PFLICHTAUFGABE ODER AUFGABE DER PFLICHT?

Reaktion auf Rheinpfalz-Artikel vom 11.9.2024: „Zu teuer? Kita-Neubauten werden gestoppt“

Pflichtaufgaben – dem Namen nach handelt es sich hierbei um Aufgaben, die verpflichtend und oftmals durch Gesetze geregelt sind. Sie müssen umgesetzt und erfüllt werden und stellen keine unverbindlichen Handlungsempfehlungen dar.

Eine dieser Pflichtaufgaben der Kommunen lautet, für ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten zu sorgen. Seit 2019, dem Jahr der Verabschiedung des neuen KiTa-Gesetzes in Rheinland-Pfalz, war klar, dass dieses Angebot zwei Jahre später eine siebenstündige, durchgängige Betreuung für jedes Kind umfassen muss. Bereits 2018 gab es Überlegungen der Gemeinden Rhodt und Weyher, wie diese Aufgabe gemeinsam bewältigt werden könne. Ende 2024 und somit bald sieben Jahre und zwei Generationen von Kita-Kindern später, stellt der frisch gewählte Gemeinderat Rhodt nun fest, dass der nach jahrelangem Prüfen, Abwägen und Beauftragen von Machbarkeitsstudien und Architektenleistungen gefundene „endgültige Beschluss“ beider Gemeinderäte für einen gemeinsamen Neubau doch nicht mehr so richtig endgültig ist. Abgewartet werden soll nun das Ergebnis einer weiteren Machbarkeitsstudie. Die geschätzten Kosten sind im Laufe der Zeit von einer Million Euro auf das mittlerweile Fünffache (!) angestiegen.   

Für regelmäßige Rheinpfalz-Leser, aber insbesondere für die Eltern, die erst kürzlich ihre Stimme bei der Kommunalwahl abgegeben haben, stellen sich nun folgende Fragen:
Wie viele Machbarkeitsstudien sind noch erforderlich, um eine Lösung zu finden?
Wie lange soll noch abgewartet werden, bis den Kindern eine familienorientierte Kommunalpolitik und ihr gesetzlich verankertes Recht auf zeitgemäße und bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung zugestanden wird?
Wie viele Millionen sollen noch durch eine Verweigerungshaltung vergeudet werden, die wohl landesweit ihresgleichen sucht?

„Offensichtlich hält sich der Irrglaube, das KiTa-Gesetz beinhalte eine Übergangsfrist bis 2028, mancherorts ziemlich hartnäckig. Diese Übergangsfrist bezieht sich jedoch lediglich auf die Ausgestaltung der Mittagsverpflegung, also ob den Kindern ein warmes oder kaltes Mittagessen angeboten werden muss. Der Rechtsanspruch auf durchgängige Betreuung besteht uneingeschränkt bereits seit 2021 für jedes Kind.“ erklärt Christian Strecker, Vorsitzender des Kreiselternausschusses Südliche Weinstraße, der gesetzlichen Interessensvertretung aller Kita-Eltern im Landkreis.

Der Kreiselternausschuss appelliert daher an die Verantwortlichen, den jahrelangen Eiertanz endlich zu beenden und auch den Familien in Rhodt und Weyher eine zukunftssichere und wirklich endgültige Lösung zu präsentieren. Nicht nur, weil es eine Pflichtaufgabe der Gewählten ist, sondern insbesondere auch ein Erfordernis junger Eltern darstellt, Familie, Beruf und das Recht Ihrer Kinder auf frühkindliche Bildung miteinander vereinen zu können.

GRUNDLAGEN DER ELTERNMITWIRKUNG – DAS QUIZ!

Pünktlich zum Start des neuen Kita-Jahres bieten die Kreiselternausschüsse Bad Dürkheim (KEA DÜW) und Südliche Weinstraße (KEA SÜW) eine gemeinsame Info-Veranstaltung zum Thema „Elternmitwirkung nach dem rheinland-pfälzischen Kita-Gesetz“ an. Das Besondere daran: Der Online-Abend wird in Form eines Quiz stattfinden!

Was sind die Aufgaben des Elternausschusses? Was ist der Kita-Beirat? Und wofür ist eine Elternversammlung gut? Diese und weitere Fragen werden zunächst dem Publikum im Quizformat gestellt und dann von den Referenten Gordon Amuser (KEA DÜW) und Christian Strecker (KEA SÜW) beantwortet. Die Teilnehmer können dabei interaktiv mitwirken und eine von vier möglichen Antworten auswählen. Das Publikum entscheidet, welche Antwort als die (vermeintlich) Richtige ausgewählt wird!

Zu gewinnen gibt es ausschließlich Informationen und Wissen!

Montag, 2. September 2024, 20:00 Uhr

via Microsoft Teams

Die Veranstaltung richtet sich an alle Interessierten aus dem Kita-Umfeld, egal ob Elternteil, Fachkraft oder Trägervertreter. Da mit dem neuen Kita-Jahr auch die Wahlen zum Elternausschuss stattfinden werden, eignet sich die Veranstaltung insbesondere für Eltern, die an der Mitwirkung im Elternausschuss interessiert sind.

Die Anmeldung zur Online-Veranstaltung ist über folgenden Link möglich:

VERANTWORTUNG IM KITA-SYSTEM – WER IST WOFÜR ZUSTÄNDIG?

Das System „Kita“ ist sehr komplex. Wer für welche Themen zuständig ist, ist für Eltern oft nicht direkt ersichtlich. Wendet man sich mit seinen Anliegen an den „falschen“ Ansprechpartner, erhält man oftmals die (berechtigte) Antwort: „Da sind wir leider nicht zuständig.“ Das ist einerseits frustrierend für die nach Hilfe suchenden Eltern, andererseits auch teilweise belastend für die Verantwortungsträger, die oftmals gerne helfen würden, es aber schlichtweg nicht können.

Im Regelfall ist die Kita-Leitung der erste Ansprechpartner für Eltern, die Probleme oder Sorgen haben. Aber nicht immer ist diese auch in der Verantwortung! Viele Themen können von der Kita-Leitung auch nur weiter gegeben werden und der Einfluss auf Entscheidungen ist nur bedingt vorhanden. Dennoch sind sie die ersten, die mit den Sorgen der Eltern „an der Kita-Tür“ konfrontiert werden und fungieren unfreiwillig als Abladestelle für den Unmut der Eltern. Sicher ist es richtig, die Leitung der Einrichtung zu involvieren, genauso wichtig ist es allerdings, auch die am Ende für das jeweilige Thema verantwortlichen Personen hinzuzuziehen.

An dieser Stelle mangelt es oft an Transparenz, wer denn eigentlich wofür zuständig ist. Ist die Leitung der richtige Ansprechpartner, wenn ein Spielgerät des Außengeländes in schlechtem Zustand ist? Kann die Leitung entscheiden, wie viele (Ganztages-)-Plätze in ihrer Kita zur Verfügung stehen? Kann das Jugendamt bei Personalfragen Einfluss nehmen?

Um an dieser Stelle zur Transparenz beizutragen, haben wir eine Übersicht erstellt, die die Aufteilung der Verantwortung im System Kita in seinen Grundzügen darstellen soll. Selbstverständlich ist diese nicht allumfassend und abschließend, die volle Komplexität lässt sich nur schwer auf ein paar Folien abbilden und ist teilweise auch nicht überall identisch (es gibt zum Beispiel strukturelle Unterschiede zwischen Stadt und Landkreis). Die Intention dieser Unterlage ist, ein grundsätzliches Verständnis zu schaffen, um Konflikte in der Kita (beispielsweise in der Elternausschuss-Sitzung) zu vermeiden. Seine Themen beim richtigen Ansprechpartner zu platzieren ist von außerordentlicher Bedeutung, da einerseits die Erfolgsaussichten dadurch wachsen, andererseits aber auch die Verantwortungsträger nicht mit Themen konfrontiert werden, auf die sie ohnehin wenig oder keinen Einfluss haben.

Für Rückfragen stehen wir als Kreiselternauschuss jederzeit zur Verfügung. Solltet ihr euch unsicher sein, wo eure Themen platziert werden müssen, kommt gerne auf uns zu!