INFORMATIONEN ZU VERTRETUNGSKRÄFTEN

Die Erkäl­tungs­zeit beginnt, bereits jetzt errei­chen und die ers­ten Mel­dun­gen, dass auf­grund von krank­heits­be­ding­ten Aus­fäl­len des Fach­per­so­nals Betreu­ungs­zei­ten redu­ziert wer­den müs­sen. Für die­sen Fall muss der Kita-Trä­ger Ver­tre­tungs­per­so­nal vorhalten.

Klar ist: Es wird ver­mut­lich nie­mals gelin­gen, dass z.B. bei einer Grip­pe­wel­le sämt­li­che Per­so­nal­aus­fäl­le sofort kom­pen­siert wer­den und Ein­schrän­kun­gen völ­lig ver­mie­den wer­den kön­nen. Lei­der sind in sol­chen Situa­tio­nen auch sehr kurz­fris­tig ver­än­der­te Öff­nungs­zei­ten oder “Not­grup­pen” nicht ver­meid­bar. Wie soll­te der Trä­ger agie­ren, wenn sich mor­gens vier von neun Fach­kräf­ten krank mel­den und so kurz­fris­tig kein Ver­tre­tungs­per­so­nal ver­füg­bar ist? Zum Schutz der Kin­der bleibt ihm dann lei­der kei­ne ande­re Wahl. 

Aber: Es zeigt sich auch immer wie­der, dass es gro­ße Unter­schie­de gibt, ab wel­chem Grad des per­so­nel­len Aus­falls mit der Akti­vie­rung des Maß­nah­men­plans reagiert wer­den muss. Man­chen Kitas steht aus­rei­chend Ver­tre­tungs­per­so­nal zur Ver­fü­gung, sodass wirk­lich nur sol­che Extrem­si­tua­tio­nen zur früh­zei­ti­gen Schlie­ßung füh­ren. Ande­re Ein­rich­tun­gen wie­der­um befin­den sich bei­na­he ganz­jäh­rig im Maß­nah­men­plan und ver­fü­gen über eine nur sehr dün­ne Per­so­nal- bzw. Vertretungskräfte-Decke.

Unse­re Erfah­rung zeigt: Wenn Schlie­ßun­gen und redu­zier­te Ange­bo­te nicht per­ma­nent vor­kom­men son­dern sich auf ein nach­voll­zieh­ba­res Maß beschrän­ken, wenn die Eltern den Ein­druck haben, es wird sich um aus­rei­chend Per­so­nal bemüht und wenn ihnen dar­über hin­aus trans­pa­rent ist, wie die per­so­nel­le Situa­ti­on zustan­de kommt und wie sie sich aus­wirkt, dann haben sie auch gro­ßes Ver­ständ­nis und unter­stüt­zen dann auch in Zei­ten von per­so­nel­len Eng­päs­sen ger­ne. (Hier­zu emp­feh­lens­wert: Das Per­so­na­lo­me­ter).

Sehr häu­fig begeg­nen uns Fra­gen zu den Rege­lun­gen beim Ein­satz von Ver­tre­tungs­kräf­ten. Wer darf Ver­tre­tungs­kraft sein? Kann ein Ver­tre­tungs-Pool ein­ge­rich­tet wer­den? Wie wer­den Ver­tre­tungs­kräf­te finan­ziert?
Die­se und wei­te­re Fra­gen wer­den nun auf dem Kita-Ser­ver, der offi­zi­el­len Web­sei­te des Lan­des RLP zu allen Kita-The­men, beantwortet.

Ins­be­son­de­re der Abschnitt zur Refi­nan­zie­rung von Ver­tre­tungs­kräf­ten mit kon­kre­tem Rechen­bei­spiel hat dabei unse­re Auf­merk­sam­keit geweckt. Dort heißt es:
Dabei wer­den Urlaubs­ta­ge, Krank­heits­ta­ge und Fort­bil­dungs­ta­ge berück­sich­tigt und ent­spre­chend mit­fi­nan­ziert, denn die Kos­ten für die­se Tage – an denen die Ver­tre­tungs­kraft nicht zum Ein­satz kommt – wer­den auf alle Tage umge­legt, an denen die Ver­tre­tungs­kraft zum Ein­satz hät­te kom­men kön­nen.
Das häu­fig auf­kom­men­de Argu­ment, Ver­tre­tungs­kräf­te sei­en ein gro­ßes, finan­zi­el­les Risi­ko, soll­te vor die­sem Hin­ter­grund ein­mal genau­er betrach­tet werden.

VERANTWORTUNG IM KITA-SYSTEM — WER IST WOFÜR ZUSTÄNDIG?

Das Sys­tem “Kita” ist sehr kom­plex. Wer für wel­che The­men zustän­dig ist, ist für Eltern oft nicht direkt ersicht­lich. Wen­det man sich mit sei­nen Anlie­gen an den “fal­schen” Ansprech­part­ner, erhält man oft­mals die (berech­tig­te) Ant­wort: “Da sind wir lei­der nicht zustän­dig.” Das ist einer­seits frus­trie­rend für die nach Hil­fe suchen­den Eltern, ande­rer­seits auch teil­wei­se belas­tend für die Ver­ant­wor­tungs­trä­ger, die oft­mals ger­ne hel­fen wür­den, es aber schlicht­weg nicht können.

Im Regel­fall ist die Kita-Lei­tung der ers­te Ansprech­part­ner für Eltern, die Pro­ble­me oder Sor­gen haben. Aber nicht immer ist die­se auch in der Ver­ant­wor­tung! Vie­le The­men kön­nen von der Kita-Lei­tung auch nur wei­ter gege­ben wer­den und der Ein­fluss auf Ent­schei­dun­gen ist nur bedingt vor­han­den. Den­noch sind sie die ers­ten, die mit den Sor­gen der Eltern “an der Kita-Tür” kon­fron­tiert wer­den und fun­gie­ren unfrei­wil­lig als Abla­de­stel­le für den Unmut der Eltern. Sicher ist es rich­tig, die Lei­tung der Ein­rich­tung zu invol­vie­ren, genau­so wich­tig ist es aller­dings, auch die am Ende für das jewei­li­ge The­ma ver­ant­wort­li­chen Per­so­nen hinzuzuziehen.

An die­ser Stel­le man­gelt es oft an Trans­pa­renz, wer denn eigent­lich wofür zustän­dig ist. Ist die Lei­tung der rich­ti­ge Ansprech­part­ner, wenn ein Spiel­ge­rät des Außen­ge­län­des in schlech­tem Zustand ist? Kann die Lei­tung ent­schei­den, wie vie­le (Ganztages-)-Plätze in ihrer Kita zur Ver­fü­gung ste­hen? Kann das Jugend­amt bei Per­so­nal­fra­gen Ein­fluss nehmen? 

Um an die­ser Stel­le zur Trans­pa­renz bei­zu­tra­gen, haben wir eine Über­sicht erstellt, die die Auf­tei­lung der Ver­ant­wor­tung im Sys­tem Kita in sei­nen Grund­zü­gen dar­stel­len soll. Selbst­ver­ständ­lich ist die­se nicht all­um­fas­send und abschlie­ßend, die vol­le Kom­ple­xi­tät lässt sich nur schwer auf ein paar Foli­en abbil­den und ist teil­wei­se auch nicht über­all iden­tisch (es gibt zum Bei­spiel struk­tu­rel­le Unter­schie­de zwi­schen Stadt und Land­kreis). Die Inten­ti­on die­ser Unter­la­ge ist, ein grund­sätz­li­ches Ver­ständ­nis zu schaf­fen, um Kon­flik­te in der Kita (bei­spiels­wei­se in der Eltern­aus­schuss-Sit­zung) zu ver­mei­den. Sei­ne The­men beim rich­ti­gen Ansprech­part­ner zu plat­zie­ren ist von außer­or­dent­li­cher Bedeu­tung, da einer­seits die Erfolgs­aus­sich­ten dadurch wach­sen, ande­rer­seits aber auch die Ver­ant­wor­tungs­trä­ger nicht mit The­men kon­fron­tiert wer­den, auf die sie ohne­hin wenig oder kei­nen Ein­fluss haben.

Für Rück­fra­gen ste­hen wir als Kreis­elternau­schuss jeder­zeit zur Ver­fü­gung. Soll­tet ihr euch unsi­cher sein, wo eure The­men plat­ziert wer­den müs­sen, kommt ger­ne auf uns zu!

BILDUNGSMINISTERIUM STELLT KLAR: KITA-PLATZ MIT DURCHGÄNGIGER BETREUUNG STEHT DEN FAMILIEN ZU

In den ver­gan­ge­nen Wochen waren vie­le Eltern in der Süd­pfalz ver­un­si­chert. Grund hier­für war die Bericht­erstat­tung über eine Fami­lie aus Hat­zen­bühl, die ver­sucht hat­te, sich einen Kita-Platz ohne Unter­bre­chung am Mit­tag ein­zu­kla­gen. Der Fami­lie wur­de der “Ganz­ta­ges­platz” gekün­digt, als die Mut­ter wegen der Geburt des Geschwis­ter­kin­des in Eltern­zeit ging. Das Ver­wal­tungs­ge­richt Neu­stadt wies die Kla­ge ab und for­mu­lier­te in sei­ner Urteils­be­grün­dung, dass “kein kapa­zi­täts­un­ab­hän­gi­ger Ver­schaf­fungs­an­spruch auf einen durch­gän­gi­gen Betreu­ungs­platz” bestün­de.
https://www.rheinpfalz.de/lokal/kreis-germersheim_artikel,-streit-um-kita-platz-familie-mit-klage-gescheitert-_arid,5653291.html

Die­se For­mu­lie­rung im Zusam­men­hang mit der abge­wie­se­nen Kla­ge lies den juris­ti­schen Lai­en ver­mu­ten, dass die Kin­der nun doch kei­nen Rechts­an­spruch auf einen Kita-Platz mit durch­gän­gi­ger Betreu­ung haben könn­ten. Das Bil­dungs­mi­nis­te­ri­um stellt nun klar, dass das Gesetz ein­deu­tig eine Betreu­ung mit min­des­tens sie­ben Stun­den durch­gän­gig ohne “Mit­tags­pau­se” vor­sieht und ein Kita-Platz mit Unter­bre­chung am Mit­tag grund­sätz­lich nicht rechts­an­spruchs­er­fül­lend sei. Dies stel­le auch das genann­te Urteil nicht in Fra­ge.
https://www.rheinpfalz.de/lokal/kreis-germersheim_artikel,-kita-urteil-verunsichert-eltern-ministerium-%C3%A4u%C3%9Fert-sich-_arid,5662928.html

Wie­so wur­de die Kla­ge abge­wie­sen?
Die Ent­schei­dung, die Kla­ge abzu­wei­sen, war juris­tisch den­noch rich­tig. Sie rich­te­te sich näm­lich gegen den Trä­ger der Kita, in der die Kin­der der Fami­lie betreut wer­den und die den Platz gekün­digt hat­te. Ver­ant­wort­lich für die Erfül­lung des Rechts­an­spruchs ist aller­dings das Jugend­amt, nicht die Kita oder der Trä­ger. Es wur­de also an der fal­schen Stel­le ver­sucht, den Rechts­an­spruch gel­tend zu machen.

Hier­aus wird für Kita-Eltern deut­lich, wie wich­tig es ist, ihren Bedarf auch dem Jugend­amt zu mel­den. Die­ses ist dafür zustän­dig, dass den Fami­li­en ein bedarfs­ge­rech­tes Platz­an­ge­bot gemacht wird und dann ver­ant­wort­lich dafür, dass eine Lösung gefun­den wird. Es kann kein Kita-Platz spon­tan geschaf­fen wer­den (dies ist mit “kapa­zi­täts­un­ab­hän­gi­ger Ver­schaf­fungs­an­spruch” gemeint), aber das könn­te zum Bei­spiel der Wech­sel in eine ande­re Kita oder die Tages­pfle­ge sein. Kann kein Platz in zumut­ba­rer Ent­fer­nung ange­bo­ten wer­den, kön­nen die Eltern recht­li­che Schrit­te ein­lei­ten. Die Bera­tung durch einen auf Kita-Recht spe­zia­li­sier­ten Anwalt ist dabei drin­gend zu emp­feh­len.
Dabei ist es im übri­gen uner­heb­lich, ob gar kein Platz zur Ver­fü­gung steht oder er hin­sicht­lich der Betreu­ungs­dau­er nicht aus­rei­chend ist. Auch wenn man wegen des Nach­wuch­ses in Eltern­zeit geht, besteht wei­ter­hin der Rechts­an­spruch auf einen durch­gän­gi­gen Betreu­ungs­platz für das älte­re Kind. Die­ser ist näm­lich völ­lig unab­hän­gig von der beruf­li­chen Situa­ti­on der Eltern!

Dürf­ten also kei­ne Teil­zeit­plät­ze mehr exis­tie­ren?
Ja und nein. Grund­sätz­lich müs­sen die Kitas so aus­ge­baut sein, dass für alle Kin­der eine Betreu­ung über Mit­tag ermög­licht wer­den kann. Dabei gibt es auch kei­ne Über­gangs­frist bis 2028! Der Rechts­an­spruch auf durch­gän­gi­ge Betreu­ung besteht bereits seit 2021. Ledig­lich für die Mit­tags­ver­pfle­gung wur­de die Über­gangs­frist bis 2028 ein­ge­rich­tet. Das bedeu­tet, dass allen Kin­dern ein “Ganz­ta­ges­platz” zur Ver­fü­gung ste­hen muss. Ledig­lich für das war­me Mit­tag­essen dür­fen bis 2028 noch alter­na­ti­ve Lösun­gen wie z.B. ein Lunch­pa­ket genutzt wer­den.
Plät­ze mit Unter­bre­chung am Mit­tag kön­nen aber den­noch bewusst und trotz bestehen­der Mög­lich­keit für eine unter­bre­chungs­freie Betreu­ung ein­ge­rich­tet wer­den, wenn dies dem Bedarf der Eltern ent­spricht. Wenn die Eltern ihre Kin­der über Mit­tag zuhau­se oder bei­spiels­wei­se bei den Groß­el­tern ver­sor­gen wol­len, ist es völ­lig legi­tim und recht­lich mög­lich, sol­che Plät­ze in einer Kita einzurichten.

Im Kreis SÜW wer­den hier­zu jähr­li­che Bedarfs­ab­fra­gen durch­ge­führt. Das Jugend­amt ermit­telt die Betreu­ungs­wün­sche der Eltern und ver­sucht in einem auf­wän­di­gen Pla­nungs­pro­zess die­se auch zu erfül­len. Hier­bei ist den Eltern zu emp­feh­len, ihre tat­säch­li­chen Bedar­fe dort anzu­ge­ben. Auch unter­jäh­ri­ge Ver­än­de­run­gen soll­ten dort trans­pa­rent gemacht wer­den, damit geprüft wer­den kann, ob ihnen gege­be­nen­falls ent­spro­chen wer­den kann. Zu emp­feh­len ist ins­be­son­de­re auch, dass man sei­nen Nach­wuchs, der in Zukunft eine Kita besu­chen soll, recht­zei­tig anmel­det — in der Wunsch-Kita und auch beim Jugend­amt, sofern in der Kita kein Platz zuge­si­chert wer­den kann.