Infos zum Start des Kita-Jahres 2022/2023

Zu Beginn des Kita-Jah­res gibt es eini­ge wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen für alle Eltern & Kita-Teams:

Rundschreiben RS 38/2022 und Wegweiser Kita & Corona

Um Trä­ger, Kitas und Eltern zukünf­tig schnell und unkom­pli­ziert zur aktu­el­len Infek­ti­ons­la­ge und neu­en Maß­nah­men zu infor­mie­ren, hat das Minis­te­ri­um einen Weg­wei­ser her­aus­ge­ge­ben. Durch Scan­nen des QR Codes im Fly­er oder Kli­cken auf https://s.rlp.de/coronakita haben Sie jeder­zeit die Infor­ma­ti­ons­quel­le im Blick. Das ent­spre­chen­de Rund­schrei­ben fin­den Sie hier:

https://corona.rlp.de/fileadmin/corona/2022–09-01_RS_38-2022_Wegweiser_Kita___Corona.pdf 

Inhal­te sind neben der Bekannt­ma­chung des Weg­wei­sers die Rege­lun­gen zu Tes­tun­gen, Ver­län­ge­rung der Lan­des­re­ge­lun­gen sowie der Ände­rung des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes. Der­zeit gibt es kei­ne Neue­run­gen für den Kita-Bereich.


Änderung der KitaG-Ausführungsverordnung zur Personalausstattung

Mit einer Ver­ord­nungs­än­de­rung reagiert das Land auf die mas­si­ven Per­so­nal­eng­päs­se in Kitas und gibt damit die Mög­lich­keit Assis­tenz- und Ver­tre­tungs­kräf­te effek­ti­ver einzusetzen.Dies betrifft zwei wesent­li­che Vor­ga­ben, die ins­be­son­de­re auch klei­ne Ein­rich­tun­gen vor gro­ße Her­aus­for­de­run­gen stellte.

Zum einen kön­nen Assis­tenz­kräf­te nun gemein­sam mit einer Fach­kraft die Auf­sicht in einer Kita-Grup­pe füh­ren. Bis­her muss­ten es immer zwei Fach­kräf­te sein.

Die zwei­te Neue­rung betrifft die Maxi­mal­zeit­re­ge­lung für Ver­tre­tungs­kräf­te. Die­se konn­ten bis­her nur maxi­mal 6 Mona­te ein­ge­setzt wer­den. Laut neu­er Ver­ord­nung ist eine Beschäf­ti­gung vor­erst bis Ende 2028 auch über die­se 6 Mona­te hin­aus möglich.

Den ent­spre­chen­den Abschnitt der Lan­des­ver­od­nung fin­den Sie hier:

Rhein­land-Pfalz — § 2 KiTaG­AVO | Lan­des­norm Rhein­land-Pfalz | Per­so­nal­aus­stat­tung | § 2 — Per­so­nal­aus­stat­tung | gül­tig ab: 30.07.2022 (rlp.de) 

Die­ser Schritt ist aus Sicht der Eltern­ver­tre­tun­gen sehr zu begrü­ßen! Wir ver­wei­sen an die­ser Stel­le auf eine ent­spre­chen­de Mel­dung des Landeselternausschusses:

Wich­ti­ge Schrit­te gegen Fach­kräf­te­man­gel in Kitas lau­fen an — LEA begrüßt schnel­les Han­deln der Lan­des­re­gie­rung — LEA (lea-rlp.de)

Ergän­zend fin­den Sie hier­zu das Posi­ti­ons­pa­pier des LEA zum The­ma Fachkräftemangel:

LEA for­dert Son­der­gip­fel gegen den Kita-Fachkräftemangel


Ganztagesplatz nur bei Berufstätigkeit? NEIN!

Immer häu­fi­ger kon­tak­tie­ren uns ver­zwei­fel­te Eltern, die von ihrer Kita dar­über infor­miert wer­den, dass eine Ganz­ta­ges­be­treu­ung der Kin­der zwin­gend mit der Berufs­tä­tig­keit bei­der Eltern­tei­le ver­knüpft ist. Dies bedeu­tet, dass Kin­der ihren “Ganz­ta­ges­platz” ent­zo­gen bekom­men, wenn zum Bei­spiel ein Geschwis­ter­kind zur Welt kommt und die Mut­ter des­halb in Eltern­zeit geht. Teil­wei­se wird damit argu­men­tiert, dass dies so im Gesetz stehe. 

 Dies ist ein­deu­tig eine Fehl­in­for­ma­ti­on! 

Das neue Kita-Gesetz unter­schei­det nicht mehr zwi­schen “Ganz­ta­ges­platz” und “Teil­zeit­platz”. Umgangs­sprach­lich wer­den die­se Begrif­fe den­noch wei­ter ver­wen­det. Dahin­ter ver­birgt sich fol­gen­de Systematik:

  • “Ganz­ta­ges­platz”: Betreu­ung von 7 Stun­den (oder mehr) durch­gän­gig ohne Unter­bre­chung, d.h. die Kin­der müs­sen über die Mit­tags­es­sens­zeit nicht abge­holt wer­den. Aus­schließ­lich die­se Form der Kita-Plät­ze ist im Sin­ne des Kita-Geset­zes rechtsanspruchserfüllend!
  • Teil­zeit­platz”: Die Betreu­ung ist durch eine Mit­tags­pau­se unter­bro­chen. Die Kin­der müs­sen zu die­ser abge­holt wer­den. Natür­lich gibt es Eltern, die die­se Form der Betreu­ung wün­schen, sie ent­spricht aber nicht der Geset­zes­la­ge. 

 Der Rechts­an­spruch auf eine durch­gän­gig 7‑stündige Betreu­ung (also einen soge­nann­ten “Ganz­ta­ges­platz”) gilt für jedes Kind, völ­lig unab­hän­gig der beruf­li­chen oder per­sön­li­chen Situa­ti­on der Eltern!  Dies bedeu­tet kon­kret: Jedes Kind hat das Recht, einen min­des­tens 7‑stündigen Betreu­ungs­platz in Anspruch zu neh­men, auch wenn kei­nes der Eltern­tei­le arbei­tet. Die oft genann­te Über­gangs­frist bis 2028 bezieht sich aus­schließ­lich auf eine war­me Mit­tags­ver­pfle­gung! Der Rechts­an­spruch kann bis dahin mit z.B. Lunch­pa­ke­ten erfüllt wer­den. Der Anspruch auf die durch­gän­gi­ge Betreu­ung besteht seit Juli 2021! 

In vie­len Kitas ist es auf­grund der bau­li­chen Gege­ben­heit nicht mög­lich, alle vor­han­de­nen Plät­ze als “Ganz­ta­ges­plät­ze” anzu­bie­ten. Wie vie­le der vor­han­de­nen Plät­ze dafür geeig­net sind, wird für jede Kita bei einer indi­vi­du­el­len Bege­hung mit Trä­ger, Kreis­ju­gend­amt und Lan­des­ju­gend­amt fest­ge­stellt. Die übri­gen “Teil­zeit­plät­ze” sind nicht rechts­an­spruchs­er­fül­lend und müs­sen  schnellst­mög­lich (nicht erst bis 2028!) durch z.B. Um- oder Anbau­maß­nah­men dazu befä­higt wer­den. Die Ver­ant­wor­tung hier­für liegt beim Trä­ger

In der Über­gangs­zeit obliegt dem Trä­ger, über die Ver­ga­be der vor­han­de­nen “Ganz­ta­ges­plät­ze” zu ent­schei­den, wenn mehr “Ganztages”-Bedarf als Plät­ze vor­han­den ist. Der Trä­ger soll­te hier­für ein Ver­fah­ren ein­set­zen, wel­ches neben der beruf­li­chen Situa­ti­on auch ent­wick­lungs­spe­zi­fi­sche, sozia­le und psy­cho­lo­gi­sche Kri­te­ri­en der Kin­der berück­sich­tigt. Auch sons­ti­ge pri­va­te Umstän­de, wie z.B. die Pfle­ge eines Ange­hö­ri­gen, soll­ten hier­bei berück­sich­tigt wer­den (dies gilt übri­gens auch für die Dau­er der Betreu­ung, also ob das Kind 7 oder mehr Stun­den betreut wer­den kann. Auch hier soll­te nicht nur die Arbeits­zeit der Eltern eine Rol­le spie­len!). In jedem Fall soll­ten die Ver­ga­be­kri­te­ri­en trans­pa­rent und den Eltern bekannt sein. 

 Was defi­ni­tiv ein inak­zep­ta­bles Vor­ge­hen dar­stellt ist, dass nur teil­wei­se berufs­tä­ti­gen Eltern­paa­ren der “Ganz­ta­ges­platz” ent­zo­gen wird, obwohl in der Ein­rich­tung noch ent­spre­chen­de Plät­ze frei sind! 

Auf der Home­page des LEA fin­den Sie aktu­ell eine Schu­lung zum The­ma “Bedarfs­pla­nung”:

 Online-Ver­an­stal­tung am 16.09.2022 zum The­ma “Bedarfs­pla­nung” mit hoch­ka­rä­ti­ger Beset­zung — LEA (lea-rlp.de)

In die­ser Ver­an­stal­tung wird unter ande­rem auf die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen sowie “best-practice”-Empfehlungen zur Ver­ga­be von Plät­zen im Fal­le der Man­gel­ver­wal­tung ein­ge­gan­gen. Die Ver­an­stal­tung ist für jeden offen, auch Kita-Per­so­nal, Trä­ger oder sons­ti­ge Mit­glie­der der Ver­ant­wor­tungs­ge­mein­schaft sind herz­lich eingeladen.

Die Refe­ren­ten des Abends wer­den sein:Andre­as Win­hel­ler (Ehren­vor­sit­zen­der des Lan­des­el­tern­aus­schus­ses) und Xenia Roth sowie Julia Burk­hard aus dem Bil­dungs­mi­nis­te­ri­um RLP.


Elternausschusswahlen 2022

Alle Jah­re wie­der star­ten nun die Eltern­aus­schuss­wah­len. Bis zum Ende der Herbst­fe­ri­en im Okto­ber müs­sen in jeder Tages­ein­rich­tung in einer Eltern­voll­ver­samm­lung neue Eltern­ver­tre­ter gewählt wer­den. Zudem wer­den auch aus dem Krei­se der Eltern­schaft jeder Ein­rich­tung Dele­gier­te für den Kreis­eltern­aus­schuss ent­sandt. Gern infor­mie­ren wir bei Bedarf über die gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen.

Die Kol­le­gen des StEA Neu­stadt haben hier­zu einen gute Zusam­men­fas­sung auf ihrer Home­page ver­öf­fent­licht:
 
Das Kita­jahr star­tet — und damit auch die EA-Wah­len — Stadt­el­tern­aus­schuss (STEA) Neu­stadt a.d. Wein­stra­ße (stea-nw.de)


Wir wün­schen allen einen schö­nen Start ins neue Kita-Jahr und den neu­en Schul­kin­dern einen tol­len Schul­an­fang! Selbst­ver­ständ­lich steht das Team vom KEA SÜW jeder­zeit zu allen The­men rund um die Kita als Ansprech­part­ner zur Verfügung!


Die­se Infor­ma­tio­nen fin­den hier als aus­druck­ba­res PDF-Doku­ment, z.B. als Aus­hang in der Kita verwendbar: