NACHLESE ONLINE-VERANSTALTUNG 03.11.2021

Am 03. Novem­ber 2021 fand unser Dis­kus­si­ons- und Info­abend als Online-Ver­an­stal­tung statt.

Fol­gen­de Punk­te stan­den auf der Agenda:

  • Eltern­mit­wir­kung gemäß neu­em Kita-Gesetz
  • KEA SÜW – Auf­ga­ben, Rech­te, Zie­le & Wahlen
  • Umfra­ge-Aus­wer­tung für SÜW

Wir bedan­ken uns für die rege Teil­nah­me – ins­be­son­de­re aus den Rei­hen der Eltern­ver­tre­tun­gen in SÜW – und die inter­es­san­ten Fra­gen und Diskussionsbeiträge.

Die Prä­sen­ta­ti­on des Abends kön­nen Sie sich unter fol­gen­dem But­ton herunterladen.


Die voll­stän­di­gen Umfra­ge­er­geb­nis­se für SÜW sind hier in einer aus­führ­li­chen, sepa­ra­ten Prä­sen­ta­ti­on zu finden:


Hier ist der Link zur zuge­hö­ri­gen Pressemitteilung:

Ein herz­li­ches Dan­ke­schön an Chris­ti­an Stre­cker für die Unter­stüt­zung bei der Erstel­lung der Präsentationen!

Info- & Diskussionsabend zu aktuellen KiTa-Themen am 03.11.21

Pressemitteilungen

Das neue KiTa-Gesetz bringt eini­ge Ände­run­gen und Ver­bes­se­run­gen für die Eltern­mit­wir­kung auf allen Ebe­nen mit sich, die sich gera­de in die­sen Wochen zei­gen. So kann die Eltern­ver­samm­lung neu­er­dings beschlie­ßen, dass der neue Eltern­aus­schuss der Tages­ein­rich­tung (Kita) per Urnen­wahl gewählt wird. In der kon­sti­tu­ie­ren­den Sit­zung wählt nun jeder Eltern­aus­schuss aus der Eltern­schaft der Tages­ein­rich­tung die zwei Dele­gier­ten und zwei Ersatz­de­le­gier­ten für die KEA-Voll­ver­samm­lung, letz­te­re wählt im Dezem­ber den Vor­stand des Kreis­eltern­aus­schus­ses (KEA). In jeder Kita wird es zukünf­tig einen Bei­rat geben, in wel­chem die Ver­ant­wor­tungs­ge­mein­schaft über grund­sätz­li­che Ange­le­gen­hei­ten und struk­tu­rel­le Grund­la­gen berät. Auch der Eltern­aus­schuss ent­sen­det Mit­glie­der in den Bei­rat, der ab Dezem­ber erst­mals tagen soll.

Der Kreis­eltern­aus­schuss SÜW lädt inter­es­sier­te Kita-Eltern und Eltern­aus­schüs­se für Mitt­woch, 03. Novem­ber 2021, 20:00 Uhr zu einer Online-Ver­an­stal­tung ein, um über die­se Neue­run­gen zu infor­mie­ren und dis­ku­tie­ren.
Dane­ben wer­den wei­te­re, teil­wei­se über­ra­schen­de Ergeb­nis­se aus der kreis­über­grei­fen­den Umfra­ge vor­ge­stellt, wel­che die aktu­el­le Situa­ti­on der Kitas im Land­kreis Süd­li­che Wein­stra­ße wider­spie­geln. So sind die Teil­neh­men­den aus SÜW über­durch­schnitt­lich oft mit der aktu­el­len Betreu­ungs­si­tua­ti­on unzu­frie­den.
Schließ­lich wird noch Zeit blei­ben, um Fra­gen zu beantworten.

Wer an der Ver­an­stal­tung teil­neh­men möch­te, kann sich unter https://keasuew.de/veranstaltungen anmel­den. Die Zugangs­da­ten für die Video­kon­fe­renz per MS Teams wer­den anschlie­ßend zugesandt.

Nachlese zur Veranstaltung “7 Stunden in 7 Jahren? – Neues KiTa-Zukunftsgesetz und was jetzt?”

7-Stunden-in-7-Jahren

Der KEA SÜW möch­te allen Kita-Akteu­ren die Mög­lich­kei­ten geben, die am 9. Sep­tem­ber 2021 nicht an der kreis­über­grei­fen­den Online-Ver­an­stal­tung “7 Stun­den in 7 Jah­ren? – KiTa-Zukunfts­ge­setz und was jetzt?” teil­neh­men konn­ten, sich über die Umfra­ge-Ergeb­nis­se zu informieren.

Die Prä­sen­ta­ti­on kön­nen Sie sich unter fol­gen­dem But­ton herunterladen.


Eine aus­führ­li­che Nach­le­se zu den The­men, Fra­gen und Fak­ten der Ver­an­stal­tung möch­ten wir Ihnen eben­so zu Ver­fü­gung stellen.

Hintergrund und Zweck der Veranstaltung:

  • kreis­über­grei­fen­de Umfra­ge bei den KiTa-Akteu­ren und Inter­es­sier­ten zu den Aus­wir­kun­gen des neu­en KiTa-Geset­zes (KiTaG) mit mehr als 1.200 Rück­mel­dun­gen von Ende Juli 2021 bis zum 09.09.2021
  • Vor­stel­lung der Ergeb­nis­se sowie Erklä­run­gen zu wich­ti­gen Neue­run­gen und Pro­ble­men vor und nach dem Inkraft­tre­ten des neu­es KiTaG
  • Eva­lua­ti­on des neu­en KiTaG durch die Lan­des­re­gie­rung im Jahr 2028, aber die KEAs rufen auf, die Mög­lich­kei­ten bei der Mit­wir­kung der Eva­lua­ti­on von Eltern und Fach­kräf­ten schon jetzt durch Rück­mel­dun­gen an die insti­tu­tio­na­li­sier­te Eltern­mit­wir­kung und dadurch auch an die Poli­tik zu nutzen
  • Aus­bau des Dia­logs zwi­schen allen Kita-Akteu­ren zum Errei­chen des Ziels: „gemein­sam für eine gute Kita“

Es konn­ten vie­le Fra­gen beant­wor­tet und eini­ge Miss­ver­ständ­nis­se im Zusam­men­hang mit dem KitaG aus­ge­räumt wer­den. Inter­es­sant war vor allem die Fra­ge rund um die Über­gangs­frist des Rechts­an­spruchs. Hier konn­te die allg. Aus­sa­ge, dass die­se bis 2028 gilt aus­ge­räumt werden.

Bei Fra­gen oder Pro­ble­men, die Ihnen beim Durch­le­sen der Unter­la­gen auf­kom­men, mel­den Sie sich ger­ne bei uns. Wir sind jeder Zeit für Sie unter post@keasuew.de erreich­bar.