WAHL DES ELTERNAUSSCHUSSES – ABLAUF UND WESENTLICHE INFOS

Einmal im Jahr stehen die Wahlen des Elternausschusses auf dem Programm jeder Kita in Rheinland-Pfalz. Laut KiTa-Gesetz sollen diese im Zeitraum zwischen Ende der Schulsommerferien und Ende Oktober stattfinden. Wir möchten mit einer kompakten und übersichtlichen Arbeitshilfe dazu beitragen, die Wahlen ordnungsgemäß und nach den rechtlichen Vorgaben abhalten zu können, ohne lange und komplexe Gesetzestexte oder Verordnungen lesen zu müssen. Das Dokument „EA-Wahl-Kompakt“ findet sich in unserem Download-Bereich oder kann direkt hier heruntergeladen werden:

Die detaillierten Aufgaben des Elternausschusses sowie der Ablauf sind in KiTa-Gesetz und Elternmitwirkungsverordnung zu finden. Auch verschiedene unterstützende Dokumente, die die Inhalte der Elternmitwirkung genauer beschreiben, sind auf unserer Website zu finden. Hier sind insbesondere folgende Dokumente zu empfehlen:

Für Rückfragen zur Elternausschuss-Wahl sowie zu allen anderen Themen der Elternmitwirkung stehen wir jederzeit gerne beratend zur Seite!

IDEENSAMMLUNG ZUR ARBEIT DES ELTERNAUSSCHUSSES

Die Wahlen zum Elternausschuss stehen vor der Tür. Zum organisatorischen Ablauf der Wahl gibt es vielfältige Informationen, unter anderem eine kompakte Übersicht mit dem Ablauf der Wahl

Als neues Mitglied im Elternausschuss hat man oft noch keine Vorstellung davon, wie die Elternmitwirkung nach dem KiTa-Gesetz in der Praxis aussehen kann. Wie läuft eine Elternausschuss-Sitzung ab? Welche Themen können und sollen dort behandelt werden? Wie sollte die Einladung zu einer Sitzung aussehen?

Ideen und Anregungen zu diesen Themen aus der praktischen Sicht heraus können die Elternausschüsse aus SÜW beim gemeinsamen Austausch mit anderen Elternausschüssen oder dem Kreiselternausschuss erhalten. Zu diesem Zweck bieten wir in unregelmäßigen Abständen (oder auf Anfrage) Termine für Online-Treffen an. Wir würden an dieser Stelle gerne auf eine Ideensammlung hinweisen, die uns aus dem Landkreis Alzey-Worms erreicht hat:

Bei konkreten Fragen zu den Inhalten kommt gerne jederzeit auf uns zu! Wir freuen uns auch immer über gute Ideen aus den Elternausschüssen, die wir für unsere Arbeit verwenden können!

Einen herzlichen Dank an dieser Stelle an Sandra Tank aus Siefersheim, die uns die beiden Dokumente zur Verfügung gestellt hat!

MÖGLICHKEITEN ZUR VERKÜRZUNG DER AUSBILDUNG ZUM / ZUR STAATL. ANERKANNTEN ERZIEHER/IN

im Rahmen des Aktionsforums zur Fachkräftesicherung und -gewinnung werden immer wieder neue Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel vorangebracht. Mit einem aktuellen Rundschreiben teilt das Bildungsministerium nun mit, dass die Ausbildung zum / zur staatl. anerkannten Erzieher/in ab dem Schuljahr 2024/25 unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden kann.

Folgende Verkürzungsmöglichkeiten bestehen:

  1. Eine Verkürzung um ein Jahr ist möglich für:
    Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher mit Studienfächern thematisch
    naher und bedingt thematisch naher Studiengänge im Rahmen der
    vollzeitschulischen und der berufsbegleitenden Ausbildungsform sowie
    Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsfachschule
    Sozialassistenz im Rahmen der berufsbegleitenden Ausbildungsform.
  1. Eine Verkürzung um ein halbes Jahr (im Berufspraktikum) ist möglich für:
    Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsfachschule
    Sozialassistenz im Rahmen der vollschulischen Ausbildungsform.

Das entsprechende Rundschreiben kann hier heruntergeladen werden: