VORRÜBERGEHENDE BELEGUNG VON U2-PLÄTZEN MIT Ü2-KINDERN BIS ENDE 2028 MÖGLICH

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In sei­nem aktu­el­len Rund­schrei­ben teilt das Lan­des­ju­gend­amt mit, dass die Über­gang­re­ge­lung zur vor­über­ge­hen­den Bele­gung von U2-Plät­zen mit Ü2-Kin­dern bis Ende 2028 ver­län­gert wurde.

Grund­sätz­lich gilt: Voll­endet ein Kind das zwei­te Lebens­jahr hat es einen Rechts­an­spruch auf einen bei­trags­frei­en Ü2-Platz. Hier­für muss ent­spre­chend ein sol­cher Ü2-Platz in der Kita frei sein. Ist dies nicht der Fall, müss­te das Kind in der Theo­rie mit dem zwei­ten Geburts­tag die Kita ver­las­sen. In der Pra­xis ist daher im Rah­men der Bedarfs­pla­nung zu beach­ten, dass für jedes U2-Kind, wel­ches in der Kita auf­ge­nom­men wird, auch ein Ü2-Platz vor­ge­hal­ten wird. Ins­be­son­de­re dort, wo die Anzahl der Kin­der die Platz­ka­pa­zi­tä­ten erreicht (oder über­steigt), führt das in der Regel dazu, dass kei­ne U2-Plät­ze ange­bo­ten wer­den können. 

Die­se Über­gangs­re­ge­lung ist lei­der kein Garant dafür, dass mehr U2-Plät­ze ent­ste­hen, kann aber im Ein­zel­fall eine mög­li­che Lösungs­op­ti­on sein, um die Auf­nah­me eines U2-Kin­des zu ermöglichen.

Das Rund­schrei­ben steht hier zum Down­load zur Verfügung:

KITA-PLATZ-KLAGE FÜHRT FAST IMMER ZUM ERFOLG

Der Rechts­an­spruch auf einen Kita-Platz ab dem ers­ten Lebens­jahr besteht in Rhein­land-Pfalz mitt­ler­wei­le seit elf Jah­ren. Trotz die­ser gesetz­li­chen Rege­lung fin­den vie­le Eltern kei­nen Platz für ihr Kind, was ins­be­son­de­re in städ­ti­schen Regio­nen zu erheb­li­chen Pro­ble­men führt. In den letz­ten Jah­ren hat sich die Situa­ti­on zuneh­mend ver­schärft, und immer mehr Eltern sehen sich gezwun­gen, recht­li­che Schrit­te ein­zu­lei­ten, um ihren Anspruch auf einen Betreu­ungs­platz durchzusetzen.

Seit 2021 ist ein deut­li­cher Anstieg der Kla­gen gegen Kom­mu­nen zu ver­zeich­nen. Beson­ders betrof­fen sind Bal­lungs­ge­bie­te, in denen die Nach­fra­ge nach Kita-Plät­zen die Kapa­zi­tä­ten deut­lich über­steigt. Der Man­gel an ver­füg­ba­ren Betreu­ungs­plät­zen wird durch ver­schie­de­ne Fak­to­ren ver­ur­sacht. Die Städ­te und Kom­mu­nen sind dem gestie­ge­nen Bedarf nicht gewach­sen, der Aus­bau der Betreu­ungs­ka­pa­zi­tä­ten schrei­tet nicht mit dem erfor­der­li­chen Tem­po vor­an. Hin­zu kommt ein Man­gel an Fach­kräf­ten, der die Deckung der stei­gen­den Betreu­ungs­be­dar­fe zusätz­lich erschwert.

