BEDARFSMELDUNGEN — HINWEISE FÜR ELTERN

Wie jedes Jahr im Novem­ber beginnt die Zeit der Bedarfs­pla­nung für das kom­men­de Kita-Jahr. Hier­zu wer­den im Land­kreis Süd­li­che Wein­stra­ße alle Eltern mit einem oder meh­re­ren Kin­dern in einer Kita zu ihrem vor­aus­sicht­li­chen Betreu­ungs­be­darf für den Zeit­raum von Som­mer 2025 bis Som­mer 2026 befragt. Die Eltern kön­nen bei die­ser Abfra­ge ihre gewünsch­ten Betreu­ungs­zei­ten ange­ben und somit auch Ein­fluss dar­auf neh­men, wie gut sich das Betreu­ungs­an­ge­bot mit den Bedürf­nis­sen der Fami­li­en deckt.

Die­se soge­nann­ten “Bedarfs­mel­dun­gen” bil­den die Grund­la­ge für die Pla­nung des Kita-Ange­bots hin­sicht­lich Anzahl der Betreu­ungs­plät­ze, Betreu­ungs­dau­er, Öff­nungs­zei­ten der Kita und somit auch für die Personalausstattung. 

Lei­der sind nicht alle Eltern aus­rei­chend dar­über infor­miert, wie die Kita-Bedarfs­pla­nung funk­tio­niert, wel­che Aus­wir­kun­gen ihre Bedarfs­mel­dun­gen haben kön­nen und wie sie aus­ge­füllt wer­den sollten.

Aus die­sem Grund haben wir den Pro­zess der Bedarfs­pla­nung, wie er im Kreis Süd­li­che Wein­stra­ße vom Jugend­amt durch­ge­führt wird, dar­ge­stellt. Für Eltern erge­ben sich dar­aus wich­ti­ge Hin­wei­se für das Aus­fül­len ihrer Bedarfsmeldungen. 

Für Rück­fra­gen ste­hen wir ger­ne zur Verfügung!

ONLINE-VERANSTALTUNG: VERLETZENDES VERHALTEN

Der Kreis­eltern­aus­schuss Süd­li­che Wein­stra­ße (KEA SÜW) lädt alle Eltern, Fach­kräf­te, Trä­ger und sons­ti­ge Inter­es­sier­te ein zum Online-Info­abend zum Thema:

Ver­let­zen­des Ver­hal­ten –
Merk­ma­le und Hand­lungs­al­ter­na­ti­ven für Eltern

Mon­tag, 18. Novem­ber 2024
Beginn: 19:30 Uhr via Micro­soft Teams

Ver­let­zen­des Ver­hal­ten begeg­net unse­ren Kin­dern lei­der viel zu häu­fig – in der Kita, aber auch im Eltern­haus. In den über­wie­gen­den Fäl­len geschieht dies unbe­wusst. Die­ser Info-Abend soll auf­klä­ren, was man unter ver­let­zen­dem Ver­hal­ten ver­steht. Er soll Eltern dafür sen­si­bi­li­sie­ren, wie man ver­let­zen­de Ver­hal­tens­wei­sen erkennt und die­se ver­mei­det. Zudem sol­len Hand­lungs­mög­lich­kei­ten für Eltern und Fach­kräf­te auf­ge­zeigt wer­den, wenn grenz­ver­let­zen­de Situa­tio­nen in der Kita beob­ach­tet werden.

Im Anschluss besteht die Mög­lich­keit des kon­struk­ti­ven Aus­tauschs und die Klä­rung von offe­nen Fragen.

EINLADUNG ZUR VOLLVERSAMMLUNG DES KEA SÜW

Der Vor­stand des Kreis­eltern­aus­schus­ses SÜW lädt zu sei­ner jähr­li­chen Voll­ver­samm­lung mit Wahl der Dele­gier­ten für den Lan­des­el­tern­aus­schuss ein. Die­se fin­det statt am

Mon­tag, 9. Dezem­ber 2024 um 19:30 Uhr im

Dorf­ge­mein­schafts­haus Birkweiler

Der Vor­stand wird in die­ser Ver­samm­lung über sei­ne Arbeit des letz­ten Jah­res berich­ten. Es wer­den außer­dem die Dele­gier­ten für den Lan­des­el­tern­aus­schuss (LEA) nebst Ersatz­de­le­gier­ten gewählt.

Wähl­bar hier­für sind alle Eltern, deren Kind eine Tages­ein­rich­tung im Land­kreis SÜW (Kita oder Hort) besucht. Eine Wahl in Abwe­sen­heit ist mög­lich, wenn dem Vor­stand vor der Wahl die Kan­di­da­tur ange­zeigt wird.

Stimm­be­rech­tigt sind alle in den kon­sti­tu­ie­ren­den Eltern­aus­schuss-Sit­zun­gen neu gewähl­ten KEA-Dele­gier­ten, die bis dahin von den Trä­gern an das Jugend­amt gemel­det wur­den. Soll­te noch kei­ne Mel­dung der KEA-Dele­gier­ten für das Kita-Jahr 2024/2025 ein­ge­gan­gen sein, sind die KEA-Dele­gier­ten aus 2023/2024 stimmberechtigt.

Auf­grund des engen zeit­li­chen Ablaufs des Mel­de­ver­fah­rens kön­nen die per­sön­li­chen Ein­la­dun­gen an die wahl­be­rech­tig­ten KEA-Dele­gier­ten erst gegen Ende Novem­ber erfol­gen. Die­se ent­hal­ten dann auch die voll­stän­di­ge Tages­ord­nung der Versammlung.