ERLÄUTERUNGEN ZUM KITA-GESETZ

Geset­ze und Ver­ord­nun­gen sind oft nicht ein­deu­tig for­mu­liert, ins­be­son­de­re dann, wenn Sie einen mög­lichst gro­ßen Hand­lungs­spiel­raum für die Ver­ant­wort­li­chen vor offen las­sen sol­len. Im neu­en KiTa-Gesetz bestehen an vie­len Stel­len Hand­lungs­spiel­räu­me. Dies führt aller­dings auch immer wie­der dazu, dass offen for­mu­lier­te Vor­ga­ben fehl­in­ter­pre­tiert werden.

Das Lan­des­ju­gend­amt hat daher nun eine Arbeits­hil­fe ver­öf­fent­licht, in wel­cher häu­fi­ge Fra­gen aus der Kita-Pra­xis auf­ge­grif­fen und erläu­tert wer­den. The­ma­ti­siert wer­den u.a. Öff­nungs-/Be­treu­ungs­zei­ten, Per­so­na­li­sie­rung sowie Finan­zie­rungs- und Verwaltungsfragen

Die­se Erläu­te­run­gen sol­len fort­ge­führt und erwei­tert wer­den, um wesent­li­che Fra­ge­stel­lun­gen in einem Doku­ment zusam­men­ge­fasst für alle Betei­lig­ten des Kita-Sys­tems zur Ver­fü­gung zu stellen. 

Wir infor­mie­ren dar­über, sobald es ein Update der Unter­la­ge gibt, Bis dahin kann das aktu­el­le Doku­ment hier her­un­ter­ge­la­den werden: