KEA BEFRAGT KREISTAGSPARTEIEN ZUR FAMILIENPOLITIK

Die anste­hen­den Kom­mu­nal­wah­len sind auch für jun­ge Fami­li­en von gro­ßer Bedeu­tung. Stei­gen­de Lebens­hal­tungs­kos­ten erfor­dern eine zuver­läs­si­ge Ver­ein­bar­keit von Fami­lie und Beruf wie nie zuvor. Lei­der steckt auch das Kita-Sys­tem in einer aus­ge­präg­ten Kri­se. Die­se kann nicht auf Kreis­ebe­ne gelöst wer­den, son­dern erfor­dert viel­mehr eine gemein­sa­me Kraft­an­stren­gung von Bund, Län­dern, Kom­mu­nen und den Ver­ant­wort­li­chen vor Ort.

Wel­chen Bei­trag kann der Kreis Süd­li­che Wein­stra­ße beim Fach­kräf­te­man­gel oder dem The­ma Inklu­si­on leis­ten? Wie ste­hen die Par­tei­en zu einer all­ge­mei­nen Redu­zie­rung der Kita-Plät­ze auf sie­ben Stun­den? Kön­nen durch Mit­wir­kung der Ver­bands­ge­mein­den die kom­mu­na­len Trä­ger­struk­tu­ren ver­bes­sert wer­den? Die­se fra­gen erhiel­ten alle für die Kreis­tags­wahl zuge­las­se­nen Par­tei­en. Die detail­lier­ten Fra­gen sowie die jewei­li­gen Ant­wor­ten im Wort­laut sind nach­fol­gend ein­seh­bar (in alpha­be­ti­scher Reihenfolge).

Fra­ge 1
Der Fach­kräf­te­man­gel führt auch im Kreis Süd­li­che Wein­stra­ße dazu, dass in eini­gen Kitas regel­mä­ßig und für Eltern in einem nicht mehr mit dem Berufs­le­ben ver­ein­bar­ba­ren Aus­maß Ein­schrän­kun­gen bei der Kin­der­be­treu­ung ent­ste­hen.
Was wol­len Sie als Kreis Süd­li­che Wein­stra­ße dazu bei­tra­gen, dem Fach­kräf­te­man­gel ent­ge­gen zu wirken?

Ant­wort Bünd­nis 90 / Die Grünen

Der Fach­kräf­te­man­gel ist ein erns­tes Pro­blem, das auf allen poli­ti­schen Ebe­nen ange­hen müs­sen. Dazu gehört es zual­ler­erst, den Beruf Erzieher*in attrak­ti­ver zu machen und die
Rah­men­be­din­gun­gen vor Ort zu ver­bes­sern. Wert­schät­zung und Bezah­lung müs­sen stim­men. Auf Kreis­ebe­ne möch­ten wir künf­tig fol­gen­de Maß­nah­men unterstützen:

  1. 1. Attrak­ti­vi­tät des Erzie­her­be­rufs erhö­hen: Wir set­zen uns für bes­se­re Arbeits­be­din­gun­gen und eine ange­mes­se­ne Ver­gü­tung von Erzieher*innen und Sozi­al­as­sis­ten­ten ein, um den Beruf attrak­ti­ver zu machen. Zur Ver­mei­dung von Über­las­tung des Per­so­nals soll­ten bei­spiels­wei­se genü­gend Kräf­te für den Krank­heits­fall vor­ge­hal­ten und mul­ti­funk­tio­na­le Teams eta­bliert wer­den. Hel­fen kön­nen auch klei­ne­re Maß­nah­men wie die Zulas­sung von mehr als zwei Aus­zu­bil­den­den pro Kita ohne Antrag, wenn genug geschul­te Anlei­ter/-innen da sind.
  2. 2. Wer­be­kam­pa­gnen für den Beruf: Durch geziel­te Image­kam­pa­gnen könn­ten viel­leicht mehr jun­ge Men­schen und Quer­ein­stei­ge­rin­nen für den Beruf Erzieher*in begeis­tert werden.
  3. 3. Berufs­ein­stieg auch für qua­li­fi­zier­tes Per­so­nal aus dem Aus­land, unab­hän­gig von deren welt­an­schau­li­cher und reli­giö­ser Zuge­hö­rig­keit erleich­tern, sofern die Wer­te unse­rer Ver­fas­sung akzep­tiert werden.
Ant­wort der CDU

Der Land­kreis SÜW steht in engem Aus­tausch mit den Erzie­he­rin­nen und Erzie­hern und ver­steht sich dem­ge­mäß auch als deren Sprach­rohr. Der Fach­kräf­te­man­gel liegt ins­be­son­de­re dar­in begrün­det, dass die Anfor­de­run­gen an die Fach­kräf­te in den letz­ten Jah­ren nicht zuletzt auch durch gesetz­li­che Vor­ga­ben immer mehr gestie­gen sind, wäh­rend gera­de die Ent­loh­nung in Rhein­land-Pfalz gegen­über z.B. Baden-Würt­tem­berg nicht ent­spre­chend die­sen Anfor­de­run­gen ange­ho­ben wurde.

