Tagespflegepersonen erhalten ab Januar 2023 mehr Geld – Entwicklung der Lebenshaltungskosten ist künftig Maßstab

Wer im Landkreis Südliche Weinstraße als Tagespflegeperson ein Kind oder mehrere Kinder betreut, erhält ab dem kommenden Jahr eine höhere Geldleistung vom Kreisjugendamt. Eine entsprechende Änderung der „Satzung über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege“ hat der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen.

In Rheinland-Pfalz gilt: Für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr besteht bis zum Schuleintritt ein Anspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung in einer Tageseinrichtung. Dieser Rechtsanspruch richtet sich vorrangig an Kindertagesstätten. Ist am jeweiligen Wohnort des Kindes oder in zumutbarer Entfernung kein freier Kitaplatz vorhanden, kann das Kind in der Kindertagespflege betreut werden. Die Förderung der Kindertagespflege ist laut dem Sozialgesetzbuch eine Leistung der öffentlichen Jugendhilfe, die den Kindertagespflegepersonen unter anderem eine Geldleistung gewährt. Diese war im Kreis SÜW zuletzt zum 1. Januar 2019 erhöht worden. Wie hoch die Geldleistung für eine Tagesmutter oder einen Tagesvater ist, kann jede Kommune selbst entscheiden. Im Landkreis ist der Betrag abhängig vom Einkommen der Eltern und der Anzahl der Stunden, die ein Kind betreut wird.

Ab Januar zehn Prozent mehr
Ab dem 1. Januar 2023 wird der Betrag um zehn Prozent erhöht. Darüber hinaus wird er dynamisiert. Bedeutet: Die Geldleistung wird künftig jährlich zum jeweils 1. April entsprechend der Entwicklung im „Verbraucherindex für Deutschland“ angeglichen, womit sich die allgemeine Entwicklung der Lebenshaltungskosten auch auf die Geldleistungen auswirken wird. Die Mehrkosten für den Landkreis liegen ab dem kommenden Jahr bei 110.000 Euro zuzüglich der ab 2024 erfolgenden Erhöhungen gemäß dem Verbraucherindex. „Die Tagespflegepersonen leisten gerade in dieser Zeit einen wertvollen und wichtigen Beitrag bei der Betreuung von Kindern. Daher war es uns wichtig, dem Kreistag vorzuschlagen, dass sich die Geldleistung für Tagespflegepersonen an den realen Kostenentwicklungen orientieren soll, insbesondere in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten“, sagt der fürs Jugendamt zuständige Erste Kreisbeigeordnete Georg Kern. Dass der Kreistag einhellig zugestimmt habe, sei für die Verantwortlichen des Jugendamts sowie für die Tagespflegepersonen gleichermaßen ein wichtiges Signal.

Eltern, die im Landkreis Tagespflege in Anspruch nehmen, tun dies meist für ihr Kind unter zwei Jahren – oder um ihr (älteres) Kind während Rand- und Urlaubszeiten betreut zu wissen. Aber auch aus einem anderen Grund, wie Kreisjugendamtsleiterin Hannelore Schlageter erklärt: „Durch das neue Kita-Gesetz befinden wir uns aktuell in einer Übergangsphase: Dort, wo Kita-Plätze noch nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen, kann die Tagespflege eine alternative Möglichkeit zur Betreuung der Kinder sein. “

Der Kreiselternausschuss SÜW begrüßt diese Entscheidung sehr!

Link zur Original-PRessemeldung:

Tagespflegepersonen erhalten ab Januar 2023 mehr Geld – Entwicklung der Lebenshaltungskosten ist künftig Maßstab – Landkreis Südliche Weinstraße (suedliche-weinstrasse.de)

LEA weist AfD-Forderung nach „Herdprämie“ scharf zurück

Der Landeselternausschuss der Kitas in RLP (LEA) hat den Vorschlag der AfD-Fraktion in der Landtagssitzung am 06.07.2022, eine „quantitative Entlastung“ des Kita-Systems anzustreben, indem Familien Geld bezahlt wird, damit sie ihre Kinder nicht in die Kita geben, scharf kritisiert.

„Es kann nicht sein, dass eine Entlastung der Kitas durch eine Belastung der Familien erreicht werden soll“, empört sich Karin Graeff, Vorsitzende des Landeselternausschusses. Die ganze Gesellschaft sei für ihren Nachwuchs verantwortlich. Daher müssen Land, Kommunen, Träger, Fachkräfte und Eltern gemeinsam nach Lösungen für die Herausforderungen dieser Zeit suchen. „Und die Lösung darf nicht darin bestehen, dass wir die Frauen wieder an den Herd schicken! Es kann nicht sein, dass die AfD den Fachkräftemangel in Kitas instrumentalisiert, um längst überkommene Rollenbilder zu reaktivieren. Genau das tut sie, wenn sie offenbar die Hausfrau mit den Kindern am Rockzipfel vor Augen hat.“

Es sei absolut widersinnig in einer Zeit, wo an allen Ecken Fachkräfte fehlen und deshalb extra Arbeitnehmer im Ausland angeworben werden sollen, an der verlässlichen Kita-Betreuung als Fundament der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sparen zu wollen. Der Vorschlag der AfD sei daher nicht nur ein gesellschaftspolitischer, sondern auch ein familien- und wirtschaftspolitischer Amoklauf.“

Der LEA vertraut darauf, dass Land und Kommunen gute Lösungen für den Fachkräftemangel in Kitas liefern. Die Politik nimmt sich jedoch in der derzeitigen Kita-Betreuungskrise selbst die Glaubwürdigkeit, wenn sie ständig mit dem Finger auf andere zeigt. „Wir sind diese ewigen Schuldzuweisungen leid. Uns interessiert, wer Teil der Lösung sein will!“, so Graeff.

Schaut man genauer auf die Bedarfsplanung in den Kommunen und deren Umsetzung in den vergangenen Jahren, so erkenne man vielerorts, dass es die Planung vor Ort war, die für fehlende Kita-Plätze und schlechte Arbeitsbedingungen verantwortlich ist. Die Verpflichtung der Kommunen ein bedarfsgerechtes Kita-Angebot auf Grundlage des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern vorzuhalten, sei nämlich schon sehr viel älter als das neue KiTa-Gesetz. „Wir Eltern haben ein Interesse daran, dass jeder sich an die eigene Nase fasst und ernsthaft schaut, was er jetzt tun kann, um zu helfen.

Der LEA RLP hat mit seinem Konzept für ein Aktionsforum gegen den Kita-Fachkräftemangel vorgelegt. „Wir Ehrenamtler haben geliefert. Jetzt muss bitte auch die hauptamtliche Politik da einsteigen und eine Lösung voranbringen. Miteinander nicht gegeneinander“, beschreibt LEA-Vorsitzende Graeff die Erwartungen der Familien.

LEA weist AfD-Forderung nach „Herdprämie“ scharf zurück – LEA (lea-rlp.de)

Kreiselternausschuss SÜW kritisiert ablehnende Haltung gegenüber Kita-Ausbau in Gossersweiler-Stein

Im Artikel „Überschuldung wegen Kita befürchtet“ („Die Rheinpfalz“ vom 28.6.2022) wird darüber berichtet, dass sich die Ortsgemeinden Gossersweiler-Stein und Völkersweiler die Frage stellen, ob das Kita-Zukunftsgesetz umgesetzt werden müsse. Der Kreiselternausschuss Südliche Weinstraße kritisiert diese Haltung ausdrücklich.

Das Wort „Kindertagesstätten-Zukunftsgesetz“ beinhaltet gleich mehrere Aspekte, die in der Meinungsbildung der örtlichen Gremien offensichtlich keine ausreichende Berücksichtigung fanden.

Die ersten beiden Aspekte sind untrennbar miteinander verbunden: Kinder und Zukunft. Jede Investition in die nachfolgende Generation ist auch gleichzeitig eine Investition in die Zukunft der Gesellschaft, in die Zukunft einer Gemeinde. Jungen Leuten eine Heimat bieten, sei das Anliegen der Ortschaften. Auch hinsichtlich mangelnder Bauplätze kein einfaches Unterfangen. Mit jungen Leuten kommen Kinder ins Dorf. Was aber bieten die Gemeinden den jungen Eltern, die beide berufstätig sind und keine Großeltern als Ersatz für den Rechtsanspruch im Ort haben? Wo sollen Kinder betreut werden, wenn bei aktuellem Vorhaben von den momentan möglichen 90 Plätzen noch 55 übrigbleiben werden? Nichts anderes bedeutet nämlich die Aussage, das Landesjugendamt werde nur noch für die Anzahl an Kindern eine Betriebserlaubnis erteilen, für die eine Betreuung über Mittag samt einer Verpflegung gewährleistet ist. Wie zukunftsträchtig ist eine Politik, die die Beleuchtung eines Fahrradweges höher priorisiert als eine für Kinder und Familien zukunftsfähige Kindertagesstätte? Auch viele andere Gemeinden im Landkreis sind ländlich geprägt. Genau genommen sind rund zwei Drittel der Kitas im Landkreis kleiner als die in Gossersweiler-Stein. Viele dieser kleinen Gemeinden stecken in ähnlicher Situation, nicht alle verfügen überhaupt über ein einnahmenbringendes Gewerbegebiet. Dennoch gibt es zahlreiche Beispiele, in denen die Verantwortlichen die Notwendigkeit des Kita-Ausbaus erkannt haben, einige wenige sogar schon 2019, als das neue Kita-Gesetz verabschiedet wurde. Und ja, viele Kinder werden durch ihre Großeltern betreut. Hierbei stellt sich jedoch die Frage, in wie vielen Fällen dies Wunsch der Eltern und Großeltern ist und in wie vielen Fällen es schlicht eine Notwendigkeit ist, um Beruf und Familie miteinander vereinbaren zu können. Nicht die Großeltern sind in der Pflicht, die Betreuung der Kinder zu gewährleisten, sondern die Kommunen. Ein „interne Umfrage“, wie auch immer diese gestaltet war, kann niemals ein geeignetes Instrument zur Ermittlung der zukünftigen Betreuungsbedarfe sein. Sie bietet lediglich eine Momentaufnahme. Auch wenn diese Umfrage zeigt, dass die Anzahl der rechtsanspruchserfüllenden Plätze momentan ausreichend ist, kann sich dies jederzeit ändern. In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen wird ein erhöhter Betreuungsbedarf schneller entstehen, als allen Beteiligten lieb sein dürfte. Steigende Lebenshaltungskosten müssen viele Eltern jetzt schon durch Erhöhung der Arbeitszeit kompensieren. Betroffen davon sind hauptsächlich die Mütter, die in Teilzeit arbeiten und nun ihre Stundenanzahl aufstocken. Dies wird zwangsläufig zu einer höheren Nachfrage an Ganztagesplätzen führen.

Den dritten Aspekt stellt das Gesetz dar. Diese Frage ist deutlich einfacher zu beantworten als die Frage nach der Notwendigkeit einer zukunftsfähigen Kindertagesstätte und deren Rolle in der Entwicklung kleiner, ländlicher Gemeinden: „Muss das Gesetz umgesetzt werden?“ Definitiv ja, denn schließlich sind Gesetze genau dafür da und sie gelten auch für jeden gleichermaßen.


Die Online-Version des Artikels „Überschuldung wegen Kita befürchtet“ („Die Rheinpfalz“ vom 28.6.2022) ist unter anderem Titel hier zu finden:

Ortschefs sehen keinen Bedarf, das Kita-Gesetz umzusetzen – Gossersweiler-Stein/Völkersweiler – DIE RHEINPFALZ