Rechts­an­wäl­te, die sich auf die­se Fäl­le spe­zia­li­siert haben, berich­ten von einer hohen Erfolgs­quo­te bei den Kla­gen. Das Ver­fah­ren läuft in der Regel ähn­lich ab: Eltern mel­den ihren Betreu­ungs­be­darf beim Jugend­amt an, erhal­ten jedoch kei­nen Platz und for­dern dann einen schrift­li­chen Ableh­nungs­be­scheid an, auch wenn die­ser oft nicht aus­ge­stellt wird. Auch ohne for­mel­len Bescheid kön­nen die Eltern recht­lich gegen die Bedarfs­pla­nungs­be­hör­de vor­ge­hen, meist erfolg­reich. In vie­len Fäl­len wer­den die Kla­gen im Eil­ver­fah­ren ent­schie­den, wodurch den Eltern inner­halb weni­ger Wochen ein Platz zuge­wie­sen wird. Das Gericht prüft dabei, ob der zuge­wie­se­ne Platz inner­halb von 30 Minu­ten mit öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln erreich­bar ist, wobei Eltern den zuge­wie­se­nen Platz anneh­men müs­sen, auch wenn er nicht ihrer ers­ten Wahl entspricht.

Obwohl die Kla­gen eine Lösung für die betrof­fe­nen Fami­li­en bie­ten, bleibt die Grund­pro­ble­ma­tik bestehen: Der Man­gel an Kita-Plät­zen und Fach­kräf­ten sorgt dafür, dass die War­te­zei­ten für alle Kin­der stei­gen. Das Bil­dungs­mi­nis­te­ri­um sieht die Ver­ant­wor­tung für die Bereit­stel­lung von Betreu­ungs­plät­zen bei den zustän­di­gen Trä­gern der öffent­li­chen Jugend­hil­fe, also den Städ­ten und Land­krei­sen, und betrach­tet den Anstieg der Kla­gen nicht als besorg­nis­er­re­gend, da er den Zweck des Rechts­an­spruchs wider­spie­ge­le. Den­noch führt dies zu einer Umver­tei­lung vor­han­de­ner Plät­ze, ohne dass tat­säch­lich neue Kapa­zi­tä­ten geschaf­fen wer­den, was die ange­spann­te Situa­ti­on auf lan­ge Sicht nicht löst.

STELLUNGNAHME DES LEA ZUM KITA-GESETZESENTWURF DER CDU

Bereits im Ent­ste­hungs­pro­zess des neu­en rhein­land­pfäl­zi­schen KiTa-Geset­zes gab es von ver­schie­de­nen Sei­ten Kri­tik an der Novel­lie­rung des Kita-Sys­tems. In den ver­gan­ge­nen drei­ein­halb Jah­ren muss­te sich das neue Gesetz in der Pra­xis bewei­sen und för­der­te posi­ti­ve und nega­ti­ve Aspek­te der Kita-Land­schaft zu Tage. Seit Ein­füh­rung des neu­en Geset­zes hat sich die Situa­ti­on in den Kitas dra­ma­tisch ver­schlech­tert, so die Aus­sa­ge vie­ler Fach­kräf­te und Trä­ger. Hier­bei wird aller­dings oft außer Acht gelas­sen, dass in die­ser Zeit auch nie da gewe­se­ne gesamt­ge­sell­schaft­li­che Gescheh­nis­se ein­tra­ten und vie­ler­orts Mög­lich­kei­ten des Kita-Geset­zes lie­gen gelas­sen werden.

Auf Basis die­ser Erfah­run­gen wur­de Ende 2024 ein Ände­rungs­an­trag in den Land­tag ein­ge­bracht. Die Bera­tung hier­über im Bil­dungs­aus­schuss fand nun Mit­te Janu­ar statt. Unter ande­rem wur­de in die­sem Rah­men auch der Lan­des­el­tern­aus­schuss (LEA) angehört.

Wir möch­ten hier für inter­es­sier­te Eltern eine Zusam­men­fas­sung der wesent­li­chen Inhal­te sowie die jewei­li­ge Posi­ti­on des Lan­des­el­tern­aus­schus­ses (LEA) darstellen.

Bit­te beach­ten: Es han­delt sich hier­bei um eine ver­kürz­te Fas­sung. Links zu den aus­führ­li­chen Stel­lung­nah­men sind am Ende des Bei­tra­ges zu finden.

