Rundschreiben des Landesjugendamtes: Belegung von U2-Plätzen mit Ü2-Kindern ermöglicht!

Mit dem Rund­schrei­ben 54/2023 teilt das Lan­des­ju­gend­amt mit, dass über­gangs­wei­se die Bele­gung von U2-Plät­zen durch Kin­der über 2 Jah­ren ermög­licht wird.

Grund­sätz­lich gilt:

  • Es gibt in einer Kita U2- (Kin­der unter zwei Jah­re) und Ü2- (Kin­der über zwei Jah­re) Plät­ze. Die­se sind unter­schied­lich personalisiert.
  • Gibt es einen U2 Platz in der Kita, muss so geplant wer­den, dass recht­zei­tig ein Ü2-Platz frei ist, damit das Kind an sei­nem zwei­ten Geburts­tag auf einen Ü2-Platz wech­seln kann.
  • Der ent­spre­chen­de Ü2-Platz ist also ggf. nicht ganz­jäh­rig belegt und kann auch nicht ander­wei­tig belegt wer­den. Dem­entspre­chend sind auch die U2-Plät­ze nicht ganz­jäh­rig belegt. Bei­de Plät­ze wer­den aber für das kom­plet­te Jahr voll mit Per­so­nal aus­ge­stat­tet (gut für Kin­der und Kita-Per­so­nal, nach­tei­lig für die Kostenträger)
  • Pro­blem­la­ge: Über­all dort, wo bis­her nicht bedarfs­ge­recht geplant wur­de ODER wo die Umset­zung eines eigent­lich pas­sen­den Bedarfs­plans nicht recht­zei­tig erfolgt ist (zb. durch schlep­pen­den Aus- / Umbau einer Kita), gibt es nicht genug Plät­ze. Dies hat oft auch den Weg­fall von U2-Plät­zen zufolge.

Alle wei­te­ren erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen sind direkt dem Rund­schrei­ben zu entnehmen.

Wir als Eltern­ver­tre­tung begrü­ßen die­se Anpas­sung und erhof­fen uns einen posi­ti­ven Effekt auf den bedarfs­ge­rech­ten Aus­bau der Kita-Plätze!