NEWSLETTER 08/21

Stifte

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Neuigkeiten vom Kreiselternausschuss (KEA SÜW)

Dieses Mal mit den Schwerpunktthemen:

  • Situation der KiTas und der Elternmitwirkung nach Inkrafttreten des neuen KiTa-Gesetzes

1.) Umfrage & Infoabend zur Auswirkung des KiTa-Gesetzes vor Ort

Der KEA SÜW hat – gemeinsam mit den Kreiselternausschüssen Bad Dürkheim, Germersheim und Rhein-Hunsrück-Kreis – eine Umfrage zur Umsetzung, Beurteilung und Auswirkung des neuen KiTa-Gesetzes vor Ort gestartet. Die Teilnahmequote war direkt unerwartet hoch und es zeichnet sich nach ersten Auswertungen ein vielschichtiges Bild ab. Um die aktuelle Situation in den KiTas noch exakter erfassen zu können, sind weitere Teilnahmen sehr willkommen. Die Umfrage kann online unter https://keasuew.de/umfrage abgerufen werden.

Die Vorstellung der Ergebnisse und Erkenntnisse wird dann in der kreisübergreifenden Online-Veranstaltung unter dem Titel „Sieben Stunden in sieben Jahren? KiTa-Zukunftsgesetz – und was nun?“ erfolgen, die am Donnerstag, 09.09.2021, 20:00 Uhr, stattfinden wird. Hierbei sollen auch gängige Fehlinterpretationen und Missverständnisse rund um das neue Gesetz angesprochen werden. Die Anmeldung erfolgt unter https://keasuew.de/veranstaltungen.

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KiTa-Situation in Kreis SÜW gemäß Jugendhilfeausschuss und Bedarfsplan

Am 21.04.2021, 05.05.2021 (Sondersitzung) und 16.06.2021 tagte der Jugendhilfeausschuss SÜW. Kurz vor dem vollständigen Inkrafttreten des neuen KiTa-Gesetzes standen zugehörige Themen im Vordergrund.

Informationen zum Sachstand der KiTa-Baumaßnahmen
(Präsentation Herr Bierle, Stand April 2021)
https://sessionnet.krz.de/suedliche-weinstrasse/bi/getfile.asp?id=23956&type=do

  • 48 von 74 Kindertagesstätten (= 65%) entsprechen in SÜW nicht den Vorgaben des KiTa-Gesetzes, hier sind Baumaßnahmen erforderlich.
  • Vor 01.07.21: 4.976 (davon 2.915 GZ) KiTa-Plätze.
  • Ab 01.07.21: 4.962 (davon 3.750 GZ) KiTa-Plätze.
  • 1.175 KiTa-Plätze (24 %) erfüllen nicht den Rechtsanspruch auf eine durchgängige Betreuung von sieben Stunden.

Konzept zur Aufteilung des „Sozialraumbudget nach dem KiTaG RLP“:

  • Die KiTa-Sozialarbeit wird stark ausgebaut.
  • Die Französisch-Spracharbeit wird nicht über das Sozialraumbudget finanziert.
  • In dem verlinkten Dokument ist aufgeführt, welche KiTa welchen personellen Mehrbedarf erhält: Sozialraumbudget SUEW.pdf.

Kindertagesstätten-Bedarfsplan für das KiTa-Jahr 2021/22 (zwei Teile):
(Stand Juni 2021)
Kindertagesstätten-Bedarfsplan, Teil 1.pdf
Kindertagesstätten-Bedarfsplan, Teil 2.pdf

Übersicht aus dem KiTa-Bedarfsplan SÜW:

Die Gesamtzahl der KiTa-Plätze ist leicht gestiegen. Inzwischen sind diese Plätze fast vollständig für 2- bis 6-Jährige vorgesehen, für Einjährige sind kaum noch Plätze vorhanden. 75% der Plätze entsprechen dem seit 01.07.21 geltenden Rechtsanspruch. Die Zahl der Ganztagsplätze (inkl. Mittagessen) wurde entsprechend deutlich erhöht. Die Zahl der ausgeschriebenen Hortplätz stagniert bei 20 (zum Vergleich: Der Landkreis Germersheim hat >500 Hortplätze).

Es gibt in SÜW nur noch Plätze mit mindestens 7 Stunden Betreuungsdauer. Insgesamt 59% der Plätze sehen eine Betreuungsdauer von 8-9 Stunden vor.

Niederschrift zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 16.06.2021:

Niederschrift, JHA-Sitzung vom 16.06.2021.pdf
Mit dem neuen KiTa-Gesetz erhöht sich die Personalausstattung für die KiTas im Landkreis SÜW um 21,73 Vollzeitäquivalente, wobei ja auch die Zahl der Ganztagsplätze steigt. Sechs von sieben Verbandsgemeinden profitieren hier von diesem Mehrpersonal, während in der Verbandsgemeinde Annweiler ein Abbau von 0,66 Vollzeitäquivalenten festzustellen ist.

3.) Elternmitwirkung nach neuem KiTa-Gesetz

Infolge des neuen KiTa-Gesetzes kommt es zu einer Ausweitung und weiteren Aufwertung der Elternmitwirkung auf allen Ebenen. Im Folgenden sind entsprechende Neuerungen zusammengefasst:

  • In jeder Tageseinrichtung wird es zukünftig einen (KiTa-) Beirat geben, in welchem die Verantwortungsgemeinschaft über grundsätzliche Angelegenheiten und strukturelle Grundlagen berät. Auch der Elternausschuss (EA) entsendet Mitglieder in den Beirat.
  • Die Elternversammlung wählt als das höchste beschlussfassende Gremium der Elternmitwirkung den Elternausschuss in der Zeit zwischen dem Ende der Schulsommerferien bis Ende Oktober. Die Elternversammlung kann nun auch beschließen, dass die Elternausschuss-Wahl per Urnenwahl erfolgt.
  • Jedes Mitglied des Elternausschusses besitzt ein förmliches Beschwerderecht, insbesondere wenn der EA nicht vor wesentlichen Angelegenheiten, die die Tageseinrichtung betreffen, gehört und informiert wird.
  • In der konstituierenden Sitzung des Elternausschusses werden zukünftig Delegierte für die Vollversammlung des Kreiselternausschusses (KEA) gewählt. Die Vollversammlung wählt alle zwei Jahre bis zum 15. Dezember den KEA-Vorstand. Die Neuwahl des KEA SÜW findet im November/Dezember diesen Jahres statt. Interessierte an einer Mitarbeit können sich jederzeit melden.
  • Der KEA entsendet das beratende Mitglied für den Jugendhilfeausschuss, welches dort seit 01.07.21 ein Antragsrecht besitzt.
  • Der KEA ist vom Kreisjugendamt über wesentliche Angelegenheiten, die die in den Bedarfsplan aufgenommenen Tageseinrichtungen betreffen, zu informieren und anzuhören. Eine wesentliche Angelegenheit stellt z.B. die Erstellung des Bedarfsplanes dar.

Informationsmaterial zum neuen (KiTa-) Beirat:

https://KiTa.rlp.de/de/themen/demokratiepaedagogik/KiTa-beirat

Gesetztestexte (u.a. KiTa-Gesetz und Elternmitwirkungsverordnung):

https://KiTa.rlp.de/de/themen/KiTa-gesetz/materialien

Broschüre des Landeselternausschusses der KiTas in Rheinland-Pfalz (LEA RLP) „Grundlagen der Elternmitwirkung in KiTas in RLP“ (Neuauflage):

https://www.lea-rlp.de/elternmitwirkungsbroschuere

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Newsletter des Kreiselternausschusses SÜW: Für Eltern, Sorgeberechtigte, Elternvertreter, Erzieher*innen, Kitaleitungen, Trägervertreter und interessierte Personen im KiTa-Umfeld. Anmeldung und Abmeldung jederzeit per E-Mail möglich.

NEWSLETTER 05/21 – Sonderedition

Collage

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1.) Rückblick „Tag der Kinderbetreuung“

Dankesschreiben an die Erzieherinnen vom 10.05.2021:

Wir möchten den heutigen „Tag der Kinderbetreuung“ dazu nutzen, allen Kinderbetreuerinnen, Erzieherinnen und Kindertagespflegepersonen ein ganz großes Dankeschön auszusprechen! Danke für euer Dasein, eure Arbeit und eure Energie!

Die äußeren Umstände waren und sind außergewöhnlich. Fast täglich gibt es derzeit neue Regelungen, Einschränkungen und Maßnahmen mit denen es gilt, zurecht zu kommen.

Jeder ist in irgendeiner Form von diesen Veränderungen betroffen. Für Familien seid Ihr als Fachkräfte eine große Hilfe und Stütze – gerade in dieser Zeit mehr denn je. Wir danken Euch von Herzen dafür, dass Ihr für die Kinder da seid und ihnen ein Stück ihres Alltages bewahrt. Uns ist bewusst, dass dies eine große Aufgabe ist, die auch für Euch mit einigen Herausforderungen verknüpft ist. Ihr seid Vertrauenspersonen, Spielkameraden, Tröster und Vorbilder zugleich – eine Mammutaufgabe, die Ihr täglich mit so viel Herzblut und Leidenschaft bewältigt!

Wir als Kreiselternausschuss SÜW haben zu dem besonderen Tag kleine Überraschungspakete für die Erzieherinnen vorbereitet. Die Verteilung hat uns in diesem Jahr vor einige Herausforderungen gestellt. Also haben wir im Vorfeld einen „Drive-thru“ eingerichtet, an dem die Elternausschüsse der jeweiligen Kitas die Päckchen kontaktlos abholen konnten. Somit kann die Übergabe heute direkt in den Kitas stattfinden.

Wir hoffen, allen mit diesem Dankeschön eine kleine Freude bereiten zu können und bedanken uns für die Unterstützung durch:

  • Landeselternausschuss Rheinland-Pfalz
  • VR Bank Südpfalz eG Landau
  • Verbandsgemeinde Herxheim
  • Fa. Theo Klein GmbH Ramberg
  • Fa. Eugen Trauth & Söhne Herxheim

Entsprechende Pressemitteilung des KEA SÜW:

https://keasuew.de/pressemitteilung/tag-der-kinderbetreuung-im-landkreis-suedliche-weinstrasse/

Website „Rund um die Kita“:

https://www.rund-um-kita.de/veranstaltungen/suedliche-weinstrasse-drive-through-fuer-geschenke/

Collage

Weitere Fotos zum Tag der Kinderbetreuung sind zu finden unter:

Bilder vom Tag der Kinderbetreuung

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2.) Kurzmeldungen zu aktuellen Themen

– mehr dazu in unserer nächsten Newsletter-Ausgabe –

a) Sitzungen des Jugendhilfeausschusses SÜW

  • 21.04. und 05.05.2021: Diskussion und Verabschiedung „Sozialraumbudget“.
  • 16.06.2021, 17:00 Uhr: (voraus.) Kitabedarfsplanung 2021/22 nach neuem KitaZG.

https://sessionnet.krz.de/suedliche-weinstrasse/bi/si0046.asp?smccont=85&__cselect=65536&__cfid=65536&__canz=12&__cmonat=1&__osidat=d&__ksigrnr=6

b) Broschüre des LEA RLP „Grundlagen der Elternmitwirkung in Kitas in RLP“

Überarbeitete Auflage unter Berücksichtigung des neuen Kita-Zukunftsgesetzes.
Zu finden unter: https://www.lea-rlp.de/elternmitwirkungsbroschuere/

Die Druckauflage wird per Post an alle Kitas in RLP verteilt (je drei Exemplare).

c) Rückblick kreisübergreifender Infoabend mit der Südwestpfalz (06.05.2021)

Ein Nachbericht ist auf unserer Homepage zu finden:

https://keasuew.de/pressemitteilung/rueckblick-kreisuebergreifender-infoabend-fuer-kita-eltern-in-suedwestpfalz-und-suew/

d) Arbeitsgruppe „Austausch & Zusammenarbeit Kitaleitungen / KEA SÜW“

Die Premiere war am 11.05.2021. Fortsetzung folgt. Neue Teilnehmer*innen sind jederzeit willkommen!

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Homepage: https://keasuew.de
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NEWSLETTER 04/21

Gemeinschaft

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Neuigkeiten vom Kreiselternausschuss (KEA SÜW)

Dieses Mal mit den Schwerpunktthemen:

  • KEA SÜW: Arbeitsgruppen & Online-Präsenz
  • Aktuelles zum Kita-Zukunftsgesetz

1.) Mitmach-Arbeitsgruppen des KEA SÜW

Im Kreiselternausschuss SÜW gibt es die Möglichkeit, in Arbeitsgruppen mitzuarbeiten. So ist es möglich, einzelne Themen mitzugestalten, mit uns ins Gespräch zu kommen oder einen Einblick in unsere Arbeit zu erhalten.

Manche unserer Arbeitsgruppen sind für alle Interessierten offen, auch für andere Akteure des Kita-Umfelds. Gerade in der Startphase sind:

  • Arbeitsgruppe „Ernährung in der Kita“
  • Arbeitsgruppe „Austausch &  Zusammenarbeit Kitaleitungen / KEA SÜW“

Wer an einer Mitarbeit oder einem möglichen Arbeitsgruppen-Thema Interesse hat, kann sich gerne jederzeit bei uns melden!

2.) Online-Präsenz des KEA SÜW

Nach langer Anlaufzeit ist es endlich geschafft, wir haben nun eine Online-Präsenz für den KEA SÜW:

Homepage:    https://keasuew.de

Facebook:      Facebook.com/keasuew

Auf der Homepage findet man u.a. aktuelle Infos und Links, unsere Newsletter und unsere Pressemitteilungen. Wir freuen uns auf viele Besucher!

An dieser Stelle ein ganz besonders großes Dankeschön an unser „Multitalent“ Gordon Amuser aus Bad Dürkheim, der hier die Hauptarbeit für uns geleistet hat. Wir wünschen ihm im zukünftigen KEA DÜW ein ähnlich gutes Gelingen!

3.) Kreisübergreifende Infoveranstaltung am 28.01.2021

Ein einzigartiges Ereignis war die kreisübergreifende Informationsveranstaltung am 28.01.2021 (Titel „Kinderbetreuung in Kindertagesstätten zur Corona-Zeit – zwischen Regel- und Notbetrieb“), welche der KEA SÜW zusammen mit Elternvertretern aus Wörth am Rhein, Grünstadt und Bad Dürkheim organisiert und durchgeführt hat. Die Jugendämter der Nachbarkreise Germersheim und Bad Dürkheim hatten extra alle Kitas hierfür angeschrieben. In der Presse wurde (auch dank der Französisch-Initiative) die Veranstaltung ausführlich beworben und auch namhafte Politiker hatten sich für den Online-Abend angesagt. Schließlich musste bei über 300 Anmeldungen „die Bremse gezogen werden“, da das Online-Tool maximal 250 Teilnehmer zulässt. Letztlich waren dann konstant über 210 Besucher eingewählt, was für solche Veranstaltungen alles andere als gewöhnlich ist. An dieser Stelle noch einmal ein herzliches Dankeschön an alle Mitwirkenden, Helfer und Teilnehmer!

4.) Aktuelle Kita-Situation in der Corona-Zeit

Am 15.03.2021 gingen die meisten Kitas in Rheinland-Pfalz (mit Ausnahmen – siehe Kreis Germersheim) vom „Regelbetrieb bei dringendem Bedarf“ zum „Regelbetrieb unter Corona-Bedingungen“ über. Es endete dann der Appell, seine Kinder zuhause zu betreuen.

Sollten jetzt noch befristete Einschränkungen vor Ort – insbesondere in den Hol- und Bringzeiten der Kinder – notwendig sein, so werden diese Übergangsregelungen im Einvernehmen zwischen Träger, Leitung und Elternausschuss beschlossen. D.h. für die Elternvertretungen gibt es hiermit zum ersten Mal überhaupt ein echtes Mitbestimmungsrecht, das über das übliche Anhörungsrecht deutlich hinausgeht.

5.) Umsetzung des neuen Kita-Zukunftsgesetzes

Das neue Kita-Zukunftsgesetz tritt am 01.07.2021 vollständig in Kraft. Kernstück ist der Rechtsanspruch auf eine durchgängige, regelmäßige Betreuung von sieben Stunden am Stück für alle. Mittels Bedarfsermittlungen, Planungsgesprächen und Begehungen wurde und wird in den einzelnen Kitas ermittelt, ob die vollständige Umstellung zum besagten Stichtag schon erfolgen kann oder ob hier die zulässigen Übergangsfristen gezogen werden müssen. Dies kann möglich sein, wenn die Schlaf- und Essensplätze bzw. Küchen noch nicht auf den höheren Bedarf ausgerichtet sind und z.B. Erweiterungen oder Investitionen notwendig sind.

Bei den hier angesprochenen Themen handelt es sich um wesentliche Änderungen gemäß Elternausschussverordnung, weshalb hier die örtlichen Elternausschüsse/-beiräte zu hören und informieren sind.

Auch in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses SÜW am 27.01.2021 war das neue Kita-Gesetz und seine Auswirkungen das Hauptthema. Details hierzu können den Dokumenten unter folgendem Link entnommen werden:

https://sessionnet.krz.de/suedliche-weinstrasse/bi/si0057.asp?__ksinr=1438

Die Verabschiedung des Sozialraumbudgets SÜW ist noch nicht erfolgt, hieran wird u.a. in einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung des KEA SÜW gearbeitet.

Die nächsten beiden Sitzungen des Jugendhilfeausschusses sind auf den 21.04.2021 und den 16.06.2021 (jeweils 17:00 Uhr) angesetzt.

6.) Rechtsverordnungen zum neuen Kita-Zukunftsgesetz

Die Rechtsverordnungen zum neuen Kita-Gesetz sind nun verkündet worden. Es gibt insgesamt drei Landesverordnungen, welche hier zu finden sind:

https://kita.rlp.de/de/aktuelles/aktuelle-nachrichten/news/News/detail/rechtsverordnungen-zum-landesgesetz-ueber-die-erziehung-bildung-und-betreuung-von-kindern-in-tagesei/

Auch hier sind diese nochmals, zusammen mit dem neuen Kita-Gesetz (samt Begründung) abgelegt: https://kita.rlp.de/de/themen/kita-gesetz/materialien/

In den Verordnungen werden bestimmte Gesetzesvorgaben im Detail geregelt. Beispielsweise wird in der Elternmitwirkungsverordnung näheres zu Wahl, Amtszeit, Größe usw. des Elternausschusses bestimmt.

Die drei Verordnungen heißen:

  • Landesverordnung zur Ausführung von Bestimmungen des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaGAVO)
  • Landesverordnung über den Beirat in Tageseinrichtungen der Kindertagesbetreuung (KiTaGBeiratLVO)
  • Landesverordnung über die Elternmitwirkung in Tageseinrichtungen der Kindertagesbetreuung (KiTaGEMLVO)

Die Elternmitwirkungsbroschüre des Landeselternausschusses RLP wird derzeit überarbeitet, um sämtliche Neuerungen zu erfassen. In der Broschüre werden die Aufgaben, Mitwirkungsmöglichkeiten und Rechte der Eltern und Elternausschüsse anschaulich erläutert.

Die alte (aber noch aktuelle) Version gibt es hier:
https://www.lea-rlp.de/wp-content/uploads/LEA_Brosch%C3%BCre_Elternmitwirkung_Final.pdf

7.) Erklärvideos zum neuen Kita-Gesetz

Bei der Umsetzung des neuen KiTa-Gesetzes gibt es immer wieder Missverständnisse und falsche Auslegungen in der Praxis. Deswegen haben die zuständigen Referentinnen aus den beteiligten Landesministerien in einer offenen Sprechstunde Fragen aus der Fachpraxis beantwortet. Die entsprechenden Informationsvideos sind hier zu finden:

https://kita.rlp.de/de/themen/kita-gesetz/erlaeuternde-kurzvideos-zum-kitag/

Themen sind:

Das Sozialrechtliche Dreieck // Die Bedarfsplanung // Das Sozialraumbudget //  Inklusion // Personalbemessung und Personalberechnung // Die Personalisierung der Kinder im Alter von zwei Jahren // Leitungsdeputate // Mittagszeit als Teil des Rechtsanspruches // Der Kita-Beirat // Fachkräftevereinbarung, Fortbildung und Fachberatung // Evaluation // Die Betriebserlaubnis (BE) einer Kita.

Mit diesen Videos können sich jetzt auch wir Elternvertreterinnen und Elternvertreter noch besser fit machen für die Diskurse bei der Umsetzung in die Praxis.

8.) Französisch-Spracharbeit in den Kitas

Im Dezember 2020 gründeten engagierte Elternvertreter aus den Kindertagesstätten in Dörrenbach und Oberotterbach die „Elterninitiative LSN“ (Lerne die Sprache des Nachbarn), um unter dem Motto “Kein au revoir für unsere Französischfachkräfte!” den Fortbestand der Französisch-Spracharbeit in den Kitas zu erwirken. Schnell fanden sie Unterstützung weit über die Südpfalz hinaus, was auch in Presse, Funk und Fernsehen Beachtung fand. Ende Februar 2021 fand eine große Online-Veranstaltung der Elterninitiative statt. Nun hat die Initiative eine öffentliche Petition gestartet, mit dem Ziel der Aufrechterhaltung des Programmes “Lerne die Sprache des Nachbarn” in seiner bisherigen Form. Die Petition kann bis zum 11.05.2021 unter folgendem Link eingesehen und mitgezeichnet werden: petition.initiative-lsn.de

Wir freuen uns, von Euch zu hören!

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