Rundschreiben des Landesjugendamtes: Belegung von U2-Plätzen mit Ü2-Kindern ermöglicht!

Mit dem Rundschreiben 54/2023 teilt das Landesjugendamt mit, dass übergangsweise die Belegung von U2-Plätzen durch Kinder über 2 Jahren ermöglicht wird.

Grundsätzlich gilt:

  • Es gibt in einer Kita U2- (Kinder unter zwei Jahre) und Ü2- (Kinder über zwei Jahre) Plätze. Diese sind unterschiedlich personalisiert.
  • Gibt es einen U2 Platz in der Kita, muss so geplant werden, dass rechtzeitig ein Ü2-Platz frei ist, damit das Kind an seinem zweiten Geburtstag auf einen Ü2-Platz wechseln kann.
  • Der entsprechende Ü2-Platz ist also ggf. nicht ganzjährig belegt und kann auch nicht anderweitig belegt werden. Dementsprechend sind auch die U2-Plätze nicht ganzjährig belegt. Beide Plätze werden aber für das komplette Jahr voll mit Personal ausgestattet (gut für Kinder und Kita-Personal, nachteilig für die Kostenträger)
  • Problemlage: Überall dort, wo bisher nicht bedarfsgerecht geplant wurde ODER wo die Umsetzung eines eigentlich passenden Bedarfsplans nicht rechtzeitig erfolgt ist (zb. durch schleppenden Aus- / Umbau einer Kita), gibt es nicht genug Plätze. Dies hat oft auch den Wegfall von U2-Plätzen zufolge.

Alle weiteren erforderlichen Informationen sind direkt dem Rundschreiben zu entnehmen.

Wir als Elternvertretung begrüßen diese Anpassung und erhoffen uns einen positiven Effekt auf den bedarfsgerechten Ausbau der Kita-Plätze!

Newsletter 4/2023

Newsletter
Liebe Eltern und Elternvertreter,
sehr geehrte Kita-Leiterinnen und -Leiter,
sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie unseren aktuellen Newsletter mit Themen rund um die Kita-Landschaft. Insbesondere das Informationspapier zur Aufsichtspflicht dürfte für den Kita-Alltag von großem Interesse sein. Es gibt den Fachkräften, Leitungen und Trägern konkrete Hinweise, in welchen Situationen wie viel Personal zur Gewährleistung der Aufsichtspflicht erforderlich ist. Für Träger, Leitungen und Kita-Fachkräfte veranstaltet das Bildungsministerium gemeinsam mit dem Landesjugendamt und der Unfallkasse eine Online-Infoveranstaltung (näheres dazu im Beitrag). Die Meldung zum Scheitern der Rahmenvereinbarungen über die Trägeranteile auf Landesebene ist von besonderer Brisanz und hat ebenfalls direkte Auswirkungen auf den Kita-Alltag. Durch die offizielle Verkündung der ergebnislosen Verhandlungen auf Landesebene, sind nun die Verantwortungsträger auf örtlicher Ebene gefordert, also die Träger der Einrichtungen sowie die jeweilig zuständigen Jugendämter. Eine zügige Einigung über die Personal- und Sachkostenanteile der Träger sollte nun oberste Priorität in den Kreis- und Stadtverwaltungen haben!! Auch das neueste Rundschreiben des Landesjugendamtes mit Regelungen zur vorübergehenden Belegung von U2-Plätzen mit Kindern, die das zweite Lebensjahr vollendet haben, stellt eine für viele Kitas relevante (momentan vorübergehende) Veränderung des Kita-Systems dar. Mehr zu diesen und anderen Themen im folgenden Newsletter. Hier haben wir die Themen des Newsletters für Sie verlinkt:
Rundschreiben des Landesjugendamtes: Belegung von U2-Plätzen mit Ü2-Kindern ermöglicht!

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