EINLADUNG ZUR VOLLVERSAMMLUNG DES KEA SÜW

Der Vorstand des Kreiselternausschusses SÜW lädt zu seiner jährlichen Vollversammlung mit Wahl der Delegierten für den Landeselternausschuss ein. Diese findet statt am

Montag, 9. Dezember 2024 um 19:30 Uhr im

Dorfgemeinschaftshaus Birkweiler

Der Vorstand wird in dieser Versammlung über seine Arbeit des letzten Jahres berichten. Es werden außerdem die Delegierten für den Landeselternausschuss (LEA) nebst Ersatzdelegierten gewählt.

Wählbar hierfür sind alle Eltern, deren Kind eine Tageseinrichtung im Landkreis SÜW (Kita oder Hort) besucht. Eine Wahl in Abwesenheit ist möglich, wenn dem Vorstand vor der Wahl die Kandidatur angezeigt wird.

Stimmberechtigt sind alle in den konstituierenden Elternausschuss-Sitzungen neu gewählten KEA-Delegierten, die bis dahin von den Trägern an das Jugendamt gemeldet wurden. Sollte noch keine Meldung der KEA-Delegierten für das Kita-Jahr 2024/2025 eingegangen sein, sind die KEA-Delegierten aus 2023/2024 stimmberechtigt.

Aufgrund des engen zeitlichen Ablaufs des Meldeverfahrens können die persönlichen Einladungen an die wahlberechtigten KEA-Delegierten erst gegen Ende November erfolgen. Diese enthalten dann auch die vollständige Tagesordnung der Versammlung.

PFLICHTAUFGABE ODER AUFGABE DER PFLICHT?

Reaktion auf Rheinpfalz-Artikel vom 11.9.2024: „Zu teuer? Kita-Neubauten werden gestoppt“

Pflichtaufgaben – dem Namen nach handelt es sich hierbei um Aufgaben, die verpflichtend und oftmals durch Gesetze geregelt sind. Sie müssen umgesetzt und erfüllt werden und stellen keine unverbindlichen Handlungsempfehlungen dar.

Eine dieser Pflichtaufgaben der Kommunen lautet, für ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten zu sorgen. Seit 2019, dem Jahr der Verabschiedung des neuen KiTa-Gesetzes in Rheinland-Pfalz, war klar, dass dieses Angebot zwei Jahre später eine siebenstündige, durchgängige Betreuung für jedes Kind umfassen muss. Bereits 2018 gab es Überlegungen der Gemeinden Rhodt und Weyher, wie diese Aufgabe gemeinsam bewältigt werden könne. Ende 2024 und somit bald sieben Jahre und zwei Generationen von Kita-Kindern später, stellt der frisch gewählte Gemeinderat Rhodt nun fest, dass der nach jahrelangem Prüfen, Abwägen und Beauftragen von Machbarkeitsstudien und Architektenleistungen gefundene „endgültige Beschluss“ beider Gemeinderäte für einen gemeinsamen Neubau doch nicht mehr so richtig endgültig ist. Abgewartet werden soll nun das Ergebnis einer weiteren Machbarkeitsstudie. Die geschätzten Kosten sind im Laufe der Zeit von einer Million Euro auf das mittlerweile Fünffache (!) angestiegen.   

Für regelmäßige Rheinpfalz-Leser, aber insbesondere für die Eltern, die erst kürzlich ihre Stimme bei der Kommunalwahl abgegeben haben, stellen sich nun folgende Fragen:
Wie viele Machbarkeitsstudien sind noch erforderlich, um eine Lösung zu finden?
Wie lange soll noch abgewartet werden, bis den Kindern eine familienorientierte Kommunalpolitik und ihr gesetzlich verankertes Recht auf zeitgemäße und bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung zugestanden wird?
Wie viele Millionen sollen noch durch eine Verweigerungshaltung vergeudet werden, die wohl landesweit ihresgleichen sucht?

„Offensichtlich hält sich der Irrglaube, das KiTa-Gesetz beinhalte eine Übergangsfrist bis 2028, mancherorts ziemlich hartnäckig. Diese Übergangsfrist bezieht sich jedoch lediglich auf die Ausgestaltung der Mittagsverpflegung, also ob den Kindern ein warmes oder kaltes Mittagessen angeboten werden muss. Der Rechtsanspruch auf durchgängige Betreuung besteht uneingeschränkt bereits seit 2021 für jedes Kind.“ erklärt Christian Strecker, Vorsitzender des Kreiselternausschusses Südliche Weinstraße, der gesetzlichen Interessensvertretung aller Kita-Eltern im Landkreis.

Der Kreiselternausschuss appelliert daher an die Verantwortlichen, den jahrelangen Eiertanz endlich zu beenden und auch den Familien in Rhodt und Weyher eine zukunftssichere und wirklich endgültige Lösung zu präsentieren. Nicht nur, weil es eine Pflichtaufgabe der Gewählten ist, sondern insbesondere auch ein Erfordernis junger Eltern darstellt, Familie, Beruf und das Recht Ihrer Kinder auf frühkindliche Bildung miteinander vereinen zu können.

KREISELTERNAUSSCHUSS BEGRÜßT VORGEHEN DES KREISES BEI SONDERPROGRAMM FÜR KITA-BAUMAßNAHMEN

Insgesamt 57 Förderanträge mit einem Gesamtvolumen von rund 13 Millionen Euro gingen beim Land Rheinland-Pfalz im Rahmen des Sonderprogramms für Kita-Baumaßnahmen zum ersten Stichtag im April ein. Das Sonderprogramm Kitabau umfasst insgesamt 40 Millionen Euro, welche im Jahr 2024 für Baumaßnahmen zur Verfügung stehen, die die durchgängige Betreuung über Mittag ermöglichen. Hierüber werden beispielsweise Erweiterungsmaßnahmen um Schlaf- oder Essensräume gefördert. Dieses Sonderprogramm ergänzt die reguläre Landesförderung, die für die Schaffung neuer Kita-Plätze gewährt wird.

Mit 14 Anträgen und einem Fördervolumen von drei Millionen Euro hat der Landkreis Südliche Weinstraße einen sehr hohen Anteil an dem nun veröffentlichten Gesamtvolumen. Bei insgesamt 41 Jugendamtsbezirken, die diese Sondermittel potentiell in Anspruch nehmen können, dürfte SÜW hier landeweit Primus sein.

„Wir begrüßen das Vorgehen der Kreisverwaltung hinsichtlich des Sonderprogramms sehr. Die Situation in den Kitas kann sich nur verbessern, wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Durch das zügige und zielorientierte Handeln hat die Kreisverwaltung in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kita-Trägern einen wichtigen Schritt unternommen, um die Baumaßnahmen voranzutreiben und die Gemeinden finanziell zu entlasten.“, stellt Christian Strecker vom Kreiselternausschuss Südliche Weinstraße fest.

Für die zweite Antragsrunde Mitte Juli sei wünschenswert, dass möglichst viele weitere Einrichtungen einen entsprechenden Planungsstand der Baumaßnahmen vorweisen und Landesmittel aus dem Sonderprogamm beantragen könnten, so die Elternvertretung.