Mit dem Rundschreiben 54/2023 teilt das Landesjugendamt mit, dass übergangsweise die Belegung von U2-Plätzen durch Kinder über 2 Jahren ermöglicht wird.
Grundsätzlich gilt:
- Es gibt in einer Kita U2- (Kinder unter zwei Jahre) und Ü2- (Kinder über zwei Jahre) Plätze. Diese sind unterschiedlich personalisiert.
- Gibt es einen U2 Platz in der Kita, muss so geplant werden, dass rechtzeitig ein Ü2-Platz frei ist, damit das Kind an seinem zweiten Geburtstag auf einen Ü2-Platz wechseln kann.
- Der entsprechende Ü2-Platz ist also ggf. nicht ganzjährig belegt und kann auch nicht anderweitig belegt werden. Dementsprechend sind auch die U2-Plätze nicht ganzjährig belegt. Beide Plätze werden aber für das komplette Jahr voll mit Personal ausgestattet (gut für Kinder und Kita-Personal, nachteilig für die Kostenträger)
- Problemlage: Überall dort, wo bisher nicht bedarfsgerecht geplant wurde ODER wo die Umsetzung eines eigentlich passenden Bedarfsplans nicht rechtzeitig erfolgt ist (zb. durch schleppenden Aus- / Umbau einer Kita), gibt es nicht genug Plätze. Dies hat oft auch den Wegfall von U2-Plätzen zufolge.
Alle weiteren erforderlichen Informationen sind direkt dem Rundschreiben zu entnehmen.
Wir als Elternvertretung begrüßen diese Anpassung und erhoffen uns einen positiven Effekt auf den bedarfsgerechten Ausbau der Kita-Plätze!