PFLICHTAUFGABE ODER AUFGABE DER PFLICHT?

Reak­ti­on auf Rhein­pfalz-Arti­kel vom 11.9.2024: „Zu teu­er? Kita-Neu­bau­ten wer­den gestoppt“

Pflicht­auf­ga­ben – dem Namen nach han­delt es sich hier­bei um Auf­ga­ben, die ver­pflich­tend und oft­mals durch Geset­ze gere­gelt sind. Sie müs­sen umge­setzt und erfüllt wer­den und stel­len kei­ne unver­bind­li­chen Hand­lungs­emp­feh­lun­gen dar.

Eine die­ser Pflicht­auf­ga­ben der Kom­mu­nen lau­tet, für ein bedarfs­ge­rech­tes Ange­bot an Betreu­ungs­plät­zen in Kin­der­ta­ges­stät­ten zu sor­gen. Seit 2019, dem Jahr der Ver­ab­schie­dung des neu­en KiTa-Geset­zes in Rhein­land-Pfalz, war klar, dass die­ses Ange­bot zwei Jah­re spä­ter eine sie­ben­stün­di­ge, durch­gän­gi­ge Betreu­ung für jedes Kind umfas­sen muss. Bereits 2018 gab es Über­le­gun­gen der Gemein­den Rhodt und Wey­her, wie die­se Auf­ga­be gemein­sam bewäl­tigt wer­den kön­ne. Ende 2024 und somit bald sie­ben Jah­re und zwei Gene­ra­tio­nen von Kita-Kin­dern spä­ter, stellt der frisch gewähl­te Gemein­de­rat Rhodt nun fest, dass der nach jah­re­lan­gem Prü­fen, Abwä­gen und Beauf­tra­gen von Mach­bar­keits­stu­di­en und Archi­tek­ten­leis­tun­gen gefun­de­ne „end­gül­ti­ge Beschluss“ bei­der Gemein­de­rä­te für einen gemein­sa­men Neu­bau doch nicht mehr so rich­tig end­gül­tig ist. Abge­war­tet wer­den soll nun das Ergeb­nis einer wei­te­ren Mach­bar­keits­stu­die. Die geschätz­ten Kos­ten sind im Lau­fe der Zeit von einer Mil­li­on Euro auf das mitt­ler­wei­le Fünf­fa­che (!) angestiegen. 

Für regel­mä­ßi­ge Rhein­pfalz-Leser, aber ins­be­son­de­re für die Eltern, die erst kürz­lich ihre Stim­me bei der Kom­mu­nal­wahl abge­ge­ben haben, stel­len sich nun fol­gen­de Fra­gen:
Wie vie­le Mach­bar­keits­stu­di­en sind noch erfor­der­lich, um eine Lösung zu fin­den?
Wie lan­ge soll noch abge­war­tet wer­den, bis den Kin­dern eine fami­li­en­ori­en­tier­te Kom­mu­nal­po­li­tik und ihr gesetz­lich ver­an­ker­tes Recht auf zeit­ge­mä­ße und bedarfs­ge­rech­te Kin­der­ta­ges­be­treu­ung zuge­stan­den wird?
Wie vie­le Mil­lio­nen sol­len noch durch eine Ver­wei­ge­rungs­hal­tung ver­geu­det wer­den, die wohl lan­des­weit ihres­glei­chen sucht?

„Offen­sicht­lich hält sich der Irr­glau­be, das KiTa-Gesetz beinhal­te eine Über­gangs­frist bis 2028, man­cher­orts ziem­lich hart­nä­ckig. Die­se Über­gangs­frist bezieht sich jedoch ledig­lich auf die Aus­ge­stal­tung der Mit­tags­ver­pfle­gung, also ob den Kin­dern ein war­mes oder kal­tes Mit­tag­essen ange­bo­ten wer­den muss. Der Rechts­an­spruch auf durch­gän­gi­ge Betreu­ung besteht unein­ge­schränkt bereits seit 2021 für jedes Kind.“ erklärt Chris­ti­an Stre­cker, Vor­sit­zen­der des Kreis­eltern­aus­schus­ses Süd­li­che Wein­stra­ße, der gesetz­li­chen Inter­es­sens­ver­tre­tung aller Kita-Eltern im Landkreis.

Der Kreis­eltern­aus­schuss appel­liert daher an die Ver­ant­wort­li­chen, den jah­re­lan­gen Eier­tanz end­lich zu been­den und auch den Fami­li­en in Rhodt und Wey­her eine zukunfts­si­che­re und wirk­lich end­gül­ti­ge Lösung zu prä­sen­tie­ren. Nicht nur, weil es eine Pflicht­auf­ga­be der Gewähl­ten ist, son­dern ins­be­son­de­re auch ein Erfor­der­nis jun­ger Eltern dar­stellt, Fami­lie, Beruf und das Recht Ihrer Kin­der auf früh­kind­li­che Bil­dung mit­ein­an­der ver­ei­nen zu können.