Infos zum Start des Kita-Jahres 2022/2023

Zu Beginn des Kita-Jahres gibt es einige wichtige Informationen für alle Eltern & Kita-Teams:

Rundschreiben RS 38/2022 und Wegweiser Kita & Corona

Um Träger, Kitas und Eltern zukünftig schnell und unkompliziert zur aktuellen Infektionslage und neuen Maßnahmen zu informieren, hat das Ministerium einen Wegweiser herausgegeben. Durch Scannen des QR Codes im Flyer oder Klicken auf https://s.rlp.de/coronakita haben Sie jederzeit die Informationsquelle im Blick. Das entsprechende Rundschreiben finden Sie hier:

https://corona.rlp.de/fileadmin/corona/2022-09-01_RS_38-2022_Wegweiser_Kita___Corona.pdf 

Inhalte sind neben der Bekanntmachung des Wegweisers die Regelungen zu Testungen, Verlängerung der Landesregelungen sowie der Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Derzeit gibt es keine Neuerungen für den Kita-Bereich.


Änderung der KitaG-Ausführungsverordnung zur Personalausstattung

Mit einer Verordnungsänderung reagiert das Land auf die massiven Personalengpässe in Kitas und gibt damit die Möglichkeit Assistenz- und Vertretungskräfte effektiver einzusetzen.Dies betrifft zwei wesentliche Vorgaben, die insbesondere auch kleine Einrichtungen vor große Herausforderungen stellte.

Zum einen können Assistenzkräfte nun gemeinsam mit einer Fachkraft die Aufsicht in einer Kita-Gruppe führen. Bisher mussten es immer zwei Fachkräfte sein.

Die zweite Neuerung betrifft die Maximalzeitregelung für Vertretungskräfte. Diese konnten bisher nur maximal 6 Monate eingesetzt werden. Laut neuer Verordnung ist eine Beschäftigung vorerst bis Ende 2028 auch über diese 6 Monate hinaus möglich.

Den entsprechenden Abschnitt der Landesverodnung finden Sie hier:

Rheinland-Pfalz – § 2 KiTaGAVO | Landesnorm Rheinland-Pfalz | Personalausstattung | § 2 – Personalausstattung | gültig ab: 30.07.2022 (rlp.de) 

Dieser Schritt ist aus Sicht der Elternvertretungen sehr zu begrüßen! Wir verweisen an dieser Stelle auf eine entsprechende Meldung des Landeselternausschusses:

Wichtige Schritte gegen Fachkräftemangel in Kitas laufen an – LEA begrüßt schnelles Handeln der Landesregierung – LEA (lea-rlp.de)

Ergänzend finden Sie hierzu das Positionspapier des LEA zum Thema Fachkräftemangel:

LEA fordert Sondergipfel gegen den Kita-Fachkräftemangel


Ganztagesplatz nur bei Berufstätigkeit? NEIN!

Immer häufiger kontaktieren uns verzweifelte Eltern, die von ihrer Kita darüber informiert werden, dass eine Ganztagesbetreuung der Kinder zwingend mit der Berufstätigkeit beider Elternteile verknüpft ist. Dies bedeutet, dass Kinder ihren „Ganztagesplatz“ entzogen bekommen, wenn zum Beispiel ein Geschwisterkind zur Welt kommt und die Mutter deshalb in Elternzeit geht. Teilweise wird damit argumentiert, dass dies so im Gesetz stehe. 

 Dies ist eindeutig eine Fehlinformation! 

Das neue Kita-Gesetz unterscheidet nicht mehr zwischen „Ganztagesplatz“ und „Teilzeitplatz“. Umgangssprachlich werden diese Begriffe dennoch weiter verwendet. Dahinter verbirgt sich folgende Systematik:

  • „Ganztagesplatz“: Betreuung von 7 Stunden (oder mehr) durchgängig ohne Unterbrechung, d.h. die Kinder müssen über die Mittagsessenszeit nicht abgeholt werden. Ausschließlich diese Form der Kita-Plätze ist im Sinne des Kita-Gesetzes rechtsanspruchserfüllend!
  • Teilzeitplatz“: Die Betreuung ist durch eine Mittagspause unterbrochen. Die Kinder müssen zu dieser abgeholt werden. Natürlich gibt es Eltern, die diese Form der Betreuung wünschen, sie entspricht aber nicht der Gesetzeslage. 

 Der Rechtsanspruch auf eine durchgängig 7-stündige Betreuung (also einen sogenannten „Ganztagesplatz“) gilt für jedes Kind, völlig unabhängig der beruflichen oder persönlichen Situation der Eltern!  Dies bedeutet konkret: Jedes Kind hat das Recht, einen mindestens 7-stündigen Betreuungsplatz in Anspruch zu nehmen, auch wenn keines der Elternteile arbeitet. Die oft genannte Übergangsfrist bis 2028 bezieht sich ausschließlich auf eine warme Mittagsverpflegung! Der Rechtsanspruch kann bis dahin mit z.B. Lunchpaketen erfüllt werden. Der Anspruch auf die durchgängige Betreuung besteht seit Juli 2021! 

