NEWSLETTER 10/21

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Neuigkeiten vom Kreiselternausschuss (KEA SÜW)

Dieses Mal mit den Schwerpunktthemen:

  • Info- und Diskussionsabend am 03.11.2021
  • Ergebnisse der kreisübergreifenden Umfrage aus SÜW-Sicht

Info- und Diskussionsabend zu aktuellen KiTa-Themen

Das neue KiTa-Gesetz bringt einige Änderungen und Verbesserungen für die Elternmitwirkung auf allen Ebenen mit sich, die sich gerade in diesen Wochen zeigen. So kann die Elternversammlung neuerdings beschließen, dass der neue Elternausschuss der Tageseinrichtung (Kita) per Urnenwahl gewählt wird. In der konstituierenden Sitzung wählt nun jeder Elternausschuss aus der Elternschaft der Tageseinrichtung die zwei Delegierten und zwei Ersatzdelegierten für die KEA-Vollversammlung. Letztere wählt im Dezember den Vorstand des Kreiselternausschusses (KEA). In jeder Kita wird es zukünftig einen Beirat geben, in welchem die Verantwortungsgemeinschaft über grundsätzliche Angelegenheiten und strukturelle Grundlagen berät. Auch der Elternausschuss entsendet Mitglieder in den Beirat, der ab Dezember erstmals tagen soll.

Der Kreiselternausschuss SÜW lädt interessierte Kita-Eltern und Elternausschüsse für Mittwoch, 03. November 2021, 20:00 Uhr zu einer Online-Veranstaltung ein, um über diese Neuerungen zu informieren und zu diskutieren. Daneben werden weitere, teilweise überraschende Ergebnisse aus der kreisübergreifenden Umfrage vorgestellt, welche die aktuelle Situation der Kitas im Landkreis Südliche Weinstraße widerspiegeln (siehe auch Punkt 2 unten). Schließlich wird noch Zeit bleiben, um Fragen zu beantworten.

Wer an der Veranstaltung teilnehmen möchte, kann sich online unter https://keasuew.de/veranstaltungen anmelden. Die Zugangsdaten für die Videokonferenz per MS Teams werden anschließend zugesandt.

Umfrage zur Auswirkung des KiTa-Gesetzes (aus SÜW-Sicht)

An der großen Umfrage zu den Auswirkungen des neuen KiTa-Gesetzes der Kreiselternausschüsse Germersheim (GER), Bad Dürkheim (DÜW), Rhein-Hunsrück-Kreis (RHK) und Südliche Weinstraße (SÜW) nahmen mehr als 1.200 Eltern und Kita-Vertreter*innen aus ganz Rheinland-Pfalz teil, 206 davon aus dem Landkreis SÜW. Am 09.09.2021 wurden in einer kreisübergreifenden Online-Veranstaltung die Ergebnisse vorgestellt. Hier ist die Präsentation und die Nachberichterstattung zu finden: https://keasuew.de/veranstaltungen/nachlese-zur-veranstaltung-7-stunden-in-7-jahren-neues-kita-zukunftsgesetz-und-was-jetzt/

Im Folgenden nun eine separate Auswertung für den Landkreis SÜW (zum Teil im Vergleich mit benachbarten Landkreisen oder zu den Gesamtzahlen).

1) Teilnehmerfeld aus SÜW:

  • Elternteil: 63%
  • Elternvertreter/in: 16%
  • Kita-Vertreter/in: 18%
  • Sonstiges: 3%

2) Teilnehmerfeld SÜW nach Trägern:

  • Evangelisch: 15%
  • Katholisch: 30%
  • Kommunal: 53%
  • Sonstige: 2%

Bemerkung/Kommentar: In SÜW gibt es je 27 kommunale und katholische Kitas, 18 evangelische und zwei mit sonstiger Trägerschaft.

3) Gab es von Seiten der Kita bzw. des Trägers in diesem Kita-Jahr eine Bedarfsabfrage zu der von den Eltern in Ihrer Einrichtung für das nächste Kita-Jahr benötigten Betreuungszeit?

  • Ja: 94%
  • Nein: 3%
  • Nicht bekannt: 3%

Bemerkung/Kommentar: Begrüßenswertes Ergebnis, da ohne regelmäßige Bedarfsabfrage kaum das Gebot eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes zu erfüllen ist. Von den Teilnehmern des Landkreises Germersheim wurde die Frage deutlich seltener mit ja beantwortet.

4) Wenn ja, wie wurden die Bedarfe abgefragt?

  • Multiple Choice: 36%
  • Offen: 59%
  • Keine Angabe: 5%

Bemerkung/Kommentar: Eine offene Bedarfsabfrage ist aus Elternsicht in der Regel die bessere Variante, da hier die tatsächlichen Betreuungsbedarfe besser eingeben werden können und in der Folge auch die Betreuungszeiten optimaler liegen sollten.

5) Bis wann muss der Rechtsanspruch auf eine durchgängige Betreuung von 7 Stunden inkl. Mittagessen umgesetzt sein?

  • 2021: 31%
  • 2024: 7%
  • 2028: 42%
  • nicht bekannt: 14%
  • situationsbedingt: 6%

Bemerkung/Kommentar: Laut neuem Kitagesetz gilt der Rechtsanspruch bereits seit 01.07.2021. Lediglich für die Ausgestaltung des Mittagessensangebots gilt eine Übergangsfrist von max. sieben Jahren. Leider findet man hierzu immer wieder fehlerhafte Veröffentlichungen. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass gerade einmal 17% der Kita-Vertreter aus SÜW hier die richtige Antwort „2021“ angekreuzt haben.

6) Wird in Ihrer Kita allen Familien/Kindern eine durchgehende Betreuung von sieben Stunden oder länger angeboten?

  • Ja: 43%
  • Nein: 57%

Bemerkung/Kommentar: Für kath. Kitas wurde nur zu 32% mit ja geantwortet.

7) Wenn nein, mit welcher Argumentation?

Häufige Antworten: Fehlendes Personal, Platzmangel / unzureichende Räumlichkeiten (Schlaf-/Essensplätze, Küchen), Umbaumaßnahmen noch nicht beendet.

8) Ist Ihnen eine rechtserfüllende Betreuung von mind. sieben Stunden inkl. Mittagessen wichtig?

  • Ja, aber länger als 7 Stunden: 34%
  • Ja, die 7 Stunden sind ausreichend: 42%
  • Nein, Teilzeitplätze waren ausreichend: 24%

Bemerkung/Kommentar: Die Zustimmung zu den „alten“ Halbtagsplätzen ist in SÜW mit 24% bemerkenswert hoch. Zum Vergleich: In DÜW 9%, in GER 12%.

9) Sind Sie mit dem Betreuungsangebot in Ihrer Kita seit dem Inkrafttreten des neuen KitaG am 01. Juli 2021 zufrieden?

  • Ja: 30%
  • Nein: 42%
  • zum Teil: 28%

Bemerkung/Kommentar: 42% sind in SÜW mit dem Betreuungsangebot nicht zufrieden! Ein erschreckend hoher Wert, gerade auch im Vergleich mit den Nachbarkreisen (DÜW 32%, GER 31%).

10) Wie begründen Sie Ihre Meinung?

Häufige Antworten (hier haben sich v.a. die Unzufriedenen geäußert):

Unflexible Betreuungszeit / starre Bring- und Abholzeiten; weniger Personal / schlechter Betreuungsschlüssel (insbesondere für Zweijährige); pädagogische Angebote entfallen / mangelnde Förderung der Kinder; Betreuungszeiten über längere Zeit oder auf Dauer gekürzt; fehlende Kitaplätze; mangelnde/unzureichende Räumlichkeiten; zu späte / keine Umstellung auf das neue Kita-Gesetz; drohender Arbeitsplatzverlust bzw. beruflicher Wiedereinstieg nicht möglich durch fehlende Ganztagsplätze; schlechte Bedarfserhebung; Kinder dürfen mittags nicht mehr gebracht werden, wenn sie zu Hause essen.

Von den Zufriedenen wurde oft angeführt, dass sie einen bedarfsgerechten Platz haben, zum Teil auch durch Beibehaltung der Splitting-Plätze.

11) Welche Nachmittagsbetreuung ist Ihnen persönlich für Ihr Kind   wichtig, wenn es die Schule besucht?

  • Betreuende Grundschule: 32%
  • Ganztagesschule: 21%
  • keine Betreuung nötig: 39%
  • Hort: 8%

Bemerkung/Kommentar: Im Vergleich zu anderen Kreisen – selbst zu dem deutlich ländlicheren Rhein-Hunsrück-Kreis – fallen die extremen Werte für Horte (niedrige 8%) und „keine Betreuung nötig“ (hohe 39%) auf.

Im Bedarfsplan SÜW sind 20 Hortplätze ausgeschrieben (Kreis GER > 500); wenn man die 8% Bedarf umrechnet, reichen diese aber bei weitem nicht aus.

12) Ist Ihnen das neue Gremium „Kita-Beirat“ bekannt?

  • Ja: 51%
  • Nein: 49%

Bemerkung/Kommentar: In SÜW kannten 82% der Elternvertreter zum Zeitpunkt der Umfrage den neuen „Beirat“ schon. Ein absoluter Spitzenwert im Vergleich der Kreise!

13) Wissen Sie, ob es durch das neue KiTa-Gesetz mehr oder weniger Personal für die Betreuungs- und Erziehungsaufgaben in Ihrer Kita gibt?

  • mehr: 23%
  • gleich viel: 14%
  • weniger: 32%
  • nicht bekannt: 31%

Bemerkung/Kommentar: Bei den Eltern in SÜW antworteten nur 11% mit „mehr“. Dies –aber auch das Gesamtergebnis – ist sehr bemerkenswert. Denn laut Kreisjugendamt SÜW erhöht sich die Personalausstattung für die Kitas in SÜW um insgesamt knapp 22 Vollzeitäquivalente. 

14) Wie bewerten Sie die Konzeption der Kita seit dem 01.07.2021?

  • Wurde im Schnitt mit der Schulnote 2,5 bewertet.

Bemerkung/Kommentar: 36% der Elternvertreter in SÜW vergaben hier die Note „sehr gut“, ein deutlich überdurchschnittlicher Wert im Vergleich mit anderen Kreisen.

15) Wie bewerten Sie den Informationsfluss/die Kooperation mit Ihrer Kita-Leitung?

Wurde im Schnitt mit der Schulnote 2,3 bewertet.

Bemerkung/Kommentar: Eltern und Elternvertreter vergaben hier im Vergleich mit anderen Kreisen die extremen Noten „sehr gut“ (32%) und „ungenügend“ (6%) überdurchschnittlich oft.

16) Wurden die Eltern in Ihrer Kita über das neue KiTa-Gesetz von Träger/Kita-Leitung informiert?

  • Ja: 94%
  • Nein: 6%

Bemerkung/Kommentar: Hier wurde in SÜW weitaus häufiger mit ja geantwortet als im Schnitt der anderen Landkreise.

17) Wenn ja, wie beurteilen Sie den Umfang/die Qualität der Informationen?

  • Wurde im Schnitt mit der Schulnote 2,3 bewertet.

An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Umfrage! Die Ergebnisse helfen uns sehr, die Interessen der Eltern noch gezielter zu vertreten!

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