Missverständnisse rund um das neue KiTa-Gesetz ausgeräumt

An dem kreis­über­grei­fen­den Online-Info­abend „Sie­ben Stun­den in sie­ben Jah­ren? – KiTa-Zukunfts­ge­setz und was jetzt?“ der Kreis­eltern­aus­schüs­se Ger­mers­heim (KEA GER), Bad Dürk­heim (KEA DÜW), Rhein-Huns­rück-Kreis (KEA RHK) und Süd­li­che Wein­stra­ße (KEA SÜW) haben am 09. Sep­tem­ber 2021 mehr als 70 Inter­es­sier­te teil­ge­nom­men. Erfreu­lich war der hohe Anteil an Eltern und Kita-Vertreter*innen, denn „die eige­ne Bereit­schaft zur Mit­ge­stal­tung und ein offe­ner Dia­log zwi­schen allen Kita-Akteu­ren“ sei­en essen­zi­ell zum Errei­chen des Ziels „gemein­sam für eine gute Kita“, erklär­te Refe­ren­tin Karin Graeff, Vor­sit­zen­de des Kreis­eltern­aus­schus­ses RHK. Basie­rend auf den Ergeb­nis­sen der kreis­über­grei­fen­den Umfra­ge, an der über 1.200 Per­so­nen teil­ge­nom­men hat­ten, stan­den die Aus­wir­kun­gen des neu­en KiTa-Geset­zes (KiTaG) sowohl für die Kin­der und Fami­li­en, aber auch für die Fach­kräf­te im Fokus der Veranstaltung.

Graeff erläu­ter­te: „Nach dem Ach­ten Buch Sozi­al­ge­setz­buch (SGB VIII) ist das Kreis­ju­gend­amt (KJA) dafür zustän­dig, dass (bedarfs­ge­rech­te) Betreu­ungs­an­ge­bo­te sowohl in Quan­ti­tät als auch Qua­li­tät aus­rei­chend vor­han­den sind.“ Zudem räum­te Graeff mit einem weit­ver­brei­te­ten Irr­glau­ben auf: „Der Rechts­an­spruch auf eine durch­gän­gi­ge Betreu­ung von sie­ben Stun­den gilt seit dem 01. Juli 2021. Ledig­lich die Aus­ge­stal­tung des Mit­tag­essens kann maxi­mal bis zum Abschluss der Eva­lua­ti­on nach § 31 Abs. 1 KiTaG auf unter­schied­li­che Wei­se erfol­gen.“ Daher sei das Kreis­ju­gend­amt ein wich­ti­ger Ansprech­part­ner und die Bedarfs­pla­nung ein zen­tra­les The­ma für alle Eltern. Sie sol­len gene­rell bei der jähr­li­chen Bedarfs­ab­fra­ge ihre Bedar­fe groß­zü­gig inklu­si­ve Fahrt- und Puf­fer­zei­ten ange­ben, da nach dem neu­en KiTaG die Per­so­nal­be­mes­sung direkt von den gebuch­ten Betreu­ungs­plät­zen abhän­ge. Mit der Anga­be der Bedar­fe legen die Eltern sich zudem für ein gan­zes Jahr fest, das muss eben­so mit­be­dacht werden.

Im Rah­men der Umfra­ge bemän­gel­ten vie­le Eltern neben der feh­len­den Umset­zung des Rechts­an­spruchs vor allem unfle­xi­ble, star­re Bring- und Abhol­zei­ten sowie einen Weg­fall von Bil­dungs­an­ge­bo­ten. Dies sei nicht durch das KiTaG vor­ge­ge­ben, so Graeff, son­dern eine Ent­schei­dung der ört­li­chen Ver­ant­wort­li­chen. Wenn die­se Ent­schei­dun­gen nicht im Sin­ne der Fami­li­en sind, dann kön­nen und sol­len vor Ort ande­re Lösun­gen gefun­den werden.

Ein wei­te­res Miss­ver­ständ­nis rankt sich um das im neu­en Gesetz ver­an­ker­te Moni­to­ring. Damit soll u.a. die Per­so­nal­aus­stat­tung doku­men­tiert wer­den, um punk­tu­el­le Miss­stän­de beim Per­so­nal oder gene­rel­len Per­so­nal­man­gel zu erfas­sen. Es geht – ent­ge­gen vie­ler Befürch­tun­gen – nicht dar­um, die gebuch­ten Plät­ze mit den tat­säch­lich anwe­sen­den Kin­dern abzugleichen.

Wei­ter­hin wur­den die Umfra­ge­er­geb­nis­se hin­sicht­lich der Zusam­men­ar­beit zwi­schen Eltern und Kita näher betrach­tet. Vie­ler­orts besteht noch deut­li­ches Aus­bau­po­ten­ti­al für die akti­ve Mit­wir­kung der Eltern in den Kita-All­tag ihrer Kin­der. Graeff beton­te das Anhö­rungs­recht der Eltern­aus­schüs­se, nach dem Trä­ger und Kita-Lei­tung recht­zei­tig und umfas­send über alle wesent­li­chen Ange­le­gen­hei­ten rund um die Kita infor­mie­ren müs­sen. Die Argu­men­te des Eltern­aus­schus­ses müs­sen bei der Ent­schei­dungs­fin­dung ange­mes­sen berück­sich­tigt wer­den. Die­se Rege­lun­gen sind nicht neu, so Graeff, sie spie­len aber eine immer wich­ti­ge­re Rol­le. Wei­ter­hin stärkt das neue Gre­mi­um „Kita-Bei­rat“ die Mit­wir­kung der Eltern als Teil der „Ver­ant­wor­tungs­ge­mein­schaft“ im Kita-System.