NEUES STELLENPORTAL FÜR KITA-PERSONAL

Der Fach­kräf­te­man­gel ist auch in den Kitas der Süd­li­chen Wein­stra­ße gra­vie­rend. Vie­ler­orts sind Ein­schrän­kun­gen bei päd­ago­gi­schen Ange­bo­ten und auch der Betreu­ungs­zei­ten an der Tages­ord­nung. Der Kreis­eltern­aus­schuss Süd­li­che Wein­stra­ße (KEA SÜW) bie­tet nun ein kos­ten­lo­ses Stel­len­por­tal für die Ver­öf­fent­li­chung vakan­ter Stel­len an.

Der KEA SÜW hat als gesetz­li­che Inter­es­sens­ver­tre­tung der Kita-Eltern im Land­kreis unter ande­rem auch die Auf­ga­be, die Zusam­men­ar­beit zwi­schen Eltern, Kita-Teams und Trä­gern zu för­dern. Im Rah­men die­ser Arbeit wur­de eine Lücke bei der Per­so­nal­ge­win­nung deut­lich: Es gibt kei­ne kos­ten­freie, ein­fa­che und zen­tra­le Mög­lich­keit für Trä­ger, ihre Stel­len­an­zei­gen online ver­füg­bar zu machen. Umge­kehrt fin­den Bewer­ber nur sehr schwer Stel­len­aus­schrei­bun­gen, da die­se häu­fig nur z.B. auf der Home­page des Trä­gers, im Amts­blatt oder den Kir­chen­blät­tern aus­ge­schrie­ben wer­den. Gän­gi­ge Job-Por­ta­le ent­fal­ten im Bereich Kita ihre vol­le Wir­kung eben­falls lei­der nicht.

Der KEA SÜW hat daher eine sol­che Online-Platt­form ein­ge­rich­tet, auf wel­cher Kita-Lei­tun­gen, Trä­ger oder auch Eltern freie Stel­len ihrer Ein­rich­tung ver­öf­fent­li­chen und Bewer­ber nach die­sen suchen kön­nen. Dies umfasst neben päd­ago­gi­schen Fach­kräf­ten auch Haus­wirt­schafts­per­so­nal, Rei­ni­gungs­kräf­te oder Auszubildende.

„Als Eltern­ver­tre­tung haben wir nur sehr ein­ge­schränk­te Mög­lich­kei­ten, auch beim The­ma Fach­kräf­te­man­gel unter­stüt­zend aktiv zu wer­den. Wir hof­fen, mit die­sem Ange­bot den­noch einen klei­nen Bei­trag dazu leis­ten zu kön­nen.“, so Chris­ti­an Stre­cker, Vor­sit­zen­der des Elterngremiums.

Auf den Sei­ten des Stel­len­por­tals fin­den sich auch wei­te­re Infor­ma­tio­nen dazu, wel­che Berufs­grup­pen neben den staatl. Aner­kann­ten Erzie­hern als Fach­kraft in einer Kita arbei­ten können.

Das Stel­len­por­tal ist über das Menü der KEA-Home­page oder direkt unter fol­gen­dem But­ton erreichbar

ERLÄUTERUNGEN ZUM KITA-GESETZ

Geset­ze und Ver­ord­nun­gen sind oft nicht ein­deu­tig for­mu­liert, ins­be­son­de­re dann, wenn Sie einen mög­lichst gro­ßen Hand­lungs­spiel­raum für die Ver­ant­wort­li­chen vor offen las­sen sol­len. Im neu­en KiTa-Gesetz bestehen an vie­len Stel­len Hand­lungs­spiel­räu­me. Dies führt aller­dings auch immer wie­der dazu, dass offen for­mu­lier­te Vor­ga­ben fehl­in­ter­pre­tiert werden.

Das Lan­des­ju­gend­amt hat daher nun eine Arbeits­hil­fe ver­öf­fent­licht, in wel­cher häu­fi­ge Fra­gen aus der Kita-Pra­xis auf­ge­grif­fen und erläu­tert wer­den. The­ma­ti­siert wer­den u.a. Öff­nungs-/Be­treu­ungs­zei­ten, Per­so­na­li­sie­rung sowie Finan­zie­rungs- und Verwaltungsfragen

Die­se Erläu­te­run­gen sol­len fort­ge­führt und erwei­tert wer­den, um wesent­li­che Fra­ge­stel­lun­gen in einem Doku­ment zusam­men­ge­fasst für alle Betei­lig­ten des Kita-Sys­tems zur Ver­fü­gung zu stellen. 

Wir infor­mie­ren dar­über, sobald es ein Update der Unter­la­ge gibt, Bis dahin kann das aktu­el­le Doku­ment hier her­un­ter­ge­la­den werden: