NEUES STELLENPORTAL FÜR KITA-PERSONAL

Der Fachkräftemangel ist auch in den Kitas der Südlichen Weinstraße gravierend. Vielerorts sind Einschränkungen bei pädagogischen Angeboten und auch der Betreuungszeiten an der Tagesordnung. Der Kreiselternausschuss Südliche Weinstraße (KEA SÜW) bietet nun ein kostenloses Stellenportal für die Veröffentlichung vakanter Stellen an.

Der KEA SÜW hat als gesetzliche Interessensvertretung der Kita-Eltern im Landkreis unter anderem auch die Aufgabe, die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Kita-Teams und Trägern zu fördern. Im Rahmen dieser Arbeit wurde eine Lücke bei der Personalgewinnung deutlich: Es gibt keine kostenfreie, einfache und zentrale Möglichkeit für Träger, ihre Stellenanzeigen online verfügbar zu machen. Umgekehrt finden Bewerber nur sehr schwer Stellenausschreibungen, da diese häufig nur z.B. auf der Homepage des Trägers, im Amtsblatt oder den Kirchenblättern ausgeschrieben werden. Gängige Job-Portale entfalten im Bereich Kita ihre volle Wirkung ebenfalls leider nicht.

Der KEA SÜW hat daher eine solche Online-Plattform eingerichtet, auf welcher Kita-Leitungen, Träger oder auch Eltern freie Stellen ihrer Einrichtung veröffentlichen und Bewerber nach diesen suchen können. Dies umfasst neben pädagogischen Fachkräften auch Hauswirtschaftspersonal, Reinigungskräfte oder Auszubildende.

„Als Elternvertretung haben wir nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, auch beim Thema Fachkräftemangel unterstützend aktiv zu werden. Wir hoffen, mit diesem Angebot dennoch einen kleinen Beitrag dazu leisten zu können.“, so Christian Strecker, Vorsitzender des Elterngremiums.

Auf den Seiten des Stellenportals finden sich auch weitere Informationen dazu, welche Berufsgruppen neben den staatl. Anerkannten Erziehern als Fachkraft in einer Kita arbeiten können.

Das Stellenportal ist über das Menü der KEA-Homepage oder direkt unter folgendem Button erreichbar

INTEGRATIVE KITA EDENKOBEN – ENTSCHEIDUNG NICHT NACHVOLLZIEHBAR


Bei der jahrelangen Mangellage hinsichtlich der Betreuungsplätze in den Edenkobener Kitas scheint ein Ende in Sicht zu sein. Die Planungen sind 5 Jahre nach Inkrafttreten des neuen Kita-Gesetzes endlich konkret. Entgegen der ursprünglichen Planung soll dabei aber laut Rheinpfalz vom 24.4.2024 nun keine integrative Einrichtung entstehen. Dies ist aufgrund der quasi nicht vorhandenen Verfügbarkeit von Kita-Plätzen für Kinder mit besonderem Teilhabebedarf im Landkreis unverständlich.

Die Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens sowie die bedarfsgerechte Kombination aus verschiedenen Angeboten für Menschen mit Behinderungen in der Region Südpfalz – dies sind die Ziele des Eingliederungshilfeverbundes Südpfalz. Dieser Verbund besteht aus den für die Eingliederung beeinträchtigter Menschen zuständigen Sozialämtern der Stadt Landau und den Kreisen Germersheim und Südliche Weinstraße sowie deren Eingliederungs-Dienstleistern. Für die Kita-Kinder aus SÜW mit schwersten körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen stehen zur Erfüllung ihres Anspruchs an der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zwei Einrichtungen zur Verfügung: Die Kita Pusteblume in Bad Bergzabern mit insgesamt zehn integrativen Plätzen sowie die integrative Kindertagesstätte des Caritas-Förderzentrums in Queichheim, deren Förderplätze mit Kindern aus Landau, SÜW und dem Kreis Germersheim belegt werden. Für Kinder aus SÜW stehen dort daher ebenfalls lediglich 10-15 Plätze zur Verfügung – Tendenz fallend. Die Anzahl der Kinder mit erhöhtem Teilhabebedarf ist generell steigend, auch in Landau. Daher werden die verfügbaren Plätze dort künftig priorisiert an die Kinder der Standortkommune Landau vergeben und das Kontingent für SÜW sukzessive abgebaut. Bereits jetzt verzeichnet die integrative Kita in Queichheim beinahe doppelt so viele Vormerkungen aus SÜW, wie Plätze zur Verfügung stehen. Auch in der Pusteblume ist die Warteliste lang.

