Worum geht es?
Verantwortlich für ein bedarfsgerechtes Angebot der Kindertagesbetreuung sind die Kommunen. Ihre Gesamtverantwortung schließt die finanzielle Verantwortung ein. Zur Erfüllung dieser Aufgabe können und sollen sie auf freie Träger (z.B. die Kirche) zurückgreifen. Wenn ein freier Träger den Betrieb der Kita übernimmt, muss jeweils geregelt werden, wie viel Geld er und wie viel Geld die Kommune einbringt, insbesondere für Personal- und Sachkosten. Um diese Verhandlungen zu erleichtern, sieht das Kita-Gesetz vor, dass eine Rahmenvereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden (als Vertreter für die Kommunen) und den Landesverbänden der freien Träger getroffen werden soll, in der landesweit geregelt wird, zum Beispiel welchen Anteil die Kommunen und welchen die freien Träger für Personal- und Sachkosten übernehmen. Diese Rahmenvereinbarung wäre die Grundlage für (ergänzende) Vereinbarungen auf örtlicher Ebene, die sich zum Beispiel auf die spezielle bauliche Situation oder auf die konkreten Energiekosten vor Ort beziehen könnten. Sie kann so die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung vor Ort zwischen örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und freiem Einrichtungsträger vorstrukturieren und erleichtern.
Nach fast zwei Jahren Verhandlung konnte keine Einigung zwischen den Verhandlungspartnern gefunden werden.
Was bedeutet dies?
Der Abschluss der Rahmenvereinbarung wäre eine Arbeitserleichterung vor Ort gewesen, ist aber keine zwingende Voraussetzung für den Abschluss der jeweiligen Vereinbarungen. Jetzt muss jedes Jugendamt vor Ort mit seinen Einrichtungsträgern einzelne Vereinbarungen über den konkreten Kita- Betrieb vor Ort führen, verhandeln und abschließen.
Konkret geht es dabei aktuell insbesondere auch um Themen wie den Aus- und Anbau der Kitas, um ausreichend bedarfsgerechte Betreuungsplätze zu gewährleisten, aber auch die Finanzierung von Personal und z.B. Vertretungskräften. In den letzten Jahren wurde vielerorts auf die landesweite Vereinbarung gewartet und sich darauf berufen, dass auf Kreis- oder Stadtebene keine Verhandlungen zwischen Träger und Jugendamt stattfinden könnten, solange keine Landesweite Einigung erzielt wurde. Hierdurch gerieten viele Themen ins Stocken und wurden nicht vorangetrieben. Daraus folgten nicht selten Einschränkungen bei der Betreuungsdauer, insbesondere aber auch der Betreuungsqualität der Kinder. Nicht zuletzt sind diese Umstände auch für das Kita-Personal sehr belastend. Die Finanzierungsfrage wird somit auf dem Rücken von Eltern, Kita-Personal und den Kindern ausgetragen!
Nachdem nun klar ist, dass es in absehbarer Zeit keine landesweite Regelung geben wird, sind die Vertreter der freien Träger sowie die jeweils zuständige Verwaltung mit ihren Jugendämtern in der Pflicht, schnellstmöglich in die Verhandlung zu gehen und eine Einigung über den Kostenanteil der Träger zu finden! Ohne diese Einigung sind weitere negative Folgen für die Kitas, bis hin zur Schließung ganzer Einrichtungen, nicht ausgeschlossen und mancherorts schon sehr wahrscheinlich!
Hierzu ergänzende Presseartikel:
Gespräche über Kita-Rahmenvereinbarung in RLP gescheitert – SWR Aktuell
Hier finden Sie ein Faktenpapier des Bildungsministeriums zu diesem Thema: