PFLICHTAUFGABE ODER AUFGABE DER PFLICHT?

Reaktion auf Rheinpfalz-Artikel vom 11.9.2024: „Zu teuer? Kita-Neubauten werden gestoppt“

Pflichtaufgaben – dem Namen nach handelt es sich hierbei um Aufgaben, die verpflichtend und oftmals durch Gesetze geregelt sind. Sie müssen umgesetzt und erfüllt werden und stellen keine unverbindlichen Handlungsempfehlungen dar.

Eine dieser Pflichtaufgaben der Kommunen lautet, für ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten zu sorgen. Seit 2019, dem Jahr der Verabschiedung des neuen KiTa-Gesetzes in Rheinland-Pfalz, war klar, dass dieses Angebot zwei Jahre später eine siebenstündige, durchgängige Betreuung für jedes Kind umfassen muss. Bereits 2018 gab es Überlegungen der Gemeinden Rhodt und Weyher, wie diese Aufgabe gemeinsam bewältigt werden könne. Ende 2024 und somit bald sieben Jahre und zwei Generationen von Kita-Kindern später, stellt der frisch gewählte Gemeinderat Rhodt nun fest, dass der nach jahrelangem Prüfen, Abwägen und Beauftragen von Machbarkeitsstudien und Architektenleistungen gefundene „endgültige Beschluss“ beider Gemeinderäte für einen gemeinsamen Neubau doch nicht mehr so richtig endgültig ist. Abgewartet werden soll nun das Ergebnis einer weiteren Machbarkeitsstudie. Die geschätzten Kosten sind im Laufe der Zeit von einer Million Euro auf das mittlerweile Fünffache (!) angestiegen.   

Für regelmäßige Rheinpfalz-Leser, aber insbesondere für die Eltern, die erst kürzlich ihre Stimme bei der Kommunalwahl abgegeben haben, stellen sich nun folgende Fragen:
Wie viele Machbarkeitsstudien sind noch erforderlich, um eine Lösung zu finden?
Wie lange soll noch abgewartet werden, bis den Kindern eine familienorientierte Kommunalpolitik und ihr gesetzlich verankertes Recht auf zeitgemäße und bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung zugestanden wird?
Wie viele Millionen sollen noch durch eine Verweigerungshaltung vergeudet werden, die wohl landesweit ihresgleichen sucht?

„Offensichtlich hält sich der Irrglaube, das KiTa-Gesetz beinhalte eine Übergangsfrist bis 2028, mancherorts ziemlich hartnäckig. Diese Übergangsfrist bezieht sich jedoch lediglich auf die Ausgestaltung der Mittagsverpflegung, also ob den Kindern ein warmes oder kaltes Mittagessen angeboten werden muss. Der Rechtsanspruch auf durchgängige Betreuung besteht uneingeschränkt bereits seit 2021 für jedes Kind.“ erklärt Christian Strecker, Vorsitzender des Kreiselternausschusses Südliche Weinstraße, der gesetzlichen Interessensvertretung aller Kita-Eltern im Landkreis.

Der Kreiselternausschuss appelliert daher an die Verantwortlichen, den jahrelangen Eiertanz endlich zu beenden und auch den Familien in Rhodt und Weyher eine zukunftssichere und wirklich endgültige Lösung zu präsentieren. Nicht nur, weil es eine Pflichtaufgabe der Gewählten ist, sondern insbesondere auch ein Erfordernis junger Eltern darstellt, Familie, Beruf und das Recht Ihrer Kinder auf frühkindliche Bildung miteinander vereinen zu können.