ÜBERARBEITETE FACHKRÄFTEVEREINBARUNG ERÖFFNET NEUE MÖGLICHKEITEN BEIM KITA-PERSONAL


Die “Fach­kräf­te­ver­ein­ba­rung für Tages­ein­rich­tun­gen für Kin­der in Rhein­land-Pfalz” regelt, wer mit wel­cher Qua­li­fi­ka­ti­on in einer Kita arbei­ten darf. Dabei zäh­len nicht nur staatl. aner­kann­te Erzie­her als Fach­kraft. Vie­le wei­te­re Beru­fe wer­den in Ver­bin­dung mit päd­ago­gi­scher Basis­qua­li­fi­zie­rung und Berufs­er­fah­rung im früh­kind­li­chen Bereich eben­falls als voll­wer­ti­ge Fach­kraft aner­kannt, zum Bei­spiel Heil­päd­ago­gen oder Ergo­the­ra­peu­ten. Die Idee, mit mul­ti­pro­fes­sio­nel­len Teams in den Kitas zu arbei­ten ist nicht neu und kei­nes­falls allei­ne dar­in begrün­det, den Fach­kräf­te­man­gel zu bekämp­fen. Bereits lan­ge vor dem neu­en Kita-Gesetz und auch der dra­ma­ti­schen per­so­nel­len Situa­ti­on wur­den die Vor- und Nach­tei­le von mul­ti­pro­fes­sio­nel­len Teams abge­wo­gen, bei­spiels­wei­se in der Fach­zeit­schrift “KiTa aktu­ell” KiTa_aktuell_BW_Wolfs (erzieherin.de)
Der wis­sen­schaft­li­che Tenor dabei ist ein­deu­tig: Die viel­fäl­ti­gen Kom­pe­ten­zen, die mul­ti­pro­fes­sio­nel­le Teams bie­ten, sind eine Berei­che­rung für die Kin­der, wenn sie als Chan­ce begrif­fen wer­den. Der Deut­sche Ver­ein für öffent­li­che und pri­va­te Für­sor­ge schätz­te die Mul­ti­pro­fes­si­on in Kitas bereits 2016 sogar schon als “not­wen­dig” ein. (link)

Die kürz­lich von allen ver­ant­wort­li­chen Ver­bän­den unter­zeich­ne­te Neu­fas­sung der Fach­kräf­te­ver­ein­ba­rung wur­den nun die Mög­lich­kei­ten erwei­tert sowie ver­ein­facht. Fol­gen­de Ände­run­gen sind in der Fach­kräf­te­ver­ord­nung enthalten:

  • Auf­nah­me zusätz­li­cher Berufsbilder
  • Leich­te­re Aner­ken­nung aus­län­di­scher Abschlüsse
  • Büro­kra­tie­ab­bau bei pro­fi­ler­gän­zen­den Kräften
  • Sicher­heit bei Mit­fi­nan­zie­rung durch gere­gel­te Eingruppierung
  • Wei­ter­qua­li­fi­zie­rung von Vertretungskräften

Das The­ma Finan­zie­rung ist ins­be­son­de­re bei Trä­gern von Inter­es­se. Aber auch für das Per­so­nal ist dies ein zen­tra­ler Aspekt, rich­tet sich doch die Bezah­lung nach der Qua­li­fi­ka­ti­on. „Als Land för­dern wir so bei­spiels­wei­se eine Ein­grup­pie­rung von Erzie­he­rin­nen und Erzie­hern in die Tarif­grup­pe 8b mit, wenn die Fach­kräf­te beson­ders schwie­ri­ge fach­li­che Tätig­kei­ten über­neh­men. Damit geben wir den Arbeit­ge­bern Sicher­heit, mit wel­cher För­de­rung des Lan­des sie pla­nen kön­nen, und wir tra­gen unse­ren Teil zu attrak­ti­ven Rah­men­be­din­gun­gen bei. Bereits im Kita-Gesetz haben wir fest­ge­legt, dass das Land sich auto­ma­tisch z.B. an Tarif­stei­ge­run­gen betei­ligt“, so Bil­dungs­mi­nis­te­rin Dr. Ste­fa­nie Hubig in der Pres­se­er­klä­rung zur Neu­fas­sung der Fach­kräf­te­ver­ein­ba­rung.
In einem beglei­ten­den Rund­schrei­ben teilt das Land mit, unter wel­chen Umstän­den höhe­re tarif­li­che Ein­grup­pie­run­gen mög­lich sind und dass es die­se dann mitträgt.

Aber auch für den Arbeits­all­tag in den Kitas kann sich durch die kor­rek­te Anwen­dung der Fach­kräf­te­ver­ein­ba­rung eine deut­li­che Ent­las­tung erge­ben. Hier­für ist ein Blick in die Fach­kräf­te­ver­ein­ba­rung und der Abgleich mit der beruf­li­chen Qua­li­fi­ka­ti­on der Team­mit­glie­der uner­läss­lich um am Ende die Fra­ge beant­wor­ten zu kön­nen: Ist das Team ent­spre­chend der Fach­kräf­te­ver­ein­ba­rung kor­rekt ein­ge­ord­net in Fach­kräf­te / Fach­kräf­te in Assis­tenz, somit auch ent­spre­chend ein­grup­piert und bezahlt? Und wird somit der bestehen­de Rah­men auch in Rich­tung “Ent­las­tung der Fach­kräf­te” voll ausgenutzt?

Die aktu­el­le Ver­si­on unse­res Doku­ments “Fach­kräf­te­man­gel — kurz­fris­ti­ge Hand­lungs­mög­lich­kei­ten vor Ort” berück­sich­tigt bereits die Ände­run­gen der Fach­kräf­te­ver­ein­ba­rung. Zudem wur­den nicht mehr funk­tio­nie­ren­de Links korrigiert.