NEWSLETTER 03/20

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Dieses Mal mit den Themen:

  1. Das Kita-Zukunfts­ge­setz & der KEA SÜW
  2. Die Masern­impf­pflicht
  3. Ter­mi­ne und Vorschau

1. Das Kita-Zukunftsgesetz & der Kreiselternausschuss SÜW

Das neue Kita-Zukunfts­ge­setz tritt am 01.07.2021 in Kraft. Kern­punkt ist die Betreu­ungs­zeit von regel­mä­ßig sie­ben Stun­den am Stück. Die Ver­ein­bar­keit von Beruf und Fami­lie wird dadurch ins­be­son­de­re für die­je­ni­gen ver­bes­sert, die bis­her nur einen Teil­zeit­platz hat­ten. In Gre­mi­en und Ver­an­stal­tun­gen set­zen wir uns für eine zügi­ge Vor­be­rei­tung und Umset­zung der not­wen­di­gen Maß­nah­men, Erwei­te­run­gen und Inves­ti­tio­nen ein, um dro­hen­de län­ge­re Über­gangs­zeit­räu­me und Ver­zö­ge­run­gen mög­lichst zu vermeiden.

Noch nicht so im Blick­feld, aber den­noch erfreu­lich für uns: Das Kita­ge­set­zes erwei­tert auch die Rech­te und Betei­li­gung der Eltern sowie der ört­li­chen und über­ört­li­chen Elternvertretungen.

Um für die gegen­wär­ti­gen und zukünf­ti­gen Her­aus­for­de­run­gen gewapp­net zu sein, haben wir vom KEA SÜW noch eini­ges geplant: So wol­len wir eine Home­page ein­rich­ten und den Kon­takt zu den Eltern und Eltern­aus­schüs­sen der Kitas im Land­kreis aus­bau­en. Auch zu umlie­gen­den Stadt- und Kreis­eltern­aus­schüs­sen (sofern exis­tent) suchen wir ver­stärkt Kon­takt, weil doch vie­les – wie feh­len­de Kita­plät­ze – ver­gleich­bar ist.

Es gibt also viel zu tun für unser klei­nes Team vom KEA SÜW. Gleich­zei­tig ste­hen wir aber auch vor einem bal­di­gen „Gene­ra­ti­ons­wech­sel“. Um das Wei­ter­be­stehen des KEA zu gewähr­leis­ten und alle sie­ben Ver­bands­ge­mein­den reprä­sen­tie­ren zu kön­nen, wol­len wir mög­lichst schon heu­te unser Team erweitern.

Und des­halb suchen wir: DICH!

Bist Du enga­giert, moti­viert und an den beschrie­be­nen The­men inter­es­siert? Dann mel­de Dich bei uns (keasuew@t‑online.de oder 0160–8529516)! Du kannst voll oder an ein­zel­nen Pro­jek­ten bei uns mit­ar­bei­ten; sofort oder spä­ter. Ganz wie Du möchtest!

2. Die Masernimpfpflicht

Masern gehö­ren zu den anste­ckends­ten Infek­ti­ons­krank­hei­ten beim Men­schen. Gera­de bei Kin­dern unter 5 Jah­ren und Erwach­se­nen kön­nen Masern zu schwe­ren Kom­pli­ka­tio­nen führen.

In den Jah­ren 2014 bis 2018 wur­den dem Robert Koch-Insti­tut (RKI) 430 Masern­aus­brü­che mit 3.178 Masern­fäl­len gemel­det. Bis Mit­te Novem­ber 2019 für die­ses Jahr 503 Masern­fäl­le gemel­det, dar­un­ter ein Todesfall.

Um die Masern erfolg­reich zu eli­mi­nie­ren, ist eine Impf­quo­te von min­des­tens 95% not­wen­dig. In Deutsch­land liegt die­se Quo­te bei Kin­dern im Alter von 24 Mona­ten bei nur 73,9%.

Zur Erhö­hung der bun­des­wei­ten Impf­quo­te und somit einer Aus­rot­tung der Masern in Deutsch­land trat am 1. März 2020 das neue Masern­schutz­ge­setz in Kraft.

Die­ser Rege­lung unter­lie­gen auch alle in den Kin­der­ta­ges­stät­ten täti­gen Personen.

Vor Beginn des Besuchs oder vor der Auf­nah­me einer Tätig­keit in einer Kin­der­ta­ges­stät­te müs­sen die Eltern der zu betreu­en­den Kin­der, sowie die künf­tig in die­ser Ein­rich­tung täti­gen Per­so­nen der Lei­tung der jewei­li­gen Ein­rich­tun­gen die fol­gen­den Nach­wei­se vorlegen:

  • einen Impf­aus­weis oder ein ärzt­li­ches Zeug­nis dar­über, dass bei ihnen ein Impf­schutz gegen Masern besteht,
  • ein ärzt­li­ches Zeug­nis dar­über, dass bei ihnen eine Immu­ni­tät gegen Masern vor­liegt oder sie auf­grund einer medi­zi­ni­schen Kon­tra­in­di­ka­ti­on nicht geimpft wer­den kön­nen oder
  • eine Bestä­ti­gung einer staat­li­chen Stel­le oder der Lei­tung einer ande­ren vom Gesetz betrof­fe­nen Ein­rich­tung dar­über, dass einer der vor­ge­nann­ten Nach­wei­se vor­ge­le­gen hat.

Soll­ten die­se Nach­wei­se nicht vor­ge­legt wer­den, dür­fen die Kin­der in die­sen Ein­rich­tun­gen nicht betreut wer­den und die poten­ti­el­len neu­en Mit­ar­bei­ter ihre Tätig­kei­ten in den KiTas nicht aufnehmen.

Bei Kin­dern, die bereits eine KiTa besu­chen, muss ab dem 1. August 2021 das Gesund­heits­amt über das Feh­len des Nach­wei­ses über den voll­stän­di­gen Impf­schutz infor­miert wer­den. Die­ses muss dann im Ein­zel­fall ent­schei­den, ob ein Betre­tungs­ver­bot aus­ge­spro­chen wird.

Das bedeu­tet, dass Kin­der ohne Impf­schutz, ab dem 1. August 2021 ihren der­zei­ti­gen Kita­platz durch­aus ver­lie­ren können.

Wei­te­re Infos zum The­ma Masernimpfpflicht:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/faq-masernschutzgesetz.html

https://www.masernschutz.de/beschaeftigte-in-einrichtungen.html

https://www.impfen-info.de/mediathek/impfvortrag/

3. Termine und Vorschau

  • „Tag der Kin­der­be­treu­ung“ am 11. Mai 2020

Die Erzie­he­rin­nen und Erzie­her Eurer Kita freu­en sich an dem Tag bestimmt über eine klei­ne Auf­merk­sam­keit bzw. Aner­ken­nung von Euch! Hier­zu kann man sich im Vor­feld auch mit dem Trä­ger oder (sofern vor­han­den) För­der­ver­ein der Kita zusammentun.

  • „Spiel­fest der Süd­li­chen Wein­stra­ße“ am 31. Mai 2020 (Pfingst­sonn­tag) in Silz

„Ein Fest für Groß und Klein“ im Wild- und Wanderpark.

Wir vom KEA SÜW wer­den auch wie­der mit von der Par­tie sein. Wir freu­en uns auf Euren Besuch!