BEDARFSMELDUNGEN — HINWEISE FÜR ELTERN

Wie jedes Jahr im Novem­ber beginnt die Zeit der Bedarfs­pla­nung für das kom­men­de Kita-Jahr. Hier­zu wer­den im Land­kreis Süd­li­che Wein­stra­ße alle Eltern mit einem oder meh­re­ren Kin­dern in einer Kita zu ihrem vor­aus­sicht­li­chen Betreu­ungs­be­darf für den Zeit­raum von Som­mer 2025 bis Som­mer 2026 befragt. Die Eltern kön­nen bei die­ser Abfra­ge ihre gewünsch­ten Betreu­ungs­zei­ten ange­ben und somit auch Ein­fluss dar­auf neh­men, wie gut sich das Betreu­ungs­an­ge­bot mit den Bedürf­nis­sen der Fami­li­en deckt.

Die­se soge­nann­ten “Bedarfs­mel­dun­gen” bil­den die Grund­la­ge für die Pla­nung des Kita-Ange­bots hin­sicht­lich Anzahl der Betreu­ungs­plät­ze, Betreu­ungs­dau­er, Öff­nungs­zei­ten der Kita und somit auch für die Personalausstattung. 

Lei­der sind nicht alle Eltern aus­rei­chend dar­über infor­miert, wie die Kita-Bedarfs­pla­nung funk­tio­niert, wel­che Aus­wir­kun­gen ihre Bedarfs­mel­dun­gen haben kön­nen und wie sie aus­ge­füllt wer­den sollten.

Aus die­sem Grund haben wir den Pro­zess der Bedarfs­pla­nung, wie er im Kreis Süd­li­che Wein­stra­ße vom Jugend­amt durch­ge­führt wird, dar­ge­stellt. Für Eltern erge­ben sich dar­aus wich­ti­ge Hin­wei­se für das Aus­fül­len ihrer Bedarfsmeldungen. 

Für Rück­fra­gen ste­hen wir ger­ne zur Verfügung!