Tagespflegepersonen erhalten ab Januar 2023 mehr Geld – Entwicklung der Lebenshaltungskosten ist künftig Maßstab

Wer im Land­kreis Süd­li­che Wein­stra­ße als Tages­pfle­ge­per­son ein Kind oder meh­re­re Kin­der betreut, erhält ab dem kom­men­den Jahr eine höhe­re Geld­leis­tung vom Kreis­ju­gend­amt. Eine ent­spre­chen­de Ände­rung der „Sat­zung über die För­de­rung der Kin­der­ta­ges­pfle­ge und die Erhe­bung von Kos­ten­bei­trä­gen für die Kin­der­ta­ges­pfle­ge“ hat der Kreis­tag in sei­ner jüngs­ten Sit­zung ein­stim­mig beschlossen.

In Rhein­land-Pfalz gilt: Für Kin­der ab dem zwei­ten Lebens­jahr besteht bis zum Schul­ein­tritt ein Anspruch auf Erzie­hung, Bil­dung und Betreu­ung in einer Tages­ein­rich­tung. Die­ser Rechts­an­spruch rich­tet sich vor­ran­gig an Kin­der­ta­ges­stät­ten. Ist am jewei­li­gen Wohn­ort des Kin­des oder in zumut­ba­rer Ent­fer­nung kein frei­er Kita­platz vor­han­den, kann das Kind in der Kin­der­ta­ges­pfle­ge betreut wer­den. Die För­de­rung der Kin­der­ta­ges­pfle­ge ist laut dem Sozi­al­ge­setz­buch eine Leis­tung der öffent­li­chen Jugend­hil­fe, die den Kin­der­ta­ges­pfle­ge­per­so­nen unter ande­rem eine Geld­leis­tung gewährt. Die­se war im Kreis SÜW zuletzt zum 1. Janu­ar 2019 erhöht wor­den. Wie hoch die Geld­leis­tung für eine Tages­mut­ter oder einen Tages­va­ter ist, kann jede Kom­mu­ne selbst ent­schei­den. Im Land­kreis ist der Betrag abhän­gig vom Ein­kom­men der Eltern und der Anzahl der Stun­den, die ein Kind betreut wird.

Ab Janu­ar zehn Pro­zent mehr
Ab dem 1. Janu­ar 2023 wird der Betrag um zehn Pro­zent erhöht. Dar­über hin­aus wird er dyna­mi­siert. Bedeu­tet: Die Geld­leis­tung wird künf­tig jähr­lich zum jeweils 1. April ent­spre­chend der Ent­wick­lung im „Ver­brau­cher­index für Deutsch­land“ ange­gli­chen, womit sich die all­ge­mei­ne Ent­wick­lung der Lebens­hal­tungs­kos­ten auch auf die Geld­leis­tun­gen aus­wir­ken wird. Die Mehr­kos­ten für den Land­kreis lie­gen ab dem kom­men­den Jahr bei 110.000 Euro zuzüg­lich der ab 2024 erfol­gen­den Erhö­hun­gen gemäß dem Ver­brau­cher­index. „Die Tages­pfle­ge­per­so­nen leis­ten gera­de in die­ser Zeit einen wert­vol­len und wich­ti­gen Bei­trag bei der Betreu­ung von Kin­dern. Daher war es uns wich­tig, dem Kreis­tag vor­zu­schla­gen, dass sich die Geld­leis­tung für Tages­pfle­ge­per­so­nen an den rea­len Kos­ten­ent­wick­lun­gen ori­en­tie­ren soll, ins­be­son­de­re in Zei­ten stei­gen­der Lebens­hal­tungs­kos­ten“, sagt der fürs Jugend­amt zustän­di­ge Ers­te Kreis­bei­geord­ne­te Georg Kern. Dass der Kreis­tag ein­hel­lig zuge­stimmt habe, sei für die Ver­ant­wort­li­chen des Jugend­amts sowie für die Tages­pfle­ge­per­so­nen glei­cher­ma­ßen ein wich­ti­ges Signal.

Eltern, die im Land­kreis Tages­pfle­ge in Anspruch neh­men, tun dies meist für ihr Kind unter zwei Jah­ren – oder um ihr (älte­res) Kind wäh­rend Rand- und Urlaubs­zei­ten betreut zu wis­sen. Aber auch aus einem ande­ren Grund, wie Kreis­ju­gend­amts­lei­te­rin Han­ne­lo­re Schla­ge­ter erklärt: „Durch das neue Kita-Gesetz befin­den wir uns aktu­ell in einer Über­gangs­pha­se: Dort, wo Kita-Plät­ze noch nicht in aus­rei­chen­der Anzahl zur Ver­fü­gung ste­hen, kann die Tages­pfle­ge eine alter­na­ti­ve Mög­lich­keit zur Betreu­ung der Kin­der sein. “

Der Kreis­eltern­aus­schuss SÜW begrüßt die­se Ent­schei­dung sehr!

Link zur Original-PRessemeldung:

Tages­pfle­ge­per­so­nen erhal­ten ab Janu­ar 2023 mehr Geld – Ent­wick­lung der Lebens­hal­tungs­kos­ten ist künf­tig Maß­stab — Land­kreis Süd­li­che Wein­stra­ße (suedliche-weinstrasse.de)