In vielen Kitas ist es aufgrund der baulichen Gegebenheit nicht möglich, alle vorhandenen Plätze als „Ganztagesplätze“ anzubieten. Wie viele der vorhandenen Plätze dafür geeignet sind, wird für jede Kita bei einer individuellen Begehung mit Träger, Kreisjugendamt und Landesjugendamt festgestellt. Die übrigen „Teilzeitplätze“ sind nicht rechtsanspruchserfüllend und müssen  schnellstmöglich (nicht erst bis 2028!) durch z.B. Um- oder Anbaumaßnahmen dazu befähigt werden. Die Verantwortung hierfür liegt beim Träger

In der Übergangszeit obliegt dem Träger, über die Vergabe der vorhandenen „Ganztagesplätze“ zu entscheiden, wenn mehr „Ganztages“-Bedarf als Plätze vorhanden ist. Der Träger sollte hierfür ein Verfahren einsetzen, welches neben der beruflichen Situation auch entwicklungsspezifische, soziale und psychologische Kriterien der Kinder berücksichtigt. Auch sonstige private Umstände, wie z.B. die Pflege eines Angehörigen, sollten hierbei berücksichtigt werden (dies gilt übrigens auch für die Dauer der Betreuung, also ob das Kind 7 oder mehr Stunden betreut werden kann. Auch hier sollte nicht nur die Arbeitszeit der Eltern eine Rolle spielen!). In jedem Fall sollten die Vergabekriterien transparent und den Eltern bekannt sein. 

 Was definitiv ein inakzeptables Vorgehen darstellt ist, dass nur teilweise berufstätigen Elternpaaren der „Ganztagesplatz“ entzogen wird, obwohl in der Einrichtung noch entsprechende Plätze frei sind! 

Auf der Homepage des LEA finden Sie aktuell eine Schulung zum Thema „Bedarfsplanung“:

 Online-Veranstaltung am 16.09.2022 zum Thema „Bedarfsplanung“ mit hochkarätiger Besetzung – LEA (lea-rlp.de)

In dieser Veranstaltung wird unter anderem auf die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie „best-practice“-Empfehlungen zur Vergabe von Plätzen im Falle der Mangelverwaltung eingegangen. Die Veranstaltung ist für jeden offen, auch Kita-Personal, Träger oder sonstige Mitglieder der Verantwortungsgemeinschaft sind herzlich eingeladen.

Die Referenten des Abends werden sein:Andreas Winheller (Ehrenvorsitzender des Landeselternausschusses) und Xenia Roth sowie Julia Burkhard aus dem Bildungsministerium RLP.


Elternausschusswahlen 2022

Alle Jahre wieder starten nun die Elternausschusswahlen. Bis zum Ende der Herbstferien im Oktober müssen in jeder Tageseinrichtung in einer Elternvollversammlung neue Elternvertreter gewählt werden. Zudem werden auch aus dem Kreise der Elternschaft jeder Einrichtung Delegierte für den Kreiselternausschuss entsandt. Gern informieren wir bei Bedarf über die gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Die Kollegen des StEA Neustadt haben hierzu einen gute Zusammenfassung auf ihrer Homepage veröffentlicht:
 
Das Kitajahr startet – und damit auch die EA-Wahlen – Stadtelternausschuss (STEA) Neustadt a.d. Weinstraße (stea-nw.de)


Wir wünschen allen einen schönen Start ins neue Kita-Jahr und den neuen Schulkindern einen tollen Schulanfang! Selbstverständlich steht das Team vom KEA SÜW jederzeit zu allen Themen rund um die Kita als Ansprechpartner zur Verfügung!


Diese Informationen finden hier als ausdruckbares PDF-Dokument, z.B. als Aushang in der Kita verwendbar:

Wichtige Schritte gegen Fachkräftemangel in Kitas laufen an – LEA begrüßt schnelles Handeln der Landesregierung

Mit einer Verordnungsänderung reagiert das Land auf die massiven Personalengpässe in Kitas und gibt damit die Möglichkeit Assistenz- und Vertretungskräfte effektiver einzusetzen.

Die Vorsitzende des Landeselternausschusses der Kitas in RLP (LEA) Karin Graeff freut sich über die Änderungen: „Damit erfüllt das Land eine zentrale Forderung aus dem Positionspapier des LEA zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“

Der Fachkräftemangel droht das System zu sprengen. Die Belastungen für das noch vorhandene Personal sind massiv. Der LEA hat schnelle Lösungen gefordert, die eine spürbare Entlastung vor Ort bringen. Und genau das hat die Landesregierung getan. Mit der Änderung der Ausführungsverordnung zum neuen Kita-Gesetz werden gleich zwei wichtige Hebel in Bewegung gesetzt:

Zum einen können Assistenzkräfte nun gemeinsam mit einer Fachkraft die Aufsicht in einer Kita-Gruppe führen. Bisher mussten es immer zwei Fachkräfte sein. „So ist der Einsatz von Assistenzkräften nicht länger mit dem Druck verbunden bereits genug Fachkräfte im Einsatz zu haben.“, erläutert Graeff.

Zum anderen sollen Vertretungskräfte länger als sechs Monate beschäftigt werden können. Normalerweise müssen die Träger innerhalb dieser Frist eine Fachkraft gefunden und eingestellt haben. „Von Stellen, die nur ein halbes Jahr unbesetzt bleiben, können wir oft nur träumen. Vertretungskräften kommt in diesen Zeiten vielerorts eine systemerhaltende Rolle zu.“, erklärt die LEA-Vorsitzende.

Die bisherigen Regelungen waren unter normalen Umständen sehr sinnvoll. In den Kitas sollen hochqualifizierte Fachkräfte arbeiten. Aber im Fachkräftemangel ist nichts normal. „Es geht hier nicht darum Qualitätsdumping zu betreiben, sondern schnellstmöglich echte Entlastungen zu erreichen.“, stellt Graeff klar und fordert eine schnelle Anwendung der Änderungsverordnung durch die Kita-Träger.

„Die Richtung stimmt! Jetzt dürfen wir aber nicht nachlassen und müssen mit gleichem Tempo weitermachen.“, verlangt Karin Graeff. „Das vom LEA geforderte Aktionsforum steht bereits in den Startlöchern. Dort kommen die Verantwortungsträger auf Spitzenebene zusammen, sichten die Lage und einigen sich auf eine gemeinsame Marschrichtung. Wenn hier tatsächlich alle an einem Strang ziehen, werden wir einiges für die Kitas und unsere Kinder erreichen.“

Die entsprechende Verordnungsänderung finden Sie hier:

https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-KTagStGAVRP2021V2P2

Diese ist ab sofort gültig und kann / soll umgesetzt werden!

Warnung vor kindergefährdendem Inhalt – „Huggy Wuggy“

Aktuell erreichen uns vermehrt Meldungen und Anfragen zum Thema Huggy Wuggy. Teilweise werden wohl sogar Spielekonsolen mit in die Kita gebracht. Eltern berichten von Albträumen und Verhaltensänderungen der Kinder. Daher möchten wir Eltern und Kita-Teams über „Huggy Wuggy“ informieren und dafür sensibilisieren.

Auf YouTube, TikTok oder Instagram kursieren wieder verstärkt Videos oder Bilder, die die Plüschfigur Huggy Wuggy zeigen. Dabei handelt es sich um eine blaue Figur, die einem Plüschtier ähnelt, allerdings mit einem furchterregenden breiten Maul voller spitzer Zähne. Ursprünglich stammt die Figur aus dem PC-Game „Poppy Playtime“, welches sich an erwachsene Spieler richtet. Das Spiel ist äußerst beklemmend und für Kinder völlig ungeeignet. Wie hier Kinderspiele und Kindheitsängste in einem Horrorszenario aufgegriffen werden, kann Kinder sehr verstören.

Huggy Wuggy wurde auch über die Gaming-Szene hinaus bekannt. Mittlerweile gibt es beispielsweise Videos, in denen YouTuber vorgeben, von Huggy Wuggy bedroht oder entführt zu werden. Dass diese Geschichten fiktiv sind, ist für Kinder nicht zu durchschauen. Ebenso gibt es Huggy-Wuggy-Plüschtiere zu kaufen. So kann es passieren, dass Kinder auch ohne Medien mit der gruseligen Figur in Berührung kommen.

Daher möchten wir Eltern und Kita-Teams darum bitten, verstärkt darauf zu achten, ob Huggy Wuggy in ihrer Kita und Famillie bereits angekommen ist. Weder das Spiel selbst noch daraus entstandene YouTube-Videos sind für Kinder geeignet! Oft beginnen diese erst harmlos und entwickeln sich dann zu gefährlichem Inhalt, der sogar nachhaltige Schädigungen der Kinderpsyche hinterlassen kann.

Manche Kinder spielen Huggy Wuggy nach, ohne die Hintergründe zu kennen. Hier gilt es sensibel zu reagieren und nachzuforschen, woher sie diese Spielidee haben. Auf keinen Fall sollte den Kindern Vorwürfe gemacht werden oder sie mit einem Medienverbot „bestraft“ werden – das könnte zur Folge haben, dass sie sich in Zukunft nicht mehr an die Eltern wenden, wenn sie auf gruselige Inhalte stoßen.

Viele interessante Informationen zum Thema Medienerziehung sind in folgender Broschüre des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu finden:

der-einfache-einstieg-in-die-medienerziehung-gutes-aufwachsen-mit-medien-data.pdf (bmfsfj.de)

Huggy Wuggy ist nur eines der mittlerweile zahlreichen Grusel-Phänomene, die immer wieder ihren Weg in die Kitas und Grundschulen finden.

Quelle: Medienerziehung: Gruselphänomene im Netz (flimmo.de)