera­de im hie­si­gen Grenz­ge­biet zu Frank­reich die fran­zö­si­schen Fach­kräf­te als fes­ten Bestand­teil der Arbeit in den Kin­der­ta­ges­stät­ten an. Er spricht sich dafür aus, die fran­zö­si­schen Fach­kräf­te, aber auch gene­rell die Sprach­för­der­kräf­te, inter­kul­tu­rel­len Fach­kräf­te und Inte­gra­ti­ons­kräf­te im Sozi­al­raum­bud­get stär­ker zu berück­sich­ti­gen, so dass deren Arbeit in den Kitas gesi­chert wer­den kann und die­se Fach­kräf­te zum Stan­dard gehören.