Rückblick: Infoveranstaltung zum Thema „Bedarfsgerechter Kita-Platz“

Am 21. Juni veranstaltete der Kreiselternausschuss Südliche Weinstraße (KEA SÜW) einen Online-Infoabend zum Thema „Bedarfsgerechter Kita-Platz“. Der Veranstaltung vorausgegangen war eine Eltern-Umfrage zur Betreuungssituation der Kinder in SÜW, deren Ergebnisse an diesem Abend auch vorgestellt wurden. An der zweieinhalbstündigen Veranstaltung nahmen unter anderem auch Elternvertreter der Landes- und Bundesebene teil. Christian Strecker (Vorsitzender KEA SÜW) stellte die Ergebnisse der Umfrage vor. Die Referentin Karin Graeff (Vorsitzende des Landeselternausschusses RLP) erläuterte dann anhand der konkreten Beispiele, wie die individuellen Bedürfnisse der Familien ermittelt werden und in die Bedarfsplanung einfließen. Ein Viertel der über 430Teilnehmer hatte bei der Umfrage angegeben, dass die aktuelle Betreuungssituation nicht ihren tatsächlichen Bedarf abdeckt. „Es gibt einige Faktoren, die in Summe zu so einem hohen Anteil führen können. Hierzu zählen neben der oftmals missinterpretierten sogenannten „18er-Regel“, die dadurch wegfallende Betreuung in den Randzeiten, der unzureichende Ausbau der Ganztagesplätze aber auch der momentan akute Fachkräftemangel“ so Karin Graeff. Diese Umstände zwängen die Verantwortlichen in einen Zustand der Mangelverwaltung. Christian Strecker ergänzt, es sei auch entscheidend, dass die Bedarfe der Eltern dem Jugendamt vorlägen. Das Jugendamt SÜW führe eine sehr umfangreiche und umfassende Bedarfsermittlung durch. Es würden beispielsweise alle Eltern der Kita-Kinder über die jeweiligen Einrichtungen zu ihrem individuellen Betreuungsbedarf befragt. Dies sei nicht selbstverständlich, wie Beispiele aus anderen Landkreisen zeigten. Berücksichtigung könnten nur Bedarfe finden, die auch bekannt seien. Daher sei auch insbesondere Eltern, die einen Betreuungsbedarf für Einjährige (U2-Kinder) hätten, angeraten ihren Bedarf gegenüber dem Jugendamt transparent zu machen.

Eine weitere Erkenntnis der Umfrage ist, dass die Partizipation der Eltern am gesamten Prozess der Bedarfsplanung noch ausbaufähig ist. „Im Idealfall werden die Eltern und Elternvertreter schon in die Definition des Bedarfsermittlungsverfahrens einbezogen. Dies ist begründet durch das Anhörungsrecht und auch im Sinne des Gedankens der Verantwortungsgemeinschaft.“ betonte Karin Graeff. Auch an dieser Stelle sei der Landkreis SÜW ein positives Beispiel. „Das Jugendamt begrüßt ausdrücklich, dass ein Vertreter des Elternausschusses an den Bedarfsplanungsgesprächen, die mit jeder Kita einzeln durchgeführt werden, teilnehmen darf. Leider ist diese Information offensichtlich nicht zu allen Elternausschüssen vorgedrungen.“, so Christian Strecker. Repräsentativ sei die Umfrage nicht, allerdings könne man durch die vielen Rückmeldungen doch schon ein grobes Stimmungsbild ableiten. Und dieses zeige, dass an einigen Stellen des Kita-Systems noch Handlungsbedarf für die Verantwortungsgemeinschaft aus Eltern, Kita und Trägern besteht – auf örtlicher als auch auf überörtlicher Ebene.