Konkret bedeutet dies für die teilweise schwerst und mehrfach beeinträchtigen Kinder, dass sie nur mit viel Glück einen Platz in einer Einrichtung bekommen, wo auf ihre speziellen Bedarfe angemessen eingegangen werden kann und ihnen die erforderlichen therapeutischen Maßnahmen während des Kita-Alltags zu teil werden. Der Bustransfer zur Kita dauert nicht selten bis zu 45 Minuten. Kinder ohne entsprechenden Platz müssen entweder in einer oftmals hierfür personell und räumlich nicht ausgestatteten Regel-Kita untergebracht werden. In Fällen schwerer Beeinträchtigung wie z.B dem Down-Syndrom oder Autismus ist dies oft nicht möglich und die Kinder müssen zuhause betreut werden.  Erschwerend hinzu kommt, dass der Erhalt der Kita Pusteblume in Bad Bergzabern aktuell nicht nachhaltig gesichert ist. Angesichts dieser Sachlage ist die im Artikel genannte Einschätzung, es bestünde kein weiterer Bedarf an integrativen Betreuungsplätzen, nicht nachvollziehbar.

 “Die Ausweitung des Angebots erscheint uns insgesamt mehr als sinnvoll. Eine integrative Kita in Edenkoben wäre somit ein wichtiger Schritt, um den beeinträchtigten Kindern im nördlichen Teil des Landkreises ein Stück Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen bzw. zu vereinfachen.”, so das Fazit Christian Streckers, dem Vorsitzenden des Elterngremiums.

 Der Kreiselternausschuss SÜW appelliert daher im Namen der betroffenen Familien an die Verantwortlichen der Kreisverwaltung sowie die Stadtverwaltung Edenkoben, diese Entscheidung zu überdenken.

ONLINE-INFORMATIONSVERANSTALTUNG „KITA-BEDARFSPLANUNG“ BRICHT TEILNEHMERREKORD

Kita-Zukunftsgesetz

Am 19. Januar 2024 fand eine hochkarätig besetzte Online-Informationsveranstaltung zum Thema „Kita-Bedarfsplanung“ statt. Der Referent Andreas Winheller (Ehrenvorsitzender des Landeselternausschusses Rheinland-Pfalz) und die beiden Expertinnen Xenia Roth und Julia Burkard (Autorinnen des Kommentars zum KiTa-Gesetz) informierten die rund 400 Teilnehmenden über die rechtlichen Grundlagen der Bedarfsplanung. Ausrichter der Veranstaltung waren der Landeselternausschuss (LEA) RLP sowie 17 Kreis- und Stadtelternausschüsse aus ganz Rheinland-Pfalz. Das Teilnehmerfeld zeigte sich bunt gemischt: Neben zahlreichen Eltern und Elternvertretern, Kita-Leitungen und Trägervertretern nahmen auch Mitarbeitende aus 24 der insgesamt 41 Jugendämter teil.


Die kommunale Kita-Bedarfsplanung soll vorhandene Betreuungsbedürfnisse der Kinder einer jeden Kommune erfassen. Aufgrund der kurz-, mittel- und langfristig prognostizierten strukturellen Entwicklung muss ein Platzangebot geschaffen werden, welches diese Bedürfnisse deckt. Hierbei stellten die Referierenden unisono klar, dass es sich dabei um eine kommunale Pflichtaufgabe handele, welche auch trotz knapper finanzieller Ausstattung der Kommunen erfüllt werden müsse. Durch die im Grundgesetz verankerte Gesetzmäßigkeit der Verwaltung haben die verantwortlichen Behörden keine Alternative zur bedarfsgerechten Planung und Ausgestaltung des Betreuungsangebots. Verantwortlich für die Bedarfsplanung ist alleinig das Jugendamt, welches mit Unterstützung der Einrichtungsträger als „Erfüllungsgehilfen“ für die bedarfsgerechte Versorgung und die Gewährung des Rechtsanspruches auf die durchgängig siebenstündige Betreuung Sorge zu tragen hat. „Die Bedarfsplanung ist nicht gut, wenn jedes Kind einen Platz hat, sondern wenn Plätze frei bleiben – als Puffer für Unvorhergesehenes“, so Andreas Winheller zur Relevanz ausreichender Kitaplätze. „Ansprechpartner und Rechtsanspruchsgegner für unerfüllte Betreuungsbedarfe ist dabei aber immer das zuständige Jugendamt, nicht der Träger oder die Kita-Leitung“.


Konkrete Vorschriften, wie die Ermittlung der Betreuungsbedarfe stattzufinden hat, gibt es nicht. Die direkte Befragung der Eltern, im Idealfall über die Kita, wird als unverzichtbar angesehen. Neben der ausreichenden Platzanzahl beinhaltet eine zielgerichtete Bedarfsplanung auch die an den Bedürfnissen der Familien bemessene Dauer der Betreuung. Die Befragung der Eltern ist allerdings nur einer von vielen Bausteinen. Auch Strukturdaten wie z.B. Altersstruktur und Neubaugebiete einer Kommune spielen eine wesentliche Rolle. Die Bedarfsplanung sei nie perfekt und sie decke auch nie 100 % der Bedürfnisse ab. Eine regelmäßige Überprüfung, wie sich die Planung mit der Realität decke, sei dennoch unabdingbar. „Die Vertreter der Kreis- und Stadtelternausschüsse haben die Möglichkeit, entsprechende Anträge in die Jugendhilfeausschüsse einzubringen, sollte das Vorgehen nicht ordnungsgemäß und transparent sein“, führte Winheller weiter aus.


Während der Veranstaltung ging eine große Menge an Fragen, insbesondere über den Chat, ein. Diese waren ebenfalls inhaltlich sehr breit gestreut. Neben Fragen zur Finanzierung von Vertretungspersonal, über die Regelung der Mindestbedarfe zur Bildung einer Betreuungskohorte bis hin zur Frage, ob es tatsächlich einen gesetzlich vorgeschriebenen Tag für die Reinigung des Spielzeugs durch die Fachkräfte gäbe, waren annähernd alle Themen aus dem Kita-Umfeld vertreten.

„Wir können hier heute Abend leider nicht alle Fragen beantworten, das würde den Rahmen sprengen. Die Kreis- und Stadtelternausschüsse sind aber Ansprechpartner für Eltern, Fachkräfte und Träger. Nicht nur bei Eltern bestehen noch Wissenslücken zu den gesetzlichen Regelungen. Gemeinsam gilt es, diese flächendeckend zu schließen“, stellte Gordon Amuser, stellvertretender Vorsitzender des Landeselternausschusses RLP, abschließend fest. Karin Graeff in ihrer Funktion als Vorsitzende des LEA RLP verabschiedete Teilnehmende und Referierende nach gut drei Stunden. „Wir möchten allen Beteiligten des heutigen Abends unseren Dank aussprechen. Das große Interesse und die vielen Fragen zeigen, dass es für uns alle noch einiges zu tun gibt. Nur gemeinsam können wir das Kita-System vor dem Kollaps bewahren. Wir dürfen keine Zeit verschwenden!“