NEWSLETTER FEBRUAR 2022

Hier können Sie sich den NEWSLETTER auch als PDF downloaden

Liebe Elternausschuss-Mitglieder und KEA-Delegierte,
liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
liebe Erzieherinnen und Erzieher,  


in unserem heutigen Newsletter möchten wir über einige Themen informieren, die sich rund um die Zusammenarbeit der Kita-Akteure und der Elternmitwirkung drehen.

Folgende Themen stehen im Fokus:

  • Vorstellung des neuen KEA-Vorstandes für die Amtszeit 2021-2023
  • Vernetzung mit den Elternausschüssen im Landkreis  
  • Arbeitsgruppen und Projekte des KEA
  • Online-Veranstaltung zum Thema “Kita-Beirat”

Vorstellung des neuen KEA-Vorstandes

Die erste Wahl des KEA-Vorstandes nach neuem Kita Gesetz fand Mitte Dezember in Bad Bergzabern statt. Anfang Januar folgte die konstituierende Sitzung des KEA-Vorstandes 2021-2023, in der die Funktionsämter und Rollen wie folgt besetzt wurden:  

  • Natalie Kern aus Rohrbach, Vorsitzende & LEA-Delegierte
  • Christian Strecker aus Oberotterbach, stellv. Vorsitzender & LEA-Delegierter
  • Janine Büchner aus Burrweiler, Mitglied im Jugendhilfeausschuss
  • Irina Ulmer aus Dörrenbach, stellv. Mitglied im Jugendhilfeausschuss & stellv. LEA-Delegierte
  • Nicole Schäfer aus Eußerthal, stellv. LEA-Delegierte
  • Daniela Jordan aus Annweiler
  • Sebastian Christill aus Maikammer
  • Sarah Lehnert aus Insheim
  • Jaqueline Gabriel aus Ramberg
  • Susanne Hubral aus Bad Bergzabern
  • Stefanie Klein aus Göcklingen
  • Heike Reinicke aus Schweighofen  

Einen kleinen Nachbericht zur Wahl & der konstituierenden Sitzung finden Sie / findet Ihr hier:  

Vernetzung mit den Elternausschüssen im Landkreis

Wir teilen uns auf – um noch näher zusammen zu rücken!

Um uns als Vertretungsgremium mit den Elternausschüssen des Landkreises in Zukunft noch besser vernetzen zu können, möchten wir Ihnen/euch ab sofort mit festen Ansprechpartnern zur Seite stehen. Auch wenn der KEA ein überörtliches Gremium ist, sind wir dennoch alle auch Eltern aus Ihrer/eurer Mitte. Wir haben uns dafür entschieden, die 74 Kitas entsprechend der Zugehörigkeit zur jeweiligen Verbandsgemeinde aufzuteilen und folgende Kontaktpersonen definiert:

Was tun wir?

Wir vertreten alle Eltern und Sorgeberechtigten aus dem Landkreis SÜW, die Kinder in Kindertagesstätten / Tageseinrichtungen oder o.ä. haben, gemäß § 12 KiTa-Gesetz.

Unsere Arbeit…

Als gewählte, überörtliche Elternvertreter kümmern wir uns um die Belange und Anliegen der Familien mit Kindern im kindertagesfähigen Alter (< 14 Jahre).

  • Wir sind Ansprechpartner und Interessensvertreter für die Eltern, Sorgeberechtigte und örtliche Elternausschüsse der 74 Kitas im Kreis Südliche Weinstraße bei Fragen, Problemen, Anregungen
  • Wir dienen als Vermittler und Schnittstelle zwischen allen Kita-Akteuren: Jugendämter, Kitas, Träger (Organisationen), Eltern, Elternausschüsse, Kommunalpolitik, etc.
  • Wir möchten euch gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen und ein konstruktiver Austausch ist uns sehr wichtig. Wir wollen wissen, wo bei euch der Schuh drückt, um gemeinsam auf überörtlicher Ebene Lösungen für überörtliche Probleme zu finden.

Natürlich soll es hierbei nicht nur um Probleme oder unangenehme Themen gehen. Gerne profitieren wir auch von Ihren / euren positiven Erfahrungen und geben diese weiter. Wir beraten auch bei Angelegenheiten, die den sorgenfreien Kita-Alltag betreffen und freuen uns über jeden Kontakt zu Ihnen / euch. Sollten Sie / solltet ihr jemanden aus dem KEA persönlich kennen, der nicht der Ansprechpartner der entsprechenden Verbandsgemeinde ist, können Sie sich / könnt ihr euch selbstverständlich auch an diesen wenden.

So können wir die Interessen der Eltern im Landkreis vertreten:

Uns sind kurze und unkomplizierte Kommunikationswege zu den Eltern im Landkreis SÜW wichtig, um zu wissen, was diese bewegt. Auch würden wir gerne mehr aus den KiTas in unseren Newslettern berichten und somit andere zu neuen Ideen anstoßen. Wir laden Sie/euch in unsere Chat-Gruppe im „Signal“ Messenger ein. In dieser Diskussionsgruppe können sich alle Eltern und Elternvertreter, Kita-Leitungen und -Mitarbeiter sowie alle anderen am Kita-Geschehen des Kreises Interessierte anmelden und Fragen zu aktuellen Themen stellen oder einfach zu diesen mitdiskutieren

Wir wollen damit ein Forum für die Anliegen und Bedürfnisse der Eltern bieten.

Unsere Arbeit kann natürlich nur so gut sein, wie Sie / Ihr sie mitgestaltet. Über Wünsche, Anregungen und Verbesserungsvorschläge sind wir daher sehr dankbar.

Online-Präsenz des KEA SÜW

Wir sind auf Facebook vertreten und betreiben eine eigene Homepage

Arbeitsgruppen & Projekte des KEA SÜW

Es besteht die Möglichkeit, bei Projekten mitzuarbeiten. So ist es möglich, einzelne Themen mitzugestalten, mit uns ins Gespräch zu kommen oder einen Einblick in unsere Arbeit zu erhalten. Sobald Ideen in die Phase der Umsetzung gelangen, informieren wir nochmals gesondert dazu.

Auch für weitere Vorschläge zu Projekt-Themen sind wir offen. Diese sollten allerdings einen Bezug zu den Aufgaben des KEA haben.

Online-Veranstaltung zum Thema „Kita-Beirat“

Gemeinsam mit den KEA´s Germersheim, Bad Dürkheim, Mainz-Bingen und Mayen-Koblenz planen wir aktuell eine kreisübergreifende Infoveranstaltung zum Thema “Kita-Beirat”. Viele Rückmeldungen aus den Elternausschüssen haben gezeigt, dass hier noch großer Informationsbedarf besteht.

Die Veranstaltung ist aktuell noch in Vorbereitung. Sobald der Termin feststeht, informieren wir noch einmal gesondert über die Details

Schicken Sie / schickt uns gerne Fragen und Anregungen zum Thema zu!


„Von den Kindern und mit den Kindern können wir lernen, offen zu bleiben für das Neue, für die Zukunft!“


Vielen Dank für das Lesen unseres Newsletters! Bei Fragen, Anregungen oder Wünschen einfach auf uns zukommen!

Ihr / Euer Team vom KEA SÜW

NEWSLETTER 10/21

Kindergarten

Hier können Sie sich den NEWSLETTER auch als PDF downloaden.

Neuigkeiten vom Kreiselternausschuss (KEA SÜW)

Dieses Mal mit den Schwerpunktthemen:

  • Info- und Diskussionsabend am 03.11.2021
  • Ergebnisse der kreisübergreifenden Umfrage aus SÜW-Sicht

Info- und Diskussionsabend zu aktuellen KiTa-Themen

Das neue KiTa-Gesetz bringt einige Änderungen und Verbesserungen für die Elternmitwirkung auf allen Ebenen mit sich, die sich gerade in diesen Wochen zeigen. So kann die Elternversammlung neuerdings beschließen, dass der neue Elternausschuss der Tageseinrichtung (Kita) per Urnenwahl gewählt wird. In der konstituierenden Sitzung wählt nun jeder Elternausschuss aus der Elternschaft der Tageseinrichtung die zwei Delegierten und zwei Ersatzdelegierten für die KEA-Vollversammlung. Letztere wählt im Dezember den Vorstand des Kreiselternausschusses (KEA). In jeder Kita wird es zukünftig einen Beirat geben, in welchem die Verantwortungsgemeinschaft über grundsätzliche Angelegenheiten und strukturelle Grundlagen berät. Auch der Elternausschuss entsendet Mitglieder in den Beirat, der ab Dezember erstmals tagen soll.

Der Kreiselternausschuss SÜW lädt interessierte Kita-Eltern und Elternausschüsse für Mittwoch, 03. November 2021, 20:00 Uhr zu einer Online-Veranstaltung ein, um über diese Neuerungen zu informieren und zu diskutieren. Daneben werden weitere, teilweise überraschende Ergebnisse aus der kreisübergreifenden Umfrage vorgestellt, welche die aktuelle Situation der Kitas im Landkreis Südliche Weinstraße widerspiegeln (siehe auch Punkt 2 unten). Schließlich wird noch Zeit bleiben, um Fragen zu beantworten.

Wer an der Veranstaltung teilnehmen möchte, kann sich online unter https://keasuew.de/veranstaltungen anmelden. Die Zugangsdaten für die Videokonferenz per MS Teams werden anschließend zugesandt.

Umfrage zur Auswirkung des KiTa-Gesetzes (aus SÜW-Sicht)

An der großen Umfrage zu den Auswirkungen des neuen KiTa-Gesetzes der Kreiselternausschüsse Germersheim (GER), Bad Dürkheim (DÜW), Rhein-Hunsrück-Kreis (RHK) und Südliche Weinstraße (SÜW) nahmen mehr als 1.200 Eltern und Kita-Vertreter*innen aus ganz Rheinland-Pfalz teil, 206 davon aus dem Landkreis SÜW. Am 09.09.2021 wurden in einer kreisübergreifenden Online-Veranstaltung die Ergebnisse vorgestellt. Hier ist die Präsentation und die Nachberichterstattung zu finden: https://keasuew.de/veranstaltungen/nachlese-zur-veranstaltung-7-stunden-in-7-jahren-neues-kita-zukunftsgesetz-und-was-jetzt/

Im Folgenden nun eine separate Auswertung für den Landkreis SÜW (zum Teil im Vergleich mit benachbarten Landkreisen oder zu den Gesamtzahlen).

1) Teilnehmerfeld aus SÜW:

  • Elternteil: 63%
  • Elternvertreter/in: 16%
  • Kita-Vertreter/in: 18%
  • Sonstiges: 3%

2) Teilnehmerfeld SÜW nach Trägern:

  • Evangelisch: 15%
  • Katholisch: 30%
  • Kommunal: 53%
  • Sonstige: 2%

Bemerkung/Kommentar: In SÜW gibt es je 27 kommunale und katholische Kitas, 18 evangelische und zwei mit sonstiger Trägerschaft.

3) Gab es von Seiten der Kita bzw. des Trägers in diesem Kita-Jahr eine Bedarfsabfrage zu der von den Eltern in Ihrer Einrichtung für das nächste Kita-Jahr benötigten Betreuungszeit?

  • Ja: 94%
  • Nein: 3%
  • Nicht bekannt: 3%

Bemerkung/Kommentar: Begrüßenswertes Ergebnis, da ohne regelmäßige Bedarfsabfrage kaum das Gebot eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes zu erfüllen ist. Von den Teilnehmern des Landkreises Germersheim wurde die Frage deutlich seltener mit ja beantwortet.

4) Wenn ja, wie wurden die Bedarfe abgefragt?

  • Multiple Choice: 36%
  • Offen: 59%
  • Keine Angabe: 5%

Bemerkung/Kommentar: Eine offene Bedarfsabfrage ist aus Elternsicht in der Regel die bessere Variante, da hier die tatsächlichen Betreuungsbedarfe besser eingeben werden können und in der Folge auch die Betreuungszeiten optimaler liegen sollten.

5) Bis wann muss der Rechtsanspruch auf eine durchgängige Betreuung von 7 Stunden inkl. Mittagessen umgesetzt sein?

  • 2021: 31%
  • 2024: 7%
  • 2028: 42%
  • nicht bekannt: 14%
  • situationsbedingt: 6%

Bemerkung/Kommentar: Laut neuem Kitagesetz gilt der Rechtsanspruch bereits seit 01.07.2021. Lediglich für die Ausgestaltung des Mittagessensangebots gilt eine Übergangsfrist von max. sieben Jahren. Leider findet man hierzu immer wieder fehlerhafte Veröffentlichungen. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass gerade einmal 17% der Kita-Vertreter aus SÜW hier die richtige Antwort „2021“ angekreuzt haben.

6) Wird in Ihrer Kita allen Familien/Kindern eine durchgehende Betreuung von sieben Stunden oder länger angeboten?

  • Ja: 43%
  • Nein: 57%

Bemerkung/Kommentar: Für kath. Kitas wurde nur zu 32% mit ja geantwortet.

7) Wenn nein, mit welcher Argumentation?

Häufige Antworten: Fehlendes Personal, Platzmangel / unzureichende Räumlichkeiten (Schlaf-/Essensplätze, Küchen), Umbaumaßnahmen noch nicht beendet.

8) Ist Ihnen eine rechtserfüllende Betreuung von mind. sieben Stunden inkl. Mittagessen wichtig?

  • Ja, aber länger als 7 Stunden: 34%
  • Ja, die 7 Stunden sind ausreichend: 42%
  • Nein, Teilzeitplätze waren ausreichend: 24%

Bemerkung/Kommentar: Die Zustimmung zu den „alten“ Halbtagsplätzen ist in SÜW mit 24% bemerkenswert hoch. Zum Vergleich: In DÜW 9%, in GER 12%.

9) Sind Sie mit dem Betreuungsangebot in Ihrer Kita seit dem Inkrafttreten des neuen KitaG am 01. Juli 2021 zufrieden?

  • Ja: 30%
  • Nein: 42%
  • zum Teil: 28%

Bemerkung/Kommentar: 42% sind in SÜW mit dem Betreuungsangebot nicht zufrieden! Ein erschreckend hoher Wert, gerade auch im Vergleich mit den Nachbarkreisen (DÜW 32%, GER 31%).

10) Wie begründen Sie Ihre Meinung?

Häufige Antworten (hier haben sich v.a. die Unzufriedenen geäußert):

Unflexible Betreuungszeit / starre Bring- und Abholzeiten; weniger Personal / schlechter Betreuungsschlüssel (insbesondere für Zweijährige); pädagogische Angebote entfallen / mangelnde Förderung der Kinder; Betreuungszeiten über längere Zeit oder auf Dauer gekürzt; fehlende Kitaplätze; mangelnde/unzureichende Räumlichkeiten; zu späte / keine Umstellung auf das neue Kita-Gesetz; drohender Arbeitsplatzverlust bzw. beruflicher Wiedereinstieg nicht möglich durch fehlende Ganztagsplätze; schlechte Bedarfserhebung; Kinder dürfen mittags nicht mehr gebracht werden, wenn sie zu Hause essen.

Von den Zufriedenen wurde oft angeführt, dass sie einen bedarfsgerechten Platz haben, zum Teil auch durch Beibehaltung der Splitting-Plätze.

11) Welche Nachmittagsbetreuung ist Ihnen persönlich für Ihr Kind   wichtig, wenn es die Schule besucht?

  • Betreuende Grundschule: 32%
  • Ganztagesschule: 21%
  • keine Betreuung nötig: 39%
  • Hort: 8%

Bemerkung/Kommentar: Im Vergleich zu anderen Kreisen – selbst zu dem deutlich ländlicheren Rhein-Hunsrück-Kreis – fallen die extremen Werte für Horte (niedrige 8%) und „keine Betreuung nötig“ (hohe 39%) auf.

Im Bedarfsplan SÜW sind 20 Hortplätze ausgeschrieben (Kreis GER > 500); wenn man die 8% Bedarf umrechnet, reichen diese aber bei weitem nicht aus.

12) Ist Ihnen das neue Gremium „Kita-Beirat“ bekannt?

  • Ja: 51%
  • Nein: 49%

Bemerkung/Kommentar: In SÜW kannten 82% der Elternvertreter zum Zeitpunkt der Umfrage den neuen „Beirat“ schon. Ein absoluter Spitzenwert im Vergleich der Kreise!

13) Wissen Sie, ob es durch das neue KiTa-Gesetz mehr oder weniger Personal für die Betreuungs- und Erziehungsaufgaben in Ihrer Kita gibt?

  • mehr: 23%
  • gleich viel: 14%
  • weniger: 32%
  • nicht bekannt: 31%

Bemerkung/Kommentar: Bei den Eltern in SÜW antworteten nur 11% mit „mehr“. Dies –aber auch das Gesamtergebnis – ist sehr bemerkenswert. Denn laut Kreisjugendamt SÜW erhöht sich die Personalausstattung für die Kitas in SÜW um insgesamt knapp 22 Vollzeitäquivalente. 

14) Wie bewerten Sie die Konzeption der Kita seit dem 01.07.2021?

  • Wurde im Schnitt mit der Schulnote 2,5 bewertet.

Bemerkung/Kommentar: 36% der Elternvertreter in SÜW vergaben hier die Note „sehr gut“, ein deutlich überdurchschnittlicher Wert im Vergleich mit anderen Kreisen.

15) Wie bewerten Sie den Informationsfluss/die Kooperation mit Ihrer Kita-Leitung?

Wurde im Schnitt mit der Schulnote 2,3 bewertet.

Bemerkung/Kommentar: Eltern und Elternvertreter vergaben hier im Vergleich mit anderen Kreisen die extremen Noten „sehr gut“ (32%) und „ungenügend“ (6%) überdurchschnittlich oft.

16) Wurden die Eltern in Ihrer Kita über das neue KiTa-Gesetz von Träger/Kita-Leitung informiert?

  • Ja: 94%
  • Nein: 6%

Bemerkung/Kommentar: Hier wurde in SÜW weitaus häufiger mit ja geantwortet als im Schnitt der anderen Landkreise.

17) Wenn ja, wie beurteilen Sie den Umfang/die Qualität der Informationen?

  • Wurde im Schnitt mit der Schulnote 2,3 bewertet.

An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Umfrage! Die Ergebnisse helfen uns sehr, die Interessen der Eltern noch gezielter zu vertreten!

Logo KEA SÜW

E-Mail: post@keasuew.de
Phone: 0160-8529516 bzw. 0172-2421873
Homepage: https://keasuew.de
Facebook: facebook.com/keasuew
Newsletter-Anmeldung: https://keasuew.de/newsletter

NEWSLETTER 08/21

Stifte

Hier können Sie sich den NEWSLETTER auch als PDF downloaden.

Neuigkeiten vom Kreiselternausschuss (KEA SÜW)

Dieses Mal mit den Schwerpunktthemen:

  • Situation der KiTas und der Elternmitwirkung nach Inkrafttreten des neuen KiTa-Gesetzes

1.) Umfrage & Infoabend zur Auswirkung des KiTa-Gesetzes vor Ort

Der KEA SÜW hat – gemeinsam mit den Kreiselternausschüssen Bad Dürkheim, Germersheim und Rhein-Hunsrück-Kreis – eine Umfrage zur Umsetzung, Beurteilung und Auswirkung des neuen KiTa-Gesetzes vor Ort gestartet. Die Teilnahmequote war direkt unerwartet hoch und es zeichnet sich nach ersten Auswertungen ein vielschichtiges Bild ab. Um die aktuelle Situation in den KiTas noch exakter erfassen zu können, sind weitere Teilnahmen sehr willkommen. Die Umfrage kann online unter https://keasuew.de/umfrage abgerufen werden.

Die Vorstellung der Ergebnisse und Erkenntnisse wird dann in der kreisübergreifenden Online-Veranstaltung unter dem Titel „Sieben Stunden in sieben Jahren? KiTa-Zukunftsgesetz – und was nun?“ erfolgen, die am Donnerstag, 09.09.2021, 20:00 Uhr, stattfinden wird. Hierbei sollen auch gängige Fehlinterpretationen und Missverständnisse rund um das neue Gesetz angesprochen werden. Die Anmeldung erfolgt unter https://keasuew.de/veranstaltungen.

Noch nicht für unseren Newsletter angemeldet?

  • Anmeldung per E-Mail an post@keasuew.de
  • Oder einfach eintragen unter: https://keasuew.de/newsletter

KiTa-Situation in Kreis SÜW gemäß Jugendhilfeausschuss und Bedarfsplan

Am 21.04.2021, 05.05.2021 (Sondersitzung) und 16.06.2021 tagte der Jugendhilfeausschuss SÜW. Kurz vor dem vollständigen Inkrafttreten des neuen KiTa-Gesetzes standen zugehörige Themen im Vordergrund.

Informationen zum Sachstand der KiTa-Baumaßnahmen
(Präsentation Herr Bierle, Stand April 2021)
https://sessionnet.krz.de/suedliche-weinstrasse/bi/getfile.asp?id=23956&type=do

  • 48 von 74 Kindertagesstätten (= 65%) entsprechen in SÜW nicht den Vorgaben des KiTa-Gesetzes, hier sind Baumaßnahmen erforderlich.
  • Vor 01.07.21: 4.976 (davon 2.915 GZ) KiTa-Plätze.
  • Ab 01.07.21: 4.962 (davon 3.750 GZ) KiTa-Plätze.
  • 1.175 KiTa-Plätze (24 %) erfüllen nicht den Rechtsanspruch auf eine durchgängige Betreuung von sieben Stunden.

Konzept zur Aufteilung des „Sozialraumbudget nach dem KiTaG RLP“:

  • Die KiTa-Sozialarbeit wird stark ausgebaut.
  • Die Französisch-Spracharbeit wird nicht über das Sozialraumbudget finanziert.
  • In dem verlinkten Dokument ist aufgeführt, welche KiTa welchen personellen Mehrbedarf erhält: Sozialraumbudget SUEW.pdf.

Kindertagesstätten-Bedarfsplan für das KiTa-Jahr 2021/22 (zwei Teile):
(Stand Juni 2021)
Kindertagesstätten-Bedarfsplan, Teil 1.pdf
Kindertagesstätten-Bedarfsplan, Teil 2.pdf

Übersicht aus dem KiTa-Bedarfsplan SÜW:

Die Gesamtzahl der KiTa-Plätze ist leicht gestiegen. Inzwischen sind diese Plätze fast vollständig für 2- bis 6-Jährige vorgesehen, für Einjährige sind kaum noch Plätze vorhanden. 75% der Plätze entsprechen dem seit 01.07.21 geltenden Rechtsanspruch. Die Zahl der Ganztagsplätze (inkl. Mittagessen) wurde entsprechend deutlich erhöht. Die Zahl der ausgeschriebenen Hortplätz stagniert bei 20 (zum Vergleich: Der Landkreis Germersheim hat >500 Hortplätze).

