In seinem aktuellen Rundschreiben teilt das Landesjugendamt mit, dass die Übergangregelung zur vorübergehenden Belegung von U2-Plätzen mit Ü2-Kindern bis Ende 2028 verlängert wurde.
Grundsätzlich gilt: Vollendet ein Kind das zweite Lebensjahr hat es einen Rechtsanspruch auf einen beitragsfreien Ü2-Platz. Hierfür muss entsprechend ein solcher Ü2-Platz in der Kita frei sein. Ist dies nicht der Fall, müsste das Kind in der Theorie mit dem zweiten Geburtstag die Kita verlassen. In der Praxis ist daher im Rahmen der Bedarfsplanung zu beachten, dass für jedes U2-Kind, welches in der Kita aufgenommen wird, auch ein Ü2-Platz vorgehalten wird. Insbesondere dort, wo die Anzahl der Kinder die Platzkapazitäten erreicht (oder übersteigt), führt das in der Regel dazu, dass keine U2-Plätze angeboten werden können.
Diese Übergangsregelung ist leider kein Garant dafür, dass mehr U2-Plätze entstehen, kann aber im Einzelfall eine mögliche Lösungsoption sein, um die Aufnahme eines U2-Kindes zu ermöglichen.
Das Rundschreiben steht hier zum Download zur Verfügung: