Missverständnisse rund um das neue KiTa-Gesetz ausgeräumt

Timea

An dem kreisübergreifenden Online-Infoabend „Sieben Stunden in sieben Jahren? – KiTa-Zukunftsgesetz und was jetzt?“ der Kreiselternausschüsse Germersheim (KEA GER), Bad Dürkheim (KEA DÜW), Rhein-Hunsrück-Kreis (KEA RHK) und Südliche Weinstraße (KEA SÜW) haben am 09. September 2021 mehr als 70 Interessierte teilgenommen. Erfreulich war der hohe Anteil an Eltern und Kita-Vertreter*innen, denn „die eigene Bereitschaft zur Mitgestaltung und ein offener Dialog zwischen allen Kita-Akteuren“ seien essenziell zum Erreichen des Ziels „gemeinsam für eine gute Kita“, erklärte Referentin Karin Graeff, Vorsitzende des Kreiselternausschusses RHK. Basierend auf den Ergebnissen der kreisübergreifenden Umfrage, an der über 1.200 Personen teilgenommen hatten, standen die Auswirkungen des neuen KiTa-Gesetzes (KiTaG) sowohl für die Kinder und Familien, aber auch für die Fachkräfte im Fokus der Veranstaltung.

Graeff erläuterte: „Nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist das Kreisjugendamt (KJA) dafür zuständig, dass (bedarfsgerechte) Betreuungsangebote sowohl in Quantität als auch Qualität ausreichend vorhanden sind.“ Zudem räumte Graeff mit einem weitverbreiteten Irrglauben auf: „Der Rechtsanspruch auf eine durchgängige Betreuung von sieben Stunden gilt seit dem 01. Juli 2021. Lediglich die Ausgestaltung des Mittagessens kann maximal bis zum Abschluss der Evaluation nach § 31 Abs. 1 KiTaG auf unterschiedliche Weise erfolgen.“ Daher sei das Kreisjugendamt ein wichtiger Ansprechpartner und die Bedarfsplanung ein zentrales Thema für alle Eltern. Sie sollen generell bei der jährlichen Bedarfsabfrage ihre Bedarfe großzügig inklusive Fahrt- und Pufferzeiten angeben, da nach dem neuen KiTaG die Personalbemessung direkt von den gebuchten Betreuungsplätzen abhänge. Mit der Angabe der Bedarfe legen die Eltern sich zudem für ein ganzes Jahr fest, das muss ebenso mitbedacht werden.

Im Rahmen der Umfrage bemängelten viele Eltern neben der fehlenden Umsetzung des Rechtsanspruchs vor allem unflexible, starre Bring- und Abholzeiten sowie einen Wegfall von Bildungsangeboten. Dies sei nicht durch das KiTaG vorgegeben, so Graeff, sondern eine Entscheidung der örtlichen Verantwortlichen. Wenn diese Entscheidungen nicht im Sinne der Familien sind, dann können und sollen vor Ort andere Lösungen gefunden werden.

Ein weiteres Missverständnis rankt sich um das im neuen Gesetz verankerte Monitoring. Damit soll u.a. die Personalausstattung dokumentiert werden, um punktuelle Missstände beim Personal oder generellen Personalmangel zu erfassen. Es geht – entgegen vieler Befürchtungen – nicht darum, die gebuchten Plätze mit den tatsächlich anwesenden Kindern abzugleichen.

Weiterhin wurden die Umfrageergebnisse hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen Eltern und Kita näher betrachtet. Vielerorts besteht noch deutliches Ausbaupotential für die aktive Mitwirkung der Eltern in den Kita-Alltag ihrer Kinder. Graeff betonte das Anhörungsrecht der Elternausschüsse, nach dem Träger und Kita-Leitung rechtzeitig und umfassend über alle wesentlichen Angelegenheiten rund um die Kita informieren müssen. Die Argumente des Elternausschusses müssen bei der Entscheidungsfindung angemessen berücksichtigt werden. Diese Regelungen sind nicht neu, so Graeff, sie spielen aber eine immer wichtigere Rolle. Weiterhin stärkt das neue Gremium „Kita-Beirat“ die Mitwirkung der Eltern als Teil der „Verantwortungsgemeinschaft“ im Kita-System.

AUSWIRKUNGEN DES NEUEN KITA-GESETZES

Umfrage

Online-Infoabend & Umfrage

An der kreisübergreifenden Umfrage zu den Auswirkungen des neuen KiTa-Gesetzes der Kreiselternausschüsse Germersheim (GER), Bad Dürkheim (DÜW), Rhein-Hunsrück-Kreis (RHK) und Südliche Weinstraße (SÜW) haben bisher mehr als 1.000 Eltern und Kita-Vertreter*innen aus ganz Rheinland-Pfalz teilgenommen, rund 200 davon aus dem Landkreis SÜW. Inzwischen hat sich auch der Kreiselternausschuss Rhein-Pfalz-Kreis der Aktion angeschlossen.

Durch die erfreulich hohe Beteiligung wird eines klar: Das neue KiTa-Gesetz birgt ein großes Potential für alle Akteure der Kita-Landschaft. Wichtig ist jedoch, dass hier Zusammenarbeit und Kommunikation innerhalb der sogenannten „Verantwortungsgemeinschaft“ gelingt. Da sich durchweg bei allen Kita-Akteuren widersprüchliche Informationsstände zeigen, scheint dies nicht überall immer im erwünschten Maße der Fall zu sein. Positiv fällt die hohe Teilnahmequote der kommunalen Kitas auf.

Anhand der Umfrageergebnisse und Rückmeldungen sollen Lösungsansätze ausgelotet werden, wie die anstehenden und zukünftigen Aufgaben auf Basis einer guten und engen Zusammenarbeit zwischen allen Kita-Akteuren bewältigt werden können. Hier zeigen sich bereits interessante Ansatzpunkte.

Bei einem kreisübergreifenden Online-Infoabend am Donnerstag, 9. September 2021, um 20:00 Uhr, werden unter dem Titel „Sieben Stunden in sieben Jahren? KiTa-Zukunftsgesetz – und was jetzt?“ die Umfrageergebnisse vorgestellt und vertieft. Dazu werden Potenziale, Schwächen und Missverständnisse aufgezeigt, die sich aus den Antworten ergeben haben. Die Kreiselternausschüsse möchten daher Eltern, Elternvertreter*innen, Kita-Vertreter*innen, Träger sowie Verantwortliche aus den Verwaltungen gleichermaßen ermutigen, sich zu der Veranstaltung unter keasuew.de/veranstaltungen  anzumelden. Die Zugangsdaten werden anschließend zugesandt.

Die Umfrage bleibt weiterhin für die Teilnahme unter keasuew.de/umfrage offen. Gerne steht der Kreiselternausschuss (KEA) SÜW für Anmerkungen und Rückfragen im Vorfeld der Veranstaltung unter post@keasuew.de  zur Verfügung.

UMFRAGE ZUR KITA-SITUATION NACH DEM 01. JULI 2021

Pressemitteilungen

Am 1. Juli 2021 ist das KiTa-Zukunftsgesetz in Rheinland-Pfalz (KitaG) vollständig in Kraft getreten. Neben positiven Aspekten, wie der durchgängigen Betreuung von sieben Stunden mit Mittagessen, bringt es auch Herausforderungen und Fragen vor Ort mit sich.

Um ein breites Meinungsbild zu erhalten, ruft der Kreiselternausschuss Südliche Weinstraße (KEA SÜW) – gemeinsam mit den Kreiselternausschüssen (KEAs) Bad Dürkheim (DÜW), Germersheim (GER) und Rhein-Hunsrück-Kreis (RHK) – zur Teilnahme an einer kreisübergreifenden Umfrage auf (schließt auch die Stadt Landau und die Landkreise Südwestpfalz und Kaiserslautern mit ein).

Ziel der Befragung ist es, anhand der Ergebnisse, Vor- und Nachteile der Änderungen durch das neue Gesetz aus Sicht von Eltern und sonstiger Kita-Akteure zu ermitteln. In einer kreisübergreifenden Online-Veranstaltung am 09. September 2021, 20:00 Uhr, werden die Ergebnisse dann unter dem Titel „7 Stunden in 7 Jahren ? KiTa-Zukunftsgesetz und was jetzt?“ vorgestellt und gemeinsam besprochen (Anmeldung bereits möglich unter https://keasuew.de/veranstaltungen).

Der KEA SÜW möchte Eltern, Elternvertreterinnen, Kita-Leitungen, Erzieherinnen sowie Trägervertreter*innen bitten, 10 Minuten ihrer Zeit zu investieren und an der Befragung unter https://keasuew.de/umfrage teilzunehmen.

Lokale Probleme sollen definiert und diskutiert werden, damit ein bestmögliches Ergebnis ohne Überforderung aller Beteiligten erzielt wird. Hierbei spielt die Elternmitwirkung bei der Umsetzung des KitaG eine elementare Rolle.

Gerne steht der KEA SÜW für Rückfragen unter post@keasuew.de zur Verfügung.