Pressemitteilung der Kreisverwaltung: Vorreiter in Sachen Qualifizierungsmaßnahme für Kitas: vhs Neustadt an der Weinstraße und kvhs Südliche Weinstraße bilden profilergänzende Kita-Kräfte aus

Seit dem Kita-Zukunfts­ge­setz müs­sen Mit­ar­bei­ten­de von Kin­der­ta­ges­stät­ten ohne päd­ago­gi­sche Aus-bil­dung eine ent­spre­chen­de Basis­qua­li­fi­zie­rung nach­wei­sen. Zu den ers­ten Anbie­tern die­ser Maß­nah­me in Rhein­land-Pfalz gehö­ren die Koope­ra­ti­ons­part­ner Volks­hoch­schu­le Neu­stadt an der Wein­stra­ße und Kreis­volks­hoch­schu­le Süd­li­che Wein­stra­ße. Die neun Absol­ven­tin­nen des im Febru­ar 2022 gestar­te­ten Lehr­gangs konn­ten kürz­lich die Abschluss­zer­ti­fi­ka­te entgegennehmen.

Das Kita-Zukunfts­ge­setz – in Kraft getre­ten im Juli 2021 – ermög­licht den Ein­satz von Quer­ein­stei­ge­rin­nen und Quer­ein­stei­gern als soge­nann­te pro­fi­ler­gän­zen­de Kräf­te. Men­schen mit einer abge­schlos­se­nen, kita-frem­den Berufs­aus­bil­dung und Berufs­er­fah­rung kön­nen so zur Unter­stüt­zung des Kita-Per­so­nals ein­ge­stellt wer­den. Vor­aus­set­zung ist der Nach­weis einer päd­ago­gi­schen Basis­qua­li­fi­zie­rung, um Grund­la­gen­wis­sen für die früh­kind­li­che Betreu­ungs­ar­beit zu erhalten.

In 160 Unter­richts­ein­hei­ten set­zen sich die Teil­neh­men­den des von den Koope­ra­ti­ons­part­nern Volks­hoch­schu­le Neu­stadt an der Wein­stra­ße und Kreis­volks­hoch­schu­le SÜW ange­bo­te­nen Lehr­gangs mit The­men wie Ent­wick­lungs­psy­cho­lo­gie, Beob­ach­tungs­ver­fah­ren, recht­li­che Grund­la­gen und Umgang mit her­aus­for­dern­dem Ver­hal­ten von Kin­dern aus­ein­an­der. „In dem Lehr­gang behan­deln wir ähn­li­che The­men wie im Cur­ri­cu­lum der Erzie­her­aus­bil­dung vor­ge­se­hen, das The­men­feld ist also durch­aus anspruchs­voll“, so Diplom-Päd­ago­gin Hei­di Gadin­ger-Moser, die das Kon­zept geschrie­ben und den Lehr­gang gelei­tet hat. Die neue Fach­kräf­te­ver­ord­nung des Kita-Zukunfts­ge­set­zes sieht vor, dass die­se
pro­fi­ler­gän­zen­den Kräf­te mit ihrer ursprüng­li­chen Berufs­aus­bil­dung das Pro­fil der Kita unter­stüt­zen. Die Absol­ven­tin­nen des nun been­de­ten Kur­ses kön­nen unter­schied­li­che Berufs­pro­fi­le wie Archi­tek­tin, Kran­ken­schwes­ter, Ergo­the­ra­peu­tin oder Che­mi­ke­rin vor­wei­sen. Die meis­ten bli­cken zudem auf meh­re­re Jah­re Berufs­er­fah­rung in den Kitas zurück. „Die Teil­neh­me­rin­nen brin­gen durch ihre Berufs­aus­bil­dung viel Erfah­rung mit und kön­nen so eine ech­te Berei­che­rung für die Kita sein“, ist Gadin­ger-Moser überzeugt.

„Dass Sie neben dem anspruchs­vol­len Kita-All­tag den Wil­len hat­ten, den Lehr­gang zu absol­vie­ren, um sich qua­li­fi­ziert in den Kita-All­tag ein­zu­brin­gen, ist Ihnen hoch anzu­rech­nen“, lob­te der Ers­te Kreis­bei­geord­ne­te Georg Kern die Teil­neh­me­rin­nen. Es sei bedau­er­lich, dass es nach nahe­zu zwei Jah­ren seit Inkraft­tre­ten des Kita-Zukunfts­ge­set­zes immer noch Pro­ble­me bei der Ein­grup­pie­rung und Ver­gü­tung von Fach­kräf­ten gebe, so Kern. Um eine Klä­rung errei­chen zu kön­nen, sicher­te er Unter­stüt­zung zu. Der Sach­ver­halt soll über den Land­kreis­tag beim zustän­di­gen Minis­te­ri­um zur Spra­che gebracht werden.

