Informationspapier zur Aufsichtspflicht gibt Praxishinweise für Träger, Leitungen und Fachkräfte

Dürfen Kinder alleine auf dem Außengelände spielen? Darf eine Vertretungskraft eine Gruppe beaufsichtigen? Und muss während der Mittagsruhe stets eine Person im Raum bei den Kindern sein? Diese und viele weitere Fragen stellen sich Trägern, Leitungs- und Fachkräften im Kita-Alltag. Das Informationspapier „Aufsicht in Kitas: Pädagogischer Auftrag und Aufsichtspflicht – ein Konflikt?“ nimmt diese Situationen in den Blick und unterstützt so die Beteiligten.

„Unser Papier soll in der Praxis eine bessere Orientierung und Sicherheit schaffen, denn die brauchen die Kitateams für eine gute Arbeit im Alltag“, so Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig. Das Papier wurde gemeinsam mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz und dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung erstellt. Es behandelt grundsätzliche Fragen zum Personaleinsatz, zur Gefährdungsbeurteilung und zu haftungsrechtlichen Konsequenzen. Gerade in Zeiten, in denen es zunehmend schwieriger werde, gut ausgebildete Fachkräfte in ausreichender Zahl zu finden, tauchen diese Fragen häufiger auf. „Dort, wo die Fachkräfte nicht zur Verfügung stehen, ist es für uns zentral, mit Vertretungskräften zu arbeiten. Sie können dabei helfen, das Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot zu sichern und das pädagogische Fachpersonal zu entlasten. Weil wir wissen, dass dies nicht einfach ist, unterstützen wir unsere Kita-Landschaft bestmöglich. Ein Baustein hierfür ist auch das Papier“, sagte die Ministerin.  

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Verhandlungen über Kita-Rahmenvereinbarung gescheitert!!

Worum geht es?

Verantwortlich für ein bedarfsgerechtes Angebot der Kindertagesbetreuung sind die Kommunen. Ihre Gesamtverantwortung schließt die finanzielle Verantwortung ein. Zur Erfüllung dieser Aufgabe können und sollen sie auf freie Träger (z.B. die Kirche) zurückgreifen. Wenn ein freier Träger den Betrieb der Kita übernimmt, muss jeweils geregelt werden, wie viel Geld er und wie viel Geld die Kommune einbringt, insbesondere für Personal- und Sachkosten. Um diese Verhandlungen zu erleichtern, sieht das Kita-Gesetz vor, dass eine Rahmenvereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden (als Vertreter für die Kommunen) und den Landesverbänden der freien Träger getroffen werden soll, in der landesweit geregelt wird, zum Beispiel welchen Anteil die Kommunen und welchen die freien Träger für Personal- und Sachkosten übernehmen. Diese Rahmenvereinbarung wäre die Grundlage für (ergänzende) Vereinbarungen auf örtlicher Ebene, die sich zum Beispiel auf die spezielle bauliche Situation oder auf die konkreten Energiekosten vor Ort beziehen könnten. Sie kann so die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung vor Ort zwischen örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und freiem Einrichtungsträger vorstrukturieren und erleichtern.

Nach fast zwei Jahren Verhandlung konnte keine Einigung zwischen den Verhandlungspartnern gefunden werden.

Was bedeutet dies?

Der Abschluss der Rahmenvereinbarung wäre eine Arbeitserleichterung vor Ort gewesen, ist aber keine zwingende Voraussetzung für den Abschluss der jeweiligen Vereinbarungen. Jetzt muss jedes Jugendamt vor Ort mit seinen Einrichtungsträgern einzelne Vereinbarungen über den konkreten Kita- Betrieb vor Ort führen, verhandeln und abschließen.

Konkret geht es dabei aktuell insbesondere auch um Themen wie den Aus- und Anbau der Kitas, um ausreichend bedarfsgerechte Betreuungsplätze zu gewährleisten, aber auch die Finanzierung von Personal und z.B. Vertretungskräften. In den letzten Jahren wurde vielerorts auf die landesweite Vereinbarung gewartet und sich darauf berufen, dass auf Kreis- oder Stadtebene keine Verhandlungen zwischen Träger und Jugendamt stattfinden könnten, solange keine Landesweite Einigung erzielt wurde. Hierdurch gerieten viele Themen ins Stocken und wurden nicht vorangetrieben. Daraus folgten nicht selten Einschränkungen bei der Betreuungsdauer, insbesondere aber auch der Betreuungsqualität der Kinder. Nicht zuletzt sind diese Umstände auch für das Kita-Personal sehr belastend. Die Finanzierungsfrage wird somit auf dem Rücken von Eltern, Kita-Personal und den Kindern ausgetragen!

Nachdem nun klar ist, dass es in absehbarer Zeit keine landesweite Regelung geben wird, sind die Vertreter der freien Träger sowie die jeweils zuständige Verwaltung mit ihren Jugendämtern in der Pflicht, schnellstmöglich in die Verhandlung zu gehen und eine Einigung über den Kostenanteil der Träger zu finden! Ohne diese Einigung sind weitere negative Folgen für die Kitas, bis hin zur Schließung ganzer Einrichtungen, nicht ausgeschlossen und mancherorts schon sehr wahrscheinlich!

Hierzu ergänzende Presseartikel:

Gespräche über Kita-Rahmenvereinbarung in RLP gescheitert – SWR Aktuell

Hier finden Sie ein Faktenpapier des Bildungsministeriums zu diesem Thema:

Wichtige Schritte gegen Fachkräftemangel in Kitas laufen an – LEA begrüßt schnelles Handeln der Landesregierung

Mit einer Verordnungsänderung reagiert das Land auf die massiven Personalengpässe in Kitas und gibt damit die Möglichkeit Assistenz- und Vertretungskräfte effektiver einzusetzen.

Die Vorsitzende des Landeselternausschusses der Kitas in RLP (LEA) Karin Graeff freut sich über die Änderungen: „Damit erfüllt das Land eine zentrale Forderung aus dem Positionspapier des LEA zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“

Der Fachkräftemangel droht das System zu sprengen. Die Belastungen für das noch vorhandene Personal sind massiv. Der LEA hat schnelle Lösungen gefordert, die eine spürbare Entlastung vor Ort bringen. Und genau das hat die Landesregierung getan. Mit der Änderung der Ausführungsverordnung zum neuen Kita-Gesetz werden gleich zwei wichtige Hebel in Bewegung gesetzt:

Zum einen können Assistenzkräfte nun gemeinsam mit einer Fachkraft die Aufsicht in einer Kita-Gruppe führen. Bisher mussten es immer zwei Fachkräfte sein. „So ist der Einsatz von Assistenzkräften nicht länger mit dem Druck verbunden bereits genug Fachkräfte im Einsatz zu haben.“, erläutert Graeff.

Zum anderen sollen Vertretungskräfte länger als sechs Monate beschäftigt werden können. Normalerweise müssen die Träger innerhalb dieser Frist eine Fachkraft gefunden und eingestellt haben. „Von Stellen, die nur ein halbes Jahr unbesetzt bleiben, können wir oft nur träumen. Vertretungskräften kommt in diesen Zeiten vielerorts eine systemerhaltende Rolle zu.“, erklärt die LEA-Vorsitzende.

Die bisherigen Regelungen waren unter normalen Umständen sehr sinnvoll. In den Kitas sollen hochqualifizierte Fachkräfte arbeiten. Aber im Fachkräftemangel ist nichts normal. „Es geht hier nicht darum Qualitätsdumping zu betreiben, sondern schnellstmöglich echte Entlastungen zu erreichen.“, stellt Graeff klar und fordert eine schnelle Anwendung der Änderungsverordnung durch die Kita-Träger.

„Die Richtung stimmt! Jetzt dürfen wir aber nicht nachlassen und müssen mit gleichem Tempo weitermachen.“, verlangt Karin Graeff. „Das vom LEA geforderte Aktionsforum steht bereits in den Startlöchern. Dort kommen die Verantwortungsträger auf Spitzenebene zusammen, sichten die Lage und einigen sich auf eine gemeinsame Marschrichtung. Wenn hier tatsächlich alle an einem Strang ziehen, werden wir einiges für die Kitas und unsere Kinder erreichen.“

Die entsprechende Verordnungsänderung finden Sie hier:

https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-KTagStGAVRP2021V2P2

Diese ist ab sofort gültig und kann / soll umgesetzt werden!