Kreiselternausschuss SÜW lädt ein: Infoabend zum Kita-Zukunftsgesetz am 27. August

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Der Landtag Rheinland-Pfalz hat am vergangenen Mittwoch das neue Kita-Gesetz verabschiedet. Zu einem Informations- und Diskussionsabend zum neuen Kita-Zukunftsgesetz lädt der Kreiselternausschuss Südliche Weinstraße am Dienstag, 27. August 2019 um 19 Uhr ins Dorfgemeinschaftshaus nach Hochstadt ein. Als Referenten stehen an diesem Abend Veronika Snider-Wenz vom Landeselternausschuss und Xenia Roth, Referatsleiterin im Bildungsministerium zur Verfügung. Landrat Dietmar Seefeldt wird zum Kita-Zukunftsgesetz aus der Sicht des Landkreises berichten. Die Moderation der Veranstaltung übernimmt der Hochstadter Bürgermeister Timo Reuther. Eltern, Erzieherinnen und Erzieher, Träger und Interessierte sind herzlich eingeladen.

Stellungnahme des Kreiselternausschuss zum Kita-Gesetz

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Der Kreiselternausschuss des Landkreises Südliche Weinstraße begrüßt die Änderungen im neuen Kita-Gesetz.

„Wir halten die Formulierung eines neuen Kita-Gesetzes für unumgänglich und dringend notwendig“, sagte Martin Vester, Vorsitzender des Kreiselternausschuss. Dennoch gibt es Regelungen, die nachgebessert werden müssen. So bildet der einheitliche Personalschlüssel für Zwei- bis Sechsjährige, von 0,1 Erziehern pro Kind, nicht den tatsächlichen Mehraufwand für 2-Jährige ab. Auch die Quote von 8%, die auf die freien Kitaplätze im Jugendamtsbezirk abstellt, welche zum Stichtag nicht überschritten werden darf, ohne dass Personal gekürzt wird, wird als problematisch und verbesserungswürdig angesehen. Lösungen müssen auch für die Mittagszeit gefunden werden, wenn nach dem neuen Gesetz, mit hoher Wahrscheinlichkeit, wesentlich mehr Kinder zu Mittag essen, die Erzieher jedoch nach 6 Stunden ihre gesetzliche Pause einhalten müssen. „Besonders wichtig ist uns als Eltern im Kreiselternausschuss der Ausbau der Küchen in den Kitas, damit eigenes Kochen ermöglicht werden kann“, sagte Charmaine Beyer, stellvertretende Vorsitzende des Kreiselternausschuss und kritisiert, dass 13,4 Millionen Euro für den Ausbau der Kita-Küchen im Land auf die Kitas runtergerechnet (rund 5.400 € pro Kita) zu wenig sei, um geeignete Küchenumbauten realisieren zu können.

Darüber hinaus müssen die erhöhten Anforderungen an die Kita-Leitungen stärker berücksichtigt werden. Die vorgesehene Regelung zur Leitungsfreistellung sei unzureichend gerade auch hinsichtlich der umfangreichen Personalplanung und des avisierten Monitoring, resümierte der Kreiselternausschuss und appelliert an die Verantwortlichen auf Nachbesserung.

Kreiselternausschuss der Kindertagesstätten im Landkreis Südliche Weinstraße zum Gesetzentwurf des Kita-Gesetzes

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Der Kreiselternausschuss der Kindertagesstätten im Landkreis Südliche Weinstraße begrüßt den Gesetzentwurf des Kita-Gesetzes hinsichtlich der besseren Beteiligung von Eltern an maßgeblichen Entscheidungen in den Kindertagesstätten. Ebenso positiv sieht er die generelle, gesetzliche Ausweitung der Betreuung auf sieben Stunden.

Im Zuge der Vereinbarkeit von Beruf und Familie wäre es wünschenswert, darüber hinaus eine gesetzlich verankerte, vollständige und damit zeitlich nicht eingeschränkte Ganztagsbetreuung in den Kindertagesstätten im neuen Kita-Gesetz festzuschrieben. Die Praxis in den Kindertagesstätten zeigt diesen Bedarf, der seit Jahren erheblich steigt. In der Umsetzung der erweiterten Betreuungszeit ist mit räumlichen Engpässen insbesondere hinsichtlich der Essens-, Küchen- und Schlafräumlichkeiten, aber auch in der Flächenbemessung der Gruppen zu rechnen.

Hier sieht der Kreiselternausschuss Klärungsbedarf, gerade auch mit Blick auf die zeitnahe Umsetzung, sowie in den Lösungsansätzen. Der Kreiselternausschuss spricht sich dafür aus, den Personalschlüssel der Erzieherinnen und Erzieher für Bildung, Erziehung und Betreuung der Kita-Kinder in einen Bereich „Unter 3-Jähriger“ und „Über 3-Jähriger“ zu splitten. Dabei wäre der Personalschlüssel für unter 3-Jährige Kinder erheblich stärken zu bemessen als im Gesetzentwurf vorgesehen, jedoch auch der Schlüssel bei Kindern über drei Jahren anzuheben, so dass bildungspädagogische Maßnahmen getroffen werden können und es sich nicht um eine reine Betreuung handelt.

Der Kreiselternausschuss sieht gerade im hiesigen Grenzgebiet zu Frankreich die französischen Fachkräfte als festen Bestandteil der Arbeit in den Kindertagesstätten an. Er spricht sich dafür aus, die französischen Fachkräfte, aber auch generell die Sprachförderkräfte, interkulturellen Fachkräfte und Integrationskräfte im Sozialraumbudget stärker zu berücksichtigen, so dass deren Arbeit in den Kitas gesichert werden kann und diese Fachkräfte zum Standard gehören.