Es gibt in SÜW nur noch Plätze mit mindestens 7 Stunden Betreuungsdauer. Insgesamt 59% der Plätze sehen eine Betreuungsdauer von 8-9 Stunden vor.

Niederschrift zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 16.06.2021:

Niederschrift, JHA-Sitzung vom 16.06.2021.pdf
Mit dem neuen KiTa-Gesetz erhöht sich die Personalausstattung für die KiTas im Landkreis SÜW um 21,73 Vollzeitäquivalente, wobei ja auch die Zahl der Ganztagsplätze steigt. Sechs von sieben Verbandsgemeinden profitieren hier von diesem Mehrpersonal, während in der Verbandsgemeinde Annweiler ein Abbau von 0,66 Vollzeitäquivalenten festzustellen ist.

3.) Elternmitwirkung nach neuem KiTa-Gesetz

Infolge des neuen KiTa-Gesetzes kommt es zu einer Ausweitung und weiteren Aufwertung der Elternmitwirkung auf allen Ebenen. Im Folgenden sind entsprechende Neuerungen zusammengefasst:

  • In jeder Tageseinrichtung wird es zukünftig einen (KiTa-) Beirat geben, in welchem die Verantwortungsgemeinschaft über grundsätzliche Angelegenheiten und strukturelle Grundlagen berät. Auch der Elternausschuss (EA) entsendet Mitglieder in den Beirat.
  • Die Elternversammlung wählt als das höchste beschlussfassende Gremium der Elternmitwirkung den Elternausschuss in der Zeit zwischen dem Ende der Schulsommerferien bis Ende Oktober. Die Elternversammlung kann nun auch beschließen, dass die Elternausschuss-Wahl per Urnenwahl erfolgt.
  • Jedes Mitglied des Elternausschusses besitzt ein förmliches Beschwerderecht, insbesondere wenn der EA nicht vor wesentlichen Angelegenheiten, die die Tageseinrichtung betreffen, gehört und informiert wird.
  • In der konstituierenden Sitzung des Elternausschusses werden zukünftig Delegierte für die Vollversammlung des Kreiselternausschusses (KEA) gewählt. Die Vollversammlung wählt alle zwei Jahre bis zum 15. Dezember den KEA-Vorstand. Die Neuwahl des KEA SÜW findet im November/Dezember diesen Jahres statt. Interessierte an einer Mitarbeit können sich jederzeit melden.
  • Der KEA entsendet das beratende Mitglied für den Jugendhilfeausschuss, welches dort seit 01.07.21 ein Antragsrecht besitzt.
  • Der KEA ist vom Kreisjugendamt über wesentliche Angelegenheiten, die die in den Bedarfsplan aufgenommenen Tageseinrichtungen betreffen, zu informieren und anzuhören. Eine wesentliche Angelegenheit stellt z.B. die Erstellung des Bedarfsplanes dar.

Informationsmaterial zum neuen (KiTa-) Beirat:

https://KiTa.rlp.de/de/themen/demokratiepaedagogik/KiTa-beirat

Gesetztestexte (u.a. KiTa-Gesetz und Elternmitwirkungsverordnung):

https://KiTa.rlp.de/de/themen/KiTa-gesetz/materialien

Broschüre des Landeselternausschusses der KiTas in Rheinland-Pfalz (LEA RLP) „Grundlagen der Elternmitwirkung in KiTas in RLP“ (Neuauflage):

https://www.lea-rlp.de/elternmitwirkungsbroschuere

Logo KEA SÜW

E-Mail: post@keasuew.de
Phone: 0160-8529516 bzw. 0172-2421873
Homepage: https://keasuew.de
Facebook: facebook.com/keasuew

Newsletter des Kreiselternausschusses SÜW: Für Eltern, Sorgeberechtigte, Elternvertreter, Erzieher*innen, Kitaleitungen, Trägervertreter und interessierte Personen im KiTa-Umfeld. Anmeldung und Abmeldung jederzeit per E-Mail möglich.