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Neuigkeiten vom Kreiselternausschuss (KEA SÜW)
Dieses Mal mit den Schwerpunktthemen:
- Situation der KiTas und der Elternmitwirkung nach Inkrafttreten des neuen KiTa-Gesetzes
1.) Umfrage & Infoabend zur Auswirkung des KiTa-Gesetzes vor Ort
Der KEA SÜW hat – gemeinsam mit den Kreiselternausschüssen Bad Dürkheim, Germersheim und Rhein-Hunsrück-Kreis – eine Umfrage zur Umsetzung, Beurteilung und Auswirkung des neuen KiTa-Gesetzes vor Ort gestartet. Die Teilnahmequote war direkt unerwartet hoch und es zeichnet sich nach ersten Auswertungen ein vielschichtiges Bild ab. Um die aktuelle Situation in den KiTas noch exakter erfassen zu können, sind weitere Teilnahmen sehr willkommen. Die Umfrage kann online unter https://keasuew.de/umfrage abgerufen werden.
Die Vorstellung der Ergebnisse und Erkenntnisse wird dann in der kreisübergreifenden Online-Veranstaltung unter dem Titel „Sieben Stunden in sieben Jahren? KiTa-Zukunftsgesetz – und was nun?“ erfolgen, die am Donnerstag, 09.09.2021, 20:00 Uhr, stattfinden wird. Hierbei sollen auch gängige Fehlinterpretationen und Missverständnisse rund um das neue Gesetz angesprochen werden. Die Anmeldung erfolgt unter https://keasuew.de/veranstaltungen.
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KiTa-Situation in Kreis SÜW gemäß Jugendhilfeausschuss und Bedarfsplan
Am 21.04.2021, 05.05.2021 (Sondersitzung) und 16.06.2021 tagte der Jugendhilfeausschuss SÜW. Kurz vor dem vollständigen Inkrafttreten des neuen KiTa-Gesetzes standen zugehörige Themen im Vordergrund.
Informationen zum Sachstand der KiTa-Baumaßnahmen
(Präsentation Herr Bierle, Stand April 2021)
https://sessionnet.krz.de/suedliche-weinstrasse/bi/getfile.asp?id=23956&type=do
- 48 von 74 Kindertagesstätten (= 65%) entsprechen in SÜW nicht den Vorgaben des KiTa-Gesetzes, hier sind Baumaßnahmen erforderlich.
- Vor 01.07.21: 4.976 (davon 2.915 GZ) KiTa-Plätze.
- Ab 01.07.21: 4.962 (davon 3.750 GZ) KiTa-Plätze.
- 1.175 KiTa-Plätze (24 %) erfüllen nicht den Rechtsanspruch auf eine durchgängige Betreuung von sieben Stunden.
Konzept zur Aufteilung des „Sozialraumbudget nach dem KiTaG RLP“:
- Die KiTa-Sozialarbeit wird stark ausgebaut.
- Die Französisch-Spracharbeit wird nicht über das Sozialraumbudget finanziert.
- In dem verlinkten Dokument ist aufgeführt, welche KiTa welchen personellen Mehrbedarf erhält: Sozialraumbudget SUEW.pdf.
Kindertagesstätten-Bedarfsplan für das KiTa-Jahr 2021/22 (zwei Teile):
(Stand Juni 2021)
Kindertagesstätten-Bedarfsplan, Teil 1.pdf
Kindertagesstätten-Bedarfsplan, Teil 2.pdf
Übersicht aus dem KiTa-Bedarfsplan SÜW:
Die Gesamtzahl der KiTa-Plätze ist leicht gestiegen. Inzwischen sind diese Plätze fast vollständig für 2- bis 6-Jährige vorgesehen, für Einjährige sind kaum noch Plätze vorhanden. 75% der Plätze entsprechen dem seit 01.07.21 geltenden Rechtsanspruch. Die Zahl der Ganztagsplätze (inkl. Mittagessen) wurde entsprechend deutlich erhöht. Die Zahl der ausgeschriebenen Hortplätz stagniert bei 20 (zum Vergleich: Der Landkreis Germersheim hat >500 Hortplätze).
Es gibt in SÜW nur noch Plätze mit mindestens 7 Stunden Betreuungsdauer. Insgesamt 59% der Plätze sehen eine Betreuungsdauer von 8-9 Stunden vor.
Niederschrift zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 16.06.2021:
Niederschrift, JHA-Sitzung vom 16.06.2021.pdf
Mit dem neuen KiTa-Gesetz erhöht sich die Personalausstattung für die KiTas im Landkreis SÜW um 21,73 Vollzeitäquivalente, wobei ja auch die Zahl der Ganztagsplätze steigt. Sechs von sieben Verbandsgemeinden profitieren hier von diesem Mehrpersonal, während in der Verbandsgemeinde Annweiler ein Abbau von 0,66 Vollzeitäquivalenten festzustellen ist.
3.) Elternmitwirkung nach neuem KiTa-Gesetz
Infolge des neuen KiTa-Gesetzes kommt es zu einer Ausweitung und weiteren Aufwertung der Elternmitwirkung auf allen Ebenen. Im Folgenden sind entsprechende Neuerungen zusammengefasst:
- In jeder Tageseinrichtung wird es zukünftig einen (KiTa-) Beirat geben, in welchem die Verantwortungsgemeinschaft über grundsätzliche Angelegenheiten und strukturelle Grundlagen berät. Auch der Elternausschuss (EA) entsendet Mitglieder in den Beirat.
- Die Elternversammlung wählt als das höchste beschlussfassende Gremium der Elternmitwirkung den Elternausschuss in der Zeit zwischen dem Ende der Schulsommerferien bis Ende Oktober. Die Elternversammlung kann nun auch beschließen, dass die Elternausschuss-Wahl per Urnenwahl erfolgt.
- Jedes Mitglied des Elternausschusses besitzt ein förmliches Beschwerderecht, insbesondere wenn der EA nicht vor wesentlichen Angelegenheiten, die die Tageseinrichtung betreffen, gehört und informiert wird.
- In der konstituierenden Sitzung des Elternausschusses werden zukünftig Delegierte für die Vollversammlung des Kreiselternausschusses (KEA) gewählt. Die Vollversammlung wählt alle zwei Jahre bis zum 15. Dezember den KEA-Vorstand. Die Neuwahl des KEA SÜW findet im November/Dezember diesen Jahres statt. Interessierte an einer Mitarbeit können sich jederzeit melden.
- Der KEA entsendet das beratende Mitglied für den Jugendhilfeausschuss, welches dort seit 01.07.21 ein Antragsrecht besitzt.
- Der KEA ist vom Kreisjugendamt über wesentliche Angelegenheiten, die die in den Bedarfsplan aufgenommenen Tageseinrichtungen betreffen, zu informieren und anzuhören. Eine wesentliche Angelegenheit stellt z.B. die Erstellung des Bedarfsplanes dar.
Informationsmaterial zum neuen (KiTa-) Beirat:
https://KiTa.rlp.de/de/themen/demokratiepaedagogik/KiTa-beirat
Gesetztestexte (u.a. KiTa-Gesetz und Elternmitwirkungsverordnung):
https://KiTa.rlp.de/de/themen/KiTa-gesetz/materialien
Broschüre des Landeselternausschusses der KiTas in Rheinland-Pfalz (LEA RLP) „Grundlagen der Elternmitwirkung in KiTas in RLP“ (Neuauflage):
https://www.lea-rlp.de/elternmitwirkungsbroschuere
E-Mail: post@keasuew.de
Phone: 0160-8529516 bzw. 0172-2421873
Homepage: https://keasuew.de
Facebook: facebook.com/keasuew
Newsletter des Kreiselternausschusses SÜW: Für Eltern, Sorgeberechtigte, Elternvertreter, Erzieher*innen, Kitaleitungen, Trägervertreter und interessierte Personen im KiTa-Umfeld. Anmeldung und Abmeldung jederzeit per E-Mail möglich.