VERANTWORTUNG IM KITA-SYSTEM — WER IST WOFÜR ZUSTÄNDIG?

Das Sys­tem “Kita” ist sehr kom­plex. Wer für wel­che The­men zustän­dig ist, ist für Eltern oft nicht direkt ersicht­lich. Wen­det man sich mit sei­nen Anlie­gen an den “fal­schen” Ansprech­part­ner, erhält man oft­mals die (berech­tig­te) Ant­wort: “Da sind wir lei­der nicht zustän­dig.” Das ist einer­seits frus­trie­rend für die nach Hil­fe suchen­den Eltern, ande­rer­seits auch teil­wei­se belas­tend für die Ver­ant­wor­tungs­trä­ger, die oft­mals ger­ne hel­fen wür­den, es aber schlicht­weg nicht können.

Im Regel­fall ist die Kita-Lei­tung der ers­te Ansprech­part­ner für Eltern, die Pro­ble­me oder Sor­gen haben. Aber nicht immer ist die­se auch in der Ver­ant­wor­tung! Vie­le The­men kön­nen von der Kita-Lei­tung auch nur wei­ter gege­ben wer­den und der Ein­fluss auf Ent­schei­dun­gen ist nur bedingt vor­han­den. Den­noch sind sie die ers­ten, die mit den Sor­gen der Eltern “an der Kita-Tür” kon­fron­tiert wer­den und fun­gie­ren unfrei­wil­lig als Abla­de­stel­le für den Unmut der Eltern. Sicher ist es rich­tig, die Lei­tung der Ein­rich­tung zu invol­vie­ren, genau­so wich­tig ist es aller­dings, auch die am Ende für das jewei­li­ge The­ma ver­ant­wort­li­chen Per­so­nen hinzuzuziehen.

An die­ser Stel­le man­gelt es oft an Trans­pa­renz, wer denn eigent­lich wofür zustän­dig ist. Ist die Lei­tung der rich­ti­ge Ansprech­part­ner, wenn ein Spiel­ge­rät des Außen­ge­län­des in schlech­tem Zustand ist? Kann die Lei­tung ent­schei­den, wie vie­le (Ganztages-)-Plätze in ihrer Kita zur Ver­fü­gung ste­hen? Kann das Jugend­amt bei Per­so­nal­fra­gen Ein­fluss nehmen? 

Um an die­ser Stel­le zur Trans­pa­renz bei­zu­tra­gen, haben wir eine Über­sicht erstellt, die die Auf­tei­lung der Ver­ant­wor­tung im Sys­tem Kita in sei­nen Grund­zü­gen dar­stel­len soll. Selbst­ver­ständ­lich ist die­se nicht all­um­fas­send und abschlie­ßend, die vol­le Kom­ple­xi­tät lässt sich nur schwer auf ein paar Foli­en abbil­den und ist teil­wei­se auch nicht über­all iden­tisch (es gibt zum Bei­spiel struk­tu­rel­le Unter­schie­de zwi­schen Stadt und Land­kreis). Die Inten­ti­on die­ser Unter­la­ge ist, ein grund­sätz­li­ches Ver­ständ­nis zu schaf­fen, um Kon­flik­te in der Kita (bei­spiels­wei­se in der Eltern­aus­schuss-Sit­zung) zu ver­mei­den. Sei­ne The­men beim rich­ti­gen Ansprech­part­ner zu plat­zie­ren ist von außer­or­dent­li­cher Bedeu­tung, da einer­seits die Erfolgs­aus­sich­ten dadurch wach­sen, ande­rer­seits aber auch die Ver­ant­wor­tungs­trä­ger nicht mit The­men kon­fron­tiert wer­den, auf die sie ohne­hin wenig oder kei­nen Ein­fluss haben.

Für Rück­fra­gen ste­hen wir als Kreis­elternau­schuss jeder­zeit zur Ver­fü­gung. Soll­tet ihr euch unsi­cher sein, wo eure The­men plat­ziert wer­den müs­sen, kommt ger­ne auf uns zu!

BILDUNGSMINISTERIUM STELLT KLAR: KITA-PLATZ MIT DURCHGÄNGIGER BETREUUNG STEHT DEN FAMILIEN ZU

In den ver­gan­ge­nen Wochen waren vie­le Eltern in der Süd­pfalz ver­un­si­chert. Grund hier­für war die Bericht­erstat­tung über eine Fami­lie aus Hat­zen­bühl, die ver­sucht hat­te, sich einen Kita-Platz ohne Unter­bre­chung am Mit­tag ein­zu­kla­gen. Der Fami­lie wur­de der “Ganz­ta­ges­platz” gekün­digt, als die Mut­ter wegen der Geburt des Geschwis­ter­kin­des in Eltern­zeit ging. Das Ver­wal­tungs­ge­richt Neu­stadt wies die Kla­ge ab und for­mu­lier­te in sei­ner Urteils­be­grün­dung, dass “kein kapa­zi­täts­un­ab­hän­gi­ger Ver­schaf­fungs­an­spruch auf einen durch­gän­gi­gen Betreu­ungs­platz” bestün­de.
https://www.rheinpfalz.de/lokal/kreis-germersheim_artikel,-streit-um-kita-platz-familie-mit-klage-gescheitert-_arid,5653291.html

Die­se For­mu­lie­rung im Zusam­men­hang mit der abge­wie­se­nen Kla­ge lies den juris­ti­schen Lai­en ver­mu­ten, dass die Kin­der nun doch kei­nen Rechts­an­spruch auf einen Kita-Platz mit durch­gän­gi­ger Betreu­ung haben könn­ten. Das Bil­dungs­mi­nis­te­ri­um stellt nun klar, dass das Gesetz ein­deu­tig eine Betreu­ung mit min­des­tens sie­ben Stun­den durch­gän­gig ohne “Mit­tags­pau­se” vor­sieht und ein Kita-Platz mit Unter­bre­chung am Mit­tag grund­sätz­lich nicht rechts­an­spruchs­er­fül­lend sei. Dies stel­le auch das genann­te Urteil nicht in Fra­ge.
https://www.rheinpfalz.de/lokal/kreis-germersheim_artikel,-kita-urteil-verunsichert-eltern-ministerium-%C3%A4u%C3%9Fert-sich-_arid,5662928.html

Wie­so wur­de die Kla­ge abge­wie­sen?
Die Ent­schei­dung, die Kla­ge abzu­wei­sen, war juris­tisch den­noch rich­tig. Sie rich­te­te sich näm­lich gegen den Trä­ger der Kita, in der die Kin­der der Fami­lie betreut wer­den und die den Platz gekün­digt hat­te. Ver­ant­wort­lich für die Erfül­lung des Rechts­an­spruchs ist aller­dings das Jugend­amt, nicht die Kita oder der Trä­ger. Es wur­de also an der fal­schen Stel­le ver­sucht, den Rechts­an­spruch gel­tend zu machen.

Hier­aus wird für Kita-Eltern deut­lich, wie wich­tig es ist, ihren Bedarf auch dem Jugend­amt zu mel­den. Die­ses ist dafür zustän­dig, dass den Fami­li­en ein bedarfs­ge­rech­tes Platz­an­ge­bot gemacht wird und dann ver­ant­wort­lich dafür, dass eine Lösung gefun­den wird. Es kann kein Kita-Platz spon­tan geschaf­fen wer­den (dies ist mit “kapa­zi­täts­un­ab­hän­gi­ger Ver­schaf­fungs­an­spruch” gemeint), aber das könn­te zum Bei­spiel der Wech­sel in eine ande­re Kita oder die Tages­pfle­ge sein. Kann kein Platz in zumut­ba­rer Ent­fer­nung ange­bo­ten wer­den, kön­nen die Eltern recht­li­che Schrit­te ein­lei­ten. Die Bera­tung durch einen auf Kita-Recht spe­zia­li­sier­ten Anwalt ist dabei drin­gend zu emp­feh­len.
Dabei ist es im übri­gen uner­heb­lich, ob gar kein Platz zur Ver­fü­gung steht oder er hin­sicht­lich der Betreu­ungs­dau­er nicht aus­rei­chend ist. Auch wenn man wegen des Nach­wuch­ses in Eltern­zeit geht, besteht wei­ter­hin der Rechts­an­spruch auf einen durch­gän­gi­gen Betreu­ungs­platz für das älte­re Kind. Die­ser ist näm­lich völ­lig unab­hän­gig von der beruf­li­chen Situa­ti­on der Eltern!

Dürf­ten also kei­ne Teil­zeit­plät­ze mehr exis­tie­ren?
Ja und nein. Grund­sätz­lich müs­sen die Kitas so aus­ge­baut sein, dass für alle Kin­der eine Betreu­ung über Mit­tag ermög­licht wer­den kann. Dabei gibt es auch kei­ne Über­gangs­frist bis 2028! Der Rechts­an­spruch auf durch­gän­gi­ge Betreu­ung besteht bereits seit 2021. Ledig­lich für die Mit­tags­ver­pfle­gung wur­de die Über­gangs­frist bis 2028 ein­ge­rich­tet. Das bedeu­tet, dass allen Kin­dern ein “Ganz­ta­ges­platz” zur Ver­fü­gung ste­hen muss. Ledig­lich für das war­me Mit­tag­essen dür­fen bis 2028 noch alter­na­ti­ve Lösun­gen wie z.B. ein Lunch­pa­ket genutzt wer­den.
Plät­ze mit Unter­bre­chung am Mit­tag kön­nen aber den­noch bewusst und trotz bestehen­der Mög­lich­keit für eine unter­bre­chungs­freie Betreu­ung ein­ge­rich­tet wer­den, wenn dies dem Bedarf der Eltern ent­spricht. Wenn die Eltern ihre Kin­der über Mit­tag zuhau­se oder bei­spiels­wei­se bei den Groß­el­tern ver­sor­gen wol­len, ist es völ­lig legi­tim und recht­lich mög­lich, sol­che Plät­ze in einer Kita einzurichten.

Im Kreis SÜW wer­den hier­zu jähr­li­che Bedarfs­ab­fra­gen durch­ge­führt. Das Jugend­amt ermit­telt die Betreu­ungs­wün­sche der Eltern und ver­sucht in einem auf­wän­di­gen Pla­nungs­pro­zess die­se auch zu erfül­len. Hier­bei ist den Eltern zu emp­feh­len, ihre tat­säch­li­chen Bedar­fe dort anzu­ge­ben. Auch unter­jäh­ri­ge Ver­än­de­run­gen soll­ten dort trans­pa­rent gemacht wer­den, damit geprüft wer­den kann, ob ihnen gege­be­nen­falls ent­spro­chen wer­den kann. Zu emp­feh­len ist ins­be­son­de­re auch, dass man sei­nen Nach­wuchs, der in Zukunft eine Kita besu­chen soll, recht­zei­tig anmel­det — in der Wunsch-Kita und auch beim Jugend­amt, sofern in der Kita kein Platz zuge­si­chert wer­den kann.

ERLÄUTERUNGEN ZUM KITA-GESETZ

Geset­ze und Ver­ord­nun­gen sind oft nicht ein­deu­tig for­mu­liert, ins­be­son­de­re dann, wenn Sie einen mög­lichst gro­ßen Hand­lungs­spiel­raum für die Ver­ant­wort­li­chen vor offen las­sen sol­len. Im neu­en KiTa-Gesetz bestehen an vie­len Stel­len Hand­lungs­spiel­räu­me. Dies führt aller­dings auch immer wie­der dazu, dass offen for­mu­lier­te Vor­ga­ben fehl­in­ter­pre­tiert werden.

Das Lan­des­ju­gend­amt hat daher nun eine Arbeits­hil­fe ver­öf­fent­licht, in wel­cher häu­fi­ge Fra­gen aus der Kita-Pra­xis auf­ge­grif­fen und erläu­tert wer­den. The­ma­ti­siert wer­den u.a. Öff­nungs-/Be­treu­ungs­zei­ten, Per­so­na­li­sie­rung sowie Finan­zie­rungs- und Verwaltungsfragen

Die­se Erläu­te­run­gen sol­len fort­ge­führt und erwei­tert wer­den, um wesent­li­che Fra­ge­stel­lun­gen in einem Doku­ment zusam­men­ge­fasst für alle Betei­lig­ten des Kita-Sys­tems zur Ver­fü­gung zu stellen. 

Wir infor­mie­ren dar­über, sobald es ein Update der Unter­la­ge gibt, Bis dahin kann das aktu­el­le Doku­ment hier her­un­ter­ge­la­den werden: