Als KREISELTERNAUSSCHUSS SÜDLICHE WEINSTRASSE – KEA SÜW – vertreten wir als ehrenamtliches, gewähltes, überörtliches Gremium die Belange der Kinder, Eltern und jungen Familien gegenüber allen Akteuren im Kita-Umfeld.
Wie jedes Jahr im November beginnt die Zeit der Bedarfsplanung für das kommende Kita-Jahr. Hierzu werden im Landkreis Südliche Weinstraße alle Eltern mit einem oder mehreren Kindern in einer Kita zu ihrem voraussichtlichen Betreuungsbedarf für den Zeitraum von Sommer 2025 bis Sommer 2026 befragt. Die Eltern können bei dieser Abfrage ihre gewünschten Betreuungszeiten angeben und somit auch Einfluss darauf nehmen, wie gut sich das Betreuungsangebot mit den Bedürfnissen der Familien deckt.
Diese sogenannten „Bedarfsmeldungen“ bilden die Grundlage für die Planung des Kita-Angebots hinsichtlich Anzahl der Betreuungsplätze, Betreuungsdauer, Öffnungszeiten der Kita und somit auch für die Personalausstattung.
Leider sind nicht alle Eltern ausreichend darüber informiert, wie die Kita-Bedarfsplanung funktioniert, welche Auswirkungen ihre Bedarfsmeldungen haben können und wie sie ausgefüllt werden sollten.
Aus diesem Grund haben wir den Prozess der Bedarfsplanung, wie er im Kreis Südliche Weinstraße vom Jugendamt durchgeführt wird, dargestellt. Für Eltern ergeben sich daraus wichtige Hinweise für das Ausfüllen ihrer Bedarfsmeldungen.
Der Kita-Beirat ist eine der wesentlichen Veränderungen, die 2021 eingeführt wurden. Vermutlich existieren, neben dem Mythos der Übergangsfrist bis 2028, über keine der Neuerungen des neuen Kita-Gesetzes so viele Missverständnisse wie über den Kita-Beirat.
Der Kita-Beirat ist beispielsweise kein Gremium der Elternmitwirkung, auch wenn Eltern darin mitwirken. Vielmehr besteht er aus allen Verantwortungsträgern einer Kita und wird zusätzlich um eine speziell ausgebildete Fachkraft ergänzt, die die Perspektive der Kinder mit einbringen soll. Der Kita-Beirat ist keine Elternausschuss-Sitzung und kann auch nicht innerhalb einer solchen abgehalten werden.
Das neue Kita-Beirats-Jahr startet immer am 1. Dezember eines Jahres. Auf dem Kita-Server findet sich folgende Übersicht über die nun anstehenden Aktivitäten:
Ziel ist es, dass jede Vertretungsgruppe (Träger, Leitung, pädagogische Mitarbeitenden und Eltern) im November ihre Vertretung im Kita-Beirat gewählt bzw. benannt hat und auch die Fachkraft für die Kinderperspektive gewählt ist. Dann kann der Träger ab dem 1. Dezember zur Sitzung einladen.
Für die neue Amtszeit des Kita-Beirates ab 1. Dezember gibt es im Vorfeld bis November einige To-dos nach § 7 KiTaG und der Landesverordnung über den Beirat in Tageseinrichtungen der Kindertagesbetreuung (KiTaGBeiratLVO).
To-dos bis November
Infoschreiben an die Eltern und Fachkräfte zum Kita-Beirat und den Schritten, die zu tun sind sowie zu den Informationsquellen. Weiter Informationen finden Sie hier. Zuständig: Kita-Leitung und Träger
Information der Gruppen bei ihren jeweiligen Treffen (Team, Elternausschuss) Zuständig: Kita-Leitung und Träger
Treffen der Vertretungsgruppen und Entsendung der Mitglieder in den Kita-Beirat (schriftlich bis Ende November dem Träger mitteilen) Zuständig: Alle Vertretungsgruppen. Die Gesamtverantwortung dafür, dass alle Gruppen wissen, was wann zu tun ist, trägt der Kita-Träger. Die Umsetzung liegt in der Verantwortung der Vertretungsgruppen.
Und so sieht die Aufgabenverteilung im Einzelnen aus (Handreichung, Seite 12):
Der Träger organisiert die Auswahl seiner Mitglieder für den Kita-Beirat inklusive der Benennung des Mitglieds, das den Vorsitz übernimmt und zur Sitzung einlädt.
Die Kita-Leitung organisiert die Entsendung der Kita-Beiratsmitglieder für den Bereich der Kita-Leitung.
Die pädagogischen Fachkräfte sind verantwortlich für ihr Treffen, die (Aus-)Wahl und Entsendung ihrer Vertretung im Kita-Beirat sowie für die Wahl der FaKiB. Sinnvollerweise ruft die Leitung das Thema in einer Team-Stizung auf, sodass Synergien für die Organistation der Fachkräfte entstehen.
Der/Die Vorsitzende des Elternausschusses ist verantwortlich für die Organisation der EA-Sitzung. Einerseitz geht es dabei um die Entsendung der Mitglieder für den Kita-Berait, anderseits auch schon um die Frage, wer von den Mitgliedern im Kita-Beirat den stellvertretenden Vorsitz übernimmt.
In der Wahlperiode ab Dezember bis November: Organisation und Durchführung der Kita-Beiratssitzung (mind. einmal pro Jahr) Zuständig: Träger
Zum Kita-Beirat gibt es eine mittlerweile fast unüberschaubare Anzahl an Informationsquellen. Auch der KEA SÜW war bereits an Informationsveranstaltungen zum Kita-Beirat beteiligt. Eine gute Übersicht über die wesentlichen Informationen kann man sich anhand der Schulungsdokumentation verschaffen:
Die Erkältungszeit beginnt, bereits jetzt erreichen und die ersten Meldungen, dass aufgrund von krankheitsbedingten Ausfällen des Fachpersonals Betreuungszeiten reduziert werden müssen. Für diesen Fall muss der Kita-Träger Vertretungspersonal vorhalten.
Klar ist: Es wird vermutlich niemals gelingen, dass z.B. bei einer Grippewelle sämtliche Personalausfälle sofort kompensiert werden und Einschränkungen völlig vermieden werden können. Leider sind in solchen Situationen auch sehr kurzfristig veränderte Öffnungszeiten oder „Notgruppen“ nicht vermeidbar. Wie sollte der Träger agieren, wenn sich morgens vier von neun Fachkräften krank melden und so kurzfristig kein Vertretungspersonal verfügbar ist? Zum Schutz der Kinder bleibt ihm dann leider keine andere Wahl.
Aber: Es zeigt sich auch immer wieder, dass es große Unterschiede gibt, ab welchem Grad des personellen Ausfalls mit der Aktivierung des Maßnahmenplans reagiert werden muss. Manchen Kitas steht ausreichend Vertretungspersonal zur Verfügung, sodass wirklich nur solche Extremsituationen zur frühzeitigen Schließung führen. Andere Einrichtungen wiederum befinden sich beinahe ganzjährig im Maßnahmenplan und verfügen über eine nur sehr dünne Personal- bzw. Vertretungskräfte-Decke.
Unsere Erfahrung zeigt: Wenn Schließungen und reduzierte Angebote nicht permanent vorkommen sondern sich auf ein nachvollziehbares Maß beschränken, wenn die Eltern den Eindruck haben, es wird sich um ausreichend Personal bemüht und wenn ihnen darüber hinaus transparent ist, wie die personelle Situation zustande kommt und wie sie sich auswirkt, dann haben sie auch großes Verständnis und unterstützen dann auch in Zeiten von personellen Engpässen gerne. (Hierzu empfehlenswert: Das Personalometer).
Sehr häufig begegnen uns Fragen zu den Regelungen beim Einsatz von Vertretungskräften. Wer darf Vertretungskraft sein? Kann ein Vertretungs-Pool eingerichtet werden? Wie werden Vertretungskräfte finanziert? Diese und weitere Fragen werden nun auf dem Kita-Server, der offiziellen Webseite des Landes RLP zu allen Kita-Themen, beantwortet.
Insbesondere der Abschnitt zur Refinanzierung von Vertretungskräften mit konkretem Rechenbeispiel hat dabei unsere Aufmerksamkeit geweckt. Dort heißt es: „Dabei werden Urlaubstage, Krankheitstage und Fortbildungstage berücksichtigt und entsprechend mitfinanziert, denn die Kosten für diese Tage – an denen die Vertretungskraft nicht zum Einsatz kommt – werden auf alle Tage umgelegt, an denen die Vertretungskraft zum Einsatz hätte kommen können.„ Das häufig aufkommende Argument, Vertretungskräfte seien ein großes, finanzielles Risiko, sollte vor diesem Hintergrund einmal genauer betrachtet werden.
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