Dem Land­kreis ist dar­an gele­gen, die Rah­men­be­din­gun­gen für die Erzie­he­rin­nen und Erzie­her und die sons­ti­gen Kräf­te best­mög­lich zu ver­bes­sern. So gibt es bereits jetzt und soll es auch in Zukunft wei­ter­hin ein attrak­ti­ves Ange­bot in den Berufs­bil­den­den Schu­len des Land­krei­ses (Ann­wei­ler und Edenk­o­ben) für alle geben, die den Beruf eines Erzie­hers oder einer Erzie­he­rin in Voll- oder Teil­zeit erler­nen wol­len. Auch gibt es bereits jetzt ein gutes Ange­bot an Fort­bil­dungs­maß­nah­men, die vom Kreis bewor­ben werden.

Ant­wort der FDP

Rück­mel­dung steht aus

Ant­wort der FWG

Wir ste­hen dafür, dass Alles unter­nom­men wird, für unse­re Kitas aus­rei­chen­des Fach­per­so­nal in unse­rer BBS aus­zu­bil­den und bei uns zu bin­den! Da der Fach­kräf­te­man­gel sämt­li­che Berei­che betrifft und wesent­lich dadurch geprägt wird, dass die Anzahl der Men­schen, die zukünf­tig berufs­tä­tig wer­den kön­nen, erheb­lich abnimmt, müs­sen wir die­se Rah­men­be­din­gun­gen zur Kennt­nis nehmen!

Ant­wort der SPD

Die Attrak­ti­vi­tät des Berufs muss durch bes­se­re Arbeits­be­din­gun­gen gestei­gert wer­den. Mit der lan­des­wei­ten Fach­kräf­te­wer­be­kam­pa­gne soll und wird Wer­bung für den Beruf ins­ge­samt gemacht, ins­be­son­de­re für die berufs­be­glei­ten­de, ver­gü­te­te Aus­bil­dung. Die Aus­bil­dungs­mo­del­le wie zum Bei­spiel an der BBS Ann­wei­ler (Schu­le und Pra­xis), sowie Prak­ti­kums­mög­lich­kei­ten der Real­schu­len müs­sen noch stär­ker unter­stützt wer­den. Kon­tak­te zwi­schen Trä­gern und Schu­len kön­nen inten­si­ver wer­den. Bes­se­re ört­li­che und regio­na­le Wer­bung für das Berufs­bild wäre sicher mög­lich, wenn die Trä­ger­schaft auf Ebe­ne der VG ange­sie­delt wäre.

Des Wei­te­ren muss der Umstieg aus ande­ren Beru­fen noch mehr erleich­tert wer­den. Die Auf­he­bung der Decke­lung von Aus­zu­bil­den­den in der Kita, sowie die Schaf­fung attrak­ti­ver Arbeits­be­din­gun­gen, Bera­tun­gen der Ein­rich­tun­gen zu Dienst­plä­nen, Arbeits­zeit­mo­del­len und das Aus­schöp­fen der Ein­grup­pie­rungs­mög­lich­kei­ten sind Maß­nah­men, die im Kreis Süd­li­che Wein­stra­ße dem Fach­kräf­te­man­gel entgegenwirken.


Fra­ge 2
Der Betrieb einer Kita ist für den Trä­ger eine gro­ße Ver­ant­wor­tung. Ins­be­son­de­re Trä­ger kom­mu­na­ler Kitas erfül­len die­se Auf­ga­be oft im Ehren­amt und ste­hen daher vor vie­len Her­aus­for­de­run­gen, die teil­wei­se kaum zu bewäl­ti­gen sind.
Wie ste­hen Sie dazu, die kom­mu­na­len Kita-Trä­ger­schaf­ten auf VG-Ebe­ne zu heben, um pro­fes­sio­nel­le Struk­tu­ren zu schaf­fen und Bür­ger­meis­ter sowie Gemein­de­rä­te zu entlasten?

