NEWSLETTER 03/20

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Dieses Mal mit den Themen:

  1. Das Kita-Zukunftsgesetz & der KEA SÜW
  2. Die Masernimpfpflicht
  3. Termine und Vorschau

1. Das Kita-Zukunftsgesetz & der Kreiselternausschuss SÜW

Das neue Kita-Zukunftsgesetz tritt am 01.07.2021 in Kraft. Kernpunkt ist die Betreuungszeit von regelmäßig sieben Stunden am Stück. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird dadurch insbesondere für diejenigen verbessert, die bisher nur einen Teilzeitplatz hatten. In Gremien und Veranstaltungen setzen wir uns für eine zügige Vorbereitung und Umsetzung der notwendigen Maßnahmen, Erweiterungen und Investitionen ein, um drohende längere Übergangszeiträume und Verzögerungen möglichst zu vermeiden.

Noch nicht so im Blickfeld, aber dennoch erfreulich für uns: Das Kitagesetzes erweitert auch die Rechte und Beteiligung der Eltern sowie der örtlichen und überörtlichen Elternvertretungen.

Um für die gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen gewappnet zu sein, haben wir vom KEA SÜW noch einiges geplant: So wollen wir eine Homepage einrichten und den Kontakt zu den Eltern und Elternausschüssen der Kitas im Landkreis ausbauen. Auch zu umliegenden Stadt- und Kreiselternausschüssen (sofern existent) suchen wir verstärkt Kontakt, weil doch vieles – wie fehlende Kitaplätze – vergleichbar ist.

Es gibt also viel zu tun für unser kleines Team vom KEA SÜW. Gleichzeitig stehen wir aber auch vor einem baldigen „Generationswechsel“. Um das Weiterbestehen des KEA zu gewährleisten und alle sieben Verbandsgemeinden repräsentieren zu können, wollen wir möglichst schon heute unser Team erweitern.

Und deshalb suchen wir: DICH!

Bist Du engagiert, motiviert und an den beschriebenen Themen interessiert? Dann melde Dich bei uns (keasuew@t-online.de oder 0160-8529516)! Du kannst voll oder an einzelnen Projekten bei uns mitarbeiten; sofort oder später. Ganz wie Du möchtest!

2. Die Masernimpfpflicht

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten beim Menschen. Gerade bei Kindern unter 5 Jahren und Erwachsenen können Masern zu schweren Komplikationen führen.

In den Jahren 2014 bis 2018 wurden dem Robert Koch-Institut (RKI) 430 Masernausbrüche mit 3.178 Masernfällen gemeldet. Bis Mitte November 2019 für dieses Jahr 503 Masernfälle gemeldet, darunter ein Todesfall.

Um die Masern erfolgreich zu eliminieren, ist eine Impfquote von mindestens 95% notwendig. In Deutschland liegt diese Quote bei Kindern im Alter von 24 Monaten bei nur 73,9%.

Zur Erhöhung der bundesweiten Impfquote und somit einer Ausrottung der Masern in Deutschland trat am 1. März 2020 das neue Masernschutzgesetz in Kraft.

Dieser Regelung unterliegen auch alle in den Kindertagesstätten tätigen Personen.

Vor Beginn des Besuchs oder vor der Aufnahme einer Tätigkeit in einer Kindertagesstätte müssen die Eltern der zu betreuenden Kinder, sowie die künftig in dieser Einrichtung tätigen Personen der Leitung der jeweiligen Einrichtungen die folgenden Nachweise vorlegen:

  • einen Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei ihnen ein Impfschutz gegen Masern besteht,
  • ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei ihnen eine Immunität gegen Masern vorliegt oder sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können oder
  • eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass einer der vorgenannten Nachweise vorgelegen hat.

Sollten diese Nachweise nicht vorgelegt werden, dürfen die Kinder in diesen Einrichtungen nicht betreut werden und die potentiellen neuen Mitarbeiter ihre Tätigkeiten in den KiTas nicht aufnehmen.

Bei Kindern, die bereits eine KiTa besuchen, muss ab dem 1. August 2021 das Gesundheitsamt über das Fehlen des Nachweises über den vollständigen Impfschutz informiert werden. Dieses muss dann im Einzelfall entscheiden, ob ein Betretungsverbot ausgesprochen wird.

Das bedeutet, dass Kinder ohne Impfschutz, ab dem 1. August 2021 ihren derzeitigen Kitaplatz durchaus verlieren können.

Weitere Infos zum Thema Masernimpfpflicht:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/faq-masernschutzgesetz.html

https://www.masernschutz.de/beschaeftigte-in-einrichtungen.html

https://www.impfen-info.de/mediathek/impfvortrag/

3. Termine und Vorschau

  • „Tag der Kinderbetreuung“ am 11. Mai 2020

Die Erzieherinnen und Erzieher Eurer Kita freuen sich an dem Tag bestimmt über eine kleine Aufmerksamkeit bzw. Anerkennung von Euch! Hierzu kann man sich im Vorfeld auch mit dem Träger oder (sofern vorhanden) Förderverein der Kita zusammentun.

  • „Spielfest der Südlichen Weinstraße“ am 31. Mai 2020 (Pfingstsonntag) in Silz

„Ein Fest für Groß und Klein“ im Wild- und Wanderpark.

Wir vom KEA SÜW werden auch wieder mit von der Partie sein. Wir freuen uns auf Euren Besuch!