HITZESCHUTZ IN KITAS — VERANTWORTUNGSVOLL DURCH HEIßE TAGE

Es geht heiß her in den Kitas — aktu­ell ins­be­son­de­re auf­grund der bei­na­he uner­träg­li­chen Tem­pe­ra­tu­ren. Für die Erwach­se­nen stel­len die­se Extrem­tem­pe­ra­tu­ren eine Her­aus­for­de­rung dar. Noch emp­find­li­cher gegen­über die­ser Hit­ze sind aller­dings die Kin­der. Extrem hohe Som­mer­tem­pe­ra­tu­ren erfor­dern daher in Kin­der­ta­ges­stät­ten ein sorg­sa­mes Abwä­gen zwi­schen dem Gesund­heits­schutz der Kin­der, den gesetz­li­chen Vor­ga­ben des Arbeits­schut­zes und der Ver­läss­lich­keit für berufs­tä­ti­ge Fami­li­en. Da der Orga­nis­mus von Klein­kin­dern Hit­ze noch nicht opti­mal regu­lie­ren kann, gel­ten an hei­ßen Tagen beson­de­re Ver­hal­tens­re­geln und Schutzmaßnahmen. 

Auch die Ver­kür­zung von Öff­nungs­zei­ten kann dabei ein erfor­der­li­ches Mit­tel sein, um das Wohl der Kin­der (und auch des Per­so­nals) zu gewähr­leis­ten. Die Ver­ant­wor­tung hier­für liegt immer beim Trä­ger der Ein­rich­tung. Dabei gilt aber der Grund­satz, dass zunächst orga­ni­sa­to­ri­sche und tech­ni­sche Maß­nah­men ergrif­fen wer­den müs­sen, um die Belas­tung zu sen­ken. Die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung (DGUV) und das Arbeits­stät­ten­recht (Arb­StättV) geben kla­re Grenz­wer­te vor. Erst bei extre­men Innen­tem­pe­ra­tu­ren von über 35 °C gel­ten Räu­me recht­lich als nicht mehr nutz­bar. Dass es bereits weit vor Errei­chung die­ses Grenz­wer­tes eine Her­aus­for­de­rung ist, den All­tag in der Kita zu ver­brin­gen, steht außer Fra­ge. Daher muss der Trä­ger sei­ner Ver­ant­wor­tung recht­zei­tig nach­kom­men und best­mög­lich für Min­de­rung der Belas­tung sor­gen. Laut Arbeits­stät­ten­ver­ord­nung sol­len bereits ab 26°C Maß­nah­men ergrif­fen wer­den, ab 30°C sind die­se ver­pflich­tend. Ers­te Maß­nah­me darf nie­mals eine Ver­kür­zung der Öff­nungs­zei­ten sein, schon gar nicht über einen län­ge­ren Zeit­raum hinweg.

Gleich­zei­tig ist zu berück­sich­ti­gen, dass Kin­der auch außer­halb der Kita den hohen Tem­pe­ra­tu­ren aus­ge­setzt sind. Eine Ver­kür­zung der Betreu­ungs­zei­ten führt daher nicht auto­ma­tisch zu einer Ent­las­tung im Sin­ne des Gesund­heits­schut­zes. Viel­mehr kann die Situa­ti­on für man­che Fami­li­en sogar her­aus­for­dern­der wer­den, wenn geeig­ne­te küh­le­re Räu­me oder Betreu­ungs­mög­lich­kei­ten zu Hau­se nicht in glei­chem Maße vor­han­den sind. Umso wich­ti­ger ist es, inner­halb der Ein­rich­tun­gen durch geeig­ne­te Maß­nah­men best­mög­lich für Abküh­lung, Schutz und Struk­tur zu sor­gen und dadurch einen ver­läss­li­chen und siche­ren Rah­men für die Kin­der zu gewährleisten.

Zum The­ma Hit­ze­schutz ist zahl­rei­ches Infor­ma­ti­ons­ma­te­ri­al im Inter­net vor­han­den. Anbei eini­ge Links zu hilf­rei­chen Web­sei­ten offi­zi­el­ler Stel­len. In den ein­zel­nen Arti­keln fin­den sich auch Tipps & Ver­wei­se auf geeig­ne­te Maß­nah­men und die recht­li­chen Grundlagen.

Bun­des­um­welt­mi­nis­te­ri­um:
Rat­ge­ber für Kitas, Grund­schu­len und Eltern: Hit­ze, UV-Strah­lung, Luft­schad­stof­fe, All­er­ge­ne, Mücken und Schildzecken

Unfall­kas­se RLP:
Info­blatt: Wenn’s heiß her­geht: Tipps bei hohen Raum­tem­pe­ra­tu­ren in Schu­le und Kita

Unfall­kas­se NRW
Son­nen­schutz — Siche­re Kita

Bun­des­amt für Strah­len­schutz:
Son­nen­schutz für Kin­der im Kin­der­gar­ten Hand­rei­chung für Erzieher/innen

Wir als Eltern­ver­tre­tung schlie­ßen uns unein­ge­schränkt dem Kita-Fach­kräf­te­ver­band RLP an:
Man­geln­der Hit­ze­schutz in der Kita? — Kita­fach­kräf­te­ver­band RLP