Infos zum Start des Kita-Jahres 2022/2023

Zu Beginn des Kita-Jahres gibt es einige wichtige Informationen für alle Eltern & Kita-Teams:

Rundschreiben RS 38/2022 und Wegweiser Kita & Corona

Um Träger, Kitas und Eltern zukünftig schnell und unkompliziert zur aktuellen Infektionslage und neuen Maßnahmen zu informieren, hat das Ministerium einen Wegweiser herausgegeben. Durch Scannen des QR Codes im Flyer oder Klicken auf https://s.rlp.de/coronakita haben Sie jederzeit die Informationsquelle im Blick. Das entsprechende Rundschreiben finden Sie hier:

https://corona.rlp.de/fileadmin/corona/2022-09-01_RS_38-2022_Wegweiser_Kita___Corona.pdf 

Inhalte sind neben der Bekanntmachung des Wegweisers die Regelungen zu Testungen, Verlängerung der Landesregelungen sowie der Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Derzeit gibt es keine Neuerungen für den Kita-Bereich.


Änderung der KitaG-Ausführungsverordnung zur Personalausstattung

Mit einer Verordnungsänderung reagiert das Land auf die massiven Personalengpässe in Kitas und gibt damit die Möglichkeit Assistenz- und Vertretungskräfte effektiver einzusetzen.Dies betrifft zwei wesentliche Vorgaben, die insbesondere auch kleine Einrichtungen vor große Herausforderungen stellte.

Zum einen können Assistenzkräfte nun gemeinsam mit einer Fachkraft die Aufsicht in einer Kita-Gruppe führen. Bisher mussten es immer zwei Fachkräfte sein.

Die zweite Neuerung betrifft die Maximalzeitregelung für Vertretungskräfte. Diese konnten bisher nur maximal 6 Monate eingesetzt werden. Laut neuer Verordnung ist eine Beschäftigung vorerst bis Ende 2028 auch über diese 6 Monate hinaus möglich.

Den entsprechenden Abschnitt der Landesverodnung finden Sie hier:

Rheinland-Pfalz – § 2 KiTaGAVO | Landesnorm Rheinland-Pfalz | Personalausstattung | § 2 – Personalausstattung | gültig ab: 30.07.2022 (rlp.de) 

Dieser Schritt ist aus Sicht der Elternvertretungen sehr zu begrüßen! Wir verweisen an dieser Stelle auf eine entsprechende Meldung des Landeselternausschusses:

Wichtige Schritte gegen Fachkräftemangel in Kitas laufen an – LEA begrüßt schnelles Handeln der Landesregierung – LEA (lea-rlp.de)

Ergänzend finden Sie hierzu das Positionspapier des LEA zum Thema Fachkräftemangel:

LEA fordert Sondergipfel gegen den Kita-Fachkräftemangel


Ganztagesplatz nur bei Berufstätigkeit? NEIN!

Immer häufiger kontaktieren uns verzweifelte Eltern, die von ihrer Kita darüber informiert werden, dass eine Ganztagesbetreuung der Kinder zwingend mit der Berufstätigkeit beider Elternteile verknüpft ist. Dies bedeutet, dass Kinder ihren „Ganztagesplatz“ entzogen bekommen, wenn zum Beispiel ein Geschwisterkind zur Welt kommt und die Mutter deshalb in Elternzeit geht. Teilweise wird damit argumentiert, dass dies so im Gesetz stehe. 

 Dies ist eindeutig eine Fehlinformation! 

Das neue Kita-Gesetz unterscheidet nicht mehr zwischen „Ganztagesplatz“ und „Teilzeitplatz“. Umgangssprachlich werden diese Begriffe dennoch weiter verwendet. Dahinter verbirgt sich folgende Systematik:

  • „Ganztagesplatz“: Betreuung von 7 Stunden (oder mehr) durchgängig ohne Unterbrechung, d.h. die Kinder müssen über die Mittagsessenszeit nicht abgeholt werden. Ausschließlich diese Form der Kita-Plätze ist im Sinne des Kita-Gesetzes rechtsanspruchserfüllend!
  • Teilzeitplatz“: Die Betreuung ist durch eine Mittagspause unterbrochen. Die Kinder müssen zu dieser abgeholt werden. Natürlich gibt es Eltern, die diese Form der Betreuung wünschen, sie entspricht aber nicht der Gesetzeslage. 

