Nachlese zur Veranstaltung “7 Stunden in 7 Jahren? – Neues KiTa-Zukunftsgesetz und was jetzt?”

Der KEA SÜW möch­te allen Kita-Akteu­ren die Mög­lich­kei­ten geben, die am 9. Sep­tem­ber 2021 nicht an der kreis­über­grei­fen­den Online-Ver­an­stal­tung “7 Stun­den in 7 Jah­ren? – KiTa-Zukunfts­ge­setz und was jetzt?” teil­neh­men konn­ten, sich über die Umfra­ge-Ergeb­nis­se zu informieren.

Die Prä­sen­ta­ti­on kön­nen Sie sich unter fol­gen­dem But­ton herunterladen.


Eine aus­führ­li­che Nach­le­se zu den The­men, Fra­gen und Fak­ten der Ver­an­stal­tung möch­ten wir Ihnen eben­so zu Ver­fü­gung stellen.

Hintergrund und Zweck der Veranstaltung:

  • kreis­über­grei­fen­de Umfra­ge bei den KiTa-Akteu­ren und Inter­es­sier­ten zu den Aus­wir­kun­gen des neu­en KiTa-Geset­zes (KiTaG) mit mehr als 1.200 Rück­mel­dun­gen von Ende Juli 2021 bis zum 09.09.2021
  • Vor­stel­lung der Ergeb­nis­se sowie Erklä­run­gen zu wich­ti­gen Neue­run­gen und Pro­ble­men vor und nach dem Inkraft­tre­ten des neu­es KiTaG
  • Eva­lua­ti­on des neu­en KiTaG durch die Lan­des­re­gie­rung im Jahr 2028, aber die KEAs rufen auf, die Mög­lich­kei­ten bei der Mit­wir­kung der Eva­lua­ti­on von Eltern und Fach­kräf­ten schon jetzt durch Rück­mel­dun­gen an die insti­tu­tio­na­li­sier­te Eltern­mit­wir­kung und dadurch auch an die Poli­tik zu nutzen
  • Aus­bau des Dia­logs zwi­schen allen Kita-Akteu­ren zum Errei­chen des Ziels: „gemein­sam für eine gute Kita“

Es konn­ten vie­le Fra­gen beant­wor­tet und eini­ge Miss­ver­ständ­nis­se im Zusam­men­hang mit dem KitaG aus­ge­räumt wer­den. Inter­es­sant war vor allem die Fra­ge rund um die Über­gangs­frist des Rechts­an­spruchs. Hier konn­te die allg. Aus­sa­ge, dass die­se bis 2028 gilt aus­ge­räumt werden.

Bei Fra­gen oder Pro­ble­men, die Ihnen beim Durch­le­sen der Unter­la­gen auf­kom­men, mel­den Sie sich ger­ne bei uns. Wir sind jeder Zeit für Sie unter post@keasuew.de erreich­bar.