All­ge­mein

Der Lan­des­el­tern­aus­schuss (LEA) unter­stütz den den Geset­zes­ent­wurf der CDU-Frak­ti­on in ein­zel­nen Punk­ten. In ande­ren, zen­tra­len Punk­ten geht er nach Über­zeu­gung des LEA nicht in die rich­ti­ge Rich­tung.
An zahl­rei­chen Stel­len im Gesetz­ent­wurf wür­den nicht beleg­te Behaup­tun­gen als Fak­ten dar­ge­stellt. Ent­ge­gen der For­mu­lie­rung im Geset­zes­ent­wurf sei die Erfah­rung des LEA, dass die Anfor­de­run­gen des KiTa-Gesetz grund­sätz­lich umsetz­bar sei­en, wenn Trä­ger und Jugend­äm­ter ihre Ver­ant­wor­tung wahr näh­men. Das 2021 ein­ge­führ­te KiTa-Gesetz habe viel­mehr dazu geführt, dass Ver­säum­nis­se aus der Ver­gan­gen­heit trans­pa­rent wur­den, als dass es neue Miss­stän­de geschaf­fen habe.
Zudem sei zu berück­sich­ti­gen, dass die im Geset­zes­ent­wurf vor­zu­fin­den­de Dra­ma­ti­sie­rung und Skan­da­li­sie­rung der Situa­ti­on Ver­ant­wort­lich­kei­ten ver­schleie­re, eigen­ver­ant­wort­li­che Lösun­gen in der Flä­che erschwe­re und die Attrak­ti­vi­tät des Arbeits­fel­des Kita verringere.

Ziel der Gesetzesänderung

In der Begrün­dung der Geset­zes­än­de­rung wird ange­führt, dass die­se zuerst auf die Beschäf­tig­ten und Trä­ger abzie­le. Die­ser Ein­druck bestä­ti­ge sich aus Sicht des LEA, auch wenn im Ver­lauf des Ent­wurfs angeb­lich die Kin­der im Mit­tel­punkt stün­den. Auf­grund der im Ent­wurf vor­ge­se­he­nen Schwä­chung des Kita-Bei­rats sowie der Absen­kung der Betreu­ungs­qua­li­tät als Fol­ge eines auf­ge­weich­ten Per­so­nal­schlüs­sels, stellt der LEA die­ses Ansin­nen in Zweifel.

Ver­ant­wor­tung der Kita-Träger

Die Ver­ant­wor­tung der Trä­ger wer­de im Geset­zes­ent­wurf nicht klar gese­hen. Tat­säch­lich tra­gen Kita-Trä­ger die Gesamt­ver­ant­wor­tung. Der LEA for­dert kla­re Rege­lun­gen, wel­che Auf­ga­ben an die Kita-Lei­tung dele­giert wer­den kön­nen sowie eine ver­bind­li­che Min­des­stan­dards für die Trägerqualifizierung.

Ver­ant­wor­tung der Jugendämter

Die ört­li­chen Jugend­äm­ter tra­gen die Gesamt­ver­ant­wor­tung, auch für die Qua­li­tät der mit ihnen zusam­men­ar­bei­ten­den Kita-Trä­ger. Die­ser Aspekt wer­de im Gesetz­ent­wurf zu wenig berück­sich­tigt. Dem LEA ist es wich­tig, dass die fle­xi­blen Aus­ge­stal­tungs­mög­lich­kei­ten vor Ort erhal­ten blei­ben. Die Nut­zung die­ser Mög­lich­kei­ten sol­le von den Jugend­äm­tern ein­ge­for­dert wer­den.
Der Erfah­rung des LEA zufol­ge zei­ge sich, dass die Jugend­äm­ter ihrer Ver­ant­wor­tung sehr unter­schied­lich gut nach­kä­men. Wäh­rend an eini­gen Stel­len eine enga­gier­te Arbeit mit
gro­ßem Gestal­tungs­an­spruch und fle­xi­blen Pro­blem­lö­sungs­kon­zep­ten vor­herr­sche,
drü­cken Jugend­äm­ter an ande­rer Stel­le eige­ne Ver­ant­wor­tung an die Trä­ger in ihrem
Bereich ab und igno­rie­ren eige­ne Gestal­tungs- und Kontrollaufgaben.