Ant­wort der AfD

Im Bezug auf die stei­gen­den gesetz­li­chen Vor­schri­fen für Kin­der­be­treu­ungs­ein­rich­tun­gen durch Bund und Land ste­hen wir als Kreis­ver­band einer sol­chen Lösung sehr offen gegen­über. Vor allem im Hin­blick auf das The­ma Fach­krä­fe­man­gel kön­nen Ver­tre­tungs­pools krank­heits­be­ding­te Eng­päs­se bes­ser kom­pen­siert wer­den. Auf­ga­ben wie Instand­hal­tun­gen, Sanie­run­gen oder Mate­ri­al­be­stel­lun­gen kön­nen für opti­mier­te Kos­ten gebün­delt wer­den. Auch Dienst­leis­tun­gen kön­nen ver­ein­heit­licht wer­den, die Digi­ta­li­sie­rung auch in die­sem Bereich vor­an­ge­trie­ben wer­den. Wir den­ken hier bei­spiels­wei­se an eine App für die Eltern, wo Abmel­dun­gen vor­ge­nom­men oder Infor­ma­tio­nen aus­ge­tauscht wer­den kön­nen. Und nicht zuletzt ist es für die Mit­ar­bei­ter von Vor­teil, dass eine VG ein grö­ße­rer Arbeit­ge­ber ist, was mehr Fle­xi­bi­li­tät, ver­bes­ser­te Wei­ter­bil­dungs­mög­lich­kei­ten und Auf­stiegs­chan­cen mit sich bringt.

Ant­wort Bünd­nis 90 / Die Grünen

Der Betrieb von Kitas kön­nen für man­che kom­mu­na­len Kita-Trä­ger Belas­tungs­si­tua­tio­nen
beinhal­ten, beson­ders wenn die­se ehren­amt­lich orga­ni­siert sind. Den­noch sind die Kin­der­ta­ges­stät­ten kom­mu­na­le Ange­le­gen­heit und die Ent­schei­dung über die Trä­ger­schaft liegt beim Orts­ge­mein­de­rat, dem die Mög­lich­keit offen­steht, die­se Ver­ant­wor­tung an die Ebe­ne der Ver­bands­ge­mein­de abzu­ge­ben. Eine Bün­de­lung der Kom­pe­ten­zen auf Ver­bands­ge­mein­de-Ebe­ne hät­te sicher z.B. fol­gen­de Synergieeffekte:

  1. 1. Pro­fes­sio­nel­le Struk­tu­ren schaf­fen: Eine zen­tra­li­sier­te Ver­wal­tung auf VG-Ebe­ne ermög­licht den Auf­bau pro­fes­sio­nel­ler Struk­tu­ren und eine effi­zi­en­te­re Organisation.
  2. 2. Ent­las­tung der Ehren­amt­li­chen: Bür­ger­meis­ter und Gemein­de­rä­te wür­den ent­las­tet, sodass sie sich stär­ker auf ande­re Kern­auf­ga­ben kon­zen­trie­ren können.
  3. 3. Res­sour­cen­bün­de­lung: Durch die Bün­de­lung von Res­sour­cen und Know-how kön­nen Syn­er­gien genutzt und die Qua­li­tät der Betreu­ung ver­bes­sert werden.

Da nicht gene­rell gesagt wer­den kann, auf wel­cher Ebe­ne die Kita-Trä­ger­schaft bes­ser auf­ge­ho­ben ist, befür­wor­ten wir den Dia­log mit­ein­an­der. Einer gene­rel­len Über­tra­gung der Betriebs- und Bau­trä­ger­schaft von den Orts­ge­mein­den auf die Ver­bands­ge­mein­de ste­hen wir posi­tiv gegen­über, wenn die Rah­men­be­din­gun­gen stim­men und dies von den Gre­mi­en in den Orts­ge­mein­den und in der Ver­bands­ge­mein­de so beschlos­sen wird oder wer­den soll. Kitas sol­len aus unse­rer Sicht auch für Eltern zugäng­li­cher gestal­tet sein und als Kin­der- und Fami­li­en­zen­tren wohn­ort­nah sowie nied­rig­schwel­lig viel­fäl­tig ver­netz­te Dienst­leis­tun­gen für Kin­der und Fami­li­en bereitstellen.

Ant­wort der CDU

Die Kin­der­ta­ges­stät­te ist oft ele­men­ta­rer Bestand­teil des gesell­schaft­li­chen Lebens in einer Kom­mu­ne, gera­de in den klei­ne­ren Gemein­den. Es gibt nicht sel­ten einen sehr engen Bezug der Orts­bür­ger­meis­te­rin­nen und Orts­bür­ger­meis­ter sowie der Gemein­de­rä­te zu „ihrer Kita“, den Erzie­he­rin­nen und Erzie­hern, den Eltern und nicht zuletzt den Kin­dern. Eine Abga­be von Kom­pe­ten­zen und Trä­ger­schaf­ten mag in ein­zel­nen Fäl­len gewünscht sein, gilt aber sicher nicht für die Mehr­heit der kom­mu­na­len Trä­ger.
Im Übri­gen sehen wir die indi­vi­du­el­len Ein­fluß­mög­lich­kei­ten der Eltern im direk­ten Kon­takt mit dem Trä­ger vor Ort  als bes­ser und grö­ßer an, als in grö­ße­ren Ver­wal­tungs­struk­tu­ren. Dies ist auch kein The­ma, das in der Ent­schei­dungs­kom­pe­tenz des Krei­ses liegt.

Ant­wort der FDP

Rück­mel­dung steht aus

Ant­wort der FWG

Das Grund­pro­blem der unge­nü­gen­den Kita-Finan­zie­rung wird dadurch kei­nes­wegs besei­tigt, son­dern ledig­lich ver­la­gert! Die OG‘s blei­ben über die VG- Umla­ge in vol­lem Umfang kos­ten­pflich­tig, ver­lie­ren jedoch ihr Ent­schei­dungs­recht, dür­fen bei den Kos­ten­ent­schei­dun­gen nicht mehr mit­wir­ken und zah­len über die VG-Umla­ge Alles! Wobei bekannt sein soll­te, dass der­zeit bereits die kom­plet­te Kita- Ver­wal­tung ein­schließ­lich der Bau­be­treu­ung- und Abwick­lung über die pro­fes­sio­nel­len Struk­tu­ren der VG‘s erle­digt wer­den! Gleich­wohl sehen wir vie­le Orts­ge­mein­den und deren Orts­bür­ger­meis­ter in der Trä­ger­schaft einer moder­nen Ein­rich­tung zum Teil über­for­dert. Dies wur­de ins­be­son­de­re durch die Ände­run­gen und Anfor­de­run­gen aus dem neu­en Kita-Gesetz ver­stärkt. Sofern Orts­ge­mein­den daher mit dem Wunsch auf Über­gang der Trä­ger­schaft auf die Ver­bands­ge­mein­den zukom­men, liegt es in der Zustän­dig­keit des jewei­li­gen Ver­bands­ge­mein­de­rats dar­über zu ent­schei­den und ent­spre­chen­de Finan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten aufzuzeigen.

Ant­wort der SPD

Die Kita-Trä­ger­schaft auf VG-Ebe­ne ist sehr ernst­haft zu prü­fen und aus uns­rer Sicht zu unter­stüt­zen. In eini­gen Ver­bands­ge­mein­de in Rhein­land-Pfalz ist dies bereits umge­setzt. Auch eine Lösung eines Zweck­ver­ban­des auf Ver­bands­ge­mein­de­ebe­ne ist dabei denk­bar, um bes­se­re Struk­tu­ren und gebün­del­te Kom­pe­ten­zen zu erzielen.

Wir set­zen uns dafür ein, dass Orts­ge­mein­den für Über­tra­gung der kom­mu­na­len Trä­ger­schaft auf die VG-Ebe­ne bera­ten wer­den und die­sen Schritt mit Über­zeu­gung voll­zie­hen können.

Die Vor­tei­le lie­gen auf der Hand: Ein Ver­bund meh­re­rer Kitas inner­halb der Ver­bands­ge­mein­de eröff­net die Mög­lich­keit für Ver­tre­tungs­pools sowie gegen­sei­ti­ge Ver­tre­tung von Erzie­hungs­per­so­nal und Wirt­schafts­kräf­ten. Zudem könn­te die admi­nis­tra­ti­ven Auf­ga­ben gebün­delt und effi­zi­en­ter bear­bei­tet werden.


Fra­ge 3
Kin­der­ta­ges­be­treu­ung soll danach allen Kin­dern ent­spre­chend ihren indi­vi­du­el­len Fähig­kei­ten glei­che Ent­wick­lungs- und Bil­dungs­chan­cen bie­ten, unab­hän­gig von ihrem Geschlecht, ihrer eth­ni­schen Her­kunft, ihrer Natio­na­li­tät, ihrer welt­an­schau­li­chen und reli­giö­sen Zuge­hö­rig­keit, einer Behin­de­rung und der sozia­len und öko­no­mi­schen Situa­ti­on ihrer Fami­lie.
Wie wer­den Sie die Kitas bei der Bewäl­ti­gung der enor­men Auf­ga­be  „Inklu­si­on in Regel-Kitas“ unter­stüt­zen und begleiten?

Ant­wort der AfD

Ein bar­rie­re­frei­er Zugang zu den Kin­der­be­treu­ungs­ein­rich­tun­gen sowie bar­rie­re­freie Bewe­gung in den Räu­men ist hier eine Grund­vor­aus­set­zung und soll­te mitt­ler­wei­le selbst­ver­ständ­lich sein, wird aber durch Bau­vor­schrif­ten oft ver­kom­pli­ziert — hier­auf kann ein­ge­wirkt wer­den. Für enorm wich­tig in die­sem Zusam­men­hang sehen wir außer­dem eine umfas­sen­de und vor allem ste­ti­ge Wei­ter­bil­dung der Mit­ar­bei­ter, um die­se im All­tag nicht mit den Her­aus­for­de­run­gen, die eine inklu­si­ve Betreu­ung mit sich bringt, allein zu las­sen. Die Schul­so­zi­al­ar­bei­ter des Krei­ses könn­ten hier bei­spiels­wei­se mit ein­ge­bun­den wer­den, um bera­tend und unter­stüt­zend mitzuwirken.

Ant­wort Bünd­nis 90 / Die Grünen

Inklu­si­on ist ein wich­ti­ger Bestand­teil unse­rer Bil­dungs­po­li­tik und wir set­zen uns selbst­ver­ständ­lich dafür ein, dass alle Kin­der die glei­chen Ent­wick­lungs- und Bil­dungs­chan­cen erhal­ten. Zen­tral ist auch hier, wie oben schon erwähnt, dass aus­rei­chen­de per­so­nel­le und finan­zi­el­le Mit­tel vor­han­den sind. Dazu möch­ten wir fol­gen­de Maß­nah­men umsetzen:

  1. 1. Zusätz­li­che Fach­kräf­te und I‑Helfer: Wir set­zen uns ein für die Bereit­stel­lung von zusätz­li­chen Inklu­si­ons­fach­kräf­ten, die spe­zi­ell für die Unter­stüt­zung von Kin­dern mit beson­de­ren Bedürf­nis­sen aus­ge­bil­det sind, und eine Redu­zie­rung der Platz-Anzahl der Kin­der bei Auf­nah­me von „Inklu­si­ons­kin­dern“ (s. Hes­si­sches Modell). Die Bedarfs­fest­stel­lung muss trans­pa­rent und nach­voll­zieh­bar sein. Wir möch­ten die Eltern dabei unter­stüt­zen, dass Dia­gno­sen zeit­nah und unkom­pli­ziert erstellt wer­den, und ste­hen einer Fest­ein­stel­lung von I‑Helfer*nnen offen gegen­über. Die Qua­li­fi­ka­ti­ons­an­for­de­run­gen an die­se sind auf die Dia­gno­sen der Kin­der zu beziehen.
  2. 2. Fort­bil­dun­gen: Regel­mä­ßi­ge und teil­wei­se ver­pflich­ten­de Fort­bil­dun­gen (Super­vi­si­ons­an­ge­bo­te, Team­trai­nings etc,) für das bestehen­de Kita-Per­so­nal im Bereich
    Inklu­si­on sol­len sicher­stel­len, dass alle Kin­der best­mög­lich geför­dert werden. 
  3. 3. Aus­tausch­platt­for­men: Schaf­fung von Netz­wer­ken und Aus­tausch­platt­for­men für Erzie­he­rin­nen, Eltern und Exper­tin­nen, um Best Prac­ti­ces und Erfah­run­gen zu teilen.
Ant­wort der CDU

Zunächst ein­mal ist fest­zu­hal­ten, dass Inklu­si­on immer indi­vi­du­ell gestal­tet sein muß. Es muß nach Mög­lich­keit jedem Kind die För­de­rung zuteil wer­den, die es braucht. Um das gewähr­leis­ten zu kön­nen, ist auch wei­ter­hin eine enge Koope­ra­ti­on des Jugend­am­tes mit den Erzie­he­rin­nen und Erzie­hern, den Inklu­si­ons­kräf­ten, den Trä­gern, aber auch mit den Eltern ent­schei­dend. Nur so kann Indi­vi­dua­li­tät gelebt werden.

Ant­wort der FDP

Rück­mel­dung steht aus

Ant­wort der FWG

Die FWG der SÜW unter­stüt­zen die Inklu­si­ons­be­mü­hun­gen der Kreis­ver­wal­tung SÜW in vol­lem Umfang!

Wir müs­sen jedoch zur Kennt­nis neh­men, dass über die Mit­tel für die Ein­glie­de­rungs­hil­fe hin­aus­ge­hend wenig Mit­tel zur Ver­fü­gung stehen!

Ant­wort der SPD

Für die Kitas muss eine Per­so­nal­schlüs­sel­ver­bes­se­rung geprüft wer­den, durch die in allen Inklu­si­ons­be­rei­chen spe­zi­el­le Fach­kräf­te ermög­licht wer­den. Bei der Jugend­hil­fe und Ein­glie­de­rungs­hil­fe muss es inner­halb der Kreis­ver­wal­tung eine enge­re Zusam­men­ar­beit geben, damit Anträ­ge der Eltern von Kin­dern mit beson­de­ren Bedar­fen eine schnel­le Bear­bei­tung erfah­ren. Eine Idee ist hier, statt ein­zel­ne Inte­gra­ti­ons­hel­fer zusätz­li­ches Kita­per­so­nal mit beson­de­ren Pro­fes­sio­nen wie z.B. Hei­ler­zie­hungs­pfle­ge, Ergo­the­ra­pie etc. einzusetzen.


Fra­ge 4
Neben dem gesetz­li­chen Rechts­an­spruch auf 7 Stun­den durch­gän­gi­ge Kin­der­be­treu­ung soll gemäß § 80 SGB VIII, § 19 KiTaG und § 1 KiTaG­AVO das ört­li­che Jugend­amt die Kita-Plät­ze so pla­nen, dass die Ver­ein­bar­keit von Fami­lie und Erwerbs­tä­tig­keit gewähr­leis­tet ist. Die Betreu­ungs­zei­ten sol­len neben der bedarfs­ge­rech­ten Dau­er auch die bedarfs­ge­rech­te Lage am Tag berück­sich­ti­gen.
Wie wol­len Sie, unter Aus­schöp­fung der recht­li­chen Mög­lich­kei­ten, sicher­stel­len, dass mög­lichst vie­le Fami­li­en einen bedarfs­ge­rech­ten Kita-Platz erhal­ten? Wie ste­hen Sie dazu, das Betreu­ungs­an­ge­bot flä­chen­de­ckend auf 7 Stun­den zu reduzieren?

Ant­wort der AfD

Seit dem 1.1.20 zah­len in Rhein­land-Pfalz Eltern von Kin­dern über 2 Jah­ren bis zum Schul­ein­tritt kei­ne Bei­trä­ge für den Betreu­ungs­platz. Eine hilf­rei­che Ent­las­tung der Eltern, die an allen Ecken und Enden mit ver­schie­de­ne­ren Kos­ten­stei­ge­run­gen zu kämp­fen haben. Aber hier muss ganz genau geschaut wer­den, dass die ent­spre­chen­de Kom­pen­sa­ti­on durch das Land erfolgt und es nicht zu einer wei­te­ren Belas­tung der Kreisfinan­zen kommt. Hier wer­den wir uns beim Land dafür ein­set­zen, dass wir im Kreis im Bereich Kin­der­ta­ges­be­treu­ung lang­fris­tig finan­zi­el­le Klar­heit bekom­men und sich die finan­zi­el­len
Vor­aus­set­zun­gen ver­bes­sern. Der flächen­de­cken­den Redu­zie­rung des Betreu­ungs­an­ge­bo­tes auf 7 Stun­den pro Tag sehe ich krit­sch, ist aber auf Grund der ange­spann­ten Per­so­nal­si­tua­ti­on in unse­ren Kin­der­gär­ten und Krip­pen nach­voll­zieh­bar. Um für Eltern, die bei­de berufs­tätg sind, Pla­nungs­si­cher­heit zu gewähr­leis­ten, kann das eine Opti­on in den Ein­rich­tun­gen sein, um kurz­fris­ti­ge tage- oder stun­den­wei­se Schlie­ßun­gen zu ver­mei­den. Lang­fris­tig erwar­ten wir hier ein hand­fes­tes Kon­zept des Lan­des, nicht das Abwäl­zen der Umset­zung von Lan­des­be­schlüs­sen auf die Kom­mu­nen -
hier wird es sich von Lan­des­sei­te oft zu ein­fach gemacht und die Leid­tra­gen­den sind die Familien.

Ant­wort Bünd­nis 90 / Die Grünen

Wir sind uns der Wich­tig­keit bedarfs­ge­rech­ter Kita-Plät­ze und fle­xi­bler Betreu­ungs­zei­ten bewusst und set­zen uns auf allen Ebe­nen dafür ein, dass auch bei Eng­päs­sen, zeit­na­he und für die Betrof­fe­nen akzep­ta­ble Lösun­gen gesucht und gefun­den wer­den. Wir möch­ten fol­gen­de Maß­nah­men ergreifen:

  1. 1. Enge­re Zusam­men­ar­beit mit dem Jugend­amt: Durch eine enge Koope­ra­ti­on mit dem Jugend­amt wol­len wir sicher­stel­len, dass die Pla­nung von Kita-Plät­zen den tat­säch­li­chen
    Bedarf wider­spie­gelt. Uns ist es wich­tig, dass die Fest­stel­lung des Bedarfs trans­pa­rent und
    plau­si­bel ist.
  2. 2. Fle­xi­ble Betreu­ungs­mo­del­le: Wir set­zen uns auf allen Ebe­nen für fle­xi­ble
    Betreu­ungs­mo­del­le ein, die den unter­schied­li­chen Bedürf­nis­sen der Fami­li­en gerecht
    wer­den, ein­schließ­lich Randzeitenbetreuung.
  3. 3. Flä­chen­de­cken­de Betreu­ung: Wir leh­nen eine pau­scha­le Reduk­ti­on der Betreu­ungs­zei­ten auf 7 Stun­den ab und set­zen uns statt­des­sen für eine bedarfs­ge­rech­te Gestal­tung der Betreu­ungs­zei­ten ein, die den Arbeits­zei­ten der Eltern Rech­nung trägt. Ins­be­son­de­re Allein­er­zie­hen­de Eltern sind oft auf län­ge­re Betreu­ungs­zei­ten angewiesen.
Ant­wort der CDU

Die Erzie­he­rin­nen und Erzie­her leis­ten hier gemein­sam mit den Trä­gern und in Abstim­mung mit den Eltern Vie­les. Der Kreis för­dert Bau­maß­nah­men in den Kitas, um bedarfs­ge­rech­te Ange­bo­te machen zu kön­nen. Bedarfs­ge­rech­tig­keit und eine flä­chen­de­cken­de Redu­zie­rung des Betreu­ungs­an­ge­bo­tes schlie­ßen sich gegen­sei­tig aus.
Lei­der hat das Land Rhein­land-Pfalz mit der Ein­füh­rung des neu­en Kita-Geset­zes und den dar­in ent­hal­te­nen Rege­lun­gen (u.a. Betreu­ung sie­ben Stun­den am Stück) sowohl die kom­mu­na­len Trä­ger als auch die Krei­se („Wun­der­tü­te“ Sozi­al­raum­bud­get) vor erheb­li­che finan­zi­el­le Her­aus­for­de­run­gen gestellt, ohne dem Kon­ne­xi­täts­prin­zip (wer bestellt, der bezahlt) zu genü­gen und auch die ent­spre­chen­den Finanz­mit­tel flie­ßen zu las­sen. Vie­le Kom­mu­nen müs­sen sich des­halb extrem verschulden.

Ant­wort der FDP

Rück­mel­dung steht aus

Ant­wort der FWG

Nicht die Kreis­tags­frak­tio­nen kön­nen sicher­stel­len, dass das neue Kita- Gesetz umge­setzt wird, dies hat der Gesetz­ge­ber, das Land RPf zu tun! Wenn das Land RPf die not­wen­di­gen Finanz­mit­tel nicht bereit­stel­len kann, die sowohl zum Bau von geeig­ne­ten Kitas und zum Betrieb der­sel­ben aus­rei­chend sind, kann es sich offen­sicht­lich die­ses Gesetz nicht leis­ten! Das Kita­ge­setz wäre daher solan­ge aus­zu­set­zen, bis sich die Finanz­si­tua­ti­on des Lan­des nach­hal­tig ver­bes­sert hat!

In Anbe­tracht die­ser Situa­ti­on kann die FWG Frak­ti­on auf kei­nen Fall das bestehen­de Ange­bot auf den Min­dest­an­spruch des neu­en Kita­ge­set­zes begren­zen, was uns finan­zi­ell nicht wei­ter­hilft son­dern ledig­lich zu neu­en, berech­tig­ten Ärger­nis­sen bei den Eltern führt!

So fehlt es bis zum heu­ti­gen Tag an einer Kita- Bau­kos­ten­zu­schuss Ver­ord­nung, wel­che die erheb­li­chen Bau­kos­ten­stei­ge­run­gen berück­sich­ti­gen! Es kann nicht ange­hen, dass dies alles zulas­ten der Orts­ge­mein­den “ver­wal­tet” wird! Am Bei­spiel Hoch­stadt wird deut­lich, dass die O‑Gemeinde sich wegen des not­wen­di­gen Kita- Neubau‘s in Mil­lio­nen­hö­he zusätz­lich ver­schul­den muß, mit dem Ergeb­nis, dass der bereits unaus­ge­gli­che­ne Haus­halt auf die nächs­ten Jahr­zehn­te aus­gleich­bar- und damit nicht geneh­mi­gungs­fä­hig bleibt! Die Orts­ge­mein­de Hoch­stadt ist somit bank­rott. Die­ses Ergeb­nis wird dadurch gera­de­zu uner­träg­lich, dass die nach den Richt­li­ni­en des neu­en Kita­ge­set­zes errich­te­ten Räum­lich­kei­ten mit­tel­fris­tig nicht mehr genutzt wer­den könn­ten, weil das nöti­ge Fach­per­so­nal nicht aus­rei­chend zur Ver­fü­gung steht!

Zusam­men­fas­send stel­le ich für die FWG- SÜW fest, dass wir uns für eine umfas­sen­de Kin­der­be­treu­ung in unse­ren Kita‘s ein­set­zen, wenn mög­lich mit Inklu­si­on in unse­ren Regel- Kitas, sofern das Land RLP end­lich bereit ist, die hier­für nöti­gen Finanz­mit­tel bereitzustellen!

Ant­wort der SPD

Das bedarfs­ge­rech­te Ange­bot muss sich unter der Betei­li­gung aller am Pro­zess Betei­lig­ter wider­spie­geln und der Kita-Bau eben­falls dahin­ge­hend aus­ge­rich­tet sein wer­den, dass genü­gend Plät­ze mit den benö­tig­ten Zeit­be­dar­fen zur Ver­fü­gung stehen.

Des­halb for­dern wird, dass der Kreis als ört­li­cher Trä­ger der öffent­li­chen Jugend­hil­fe einen ange­mes­se­nen Eigen­an­teil leis­tet. Laut Urteil des Ober­ver­wal­tungs­ge­rich­tes wer­den hier 40% als ange­mes­sen gese­hen. Aktu­ell liegt der Eigen­an­teil des Krei­ses aller­dings nur bei 10%.

Eben­falls möch­ten wir eine trans­pa­ren­te Prio­ri­sie­rung bei Platz­man­gel umset­zen. Dies kann zum Bei­spiel mit­tels Punk­te­sys­tem erfolgen.

Wir haben aktu­ell recht­li­che Beden­ken, was die Redu­zie­rung des Betreu­ungs­an­ge­bots flä­chen­de­ckend auf 7 Stun­den angeht, weil es kein bedarfs­ge­rech­tes Ange­bot ist. Zur Vor­hal­tung eines sol­chen bedarfs­ge­rech­ten Ange­bots ist der ört­li­che Trä­ger der öffent­li­chen Jugend­hil­fe jedoch im Rah­men der kom­mu­na­len Zustän­dig­keit verpflichtet.

Die Betreu­ungs­zei­ten müs­sen sich immer an den Bedar­fen der Eltern ori­en­tie­ren. Eine 7 Stun­den-Betreu­ung muss dabei also immer das Min­dest­an­ge­bot sein! Eine Idee sind „Schwer­punkt-Kitas“ mit deut­lich erwei­ter­ten Öff­nungs­zei­ten, für Fami­li­en mit beson­de­ren zeit­li­chen Betreu­ungs­be­dar­fen. Da nicht alle Kitas dies anbie­ten wer­den kön­nen, wäre anzu­den­ken ein­zel­ne Kitas in die­ser Form ein­zu­rich­ten und aus­zu­stat­ten, dass sie Kin­der von meh­re­ren Nach­bar­or­ten über die 7 Stun­den hin­aus betreuen.

Die­se Mög­lich­keit soll­te man dann als Zukunft suk­zes­si­ve aus­bau­en und auf Kom­mu­nen und Trä­ger ein­wir­ken, dass Struk­tu­ren künf­tig ange­passt wer­den müssen.


Wir bedan­ken uns recht herz­lich bei allen Par­tei­en für ihre Rück­mel­dun­gen, die trotz der rela­ti­ven kurz­fris­ti­gen Anfra­ge bei uns ein­ge­gan­gen sind und wün­schen ein erfolg­rei­ches Abschnei­den bei der Kom­mu­nal­wahl 2024!