Posi­tiv bewer­ten alle Betei­lig­ten die Zusam­men­ar­beit zwi­schen der vhs Neu­stadt an der Wein­stra­ße und der kvhs Süd­li­che Wein­stra­ße, wes­halb auch der neue Lehr­gang ab Okto­ber 2023 in Koope­ra­ti­on statt­fin­den wird

Der KEA SÜW begrüßt die­ses Enga­ge­ment und appel­liert an alle Trä­ger, auch das Instru­ment der “pro­fi­ler­gän­zen­den Kräf­te” im Kampf gegen den Fach­kräf­te­man­gel einzusetzen!

Tagespflegepersonen erhalten ab Januar 2023 mehr Geld – Entwicklung der Lebenshaltungskosten ist künftig Maßstab

Wer im Land­kreis Süd­li­che Wein­stra­ße als Tages­pfle­ge­per­son ein Kind oder meh­re­re Kin­der betreut, erhält ab dem kom­men­den Jahr eine höhe­re Geld­leis­tung vom Kreis­ju­gend­amt. Eine ent­spre­chen­de Ände­rung der „Sat­zung über die För­de­rung der Kin­der­ta­ges­pfle­ge und die Erhe­bung von Kos­ten­bei­trä­gen für die Kin­der­ta­ges­pfle­ge“ hat der Kreis­tag in sei­ner jüngs­ten Sit­zung ein­stim­mig beschlossen.

In Rhein­land-Pfalz gilt: Für Kin­der ab dem zwei­ten Lebens­jahr besteht bis zum Schul­ein­tritt ein Anspruch auf Erzie­hung, Bil­dung und Betreu­ung in einer Tages­ein­rich­tung. Die­ser Rechts­an­spruch rich­tet sich vor­ran­gig an Kin­der­ta­ges­stät­ten. Ist am jewei­li­gen Wohn­ort des Kin­des oder in zumut­ba­rer Ent­fer­nung kein frei­er Kita­platz vor­han­den, kann das Kind in der Kin­der­ta­ges­pfle­ge betreut wer­den. Die För­de­rung der Kin­der­ta­ges­pfle­ge ist laut dem Sozi­al­ge­setz­buch eine Leis­tung der öffent­li­chen Jugend­hil­fe, die den Kin­der­ta­ges­pfle­ge­per­so­nen unter ande­rem eine Geld­leis­tung gewährt. Die­se war im Kreis SÜW zuletzt zum 1. Janu­ar 2019 erhöht wor­den. Wie hoch die Geld­leis­tung für eine Tages­mut­ter oder einen Tages­va­ter ist, kann jede Kom­mu­ne selbst ent­schei­den. Im Land­kreis ist der Betrag abhän­gig vom Ein­kom­men der Eltern und der Anzahl der Stun­den, die ein Kind betreut wird.

Ab Janu­ar zehn Pro­zent mehr
Ab dem 1. Janu­ar 2023 wird der Betrag um zehn Pro­zent erhöht. Dar­über hin­aus wird er dyna­mi­siert. Bedeu­tet: Die Geld­leis­tung wird künf­tig jähr­lich zum jeweils 1. April ent­spre­chend der Ent­wick­lung im „Ver­brau­cher­index für Deutsch­land“ ange­gli­chen, womit sich die all­ge­mei­ne Ent­wick­lung der Lebens­hal­tungs­kos­ten auch auf die Geld­leis­tun­gen aus­wir­ken wird. Die Mehr­kos­ten für den Land­kreis lie­gen ab dem kom­men­den Jahr bei 110.000 Euro zuzüg­lich der ab 2024 erfol­gen­den Erhö­hun­gen gemäß dem Ver­brau­cher­index. „Die Tages­pfle­ge­per­so­nen leis­ten gera­de in die­ser Zeit einen wert­vol­len und wich­ti­gen Bei­trag bei der Betreu­ung von Kin­dern. Daher war es uns wich­tig, dem Kreis­tag vor­zu­schla­gen, dass sich die Geld­leis­tung für Tages­pfle­ge­per­so­nen an den rea­len Kos­ten­ent­wick­lun­gen ori­en­tie­ren soll, ins­be­son­de­re in Zei­ten stei­gen­der Lebens­hal­tungs­kos­ten“, sagt der fürs Jugend­amt zustän­di­ge Ers­te Kreis­bei­geord­ne­te Georg Kern. Dass der Kreis­tag ein­hel­lig zuge­stimmt habe, sei für die Ver­ant­wort­li­chen des Jugend­amts sowie für die Tages­pfle­ge­per­so­nen glei­cher­ma­ßen ein wich­ti­ges Signal.

Eltern, die im Land­kreis Tages­pfle­ge in Anspruch neh­men, tun dies meist für ihr Kind unter zwei Jah­ren – oder um ihr (älte­res) Kind wäh­rend Rand- und Urlaubs­zei­ten betreut zu wis­sen. Aber auch aus einem ande­ren Grund, wie Kreis­ju­gend­amts­lei­te­rin Han­ne­lo­re Schla­ge­ter erklärt: „Durch das neue Kita-Gesetz befin­den wir uns aktu­ell in einer Über­gangs­pha­se: Dort, wo Kita-Plät­ze noch nicht in aus­rei­chen­der Anzahl zur Ver­fü­gung ste­hen, kann die Tages­pfle­ge eine alter­na­ti­ve Mög­lich­keit zur Betreu­ung der Kin­der sein. “

Der Kreis­eltern­aus­schuss SÜW begrüßt die­se Ent­schei­dung sehr!

Link zur Original-PRessemeldung:

Tages­pfle­ge­per­so­nen erhal­ten ab Janu­ar 2023 mehr Geld – Ent­wick­lung der Lebens­hal­tungs­kos­ten ist künf­tig Maß­stab — Land­kreis Süd­li­che Wein­stra­ße (suedliche-weinstrasse.de)

LEA weist AfD-Forderung nach „Herdprämie“ scharf zurück

Der Lan­des­el­tern­aus­schuss der Kitas in RLP (LEA) hat den Vor­schlag der AfD-Frak­ti­on in der Land­tags­sit­zung am 06.07.2022, eine „quan­ti­ta­ti­ve Ent­las­tung“ des Kita-Sys­tems anzu­stre­ben, indem Fami­li­en Geld bezahlt wird, damit sie ihre Kin­der nicht in die Kita geben, scharf kritisiert.

„Es kann nicht sein, dass eine Ent­las­tung der Kitas durch eine Belas­tung der Fami­li­en erreicht wer­den soll“, empört sich Karin Graeff, Vor­sit­zen­de des Lan­des­el­tern­aus­schus­ses. Die gan­ze Gesell­schaft sei für ihren Nach­wuchs ver­ant­wort­lich. Daher müs­sen Land, Kom­mu­nen, Trä­ger, Fach­kräf­te und Eltern gemein­sam nach Lösun­gen für die Her­aus­for­de­run­gen die­ser Zeit suchen. „Und die Lösung darf nicht dar­in bestehen, dass wir die Frau­en wie­der an den Herd schi­cken! Es kann nicht sein, dass die AfD den Fach­kräf­te­man­gel in Kitas instru­men­ta­li­siert, um längst über­kom­me­ne Rol­len­bil­der zu reak­ti­vie­ren. Genau das tut sie, wenn sie offen­bar die Haus­frau mit den Kin­dern am Rock­zip­fel vor Augen hat.“

Es sei abso­lut wider­sin­nig in einer Zeit, wo an allen Ecken Fach­kräf­te feh­len und des­halb extra Arbeit­neh­mer im Aus­land ange­wor­ben wer­den sol­len, an der ver­läss­li­chen Kita-Betreu­ung als Fun­da­ment der Ver­ein­bar­keit von Fami­lie und Beruf spa­ren zu wol­len. Der Vor­schlag der AfD sei daher nicht nur ein gesell­schafts­po­li­ti­scher, son­dern auch ein fami­li­en- und wirt­schafts­po­li­ti­scher Amoklauf.“

Der LEA ver­traut dar­auf, dass Land und Kom­mu­nen gute Lösun­gen für den Fach­kräf­te­man­gel in Kitas lie­fern. Die Poli­tik nimmt sich jedoch in der der­zei­ti­gen Kita-Betreu­ungs­kri­se selbst die Glaub­wür­dig­keit, wenn sie stän­dig mit dem Fin­ger auf ande­re zeigt. „Wir sind die­se ewi­gen Schuld­zu­wei­sun­gen leid. Uns inter­es­siert, wer Teil der Lösung sein will!“, so Graeff.

Schaut man genau­er auf die Bedarfs­pla­nung in den Kom­mu­nen und deren Umset­zung in den ver­gan­ge­nen Jah­ren, so erken­ne man vie­ler­orts, dass es die Pla­nung vor Ort war, die für feh­len­de Kita-Plät­ze und schlech­te Arbeits­be­din­gun­gen ver­ant­wort­lich ist. Die Ver­pflich­tung der Kom­mu­nen ein bedarfs­ge­rech­tes Kita-Ange­bot auf Grund­la­ge des Wunsch- und Wahl­rechts der Eltern vor­zu­hal­ten, sei näm­lich schon sehr viel älter als das neue KiTa-Gesetz. „Wir Eltern haben ein Inter­es­se dar­an, dass jeder sich an die eige­ne Nase fasst und ernst­haft schaut, was er jetzt tun kann, um zu helfen.

Der LEA RLP hat mit sei­nem Kon­zept für ein Akti­ons­fo­rum gegen den Kita-Fach­kräf­te­man­gel vor­ge­legt. „Wir Ehren­amt­ler haben gelie­fert. Jetzt muss bit­te auch die haupt­amt­li­che Poli­tik da ein­stei­gen und eine Lösung vor­an­brin­gen. Mit­ein­an­der nicht gegen­ein­an­der“, beschreibt LEA-Vor­sit­zen­de Graeff die Erwar­tun­gen der Familien.

LEA weist AfD-For­de­rung nach „Herd­prä­mie“ scharf zurück — LEA (lea-rlp.de)