Liebe Eltern und Elternvertreter, sehr geehrte Kita-Leiterinnen und -Leiter, sehr geehrte Damen und Herren, |
Das neue Kitajahr hat begonnen und die Wahlen zu den neuen Elternausschüssen sollten großteils im Kreis abgeschlossen sein. Wir freuen uns über alle Eltern, die sich bereit erklären ehrenamtlich im EA tätig sein und heißen Euch/ Sie herzlich willkommen. Wir als KEA leben vom Austausch mit Euch und Ihnen! Ob Eltern, Erziehungsberechtigte, Erzieherinnen und Erzieher, Leitungskräfte, Trägervertreter oder Interessenten – wir können nur dann eine gute Vertretung der Kitas im Jugendhilfeausschuss und Landeselternausschuss sein, wenn wir die Themen, Probleme, Nöte, Bedenken, Erfahrungen, Herausforderungen, etc. aus dem Kitaumfeld aller mittlerweile 76 Landkreis-Kitas kennen! Deshalb: Schreibt uns an post@keasuew.de. |
Im heutigen Newsletter möchten wir über folgende Themen informieren: |
Abfrage der Betreuungsbedarfe Online-Veranstaltung: Grundlagen der Elternmitwirkung KEA-Vollversammlung & Wahl der LEA-Delegierten Gründung des Landesverbandes der Kita- und Schulfördervereine |
Abfrage der Betreuungsbedarfe |
Im November beginnt in den Kitas in SÜW die Abfrage der Betreuungsbedarfe. Dabei werden die Eltern durch die Kita nach ihren gewünschten Betreuungszeiten für das kommende Kita-Jahr (also für das Kita-Jahr 2023/24 beginnend nach den Sommerferien) befragt. Hierbei kommt es in folgenden Punkten häufig zu Missverständnissen: Betreuungszeiten In den vom Kreisjugendamt SÜW empfohlenen Formularen zur Bedarfsabfrage besteht die Möglichkeit, die gewünschte Betreuungszeit für jeden Wochentag individuell anzugeben. Hierbei sollte beachtet werden, dass der tatsächliche Betreuungsbedarf angegeben werden soll, auch wenn dieser die aktuellen Öffnungszeiten der Kita übersteigt (bitte auch ausreichend Fahrtzeiten und ggf. Schichtdienst berücksichtigen)! Auf Basis der gesammelten Bedarfe aller Kita-Eltern wird dann im Rahmen des Bedarfsplanungsgesprächs zwischen Kreisjugendamt und Kita gegebenenfalls die Öffnungszeit der Kita an den Bedarf der Eltern angepasst. Die Angabe der gewünschten Betreuungszeit muss also nicht innerhalb der bisherigen Öffnungszeiten liegen! Ob der Bedarf dann vollständig in der Kita oder ggf. ergänzend durch Tagespflege abgedeckt werden kann, richtet sich dann allerdings nach dem Bedarf der gesamten Elternschaft.Im Rahmen des Anhörungsrechts sollte der Elternausschuss vor den Bedarfsplanungsgesprächen angehört werden und kann an diesem auch teilnehmen! Nachweispflicht bei Betreuung von mehr als 7 Stunden Übersteigt die gewünschte Betreuungsdauer den gesetzlichen Rechtsanspruch von sieben Stunden, muss dieses in den Kitas von SÜW begründet werden. Oftmals ergibt sich der höhere Bedarf an Betreuung durch die Berufstätigkeit der Eltern. Daher werden von den Eltern Arbeitgeberbescheinigungen eingefordert. Es gibt allerdings auch weitere Gründe, die eine Betreuung über den gesetzlichen Anspruch hinaus rechtfertigen. Dies können z.B. sozialer oder familiärer Natur sein und können deswegen nicht immer mittels einer Bescheinigung nachgewiesen werden. In diesen Fällen muss der Kita lediglich glaubhaft gemacht werden, dass ein erhöhter Betreuungsbedarf des/der Kinder erforderlich ist. Auch das Kreisjugendamt akzeptiert den erhöhten Bedarf ohne Bescheinigung, sofern dieser begründet ist.Dies bedeutet, dass eine Betreuung des Kindes über die sieben Stunden hinaus möglich ist, auch wenn nicht beide Elternteile über entsprechende Arbeitgebernachweise verfügen. |
Online-Veranstaltung: Grundlagen der Elternmitwirkung |
