Der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab dem ersten Lebensjahr besteht in Rheinland-Pfalz mittlerweile seit elf Jahren. Trotz dieser gesetzlichen Regelung finden viele Eltern keinen Platz für ihr Kind, was insbesondere in städtischen Regionen zu erheblichen Problemen führt. In den letzten Jahren hat sich die Situation zunehmend verschärft, und immer mehr Eltern sehen sich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten, um ihren Anspruch auf einen Betreuungsplatz durchzusetzen.
Seit 2021 ist ein deutlicher Anstieg der Klagen gegen Kommunen zu verzeichnen. Besonders betroffen sind Ballungsgebiete, in denen die Nachfrage nach Kita-Plätzen die Kapazitäten deutlich übersteigt. Der Mangel an verfügbaren Betreuungsplätzen wird durch verschiedene Faktoren verursacht. Die Städte und Kommunen sind dem gestiegenen Bedarf nicht gewachsen, der Ausbau der Betreuungskapazitäten schreitet nicht mit dem erforderlichen Tempo voran. Hinzu kommt ein Mangel an Fachkräften, der die Deckung der steigenden Betreuungsbedarfe zusätzlich erschwert.
Rechtsanwälte, die sich auf diese Fälle spezialisiert haben, berichten von einer hohen Erfolgsquote bei den Klagen. Das Verfahren läuft in der Regel ähnlich ab: Eltern melden ihren Betreuungsbedarf beim Jugendamt an, erhalten jedoch keinen Platz und fordern dann einen schriftlichen Ablehnungsbescheid an, auch wenn dieser oft nicht ausgestellt wird. Auch ohne formellen Bescheid können die Eltern rechtlich gegen die Bedarfsplanungsbehörde vorgehen, meist erfolgreich. In vielen Fällen werden die Klagen im Eilverfahren entschieden, wodurch den Eltern innerhalb weniger Wochen ein Platz zugewiesen wird. Das Gericht prüft dabei, ob der zugewiesene Platz innerhalb von 30 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist, wobei Eltern den zugewiesenen Platz annehmen müssen, auch wenn er nicht ihrer ersten Wahl entspricht.
Obwohl die Klagen eine Lösung für die betroffenen Familien bieten, bleibt die Grundproblematik bestehen: Der Mangel an Kita-Plätzen und Fachkräften sorgt dafür, dass die Wartezeiten für alle Kinder steigen. Das Bildungsministerium sieht die Verantwortung für die Bereitstellung von Betreuungsplätzen bei den zuständigen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, also den Städten und Landkreisen, und betrachtet den Anstieg der Klagen nicht als besorgniserregend, da er den Zweck des Rechtsanspruchs widerspiegele. Dennoch führt dies zu einer Umverteilung vorhandener Plätze, ohne dass tatsächlich neue Kapazitäten geschaffen werden, was die angespannte Situation auf lange Sicht nicht löst.