 Der Rechtsanspruch auf eine durchgängig 7-stündige Betreuung (also einen sogenannten „Ganztagesplatz“) gilt für jedes Kind, völlig unabhängig der beruflichen oder persönlichen Situation der Eltern!  Dies bedeutet konkret: Jedes Kind hat das Recht, einen mindestens 7-stündigen Betreuungsplatz in Anspruch zu nehmen, auch wenn keines der Elternteile arbeitet. Die oft genannte Übergangsfrist bis 2028 bezieht sich ausschließlich auf eine warme Mittagsverpflegung! Der Rechtsanspruch kann bis dahin mit z.B. Lunchpaketen erfüllt werden. Der Anspruch auf die durchgängige Betreuung besteht seit Juli 2021! 

In vielen Kitas ist es aufgrund der baulichen Gegebenheit nicht möglich, alle vorhandenen Plätze als „Ganztagesplätze“ anzubieten. Wie viele der vorhandenen Plätze dafür geeignet sind, wird für jede Kita bei einer individuellen Begehung mit Träger, Kreisjugendamt und Landesjugendamt festgestellt. Die übrigen „Teilzeitplätze“ sind nicht rechtsanspruchserfüllend und müssen  schnellstmöglich (nicht erst bis 2028!) durch z.B. Um- oder Anbaumaßnahmen dazu befähigt werden. Die Verantwortung hierfür liegt beim Träger

In der Übergangszeit obliegt dem Träger, über die Vergabe der vorhandenen „Ganztagesplätze“ zu entscheiden, wenn mehr „Ganztages“-Bedarf als Plätze vorhanden ist. Der Träger sollte hierfür ein Verfahren einsetzen, welches neben der beruflichen Situation auch entwicklungsspezifische, soziale und psychologische Kriterien der Kinder berücksichtigt. Auch sonstige private Umstände, wie z.B. die Pflege eines Angehörigen, sollten hierbei berücksichtigt werden (dies gilt übrigens auch für die Dauer der Betreuung, also ob das Kind 7 oder mehr Stunden betreut werden kann. Auch hier sollte nicht nur die Arbeitszeit der Eltern eine Rolle spielen!). In jedem Fall sollten die Vergabekriterien transparent und den Eltern bekannt sein. 

 Was definitiv ein inakzeptables Vorgehen darstellt ist, dass nur teilweise berufstätigen Elternpaaren der „Ganztagesplatz“ entzogen wird, obwohl in der Einrichtung noch entsprechende Plätze frei sind! 

Auf der Homepage des LEA finden Sie aktuell eine Schulung zum Thema „Bedarfsplanung“:

 Online-Veranstaltung am 16.09.2022 zum Thema „Bedarfsplanung“ mit hochkarätiger Besetzung – LEA (lea-rlp.de)

In dieser Veranstaltung wird unter anderem auf die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie „best-practice“-Empfehlungen zur Vergabe von Plätzen im Falle der Mangelverwaltung eingegangen. Die Veranstaltung ist für jeden offen, auch Kita-Personal, Träger oder sonstige Mitglieder der Verantwortungsgemeinschaft sind herzlich eingeladen.

Die Referenten des Abends werden sein:Andreas Winheller (Ehrenvorsitzender des Landeselternausschusses) und Xenia Roth sowie Julia Burkhard aus dem Bildungsministerium RLP.


Elternausschusswahlen 2022

Alle Jahre wieder starten nun die Elternausschusswahlen. Bis zum Ende der Herbstferien im Oktober müssen in jeder Tageseinrichtung in einer Elternvollversammlung neue Elternvertreter gewählt werden. Zudem werden auch aus dem Kreise der Elternschaft jeder Einrichtung Delegierte für den Kreiselternausschuss entsandt. Gern informieren wir bei Bedarf über die gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Die Kollegen des StEA Neustadt haben hierzu einen gute Zusammenfassung auf ihrer Homepage veröffentlicht:
 
Das Kitajahr startet – und damit auch die EA-Wahlen – Stadtelternausschuss (STEA) Neustadt a.d. Weinstraße (stea-nw.de)


Wir wünschen allen einen schönen Start ins neue Kita-Jahr und den neuen Schulkindern einen tollen Schulanfang! Selbstverständlich steht das Team vom KEA SÜW jederzeit zu allen Themen rund um die Kita als Ansprechpartner zur Verfügung!


Diese Informationen finden hier als ausdruckbares PDF-Dokument, z.B. als Aushang in der Kita verwendbar: