Verstärkung für den LEA-Vorstand: Nachwahlen auf Delegiertenversammlung bringen starken Zuwachs

Der Landeselternausschuss der Kindertagesstätten (LEA) hatte seine Delegierten aus ganz Rheinland-Pfalz am 17.03.2023 in die Landeshauptstadt Mainz eingeladen. Dabei erfolgte auch eine Nachwahl von vakanten Plätzen in den Vorstand der gesetzlich repräsentativen Vertretung der Elternschaft aller rheinland-pfälzischen Kitas.

Im Rahmen der Delegiertenversammlung standen zahlreiche komplexe und anspruchsvolle Themen auf der Agenda: Fachkräftemangel, Inklusion, Kinderrechte, Bedarfsplanung und Gewalt in Kitas. Die Liste ist noch lange nicht abschließend. Um hier einen hilfreichen Beitrag zu leisten, nutzt der LEA alle Möglichkeiten, die das Kita-System bereithält. Dazu gehört bei seiner politischen Lobbyarbeit die Mitarbeit in landesweiten Gremien und deren Arbeitsgruppen, die Vernetzung mit den anderen Kita-Akteuren und die zahlreichen Informationsangebote. „Es hilft nicht zu jammern, wenn man eine Situation verbessern will“, so Karin Graeff, Vorsitzende des LEA RLP. „Stattdessen hat sich der LEA-Vorstand schon vor einigen Jahren entschieden in Professionalität zu investieren und inhaltlich auf hohem Niveau mitzuwirken. Diese Arbeitsweise führen wir im Sinne des alten Vorstands fort.“

Nicht zuletzt aufgrund des drohenden Kollapses im Kita-System erbringen die Mitglieder des LEA-Vorstandes dabei ein Leistungspensum, das deutlich über das Engagement in einem üblichen Ehrenamt hinausgeht. „Umso mehr begrüßen wir es, dass wir mit Annegret Neugschwender (Trier-Saarburg), Cornelia Koscher (Neustadt an der Weinstraße) und Jane Lê (Koblenz) drei hochmotivierte und erfahrene Mitglieder gewinnen konnten“, zeigt sich Gordon Amuser, Beisitzer im LEA-Vorstand, zufrieden. Sie sind zum Teil seit vielen Jahren auf kommunaler Ebene in der Elternmitwirkung aktiv und haben bereits über Arbeitsgruppen unter Leitung des LEA auf Landesebene Erfahrungen sammeln können. Nun wurde ihnen durch die LEA-Delegierten das Vertrauen ausgesprochen, die sie in den LEA-Vorstand gewählt haben.

Eine zeitnahe Klausurtagung ist geplant, um sich als Team zu finden und schnell in den gemeinsamen Arbeitsprozess in schwierigen Zeiten des Kita-Systems zu kommen. „Selbstverständlich nutzen wir die Klausurtagung direkt um konkret inhaltlich einzusteigen, wir haben keine Zeit zu verlieren“, gibt Amuser einen kurzen Einblick.

Zeit hat auch der Rest des Kita-Systems nicht zu verlieren. Vielerorts wird mit Hochdruck daran gearbeitet der massiven Mangelverwaltung zu begegnen und trotzdem das Bestmögliche für unsere Kinder herauszuholen. Leider ist oftmals hauptsächlich der Druck zu spüren und weniger die Begegnung. „Der Informationsfluss im komplexen System Kita ist einfach an vielen Stellen mangelhaft, ich kann es nicht anders ausdrücken“, so Cornelia Koscher. Ein zentrales Anliegen des LEA-Vorstandes ist es, dass die Informationen über Handlungsmöglichkeiten sowie deren Sinn und Zweck in den Kitas vor Ort auch tatsächlich ankommen. „Das ist aktuell nicht der Fall und damit ein entscheidender Faktor für den massiven Frust an der Basis“, erläutert Karin Graeff, „Damit will ich nicht sagen, dass eigentlich alles toll ist und die Kita-Akteure es bloß nicht verstanden haben! Es geht darum aufzuzeigen, dass die Verantwortlichen vor Ort nicht hilflos sind und alle Kita-Akteure im System auch jetzt schon viele Möglichkeiten haben unsere Situation – und damit die der Kinder – zu verbessern.

Die bestehenden Möglichkeiten müssen konsequent genutzt werden und nicht dem üblichen wirtschaftlichen Denken im Sozial- und Bildungsbereich zum Opfer fallen.“
Um für alle Beteiligten mehr Klarheit zu schaffen, hat der LEA ein landesweites Schulungssystem entwickelt, welches kontinuierlich weiter ausgebaut wird. Die Angebote sind niederschwellig zugänglich und für alle Kita-Akteure offen. Nähere Informationen gibt es auf der Website des LEA unter: https://www.lea-rlp.de/schulung/.

„Die Kita-Akteure müssen über ihre Möglichkeiten und Verantwortungsbereiche informiert sein. Idealerweise befinden sie sich dabei alle auf dem gleichen Wissensstand. Wir können es uns nicht länger leisten unsere Zeit mit Kompetenzgerangel, Schuldzuweisungen und vermeintlicher Machtlosigkeit zu verschwenden. Es geht hier nicht um Recht oder Unrecht – es geht um die Verantwortung aller Kita-Akteure für unsere Kinder!“, findet Frau Graeff deutliche Worte.

Link zur Meldung:

Verstärkung für den LEA-Vorstand:Nachwahlen auf Delegiertenversammlung bringen starken Zuwachs – LEA (lea-rlp.de)

Pressemitteilung der Kreisverwaltung: Vorreiter in Sachen Qualifizierungsmaßnahme für Kitas: vhs Neustadt an der Weinstraße und kvhs Südliche Weinstraße bilden profilergänzende Kita-Kräfte aus

Seit dem Kita-Zukunftsgesetz müssen Mitarbeitende von Kindertagesstätten ohne pädagogische Aus-bildung eine entsprechende Basisqualifizierung nachweisen. Zu den ersten Anbietern dieser Maßnahme in Rheinland-Pfalz gehören die Kooperationspartner Volkshochschule Neustadt an der Weinstraße und Kreisvolkshochschule Südliche Weinstraße. Die neun Absolventinnen des im Februar 2022 gestarteten Lehrgangs konnten kürzlich die Abschlusszertifikate entgegennehmen.

Das Kita-Zukunftsgesetz – in Kraft getreten im Juli 2021 – ermöglicht den Einsatz von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern als sogenannte profilergänzende Kräfte. Menschen mit einer abgeschlossenen, kita-fremden Berufsausbildung und Berufserfahrung können so zur Unterstützung des Kita-Personals eingestellt werden. Voraussetzung ist der Nachweis einer pädagogischen Basisqualifizierung, um Grundlagenwissen für die frühkindliche Betreuungsarbeit zu erhalten.

In 160 Unterrichtseinheiten setzen sich die Teilnehmenden des von den Kooperationspartnern Volkshochschule Neustadt an der Weinstraße und Kreisvolkshochschule SÜW angebotenen Lehrgangs mit Themen wie Entwicklungspsychologie, Beobachtungsverfahren, rechtliche Grundlagen und Umgang mit herausforderndem Verhalten von Kindern auseinander. „In dem Lehrgang behandeln wir ähnliche Themen wie im Curriculum der Erzieherausbildung vorgesehen, das Themenfeld ist also durchaus anspruchsvoll“, so Diplom-Pädagogin Heidi Gadinger-Moser, die das Konzept geschrieben und den Lehrgang geleitet hat. Die neue Fachkräfteverordnung des Kita-Zukunftsgesetzes sieht vor, dass diese
profilergänzenden Kräfte mit ihrer ursprünglichen Berufsausbildung das Profil der Kita unterstützen. Die Absolventinnen des nun beendeten Kurses können unterschiedliche Berufsprofile wie Architektin, Krankenschwester, Ergotherapeutin oder Chemikerin vorweisen. Die meisten blicken zudem auf mehrere Jahre Berufserfahrung in den Kitas zurück. „Die Teilnehmerinnen bringen durch ihre Berufsausbildung viel Erfahrung mit und können so eine echte Bereicherung für die Kita sein“, ist Gadinger-Moser überzeugt.

„Dass Sie neben dem anspruchsvollen Kita-Alltag den Willen hatten, den Lehrgang zu absolvieren, um sich qualifiziert in den Kita-Alltag einzubringen, ist Ihnen hoch anzurechnen“, lobte der Erste Kreisbeigeordnete Georg Kern die Teilnehmerinnen. Es sei bedauerlich, dass es nach nahezu zwei Jahren seit Inkrafttreten des Kita-Zukunftsgesetzes immer noch Probleme bei der Eingruppierung und Vergütung von Fachkräften gebe, so Kern. Um eine Klärung erreichen zu können, sicherte er Unterstützung zu. Der Sachverhalt soll über den Landkreistag beim zuständigen Ministerium zur Sprache gebracht werden.

Positiv bewerten alle Beteiligten die Zusammenarbeit zwischen der vhs Neustadt an der Weinstraße und der kvhs Südliche Weinstraße, weshalb auch der neue Lehrgang ab Oktober 2023 in Kooperation stattfinden wird

Der KEA SÜW begrüßt dieses Engagement und appelliert an alle Träger, auch das Instrument der „profilergänzenden Kräfte“ im Kampf gegen den Fachkräftemangel einzusetzen!

Erlischt der Betreuungsanspruch des Kindes gegenüber dem Jugendamt, wenn Eltern einen konkreten Betreuungsplatz ablehnen?

Der Landeselternausschuss RLP (LEA RLP) informiert über eine mit dem Bildungsministerium abgestimmte Antwort auf diese Frage:

Lehnt eine Familie einen konkreten Betreuungsplatz in einer Kita ab, besteht weiterhin der Anspruch auf frühkindliche Förderung. Dieser Anspruch gilt erst als erfüllt, wenn das Kind einen tatsächlichen Platz belegt und die Betreuung des Kindes erfolgt.

Wenn zwischenzeitlich der von der Familie abgelehnte Betreuungsplatz anderweitig vergeben wird, kann sich das Jugendamt nicht darauf berufen, dass die Anspruchserfüllung versucht wurde, da das Kind zu diesem Zeitpunkt keinen tatsächlichen belegbaren Kita-Platz inne hat.

Jedoch kann die Ablehnung eines Kita-Platzes als „Verzicht auf die gegenwärtige Realisierung des Anspruchs“ gesehen werden. Folglich ist es rechtens, den Platz an ein anderes Kind zu vergeben und die Familie, die den Platz abgelehnt hat, im Rahmen der Mangelverwaltung auf einen zukünftig verfügbaren Betreuungsplatz zu verweisen. Mit der Ablehnung eines Betreuungsplatzes wird also nicht der rechtliche Anspruch auf einen bedarfsgerechten Betreuungsplatzes von Seite der Familie aufgegeben. Jedoch kann es sein, dass ein Betreuungsplatz erst zu einem späteren Zeitpunkt angeboten wird.

Im Fall, dass die Kita bzw. der Träger einen Betreuungsplatz kündigt, kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass der Anspruch auf einen bedarfsgerechten Kita-Platz für das Kind von Seiten der Familie aufgegeben wird.

Selbst wenn die Kündigung des Betreuungsplatzes begründet ist und diese im Verhalten der Eltern zu suchen ist, kann dies nicht weitreichendere Konsequenzen haben, als der bewusste Verzicht auf einen Betreuungsplatz von Seiten der Familie.

Eine Verwirkung des Betreuungsanspruchs gegenüber dem Jugendamt ist folglich selbst bei einer Kündigung des Platzes nicht gegeben.

Wird die Kündigung beispielsweise im Verhalten des Kindes begründet (Das Kind beißt regelmäßig andere Kinder etc.), ist davon auszugehen, dass der Kita-Platz mit Blick auf das Kind nicht bedarfsgerecht (erforderlicher Mehrbedarf zur Betreuung) war. Es hat also keine Anspruchserfüllung auf einen bedarfsgerechten Kita-Platz vorgelegen. Die Kündigung des Betreuungsplatzes hat ebenso wie der Verzicht auf diesen nicht die Verwirkung oder den Verzicht auf einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz zur Folge.

In beiden Fällen bleibt der Anspruch auf einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz bestehen.