Seit den Herbstferien sind nun alle Elternausschüsse gewählt und zum Großteil konstituiert. Neben einigen „alten Hasen“ engagieren sich auch jedes Jahr viele neue Mitglieder in den Elternausschüssen der Tageseinrichtung in Rheinland-Pfalz. Welche Aufgaben auf sie zukommen, welche Rechte und Pflichten sie haben – das ist jedoch für einen Großteil der Engagierten nicht immer ganz klar. Daher laden wir zu einer kreisübergreifenden Online-Veranstaltung zum Thema „Grundlagen der Elternmitwirkung“ ein. Diese findet am 9. Dezember 2022 um 20:00 Uhr statt. Weitere Informationen sowie die Anmeldung zur Veranstaltung sind zu finden unter: https://keasuew.de/veranstaltungen/ |
SAFE THE DATE: KEA-Vollversammlung & Wahl der LEA-Delegierten |
Wir laden alle KEA-Delegierten der Kitas in SÜW zur Vollversammlung des Kreiselternausschusses ein. Diese findet am 12. Januar 2023 in Birkweiler statt. Eine offizielle Einladung erhalten alle KEA-Delegierten, sobald uns die vollständigen Kontaktdaten vom Kreisjugendamt übermittelt wurden. Diesbezüglich würden wir uns sehr über Unterstützung aus den Elternausschüssen freuen, sodass die Kontaktdaten durch Träger/Leitung der Kita ohne größeren zeitlichen Verzug zu den Elternausschusswahlen an das Jugendamt übermittelt werden. Im Rahmen der Vollversammlung findet auch die jährliche Wahl der Delegierten für den Landeselternausschuss statt. |
Neugründung des Landesverbandes der Kita- und Schulfördervereine |
Der Landesverband der Kita und Schulfördervereine in Rheinland-Pfalz (LSFV-RP) wurde am 8.11.2022 in Mainz gegründet. Damit existiert neben Landeselternausschuss (LEA) und Landeselternbeirat (LEB) ein drittes Landesgremium speziell für die Bedürfnisse der Fördervereine an Kitas und Schulen in Rheinland-Pfalz. Genau wie die Elternvertretungsgremien LEA für Kitaeltern und der LEB für Schuleltern, vertritt der LSFV-RP die Interessen der Fördervereine, ermöglicht Vernetzung und bietet Schulungen für die Fördervereine an. Dadurch können sich die Ehrenamtlichen auf ihre Kernaufgaben besser konzentrieren, was allen Familien zugute kommt. Gelebtes Demokratieverständnis wird hier ein zentrales Element sein. Die Veranstaltung wurde begleitet mit Grußworten von Sissi Westrich vom Bildungsministerium, Birger Hartnuß von der Staatskanzlei RLP und Andreas Kreiner-Wolf von der Fridtjof-Nansen-Akademie für politische Bildung. Weitere Grußworte wurden von Karin Gräf (LEA) und Reiner Schladweiler (REB Trier und langjähriger Sprecher des LEB) sowie Andreas Kessel (Stiftung Bildung) gehalten, was sehr zur feierlichen Stimmung beigetragen hat. Der LSFV-RP freut sich sehr über diesen Start und baut auf die gegenseitige Unterstützung mit den Elternvertretungsgremien, Verwaltungsstrukturen und politischen Akteuren. So bilden sich starke Organe der ehrenamtlichen Bildungsstrukturen, die gemeinsam mehr erreichen. Elternvertreter als emotionale Sponsoren und Fördervereine als finanzielle Sponsoren. Der Vorstand des LSFV-RP setzt sich zusammen aus Dr. Asif Stöckel-Karim (Vorsitzender), Veronika Snider-Wenz (stellvertretende Vorsitzende) und Madeleine Wenz (Schatzmeisterin). In den erweiterten Vorstand wurden Peter Gebauer und Kay Dimmerling (beide Bundesverband der Kita und Schulfördervereine) und Reiner Schladweiler (REB Trier) gewählt. Kassenprüferinnen wurden Anette Eichhorn und Cathrin Schulte. Weitere Informationen sind zu finden unter: https://www.schulfoerdervereine.de/home/bsfv |
Bei Fragen, Wünschen oder Anregungen stehen wir wie immer gerne zur Verfügung! Viele Grüße und eine schöne Vorweihnachtszeit wünscht |
Ihr / Euer Team vom KEA SÜW |
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