BEDARFSMELDUNGEN — HINWEISE FÜR ELTERN

Wie jedes Jahr im Novem­ber beginnt die Zeit der Bedarfs­pla­nung für das kom­men­de Kita-Jahr. Hier­zu wer­den im Land­kreis Süd­li­che Wein­stra­ße alle Eltern mit einem oder meh­re­ren Kin­dern in einer Kita zu ihrem vor­aus­sicht­li­chen Betreu­ungs­be­darf für den Zeit­raum von Som­mer 2025 bis Som­mer 2026 befragt. Die Eltern kön­nen bei die­ser Abfra­ge ihre gewünsch­ten Betreu­ungs­zei­ten ange­ben und somit auch Ein­fluss dar­auf neh­men, wie gut sich das Betreu­ungs­an­ge­bot mit den Bedürf­nis­sen der Fami­li­en deckt.

Die­se soge­nann­ten “Bedarfs­mel­dun­gen” bil­den die Grund­la­ge für die Pla­nung des Kita-Ange­bots hin­sicht­lich Anzahl der Betreu­ungs­plät­ze, Betreu­ungs­dau­er, Öff­nungs­zei­ten der Kita und somit auch für die Personalausstattung. 

Lei­der sind nicht alle Eltern aus­rei­chend dar­über infor­miert, wie die Kita-Bedarfs­pla­nung funk­tio­niert, wel­che Aus­wir­kun­gen ihre Bedarfs­mel­dun­gen haben kön­nen und wie sie aus­ge­füllt wer­den sollten.

Aus die­sem Grund haben wir den Pro­zess der Bedarfs­pla­nung, wie er im Kreis Süd­li­che Wein­stra­ße vom Jugend­amt durch­ge­führt wird, dar­ge­stellt. Für Eltern erge­ben sich dar­aus wich­ti­ge Hin­wei­se für das Aus­fül­len ihrer Bedarfsmeldungen. 

Für Rück­fra­gen ste­hen wir ger­ne zur Verfügung!

DAS NEUE KITA-BEIRAT-JAHR BEGINNT

Der Kita-Bei­rat ist eine der wesent­li­chen Ver­än­de­run­gen, die 2021 ein­ge­führt wur­den. Ver­mut­lich exis­tie­ren, neben dem Mythos der Über­gangs­frist bis 2028, über kei­ne der Neue­run­gen des neu­en Kita-Geset­zes so vie­le Miss­ver­ständ­nis­se wie über den Kita-Beirat.

Der Kita-Bei­rat ist bei­spiels­wei­se kein Gre­mi­um der Eltern­mit­wir­kung, auch wenn Eltern dar­in mit­wir­ken. Viel­mehr besteht er aus allen Ver­ant­wor­tungs­trä­gern einer Kita und wird zusätz­lich um eine spe­zi­ell aus­ge­bil­de­te Fach­kraft ergänzt, die die Per­spek­ti­ve der Kin­der mit ein­brin­gen soll. Der Kita-Bei­rat ist kei­ne Eltern­aus­schuss-Sit­zung und kann auch nicht inner­halb einer sol­chen abge­hal­ten werden.

Das neue Kita-Bei­rats-Jahr star­tet immer am 1. Dezem­ber eines Jah­res. Auf dem Kita-Ser­ver fin­det sich fol­gen­de Über­sicht über die nun anste­hen­den Aktivitäten:

Ziel ist es, dass jede Ver­tre­tungs­grup­pe (Trä­ger, Lei­tung, päd­ago­gi­sche Mit­ar­bei­ten­den und Eltern) im Novem­ber ihre Ver­tre­tung im Kita-Bei­rat gewählt bzw. benannt hat und auch die Fach­kraft für die Kin­der­per­spek­ti­ve gewählt ist. Dann kann der Trä­ger ab dem 1. Dezem­ber zur Sit­zung einladen.

Für die neue Amts­zeit des Kita-Bei­ra­tes ab 1. Dezem­ber gibt es im Vor­feld bis Novem­ber eini­ge To-dos nach § 7 KiTaG und der Lan­des­ver­ord­nung über den Bei­rat in Tages­ein­rich­tun­gen der Kin­der­ta­ges­be­treu­ung (KiTaG­Bei­ratL­VO).
 

To-dos bis November

  1. Info­schrei­ben an die Eltern und Fach­kräf­te zum Kita-Bei­rat und den Schrit­ten, die zu tun sind sowie zu den Infor­ma­ti­ons­quel­len. Wei­ter Infor­ma­tio­nen fin­den Sie hier.
    Zustän­dig: Kita-Lei­tung und Trä­ger
     
  2. Infor­ma­ti­on der Grup­pen bei ihren jewei­li­gen Tref­fen (Team, Eltern­aus­schuss)
    Zustän­dig: Kita-Lei­tung und Trä­ger
     
  3. Tref­fen der Ver­tre­tungs­grup­pen und Ent­sen­dung der Mit­glie­der in den Kita-Bei­rat
    (schrift­lich bis Ende Novem­ber dem Trä­ger mit­tei­len)
    Zustän­dig: Alle Ver­tre­tungs­grup­pen. Die Gesamt­ver­ant­wor­tung dafür, dass alle Grup­pen wis­sen, was wann zu tun ist, trägt der Kita-Trä­ger. Die Umset­zung liegt in der Ver­ant­wor­tung der Vertretungsgruppen.


Und so sieht die Auf­ga­ben­ver­tei­lung im Ein­zel­nen aus (Hand­rei­chung, Sei­te 12):

  • Der Trä­ger orga­ni­siert die Aus­wahl sei­ner Mit­glie­der für den Kita-Bei­rat inklu­si­ve der Benen­nung des Mit­glieds, das den Vor­sitz über­nimmt und zur Sit­zung einlädt. 
  • Die Kita-Lei­tung orga­ni­siert die Ent­sen­dung der Kita-Bei­rats­mit­glie­der für den Bereich der Kita-Leitung. 
  • Die päd­ago­gi­schen Fach­kräf­te sind ver­ant­wort­lich für ihr Tref­fen, die (Aus-)Wahl und Ent­sen­dung ihrer Ver­tre­tung im Kita-Bei­rat sowie für die Wahl der FaKiB. Sinn­vol­ler­wei­se ruft die Lei­tung das The­ma in einer Team-Sti­zung auf, sodass Syn­er­gien für die Orga­ni­sta­ti­on der Fach­kräf­te entstehen. 
  • Der/Die Vor­sit­zen­de des Eltern­aus­schus­ses ist ver­ant­wort­lich für die Orga­ni­sa­ti­on der EA-Sit­zung. Einer­seitz geht es dabei um die Ent­sen­dung der Mit­glie­der für den Kita-Berait, ander­seits auch schon um die Fra­ge, wer von den Mit­glie­dern im Kita-Bei­rat den stell­ver­tre­ten­den Vor­sitz übernimmt. 


In der Wahl­pe­ri­ode ab Dezem­ber bis Novem­ber:
Orga­ni­sa­ti­on und Durch­füh­rung der Kita-Bei­rats­sit­zung (mind. ein­mal pro Jahr)
Zustän­dig: Träger

Zum Kita-Bei­rat gibt es eine mitt­ler­wei­le fast unüber­schau­ba­re Anzahl an Infor­ma­ti­ons­quel­len. Auch der KEA SÜW war bereits an Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen zum Kita-Bei­rat betei­ligt. Eine gute Über­sicht über die wesent­li­chen Infor­ma­tio­nen kann man sich anhand der Schu­lungs­do­ku­men­ta­ti­on verschaffen:

Die oft gestell­te Fra­ge, was den Kita-Bei­rat vom Eltern­aus­schuss unter­schei­det, beant­wor­tet die­ses kur­ze Video:

Quel­le: https://video.hs-koblenz.de/Panopto/Pages/Viewer.aspx?id=7016cc4b-0cc0-4215–9c0c-ad530071caf7

Wei­te­re Down­loads und Links sind auf dem Kita-Ser­ver zu finden:

https://kita.rlp.de/kita-in-rheinland-pfalz/bildungs-und-erziehungsthemen/demokratiepaedagogik-und-kinderrechte/kita-beirat

INFORMATIONEN ZU VERTRETUNGSKRÄFTEN

Die Erkäl­tungs­zeit beginnt, bereits jetzt errei­chen und die ers­ten Mel­dun­gen, dass auf­grund von krank­heits­be­ding­ten Aus­fäl­len des Fach­per­so­nals Betreu­ungs­zei­ten redu­ziert wer­den müs­sen. Für die­sen Fall muss der Kita-Trä­ger Ver­tre­tungs­per­so­nal vorhalten.

Klar ist: Es wird ver­mut­lich nie­mals gelin­gen, dass z.B. bei einer Grip­pe­wel­le sämt­li­che Per­so­nal­aus­fäl­le sofort kom­pen­siert wer­den und Ein­schrän­kun­gen völ­lig ver­mie­den wer­den kön­nen. Lei­der sind in sol­chen Situa­tio­nen auch sehr kurz­fris­tig ver­än­der­te Öff­nungs­zei­ten oder “Not­grup­pen” nicht ver­meid­bar. Wie soll­te der Trä­ger agie­ren, wenn sich mor­gens vier von neun Fach­kräf­ten krank mel­den und so kurz­fris­tig kein Ver­tre­tungs­per­so­nal ver­füg­bar ist? Zum Schutz der Kin­der bleibt ihm dann lei­der kei­ne ande­re Wahl. 

Aber: Es zeigt sich auch immer wie­der, dass es gro­ße Unter­schie­de gibt, ab wel­chem Grad des per­so­nel­len Aus­falls mit der Akti­vie­rung des Maß­nah­men­plans reagiert wer­den muss. Man­chen Kitas steht aus­rei­chend Ver­tre­tungs­per­so­nal zur Ver­fü­gung, sodass wirk­lich nur sol­che Extrem­si­tua­tio­nen zur früh­zei­ti­gen Schlie­ßung füh­ren. Ande­re Ein­rich­tun­gen wie­der­um befin­den sich bei­na­he ganz­jäh­rig im Maß­nah­men­plan und ver­fü­gen über eine nur sehr dün­ne Per­so­nal- bzw. Vertretungskräfte-Decke.

Unse­re Erfah­rung zeigt: Wenn Schlie­ßun­gen und redu­zier­te Ange­bo­te nicht per­ma­nent vor­kom­men son­dern sich auf ein nach­voll­zieh­ba­res Maß beschrän­ken, wenn die Eltern den Ein­druck haben, es wird sich um aus­rei­chend Per­so­nal bemüht und wenn ihnen dar­über hin­aus trans­pa­rent ist, wie die per­so­nel­le Situa­ti­on zustan­de kommt und wie sie sich aus­wirkt, dann haben sie auch gro­ßes Ver­ständ­nis und unter­stüt­zen dann auch in Zei­ten von per­so­nel­len Eng­päs­sen ger­ne. (Hier­zu emp­feh­lens­wert: Das Per­so­na­lo­me­ter).

Sehr häu­fig begeg­nen uns Fra­gen zu den Rege­lun­gen beim Ein­satz von Ver­tre­tungs­kräf­ten. Wer darf Ver­tre­tungs­kraft sein? Kann ein Ver­tre­tungs-Pool ein­ge­rich­tet wer­den? Wie wer­den Ver­tre­tungs­kräf­te finan­ziert?
Die­se und wei­te­re Fra­gen wer­den nun auf dem Kita-Ser­ver, der offi­zi­el­len Web­sei­te des Lan­des RLP zu allen Kita-The­men, beantwortet.

Ins­be­son­de­re der Abschnitt zur Refi­nan­zie­rung von Ver­tre­tungs­kräf­ten mit kon­kre­tem Rechen­bei­spiel hat dabei unse­re Auf­merk­sam­keit geweckt. Dort heißt es:
Dabei wer­den Urlaubs­ta­ge, Krank­heits­ta­ge und Fort­bil­dungs­ta­ge berück­sich­tigt und ent­spre­chend mit­fi­nan­ziert, denn die Kos­ten für die­se Tage – an denen die Ver­tre­tungs­kraft nicht zum Ein­satz kommt – wer­den auf alle Tage umge­legt, an denen die Ver­tre­tungs­kraft zum Ein­satz hät­te kom­men kön­nen.
Das häu­fig auf­kom­men­de Argu­ment, Ver­tre­tungs­kräf­te sei­en ein gro­ßes, finan­zi­el­les Risi­ko, soll­te vor die­sem Hin­ter­grund ein­mal genau­er betrach­tet werden.