Fach­kraft-Kind-Rela­ti­on

Die Fach­kraft-Kind-Rela­ti­on soll­te laut LEA mit­tel­fris­tig kon­ti­nu­ier­lich wei­ter ver­bes­sert und immer mehr der Emp­feh­lung der Wis­sen­schaft ange­nä­hert wer­den. Eine kurz­fris­ti­ge Anhe­bung der Per­so­nal­be­mes­sung hät­te aber das Gegen­teil von mehr Betreu­ungs­si­cher­heit zur Fol­ge: Auf­grund der dann noch häu­fi­ger vor­kom­men­den rech­ne­ri­schen Per­so­nal­un­ter­schrei­tun­gen wür­den die­se zuneh­men. Die vor­ge­se­he­ne Maß­nah­me des Geset­zes­ent­wurf zur Gegen­steue­rung, die Auf­wei­chung der Fach­kraft-Kind-Rela­ti­on, lehnt der LEA mit Blick sowohl auf die Auf­sichts­pflicht und Sicher­heit für die Kin­der als auch für die Arbeits­be­din­gun­gen im Berufs­feld als Grund­la­ge der Gewin­nung neu­er Fach­kräf­te als abso­lut unver­ant­wort­lich ab.
Grund­sätz­lich spricht sich der LEA seit Jah­ren für eine ver­bind­li­che Anhe­bung der Per­so­nal­quo­ten aus, wel­che aller­dings per­spek­ti­visch, z.B. bis 2028 umge­setzt wer­den soll­te.
Den im Geset­zes­ent­wurf vor­ge­se­he­nen Aus­bau der Aus- und Wei­ter­bil­dung wird vom LEA begrüßt.
Zusätz­lich sol­le die Ver­bind­lich­keit erhöht wer­den alle, schon bestehen­den Mit­tel zu
nut­zen, die Fach­kraft-Kind-Rela­ti­on zu ver­bes­sern. Opti­mie­rungs­be­dürf­tig sei­en an die­ser Stel­le die Kon­troll- und Kor­rek­tur-Mög­lich­kei­ten des Sys­tems. Es sei unver­ständ­lich, dass die Lösun­gen des Akti­ons­fo­rums für Fach­kräf­te­si­che­rung und ‑Gewin­nung von vie­len Trä­gern und man­chen Jugend­äm­tern immer noch nicht aus­rei­chend umge­setzt wür­den. Das schließt das Vor­hal­ten von aus­rei­chend Ver­tre­tungs­kräf­ten ein, um Aus­fäl­le unmit­tel­bar kom­pen­sie­ren zu kön­nen. Die im Gesetz­ent­wurf vor­ge­schla­ge­ne Ermög­li­chung einer Per­so­nal­über­schrei­tung von 10% pro Ein­rich­tung sei daher zu unter­stüt­zen.
Die Vor­schlä­ge des Geset­zes­ent­wurf, alles zur Ertei­lung der Betriebs­er­laub­nis rele­van­te Per­so­nal zur Per­so­nal­aus­stat­tung zu zäh­len und die Depu­ta­te für Lei­tungs­tä­tig­keit zu erhö­hen, wird vom LEA unterstützt.

Kern- und Randzeiten

Die Ein­tei­lung der Betreu­ungs­zei­ten in eine Kern­zeit von sie­ben Stun­den mit Fokus auf
Bil­dung und Rand­zei­ten, die alles umfas­sen was dar­über hin­aus­geht mit Fokus auf Betreu­ung, lehnt der LEA ab. Dies bedeu­te eine täg­li­che Absen­kung des Qua­li­täts­ni­veaus und eine geziel­te Benach­tei­li­gung für Kin­der, die außer­halb der Kern­zei­ten betreut wer­den. Die Behaup­tung im Geset­zes­ent­wurf, dies sei eine wesent­li­che For­de­rung der Eltern­schaft, weist der LEA aus­drück­lich zurück.
Die gesetz­li­che Ver­an­ke­rung einer Abwei­chung von der Fach­kräf­te­ver­ein­ba­rung in Krank­heits­fäl­len und bei Mut­ter­schutz lehnt der LEA ab. Es sei ziel­füh­ren­der, wenn der schon jetzt mög­li­che Ein­satz von Ver­tre­tungs­kräf­ten in die­sen Fäl­len ver­bind­lich vor­ge­schrie­ben würde.

Kita-Bei­rat

Die Ände­run­gen für §7 KiTaG lehnt der LEA rund­weg ab. Die Ein­schrän­kung, dass ein Kita-Bei­rat nur auf Ver­lan­gen des Eltern­aus­schus­ses ein­zu­rich­ten sei, schwächt die­ses
wich­ti­ge Gre­mi­um enorm. Der Kita-Bei­rat sei kein Gre­mi­um der insti­tu­tio­nel­len Eltern­ver­tre­tung. Er sei viel­mehr das Forum, in dem die Ver­ant­wor­tungs­ge­mein­schaft die Kita gestal­tet. Ein demo­kra­ti­sches Gre­mi­um, das nicht mit Leben gefüllt wird, sol­le des­we­gen nicht wie­der abge­schafft bzw. geschwächt wer­den. Was geän­dert wer­den sol­le ist, dass wesent­li­che Ent­schei­dun­gen künf­tig nicht mehr ein­fach vom Kita-Trä­ger getrof­fen wer­den dür­fen, ohne dass sie zuvor durch den Kita-Bei­rat gegan­gen sind. Lei­der gäbe es noch zu vie­le Kitas in RLP, in denen die Rechts­la­ge im Mit­be­stim­mungs­be­reich durch Trä­ger und/oder Lei­tung vor­sätz­lich ver­letzt und Mit­be­stim­mungs­rech­te ver­ei­telt würden.

Bil­dungs­aspekt

Die im Gesetz­ent­wurf auf­ge­führ­te För­de­rung von moto­ri­schen, sprach­li­chen, sozia­len, künst­le­ri­schen und musi­schen Fähig­kei­ten in Kitas sei auf jeden Fall im Sin­ne einer ganz­heit­li­chen Ent­wick­lung. Die Kin­der sol­len dabei aber ent­spre­chend ihrer Fähig­kei­ten und Inter­es­sen geför­dert wer­den. Es dür­fe nicht um ein von Erwach­se­nen gesteu­er­tes
„Trai­nie­ren“ gehen.
Der Bil­dungs­aspekt der Kitas sol­le – anders als in der Geset­zes­be­grün­dung for­mu­liert – kei­nes­falls in der ver­bind­li­chen Vor­be­rei­tung auf die Grund­schu­le umge­setzt wer­den. Ziel sol­le es wei­ter­hin sein, den Kin­dern glei­che Ent­wick­lungs- und Bil­dungs­chan­cen zu bie­ten. Die Kitas haben sich auf die­sem Gebiet in den letz­ten Jah­ren erfreu­li­cher­wei­se deut­lich wei­ter­ent­wi­ckelt. Der LEA warnt drin­gend vor einem Rück­schritt durch eine Ver­schu­lung der Kitas.
Die Auf­wer­tung der Bil­dungs- und Erzie­hungs­emp­feh­lun­gen durch die expli­zi­te Benen­nung in §4 Abs. 1 begrüßt der LEA.

Teil­zeit- und Splittingplätze

Das Tei­len oder Split­ten von Kita-Plät­zen ist aus einem guten Grund nicht (mehr) mög­lich. Auf­grund der Mög­lich­keit einen Kita-Platz mit meh­re­ren Kin­dern zu bele­gen, wur­de der not­wen­di­ge Kita-Aus­bau in der Ver­gan­gen­heit nicht im erfor­der­li­chen Maß vor­an­ge­trie­ben. Split­ting-Plät­ze soll­te es lang­fris­tig nicht geben. Der LEA sieht nicht, wie durch Teil­zeit- und Split­ting­plät­ze das ver­fas­sungs­recht­lich garan­tier­te Erzie­hungs­recht der Eltern gestärkt wer­den sol­le, wie es in der Geset­zes­be­grün­dung ange­führt wird. Es mache mehr Sinn, aus­rei­chend bedarfs­ge­rech­te Plät­ze zu schaf­fen und die­se auch voll zu per­so­na­li­sie­ren. Dass in einer Betreu­ungs­ko­hor­te nicht alle Plät­ze in ihrem zeit­lich geplan­ten Umfang voll aus­ge­schöpft wer­den, sei in der Geset­zes­sys­te­ma­tik aus­drück­lich vor­ge­se­hen – dies sei ein geplan­ter Qualitätspuffer.

Sprach­för­der­kräf­te

Grund­sätz­lich teilt der LEA die Auf­fas­sung, dass Sprach­bil­dung und Sprach­för­de­rung sehr wich­tig sind und eine zen­tra­le Rol­le in den Kitas ein­neh­men soll­ten. Die all­tags­in­te­grier­te Sprach­bil­dung ist nach wie vor sinn­voll und soll­te in allen Kitas gelebt wer­den. Zusätz­li­che Sprach­för­der­kräf­te, die eine Kita – wie im Gesetz­ent­wurf gefor­dert – bei Bedarf unter­stüt­zen, befür­wor­tet der LEA

Pilot­pro­jek­te

Die Mög­lich­keit in Kitas neue Wege aus­zu­pro­bie­ren hält der LEA für sinn­voll. Dazu gäbe es auch jetzt schon zahl­rei­che Mög­lich­kei­ten. Eine zusätz­lich finan­zi­el­le För­de­rung von Pilot­pro­jek­ten – wie im Gesetz­ent­wurf gefor­dert – sei sicher­lich ein gutes Signal und schaf­fe hof­fent­lich die not­wen­di­gen Anrei­ze. Auch die gefor­der­te Mög­lich­keit, die För­de­rung durch Dritt­mit­tel zu ergän­zen, sei zu begrüßen.

Bau­kos­ten

Eine Aus­wei­tung der Betei­li­gung des Lan­des Rhein­land-Pfalz an den Bau- und Sanie­rungs­kos­ten gehört schon lan­ge zu den For­de­run­gen des LEA – somit unter­stützt er die­sen Aspekt des Geset­zes­ent­wurfs. Der Aus­bau- und Sanie­rungs­stau habe inzwi­schen ein Aus­maß erreicht, dass jede Unter­stüt­zung drin­gend not­wen­dig hat. Dabei sei aller­dings auch klar zu beto­nen, dass die­ser Stau nicht vom Him­mel gefal­len ist.
Klar sei jedoch, dass die Gewähr­leis­tung aus­rei­chen­der Kita-Plät­ze und die dazu­ge­hö­ri­gen Auf­ga­ben – auch die bau­li­chen Auf­ga­ben – in ers­ter Linie kom­mu­na­le Pflicht­auf­ga­ben sei­en. Es dür­fe nicht der Ein­druck ent­ste­hen, dass Ver­zö­ge­run­gen hier durch feh­len­de Lan­des­för­de­rung ver­ur­sacht wären – die­se sei­en aus­schließ­lich von den Kom­mu­nen zu verantworten.

Mit­tag­essen

Die Aus­ge­stal­tung des Mit­tag­essens sol­le wei­ter­hin bedarfs­ge­recht erfol­gen kön­nen. Daher die bis­he­ri­ge „Soll-For­mu­lie­rung“ in §14 Abs. 1. Die im Gesetz­ent­wurf gefor­der­te „Muss-For­mu­lie­rung“ wür­de eine Ver­pflich­tung bedeu­ten, selbst wenn der Bedarf vor Ort ein ande­rer sein soll­te. Die dahin­ge­hen­de For­de­rung des Gesetz­ent­wurfs lehnt der LEA daher ab.
In der Geset­zes­be­grün­dung wür­de zurecht auf­ge­führt, dass die Ver­rich­tung haus­wirt­schaft­li­cher Tätig­kei­ten eine (unnö­ti­ge) Belas­tung für das päd­ago­gi­sche Per­so­nal dar­stel­le Abhil­fe sei hier aber nicht durch das Ver­bot gemein­sa­mer Mahl­zei­ten in den Grup­pen­räu­men zu schaf­fen. Hier wür­de eine Ver­pflich­tung Sinn erge­ben, die­se Tätig­kei­ten von Haus­wirt­schafts­kräf­ten durch­füh­ren zu lassen.

Kin­der­ta­ges­pfle­ge

Der LEA hält Kin­der­ta­ges­pfle­ge für eine wich­ti­ge Säu­le in der Kin­der­be­treu­ung. Zudem sei ihm wich­tig, dass Fami­li­en die Wahl­mög­lich­keit ent­spre­chend ihren Bedar­fen haben. Es bestün­den kla­re Unter­schie­de zwi­schen Kita und Kin­der­ta­ges­pfle­ge. Die Ent­wick­lung des Kin­des zu einer eigen­ver­ant­wort­li­chen und gemein­schafts­fä­hi­gen Per­sön­lich­keit zu för­dern sowie die Erzie­hung und Bil­dung in der Fami­lie zu unter­stüt­zen und zu ergän­zen – wie es der Geset­zes­ent­wurf auf­ge­nom­men hat – gehört bis­her nicht zu den gesetz­lich fest­ge­leg­ten Auf­ga­ben der Kin­der­ta­ges­pfle­ge. Falls sich das ändern soll­te, müss­ten nach Ansicht des LEA auch die Qua­li­fi­zie­run­gen ange­passt wer­den. Zudem sei es auch nicht die Auf­ga­be der Tages­pfle­ge die jüngs­ten Kin­der auf die Betreu­ung in einer Kita vor­zu­be­rei­ten, wie es in der Geset­zes­be­grün­dung hie­ße.
Wie wert­voll Kin­der­ta­ges­pfle­ge ist, soll­ten die Fami­li­en selbst ent­schei­den kön­nen. So etwas soll­te nicht gesetz­lich fest­ge­legt wer­den – was im Gesetz­ent­wurf jedoch der Fall
sei.

Finan­zie­rung

Grund­sätz­lich begrüßt es der LEA, wenn deut­lich mehr Gel­der in die Qua­li­tät und Quan­ti­tät der Kita-Betreu­ung flie­ßen. Dies sei ein wich­ti­ges Signal und zudem erfor­der­lich, um den Bedar­fen der Fami­li­en gerecht wer­den zu kön­nen.
Dabei ist es aber zen­tral wich­tig, dass die dafür not­wen­di­gen Mit­tel auf kei­nen Fall über eine Wie­der­ein­füh­rung von Kita-Bei­trä­gen auf­ge­bracht wer­den dür­fen. Der LEA lehnt jeg­li­che Schrit­te in die­se für Fami­li­en und Kin­der fata­le Rich­tung ab.
Ein wesent­li­cher Schwach­punkt des Geset­zes­ent­wurf sei, dass kei­ne Aus­sa­gen über die Finan­zie­rung der durch die Geset­zes­än­de­rung ent­ste­hen­den Mehr­kos­ten auf Lan­des­ebe­ne getrof­fen sei­en. Der LEA sieht auch den Bund in der Ver­ant­wor­tung, sich stär­ker und nach­hal­ti­ger in der Kita-Finan­zie­rung zu engagieren.

Den Geset­zes­ent­wurf sowie die wei­te­ren Stel­lungs­nah­men dazu sind im par­la­men­ta­ri­schen Infor­ma­ti­ons­sys­tem des Lan­des zu fin­den:
https://opal.rlp.de/portala/vorgang/V‑324989